Waffenabgabe bei Führerbesuch: ab wann?

Rodriguez

Aktives Mitglied
Ab wann mussten Offiziere und Generale bei Besprechungen und/oder Unterredungen (bzw. Vorsprache) mit dem "Führer" Adolf Hitler ihre Waffen (inkl. Dienstpistole) abgeben?
Meines Wissens erst nach dem Attentat vom 20. Juli. Aber stimmt das? Mussten sie auch schon voher Dienspistole und/oder sonstige Waffen abgeben, bevor sie Hitlers Dienstzimmer - zB. das Führerhauptquartier - betraten?

Kann da auf die Schnelle nix in meinen Regalen bzw. Büchern finden, bräuchte aber eine explizite Angabe (möglichst mit Quelle)! Vielleicht kann mir jemand entsprechende Infos geben.

Danke im voraus...


Saludos!
 
Die Anordnung der Waffenabgabe nach dem Attentat wird mE in der Memoirenliteratur behauptet.

Es sind aber kaum Bilder von Lagebesprechungen oder offiziellen Anlässen wie hohe Auszeichnungen auch vor dem Juli 1944 vorhanden, bei denen ein Pistolenhalfter zu sehen ist. Andererseits ist wohl das Tragen einer Waffe jedenfalls 1939 nicht verboten gewesen (siehe Halder).

Hier mal eine Ausnahme: "Streib, Barkhorn, Wiese, Peterson".
Eichenlaub-und diverse Ritterkreuz-Auszeichnungen für Luftwaffenangehörige auf dem Berghof März 1944. Bei näherer Betrachtung könnte man vermuten, dass das eine sichtbare Halfter leer ist, bei den anderen wird - soweit sichtbar - kein Halfter getragen.
 
Eine Gegenstimme aus der höchsten Generalität
Hermann Balck ? Wikipedia


"Eine Legende besagt, dass nach dem 20.7. die Person Hitlers hermetisch abgeschlossen worden sei und dass jeder Besucher, auch Generäle, sich vor dem Besuche einer Leibesvisitation hätte unterziehen müssen. Von alledem habe ich nicht das leiseste bemerkt. Es war so wie immer. Niemand hätte mich am etwaigen Gebrauch einer Pistole hindern können. Ich habe sie nicht abgelegt und niemand forderte mich dazu auf."

Balck, Ordnung im Chaos, 2. Auflage 1981, S. 548.
 
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