weibliche Erbfolge

Das war doch bei Mary Tudor und ihrer Nachfolgerin Ilsebill der Fall. Erst nachdem ihr jüngerer Bruder Edward gestorben war, konnten sie Königinnen werden.
 
Moment.
Ich dachte er wäre noch König geworden als nur die männlichen Nachfahren dies durften, als er dann mit 16 jahren krank wurde hat er ja in seinem Testament verfügt dass auch die weiblichen Nachfahren herrschen sollen.
Kann mich erinnern das in einer BBC-Doku gesehen zu haben wo er das testament nachträglich noch mal geäbndert hat als er anfangs nur die männlichen Nachfahren berücksichtigte, alles um die Katholiken draussen zu halten.
 
Noch ein Beispiel aus regierenden Häusern
Eleonore von Aquitanien Herzogin von Aquitanien heiratete als Erbin von halb Südwestfrankreich erst den Französischen König Ludwig VII. und nahm nach Ihrer Scheidung und Wiederverheiratung mit Heinrich Plantagenet ihr Herzogtum mit in die neue Ehe.
 
Allerdings gibt es keine Hinweise dafür, dass die Nachfolge von Edward VI. umstritten gewesen wäre. Offensichtlich wurde er als rechtmäßiger Thronerbe von seinen Schwestern (bzw. ihrer Anhängerschaft) akzeptiert.

Zumindest in den europäischen Ländern dürfte es offensichtlich doch eine anerkannte Tatsache gewesen sein, dass die Töchter und Schwestern eines Herrschers (bzw. die Familie, in welche sie eingeheiratet hatten oder an die sie verheiratet wurden) erst dann die Erbfolge beansprucht haben, wenn dieser keine Söhne hatte.

Wenn wir in der britische Geschichte bleiben - offensichtlich geriet die Herrschaft von König James II. erst in Gefahr, als ihm in seiner zweiten Ehe mit einer katholischen Fürstin ein Sohn geboren wurde, und es somit einen katholischen Thronerben gab. Bis dahin wurde seine Herrschaft hingenommen, da ohnehin nur vorübergehend. Die beiden Töchter aus der ersten Ehe (und vor der Geburt des Sohnes die Erbinnen) waren keine Katholikinnen und außerdem mit protestantischen Fürsten verheiratet.
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Was das Testament eines Herrschers (und auch Wünsche) in Bezug auf seine Nachfolge betrifft, so wurde dieses (bzw. diese) keineswegs immer berücksichtigt.

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Interessant wäre sicher ein Erbfolge bzw. Nachfolgefall, wo tatsächlich versucht wurde, die Tochter (bzw. ihrem Ehemann) des verstorbenen Herrschers zum Nachfolger zu machen und das unter Umgehung eines jüngeren Bruders oder Halbbruders.

(Mary II. / Wilhelm von Oranien übernahmen die Herrschaft auf den britischen Inseln nach dem "Sturz" ihres Vaters.)
 
Interessant!
Gab es eigentlich Länder wo eine Frau Königin werden kann, aber einem eventuellen jüngeren Bruder wegene dessen m. Geschlecht den Trohn überlassen muß?
Also Königin nur wenn keiner da ist der König werden kann.

Im Mittelalter war die weibliche Erbfolge in den Ländern West- und Südeuropas tatsächlich die Regel und nicht die Ausnahme*, allerdings galt das eben nur für den Fall, wenn kein männlicher Erbe vorhanden war.

Eine Eleonore von Aquitanien konnte eben auch nur deshalb ihrem Vater als Herzogin von Aquitanien nachfolgen, weil sie bei dessen Tod die älteste noch lebende Tochter war. Sie hatte noch eine jüngere Schwester und auch einen jüngeren Bruder. Dieser wäre der eigentliche Erbe gewesen, ist aber noch vor dem Vater als Kind gestorben.

Im mittelalterlichen Europa hatte m.W.n. die agnatische/männliche Erbfolge stets den Vorrang vor der kognatischen/weiblichen inne gehabt. Zumindest ist mit im West- und Südeuropäischen Kulturraum kein Fall bekannt, in dem eine ältere Tochter einen Vorrang gegenüber einem jüngeren Sohn eingeräumt bekommen hätte. Sobald ein König einen Sohn hatte, galt dieser als rechtmäßiger Erbe, ungeachtet davon, ob noch eine ältere Tochter als Eventualerbin zu Verfügung gestanden hat.

Zwei Fälle dazu:

König Heinrich I. von England hatte eine ältere Tochter (Mathilde) und einen jüngeren Sohn (Wilhelm Aetheling). Der Sohn galt als sein natürlicher und anerkannter Erbe. Erst als der junge Wilhelm 1120 mit dem "Weißen Schiff" im Ärmelkanal ertrunken war, hatte Heinrich I. den englischen Adel auf Mathilde als seine nunmehrige Thronerbin einschwören können. Das Mathilde beim Tod ihres Vaters dann doch übergangen worden war ist zwar eine andere Geschichte, aber ihre Erben haben sich auf die Erbfolgeregelung Heinrichs I. berufen können um den Thron gegen den Usurpator/Gegenkönig Stephan erkämpfen zu können. Die Nachfolge des Hauses Plantagenet auf dem englischen Thron war ein postumer Sieg Heinrichs I. und stellte die endgültige Durchsetzung weiblichen Erbrechts für den englischen Thron dar. Spätere Thronanwärter konnten sich nun darauf berufen.

Noch älter ist der Erbfall der Königin Urraca von Leon (Spanien). Urraca war das älteste legitim geborene Kind ihres Vaters Alfons VI. Sie galt deshalb lange als rechtmäßige Thronerbin. Dies änderte sich aber, als dem König ein unehelicher Sohn (Sancho) geboren war, dessen Mutter eine muslimische Prinzessin Zaida war. Nachdem die Ehefrau des Königs gestorben war, hat dieser seine maurische Konkubine geheiratet, die dafür den christlichen Glauben angenommen hat. Damit hatte der König seinen Bastardsohn nun zu legitimierenden Würden verholfen und ihn somit problemlos zu seinem neuen Thronerben bestimmen können und die ältere Urraca hatte das Nachsehen. Ihr "Glück", dass der unglückliche Sancho als Teenager in der Schlacht von Uclés von den Mauren zu Tode geschlagen worden ist, womit sie beim Tod des Vaters 1109 doch noch auf den Thron nachfolgen konnte.

Urracas Großvater war übrigens Ferdinand von Kastilien, der seine Thronübernahme in Leon mit dem Umstand gerechtfertigt hat, mit der Tochter Alfons' V. verheiratet zu sein. Allerdings hatte er zuvor noch deren lästigen Bruder, Bermudo III., in einer Schlacht umbringen müssen.

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Das erste Mal, dass in Westeuropa der weiblichen Erbfolge einen Vorrang gegenüber der männlichen eingeräumt worden war, stellte der Präzedenzfall des englischen Rosenkrieges dar. Das Haus York hatte sich in seinem Thronanspruch nämlich nicht auf seine Abkunft auf seinen Stammvater Prinz Edmund von Langley berufen, dem jüngsten Sohn Eduards III., was auf den ersten Blick naheliegen erscheint. Nein, sie haben sich auf Prinzessin Philippa als ihre Vorfahrin berufen. Die war nicht nur die ältere Schwester Edmunds von Langley sondern auch die ältere des Johann von Gent, dem Stammvater der Lancaster. Die Yorks haben also eine weibliche Erbfolge verfochten, obwohl die Plantagenet-Dynastie in agnatischer Linie fortbestand und mit den Lancaster als Seniors die natürlichen Erben nach dieser Erbfolge stellten.

Heute im Jahr 2015 ist die Auffassung der Yorks übrigens zum festen Bestandteil der britischen Erbfolgeregelung geworden, in dem die älteren Königstöchter den Vorrang gegenüber ihren jüngeren Brüdern in der Erbfolge inne haben.

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* Im Mittelalter war die weibliche Erbfolge lediglich in den Geltungsbereichen des Salfränkischen Rechts ausgeschlossen und das waren hauptsächlich das teutonisch/deutsche Regnum und die französische Thronfolge, wie allerdings hier erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts festgestellt worden ist.
 
Aber haben die yorkistischen Könige sich nicht auf Lionel of Antwerp bezogen der ja der zweite Sohn König Edwards III war? Dessen Tochter hieß Philippa und war die Countess of Ulster. Der Enkel Philippas - Edmund of March hatte der Thronanspruch geerbt aber die Lancaster-Könige anerkannt. Seine Schwester Anne Mortimer hatte Richard of Conisburgh geheiratet den zweiten Sohn Edward of Langleys und damit die beiden Familien verbunden. Als Edmund of March dann ohne Nachkommen starb beanspruchte Annes Sohn Richard of York die Krone wodurch es dann zu den Rosenkriegen kam.
 
Sicher, entscheidend war dieser Argumentation, dass Lionel der zweite Sohn, John (der Vater von Henry IV. und dessen Nachkommen) der dritte Sohn war. Andererseits aber hatte Lionel nur eine Tochter, eben diese Philippa. Der Anspruch der Yorks verlief also über eine weibliche Vorfahrin, während sich die Lancasters nach dem Tod von Richard II. und diesem Lionel darauf berufen konnte, dass sie die nächsten Verwandten in männlicher Linie waren. (Nicht zufällig lässt William Shakespeare in seinem Doppeldrama "Henry IV." seinen Titelhelden zuletzt bemerken, dass sein Sohn, der zukünftige Könige Henry V. die Krone aufgrund des Erbrechtes rechtmäßig trägt. Hat er diese auch durch "Usurpation" bzw. fragwürdige Wege erlangt, so ist Henry V. dagegen nicht als sein Sohn, aber als nächster männlicher Verwandter von Richard II. dessen Erbe.

Letztlich war übrigens das Durchsetzen eines Anspruches auf die Thronfolge wichtiger als die Legitimation. Henry VII. dürfte die Frage, wie berechtigt sein Thronanspruch war, eher in der Schwebe gelassen haben. Indem er Elizabeth of York heiratete, dürfte er wohl weniger ihren Erbanspruch anerkannt haben, sie war auch nur die Frau des Königs und keineswegs die Königin aus eigenem Recht oder mit ihm zusammen Königin. Entscheidend war für ihn einerseits, so eine zusätzliche Legalisierung des Thronanspruches für seine Nachfahren (und vielleicht auch für sich zu schaffen.) Außerdem konnte er so verhindern, dass jemand Elizabeth heiratet und auf dieser Ehe die Berechtigung seines Thronanspruches in Frage stellt.

In Frankreich galt zwar seit Ludwig X. bzw. Philipp V. das "Salische Recht" und nicht der englische König Edward III. (der Sohn von Ludwig und Philipps Schwester Isabella), sondern Philipp von Valois beerbte die Hauptlinie der Kapetinger, in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts allerdings wäre es beinahe auch hier zu einer Nachfolge über die weibliche Linie gekommen, wenn auch nicht die Tochter Catherine geerbt hätte, aber zumindest der Ehemann (Henry V.) und ihr gemeinsamer Sohn (Henry VI.). Letztlich allerdings behauptete sich ihr Bruder Charles VII. (nach dem Auftreten der Jeanne d'Arc) und somit setzte sich wohl endgültig die "Salische" Erbfolge in Frankreich durch.
 
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