War eine richtige Verfassung geplant?

Sonst könnte jede Regierung die gelegentlich ein "kleines Liquiditätsproblem" hat kurz ein Fax nach Berlin schicken, wir kriegen noch X Milliarden Euro "Reparationen plus Zinsen seit 1945"
Nö, wenn dies in einem Friedensvertrag ausgeschlossen würde. :fs:

Na, ich bin eigentlich recht zufrieden mit unserm GG. Ich sehe nicht viel Änderungsbedarf!

Darum geht es auch nicht. :S

Ist aber eh alles zu tagespolitisch. :winke:
 
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Na ja - zumindest solange, bis doch mal jemand auf die Idee kommt, eine "richtige Verfassung" (siehe Eingangsthema) auszuarbeiten...
;)

Es gab bereits ausgearbeitete Fassungen , welche der Gemeinsamen
Verfassungskommission vorlagen - das ist nicht der Punkt.
Fakt ist , das sich die politische Mehrheit , dh. CDU und SPD gegen
eine Verfassungsgebung durch den Souverän - dh. das Volk entschlossen.

Der Punkt ist sicherlich , das man konkurrierende Entwürfe zur Abstimmung
hätte zulassen müssen und das " dumme " Volk hätte ja........:autsch:

Übrigens wird das mit dem Friedensvertrag in Japan ganz anders
gesehen - und Japan hat einen Friedenvertrag !
Ungeachtet dessen strengte sich Japan 2001 ff an , eine Streichung
der Feindstaatenklausel aus der UN -Charta zu erwirken und scheiterte !
Das einige dt. Juristen ex cathedra verkünden , alles sei so in Ordnung,
wie es vertraglich gefasst ist , sagt überhaupt nichts darüber aus ,
wie das anderswo gedeutet wird !
 
Übrigens wird das mit dem Friedensvertrag in Japan ganz anders
gesehen - und Japan hat einen Friedenvertrag !
Wie sieht man das denn in Japan? Eine Diskussion über den Vertrag von 1951/52 ist mir nicht bekannt. Wie ist der Status betreffend die Sowjetunion?

Ein Friedensvertrag mit Deutschland konnte nicht abgeschlossen werden, da Deutschland im völkerrechtlichen Sinne als Rechtssubjekt nicht handlungsfähig war.


Ungeachtet dessen strengte sich Japan 2001 ff an , eine Streichung
der Feindstaatenklausel aus der UN -Charta zu erwirken und scheiterte !
Das scheiterte an Nordkorea,
welches andere Land soll sich diplomatisch dagegen ausgesprochen haben bzw. sieht die Klausel noch als anwendbar an?
 
Wie sieht man das denn in Japan? Eine Diskussion über den Vertrag von 1951/52 ist mir nicht bekannt. Wie ist der Status betreffend die Sowjetunion?

Ein Friedensvertrag mit Deutschland konnte nicht abgeschlossen werden, da Deutschland im völkerrechtlichen Sinne als Rechtssubjekt nicht handlungsfähig war.

Ich hab keineswegs was am Vertrag von San Francisco auszusetzen , der
dokumentiert jedoch , das es einen Friedensvertrag gibt.
Soweit ich weiss verhandeln die Japaner fortlaufend mit den Russen.
Wie ihr wisst, haben die Sowjets unter Bruch des Jap.-Sowj.-Neutralitäts-
Paktes 1945 Japan den Krieg erklärt und halten Inseln besetzt.
Da sind die Russen offenbar genauso stur wie die Sowjets - es geht wohl
um Fischereirechte und Schelfsockel.....
Es sieht jedoch so aus , dass sich Japan um eben einen Friedensvertrag bemüht - oder ?

Es geht mir auch nicht um einen Friedensvertrag zwischen Deutschland/ anderen
( meinst du das Deutsche Reich ? ) , obwohl wir ja hier das Gezerre
um die Teilidentität des BRD nicht aufwärmen sollten.
Nein - ich würde einen Friedensvertrag der BRD zumindestens mit den
4 Allierten erwarten - analog Japan /USA.
Die Deklaration des 2+4 -Vertrages ist da eben nicht eindeutig.
Ausserdem wurde Besatzungsrecht noch nach 1990 von einem deutschen
Gericht als Rechtsgrundlage angewandt - da frage ich mich , was gilt denn
nun hier - wenn wir souverän sind ....siehe hier :
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
Das geschah 1996 .......
 
Bitte denkt daran, dass wir ein Geschichtsforum sind. Tagespolitische, sowie andere politische Äusserungen werden gelöscht.
 
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