Dackelhasser
Aktives Mitglied
Durften die Bürger einer Stadt im Alltag zum Selbstschutz Waffen tragen?
Ich meine damit nicht die Bewaffnung unterwegs auf einer Reise sondern beim Einkaufen, beim Handeln oder bei irgendwelchen Erledigungen innerhalb einer Stadt bzw. bei kurzen Ausflügen (weshalb auch immer) in die nähere Umgebung, ohne dass eine konkrete Bedrohungslage vorgelegen hätte. Ist man also bewaffnet auf den Markt gegangen oder war das verboten bzw. nur Stadtwachen ect. vorbehalten?
Ich meine damit auch keine Werkzeuge wie Dreschflegel oder Sensen, die man ggf. zur Waffe umfuktionieren konnte, sondern eindeutige Waffen wie Schwerter oder Dolche.
War das im jeweiligen Stadtrecht geregelt oder durften nur Angehöriger höherer Klassen Waffen tragen, als Statussymbol?
Ich meine damit nicht die Bewaffnung unterwegs auf einer Reise sondern beim Einkaufen, beim Handeln oder bei irgendwelchen Erledigungen innerhalb einer Stadt bzw. bei kurzen Ausflügen (weshalb auch immer) in die nähere Umgebung, ohne dass eine konkrete Bedrohungslage vorgelegen hätte. Ist man also bewaffnet auf den Markt gegangen oder war das verboten bzw. nur Stadtwachen ect. vorbehalten?
Ich meine damit auch keine Werkzeuge wie Dreschflegel oder Sensen, die man ggf. zur Waffe umfuktionieren konnte, sondern eindeutige Waffen wie Schwerter oder Dolche.
War das im jeweiligen Stadtrecht geregelt oder durften nur Angehöriger höherer Klassen Waffen tragen, als Statussymbol?