Welche Staatsform hatte das Reich?

[1] Zum "Teil"-Königtum kam es erst in der Neuzeit (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg). Es wäre theoretisch auch möglich gewesen, für den mächtigsten Stammesführer einen Titel wie "Großkönig" zu kreieren.;)

Eine Ausnahme bildet hier das "Herzogtum Böhmen", dessen Herzog Wratislaw II. Kaiser Heinrich IV. 1085 ad personam die Königswürde verlieh und das Ende des 12. Jh. erbliches Königreich war. Die Goldene Bulle bestätigte den böhmischen König als ersten unter den weltlichen Kurfürsten.
 
Eine Ausnahme bildet hier das "Herzogtum Böhmen", dessen Herzog Wratislaw II. Kaiser Heinrich IV. 1085 ad personam die Königswürde verlieh und das Ende des 12. Jh. erbliches Königreich war. Die Goldene Bulle bestätigte den böhmischen König als ersten unter den weltlichen Kurfürsten.

Völlig richtig, zumal Prag unter dem Luxemburger Karl IV. ja so etwas wie die "Reichshauptstadt" (nebst Universitätsstadt!) war. - Wahrscheinlich hatte ich Skrupel, die Böhmen so ohne weiteres zu den "deutschsprachigen" hinzuzufügen...:grübel:
 
Völlig richtig, zumal Prag unter dem Luxemburger Karl IV. ja so etwas wie die "Reichshauptstadt" (nebst Universitätsstadt!) war. - Wahrscheinlich hatte ich Skrupel, die Böhmen so ohne weiteres zu den "deutschsprachigen" hinzuzufügen...:grübel:
Die Sprache des Volkes in den Fürstentümern spielte im HRR noch keine Rolle. Wichtig war die Lehenszugehörigkeit eines Fürstentums zum Reich und Böhmen war nun mal ein deutsches Lehen.
 
Die Sprache des Volkes in den Fürstentümern spielte im HRR noch keine Rolle. Wichtig war die Lehenszugehörigkeit eines Fürstentums zum Reich und Böhmen war nun mal ein deutsches Lehen.

Dennoch ist es bemerkenswert, dass es Reichsfürsten nur im Deutschen Königreich gab, denn weder Burgund (abgesehen vom Grafen und späteren Herzog von Savoyen) noch Italien hatten Reichsfürsten aufzuweisen.

Obwohl also das Heilige Römische Reich multinational genannt werden kann, waren im Reichstag nur Fürsten deutscher Zunge vertreten, sieht man einmal vom böhmischen König ab.

Ob es sich dabei um eine bewusst herbeigeführte Machtverengung auf den "deutschen" Reichskern handelt, ist schwer zu entscheiden.
 
Ich denke schon. Immerhin ist es nur logisch, dass die "Königswähler" über die Politik im Reich eher mitzubestimmen haben, als Fürsten reichsferner Gebiete, deren Interessen vlt. anders gelagert sind.
 
Ich denke schon. Immerhin ist es nur logisch, dass die "Königswähler" über die Politik im Reich eher mitzubestimmen haben, als Fürsten reichsferner Gebiete, deren Interessen vlt. anders gelagert sind.

Aber die Königreiche Italien und Burgund waren ja nicht reichsfern, sondern integraler Bestandteil des Heiligen Römischen Reichs, aus dessen Titulatur schon der "supranationale" - um mal eine moderne Begrifflichkeit zu gebrauchen - Anspruch hervorgeht.

Es wäre interessant zu erfahren, wie die Kaiser - die als einzige eine Erhebung in den Reichsfürstenstand vornehmen konnten - eine so offensichtliche Ungerechtigkeit bei der Behandlung der Großen des Reichs erklärt hätten.

Bestimmt nicht damit, dass gerade Italien - als "Römisch" sogar Namensbestandteil des Reichs - reichsfern sei ... auch wenn das in Wirklichkeit zutreffend gewesen sein mag!
 
Die Gebiete waren schon reichsfern, weil sie nicht oder wenig an reichspolitischen Belangen anteil genommen hatten. Die Städte Oberitaliens haben doch oft genug für ihre Unabhängigkeit von Kaiser und Reich gekämpft.

Politisches Zentrum war ja stets Mittel- und Süddeutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gebiete waren schon reichsfern, weil sie nicht oder wenig an reichspolitischen Belangen anteil genommen hatten. Die Städte Oberitaliens haben doch oft genug für ihre Unabhängigkeit von Kaiser und Reich gekämpft.

Politisch bestand das Reich aus drei Teilen, nämlich dem Deutschen Königreich sowie den Königreichen Italien und Burgund. Wenn sich ein "Reich" aus drei Teilen zusammensetzt, kann man nicht einen Teil als "fern" bezeichnen.

In der politischen Realität sah das gewiss anders aus, denn natürlich spielte die Musik im regnum teutonicum und nicht in Oberitalien oder Burgund.
 
Reichsfern sind Gebiete, die sich nicht am Reichsgeschehen beteiligen, reichsnah eben umgekehrt. Das gilt für Gebiete in Nord-Ost-Deutschland, ebenso wie die Lombardei und Burgund. Die Begriffe hab ich nicht erfunden.

Über die Gebiete Reichsitaliens, also das Großherzogtum Toskana, die Herzogtümer Mailand, Mantua, Modena, Parma und Mirandola, beanspruchte der Kaiser die Lehnshoheit, als deutsch empfanden sich diese Gebiete ebenso wenig, wie sie an der Reichspolitik teilnahmen. Sie nahmen nicht die Rechte eines Reichsmitgliedes in Anspruch, genauso unterwarfen sie sich aber auch nicht der Pflicht die entsprechenden Lasten zu tragen. Im Allgemeinen wurden solche als reichsfern bezeichneten Gebiete nicht als zum Reich gehörig anerkannt.

Heiliges Römisches Reich ? Wikipedia
 
Reichsfern sind Gebiete, die sich nicht am Reichsgeschehen beteiligen, reichsnah eben umgekehrt. Das gilt für Gebiete in Nord-Ost-Deutschland, ebenso wie die Lombardei und Burgund. Die Begriffe hab ich nicht erfunden.

Der Wiki-Artikel bezieht sich auf einen neuzeitlichen Zustand (Großherzogtum Toskana !), an dem Oberitalien faktisch abgekoppelt war. Alle Geschichtsatlanten zeigen Reichsitalien noch bis zum 30-jährigen Krieg als zum Reich gehörig, danach nicht mehr. Dem Kaiser verblieb nur noch eine schattenhafte Herrschaft, sodass man Italien tatsächlich nur noch als "reichsfern" bezeichnen kann. Unterscheiden davon muss man allerdings die Herrschaft der Habsburger in Oberitalien als Landesherren.

Zur Situation im MA sagt der Rechtswissenschaftler Conrad:

Seit der ottonischen Zeit drang der Gedanke, dass das Reich das römische Reich sei, immer mehr durch und verband sich mit dem Gedanken des Imperium Christianum. Rom war der Mittelpunkt der Welt, das Herz des Reichs ... In Real- bzw. Personalunion waren waren die Königreiche Burgund, Italien (Reichsitalien) mit dem deutschen Reich verbunden.

(Hermann Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte, Karlsruhe 1964, S. 246)
 
Dennoch ist es bemerkenswert, dass es Reichsfürsten nur im Deutschen Königreich gab, denn weder Burgund (abgesehen vom Grafen und späteren Herzog von Savoyen) noch Italien hatten Reichsfürsten aufzuweisen.

Obwohl also das Heilige Römische Reich multinational genannt werden kann, waren im Reichstag nur Fürsten deutscher Zunge vertreten, sieht man einmal vom böhmischen König ab.

Ob es sich dabei um eine bewusst herbeigeführte Machtverengung auf den "deutschen" Reichskern handelt, ist schwer zu entscheiden.
Offensichtlich war das aber nicht immer so. Ich habe gerade in meinem neuen Buch "Die Deutschen Kaiser" nachgelesen und da steht, daß "der erst dreijährige Kaisersohn Otto III. von den anwesenden deutschen und italienischen Großen zum König gewählt" wurde, ohne diese "Großen" namentlich zu nennen. Und weiter heißt es hier:
"Am Weihnachtstag 983 sollte dieser gemeinsam - zum Zeichen der Zusammengehörigkeit der beiden Reiche - von den Erzbischöfen Willigis von Mainz und Johannes von Ravenna in Aachen zum König gesalbt und gekrönt werden."
Das heißt also, daß auch italienische Fürsten zu Beginn der deutsch-italienischen Personalunion an den Königswahlen und -krönungen teil genommen haben. Wenn dies in späterer Zeit nicht mehr so war, dann würde ich das mit mangelndem Interesse oder sogar Boykott erklären.

Edit:
Durch die "Goldene Bulle" wurden sie dann allerdings ausgeschossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... daß "der erst dreijährige Kaisersohn Otto III. von den anwesenden deutschen und italienischen Großen zum König gewählt" wurde, ohne diese "Großen" namentlich zu nennen ... Das heißt also, daß auch italienische Fürsten zu Beginn der deutsch-italienischen Personalunion an den Königswahlen und -krönungen teil genommen haben. Wenn dies in späterer Zeit nicht mehr so war, dann würde ich das mit mangelndem Interesse oder sogar Boykott erklären.

Die Wahl erfolgte auf dem Hoftag zu Verona - es war die erste Königswahl südlich der Alpen und ist die einzige geblieben (Althoff, Otto III., S. 38). Als Hintergrund kann man vermuten, dass man in dieser kritischen Zeit - 982 hatte Otto II. eine böse Niederlage gegen die Sarazenen erlitten und es gab in Italien Erhebungen gegen ottonische Herrschaftsträger - den italienischen Reichsteil stärker einbinden wollte.

Namen von "italienischen Großen" nennt Althoff, vom Erzbischof abgesehen, auch nicht. Man kann anhand der Karte in http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_III. (HRR) abschätzen, um welche es sich gehandelt haben könnte. Nach Uhlirz (Jahrbücher des deutschen Reiches unter Otto II., S. 185 f.), waren auf der "glänzenden Versammlung" neben dem Herzog von Kärnten noch der Patriarch Aquileja sowie die Bischöfe von Pavia, Parenza, Como und Brixen anwesend.

Durch wen die Wahl tatsächlich erfolgte, mit oder ohne italienische Wahlbeteiligung, geht auch aus Uhlirz Darstellung nicht hervor! Er berichtet jedoch (S. 197), dass die Wahl "in Italien formelle Anerkennung nicht fand", denn "das regnum Italicum galt als erledigt [vakant], solange der Anwärter nicht in Italien gekrönt war" - jedenfalls zu dieser Zeit!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwei interessierte Fragen zum Heiligen Römischen Reich

Ich habe, wie der Titel bereits sagt, zwei Fragen zum Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation):

1. Wie wir wissen, ist das Reich durch die Niederlegung der Kaiserkrone Franz II. erloschen. In diesem Zusammenhang möchte ich die (rechts-)geschichtliche Frage stellen: Wie konnte das so erfolgen? Mir ist schon klar, dass die persönliche Autorität einer einzelnen Person im (mittelalterlichen) feudalen Herrschersystem eine große Rolle spielte, die Idee einer "Nation" war unbekannt und der Staat war eher ein Verflecht von Abhängigkeitsbeziehungen zwischen Belehnten und Lehnsherr. Allerdings frage ich mich, ob diese Struktur auch auf das Heilige Römische Reich dieser Zeit zutrifft? Die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches kannte ja schon längere Zeiten des Interregnums und mit Karl V. sogar die Abdankung des Kaisers.
Wie war es damit rechtlich möglich, dass das Kaiserreich durch Niederlegung der Kaiserkrone erlöscht (so wie es in Geschichtsbüchern und im Internet oft dargestellt wird)? Das Heilige Römische Reich als "Dachverband" musste damit doch nicht zerfallen, es gab durchaus auch andere Institutionen, die weiterarbeiten konnten, so der ständige Reichstag zu Regensburg oder die Gerichte.
Mir ist schon klar, dass praktisch das Machtstreben Napoleons dahintersteckt, aber mir geht es um den rechtlichen Aspekt.

2. Wie war die Aussenwahrnehmung des HRR(DN) eigentlich? In einem englischen Text, der etwa aus dieser Zeit kam, habe ich gelesen, dass selbst die Engländer (bzw. Briten) der "nachkatholischen" Zeit vom Kaiser des HRR als "den Kaiser" sprechen.
Per Krönung durch den Papst war der Kaiser das weltliche Oberhaupt der Christenheit und die Gedanken eines Nationalstaates oder von Souveränität waren während des größten Teils der Geschichte des HRR unbekannt. In der Wikipedia (ich hoffe, ich werde nun nicht gesteinigt oder sowas) stand auch etwas davon, dass "ausländische Mächte" während Verhandlungen im Reich durchaus als Reichsstände angesehen wurden. Sahen sich also die Könige von England oder Frankreich oder Polen wirklich auch formal dem Kaiser untergeordnet, oder hätten sie schon darauf bestanden, Könige eines eigenständigen Königreiches zu sein?
Insbesondere würden mich die Beurteilungen der Preußenkönige und der italienischen Kleinstaaten interessieren.

liebe Grüße und Danke im Voraus,
euer Leser.
 
Wie war es damit rechtlich möglich, dass das Kaiserreich durch Niederlegung der Kaiserkrone erlosch (so wie es in Geschichtsbüchern und im Internet oft dargestellt wird)?
(...)
Mir ist schon klar, dass praktisch das Machtstreben Napoleons dahintersteckt, aber mir geht es um den rechtlichen Aspekt.

"Wo kein Kläger da kein Richter", sagt der Volksmund; hierauf angewandt: Es gab niemand, der das Reich fortführen wollte bzw konnte, immerhin war das Ganze auch vorher schon deutlich toter als Elvis gewesen...

2. (...) Sahen sich also die Könige von England oder Frankreich oder Polen wirklich auch formal dem Kaiser untergeordnet, oder hätten sie schon darauf bestanden, Könige eines eigenständigen Königreiches zu sein?

Nein; höchstens als Potentaten deutscher Länder waren sie dies (so die englischen Könige als Herrscher von Hannover), aber als König souveräner Länder taten die einen Teufel, den Primat des Kaiser anzuerkennen.
 
Wie wir wissen, ist das Reich durch die Niederlegung der Kaiserkrone Franz II. erloschen.
Nicht durch die Niederlegung alleine (dann wäre es in der Tat eine "normale" Abdankung gewesen und man hätte einen Nachfolger gesucht).
Sondern Franz hat auch explizit das Ende des Reichs erklärt. Wozu er alleine eigentlich nicht berechtigt war - aber da es de facto schon längst und für alle sichtbar am Ende war, wurde das allgemein akzeptiert.
Spätestens als mit dem Wiener Kongreß alle Länder Europas eine neue staatliche Ordnung vertraglich vereinbarten, war das Reichsende auch ganz formal völkerrechtlich Faktum.

Per Krönung durch den Papst war der Kaiser das weltliche Oberhaupt der Christenheit
Mal abgesehen davon, daß der Kaiser ab dem 16. Jahrhundert nicht mehr vom Papst gekrönt wurde - diese "Oberhaupt"-Funktion war immer nur fiktiv, es waren keine echten Herrschaftsrechte damit verbunden.
Der Kaiser war der ranghöchste der Herrscher der (westlichen) Christenheit, kein Oberherr für die übrigen Könige.

... stand auch etwas davon, dass "ausländische Mächte" während Verhandlungen im Reich durchaus als Reichsstände angesehen wurden.
Das waren Sonderfälle. Manche ausländischen Fürsten hatten in Personalunion Fürstentümer im Reich in Besitz, oder Schweden/Frankreich hatten im westfälischen Frieden Sonderrechte bekommen.
All dies hat aber nichts mit der theoretischen Funktion des Kaisers als weltlicher Erster aller Christen zu tun.

Sahen sich also die Könige von England oder Frankreich oder Polen wirklich auch formal dem Kaiser untergeordnet, oder hätten sie schon darauf bestanden, Könige eines eigenständigen Königreiches zu sein?
Sie waren völlig eigenständig und erkannten nur einen zeremoniellen Vorrang des Kaisers an.

Insbesondere würden mich die Beurteilungen der Preußenkönige und der italienischen Kleinstaaten interessieren.
Die Hohenzollern mochten sich zwar Könige nennen, waren aber in erster Linie Kurfürsten von Brandenburg und damit Untertanen bzw. Vasallen des Kaisers. Dito die italienischen Fürsten.
 
Ich habe, wie der Titel bereits sagt, zwei Fragen zum Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation):

1. Wie wir wissen, ist das Reich durch die Niederlegung der Kaiserkrone Franz II. erloschen. In diesem Zusammenhang möchte ich die (rechts-)geschichtliche Frage stellen: Wie konnte das so erfolgen?

1)
Mir ist schon klar, dass die persönliche Autorität einer einzelnen Person im (mittelalterlichen) feudalen Herrschersystem eine große Rolle spielte, die Idee einer "Nation" war unbekannt und der Staat war eher ein Verflecht von Abhängigkeitsbeziehungen zwischen Belehnten und Lehnsherr.
2)
Allerdings frage ich mich, ob diese Struktur auch auf das Heilige Römische Reich dieser Zeit zutrifft? Die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches kannte ja schon längere Zeiten des Interregnums und mit Karl V. sogar die Abdankung des Kaisers.
3)
Wie war es damit rechtlich möglich, dass das Kaiserreich durch Niederlegung der Kaiserkrone erlöscht (so wie es in Geschichtsbüchern und im Internet oft dargestellt wird)? Das Heilige Römische Reich als "Dachverband" musste damit doch nicht zerfallen, es gab durchaus auch andere Institutionen, die weiterarbeiten konnten, so der ständige Reichstag zu Regensburg oder die Gerichte.
4)
Mir ist schon klar, dass praktisch das Machtstreben Napoleons dahintersteckt, aber mir geht es um den rechtlichen Aspekt.

5)
Wie war die Aussenwahrnehmung des HRR(DN) eigentlich? In einem englischen Text, der etwa aus dieser Zeit kam, habe ich gelesen, dass selbst die Engländer (bzw. Briten) der "nachkatholischen" Zeit vom Kaiser des HRR als "den Kaiser" sprechen.
6)
Per Krönung durch den Papst war der Kaiser das weltliche Oberhaupt der Christenheit und die Gedanken eines Nationalstaates oder von Souveränität waren während des größten Teils der Geschichte des HRR unbekannt. In der Wikipedia (ich hoffe, ich werde nun nicht gesteinigt oder sowas) stand auch etwas davon, dass "ausländische Mächte" während Verhandlungen im Reich durchaus als Reichsstände angesehen wurden.
7)
Sahen sich also die Könige von England oder Frankreich oder Polen wirklich auch formal dem Kaiser untergeordnet, oder hätten sie schon darauf bestanden, Könige eines eigenständigen Königreiches zu sein?
8)
Insbesondere würden mich die Beurteilungen der Preußenkönige und der italienischen Kleinstaaten interessieren.
1)
Zu welchem Zeitpunkt war die Idee einer Nation unbekannt? Zumindest im 18.Jh. war sie bekannt und die problematische Stellung des Reiches zwischen neuzietlichem Staat und altem Feudalwesen sowie der Aspekt ob man das HRR so recht als Nation bezeichnen dürfte, war damals heiß diskutiert.
Ich fürchte nur, man kam damit nicht zu einem vollkommen schlüssigen Ende.
2)
Eigentlich klärt sich das mit Punkt 1). Ob das Reich ein Staat wie die anderen des 18.Jh. war ist ungeklärt. Man wird soviele Meinungen darüber finden wie Theoretiker, auch wirklich geistreiche Juristen, darüber philosophiert haben.
Ich selbst würde auch dazu tendieren: ja es war ein Staat, aber mit Einschränkungen.
3)
Wie sollte es weiter existieren, wenn es keiner mehr anerkannte?
Wie sah es denn 1806 aus?
Siehe: http://www.geschichtsforum.de/378130-post7.html
Österreich wurde mit allen Mitteln zur Niederlegung (oder Abdankung) gezwungen. Viele Reichsfürsten warteten das garnicht mehr ab, sondern liefen schon zuvor über zum Rheinbund, den sie mitgründeten. Wer sollte also die Reichsinstitutionen z.B. finanzieren?
4)
Aber wie soll dieser ausschauen, wenn sich keiner darum schert? Welches Gericht sollte etwas einfordern, wenn es nicht mehr zu unterhalten war.

Halt! Ich glaube der Vertreter Schwedens hat sich beschwert. Aber ansonsten? :grübel:
Von den bedeutenderen Mächten, die dem Rheinbund nicht beigetreten waren, kämen mir Kursachsen, Kurbrandenburg und Kurhannover in den Sinn (eigentlich Braunschweig-Lüneburg). Wobei Letzteres faktisch 1803 von Frankreich aus dem Felde geschlagen worden war.
5)
Klar, wie sollen sie ihn auch sonst nennen?
6)
Konkrete Beispiele wären interessant. Leider kenne ich keine Treffen zwischen dem Kaiser und dem französischen König, z.B., wo das zur Geltung kam.
7)
Ich würde eher zu letzterem tendieren.
8)
Das hing stark vom Herrscher ab. Bei Friedrich II. ist es unzweifelhaft, dass er nur selten durch Handlungen eine Anerkennung des Kaisers über sich zu verstehen gab.
Ich glaube aber in der Regel versuchte er das zu ignorieren.
Bei seinem Vater war es schon rein formell erkennbar. Die berühmten Memoiren der Wilhelmine berichten von einem Treffen zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Kaiser Karl VI., wobei der König in Preußen jegliches Zeremoniell zu umgehen suchte. Zuvor sollen wohl Ungereimtheiten zwischen den Vertretern der beiden über den Ablauf des Treffens bestanden haben, wobei m.E. wohl der kaiserliche Vertreter vom König in Preußen Unterwürfigkeit in seinem Auftreten erwartete, dass der Vasallenstatus zum Ausdruck käme.

Juristisch waren der Kurfürst von Brandenburg und waren die Fürsten Reichsitaliens ganz zweifelsfrei Vasallen des Kaisers.
 
Hallo Brissotin,

es ist ein bisschen komisch als Gast zu antworten. :D Vielleicht sollte ich mich mal registrieren.

1)
Zu welchem Zeitpunkt war die Idee einer Nation unbekannt? Zumindest im 18.Jh. war sie bekannt und die problematische Stellung des Reiches zwischen neuzietlichem Staat und altem Feudalwesen sowie der Aspekt ob man das HRR so recht als Nation bezeichnen dürfte, war damals heiß diskutiert.
Ich fürchte nur, man kam damit nicht zu einem vollkommen schlüssigen Ende.

Dem bin ich mir schon bewusst. Es geht nur darum, dass zum Zeitpunkt der Gründung bis zum Ende keine "Verfassung" oder sowas gab, demnach man das Reich so einfach auflösen konnte. Es war eine ununterbrochene Tradition seit dem Mittelalter und entsprechend sind die rechtlichen Einzelheiten sicher auch nicht die eines einzelnen Staates. Gewiss war das Reich kein Nationalstaat im modernen Sinne, dessen waren sich die meisten Gelehrten wohl bewusst und einige Kritik am Reich richtete sich wohl auch darauf, dass das als anachronistisch erlebt wurde. So vielleicht Goethe?

Brissotin schrieb:
2)
Eigentlich klärt sich das mit Punkt 1). Ob das Reich ein Staat wie die anderen des 18.Jh. war ist ungeklärt. Man wird soviele Meinungen darüber finden wie Theoretiker, auch wirklich geistreiche Juristen, darüber philosophiert haben.
Ich selbst würde auch dazu tendieren: ja es war ein Staat, aber mit Einschränkungen.

Interessant, welche Einschränkungen würdest Du sehen?

Brissotin schrieb:
3)
Wie sollte es weiter existieren, wenn es keiner mehr anerkannte?
Wie sah es denn 1806 aus?
Siehe: http://www.geschichtsforum.de/378130-post7.html
Österreich wurde mit allen Mitteln zur Niederlegung (oder Abdankung) gezwungen. Viele Reichsfürsten warteten das garnicht mehr ab, sondern liefen schon zuvor über zum Rheinbund, den sie mitgründeten. Wer sollte also die Reichsinstitutionen z.B. finanzieren?

Wie gesagt ging es mir eher um den rechtlichen Aspekt, ganz elfenbeinturmmäßig. :D

Brissotin schrieb:
4)
Aber wie soll dieser ausschauen, wenn sich keiner darum schert? Welches Gericht sollte etwas einfordern, wenn es nicht mehr zu unterhalten war.

Halt! Ich glaube der Vertreter Schwedens hat sich beschwert. Aber ansonsten? :grübel:
Von den bedeutenderen Mächten, die dem Rheinbund nicht beigetreten waren, kämen mir Kursachsen, Kurbrandenburg und Kurhannover in den Sinn (eigentlich Braunschweig-Lüneburg). Wobei Letzteres faktisch 1803 von Frankreich aus dem Felde geschlagen worden war.

Das Überlaufen der Reichsfürsten wäre in diesem Sinne auch als strafbare Handlung zu betrachten (ich kenne mich damit nicht ganz so gut aus, aber separation dürfte schon unerlaubt gewesen sein), auch wenn es für die Institutionen des Reiches keine Mittel gab, die Strafe effektiv durchzusetzen. Wäre es nicht zumindest ein ideologischer Sieg gewesen, Napoleon verklagt und gewonnen zu haben? Die Finanzierung könnte (zunächst, bis auf Wiederherstellung ;)) der Kaiser und sein Hausgebiet übernehmen, um obige Frage aufzugreifen.

Mit dem Gedicht von Max von Schenkendorf (der selbst ja nicht auf Gebiet des HRR geboren wurde) scheint sich zumindest für den Zeitraum der Befreiungskriege eine gewisse "Sehnsucht nach dem Heiligen Römischen Reich" artikuliert zu haben. Während der Befreiungskriege kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Bestrebungen zur Restaurantion gab.
Die Idee so einer Art "deutschen Nation" war ja genauso neu und noch genauso weit entfernt von der Realität (und für die Fürsten lag die Sorge um ein so eindeutig monarchistisches Reich natürlich näher als die um ein "national vereintes Deutschland", dessen Idee zumeist von "linken Demokraten aus dem bürgerlichen Lager" (;)) vertreten wurde. Man sehe sich nur das Hambacher Fest an!).

Brissotin schrieb:
5)
Klar, wie sollen sie ihn auch sonst nennen?

Also für meine Begriffe macht es schon einen Unterschied, ob man "der Kaiser" ("the emperor") oder "Der Kaiser der Deutschen", "der römisch-deutsche Kaiser" oder "der Kaiser des Römischen Reiches" sagt. Ersteres könnte nämlich symptomatisch sein für das Verständnis, als Untertan seines jeweiligen Königs auch irgendwie dem Kaiser zu unterstehen. So nach dem Motto: "Mein König ist Jakob der I. (um mal einen Namen herauszugreifen), aber mein Kaiser ist Karl der soundsovielte". Genauso wie ein heutiger Bürger von Frankreich oder Deutschland sagen könnte, er unterstehe gewissermaßen auch den Vereintgen Nationen oder der EU, auch wenn diese keine direkte Kompetenz über ihn ausüben können. ;)

Dass der Kaiser praktisch keine Macht über die Untertanen der anderen Königreich hatte, ist klar. Wobei man allerdings sagen muss, dass man ja auch von den Niederlanden als "die Generalstaaten" sprach, also einfach den Namen des Souveräns anstatt des Landesnamens wählte und der Kaiser war nunmal "der Kaiser", nicht "Kaiser der X". Insofern kann es sein, dass ich mehr in die Benennung dieser Zeit hineininterpretiere als es irgendein Zeitgenosse getan hätte.

Brissotin schrieb:
6)
Konkrete Beispiele wären interessant. Leider kenne ich keine Treffen zwischen dem Kaiser und dem französischen König, z.B., wo das zur Geltung kam.

Ich meine, einmal davon gehört zu haben, dass ein Preußenkönig (ich meine es wäre der "Soldatenkönig" gewesen) auf seine formale und zeremonielle Gleichstellung mit dem Kaiser bestanden habe und so auf seinen Schloss (in Brandenburg) extra einen Gang bauen ließ, auf den die beiden gekrönten Häupter gleichberechtigt aufeinander zulaufen konnten. Im Mittelalter soll der Kaiser zumindest gegenüber den König von Polen einmal auf seine höhere Stellung bestanden haben. Bei Ungarn z. B. fehlen mir leider die Informationen. Frankreich dürfte auch einigen Aufwand darauf investiert haben, nicht den Kaiser zu unterstehen (wobei das natürlich auch unter dem Blickwinkel der Aufspaltung des Frankenreichs und nachfolgenden Kompetenzstreitigkeiten verstanden werden muss). Beim König von England wieder fehlen mir schlicht die Informationen. Ursprünglich war England ja ein päpstliches Lehen, da frage ich mich schon, wie man eine absolute Unterordnung unter den Kaiser verhindern konnte...falls man es denn versuchte, vielleicht hat man das Problem einfach umgangen.

Hier ein Link aus dem Forum über Frankreich:
http://www.geschichtsforum.de/408059-post38.html

Brissotin schrieb:
7)
Ich würde eher zu letzterem tendieren.

Grade in mittelalterlicher katholischer Zeit frage ich mich, wie das gerechtfertigt werden konnte. Sowas wie souveräne Nationalstaaten gab es damals nicht (siehe meinen Hinweis über England weiter oben) und die Kaiserwürde wurde vom Papst explizit als die des "weltlichen Oberhauptes der Christenheit" vergeben, worauf Karlder Große noch bestanden hätte. Niemals wurde diese Verknüpfung irgendwie zurückgenommen oder beseitigt, meines Wissens.
Wie konnte also ein rechtgläubiger König (denn Religion stellte damals eine der zentralen Legitimationsquellen dar, wenn nicht sogar die Einzige) den, womöglich noch direkt vom Papst gekrönten Kaiser mit dem Selbstbewusstsein eines eigenständigen Herrschers gegenübertreten? Dass der König nicht vom Kaiser direkt belehnt wurde war ein gewaltiger Schönheitsfehler der Konstruktion - im Falle von Frankreich auf jeden Fall, da es meines Wissens aus Erbfolgestreitigkeiten zwischen den Karolinern resultierte, bei England liegt der Fall wohl anders und dort ist die Sache "evolutionär" gewachsen - , aber das entzieht der Sache ja auch nicht gleich die Legitimität. Beim Investiturstreit hat es doch auch keinen gestört als der Papst seine (zunächst nur zeremoniellen) Rechte durchsetzen wollte.

Brissotin schrieb:
8)
Das hing stark vom Herrscher ab. Bei Friedrich II. ist es unzweifelhaft, dass er nur selten durch Handlungen eine Anerkennung des Kaisers über sich zu verstehen gab.
Ich glaube aber in der Regel versuchte er das zu ignorieren.
Bei seinem Vater war es schon rein formell erkennbar. Die berühmten Memoiren der Wilhelmine berichten von einem Treffen zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Kaiser Karl VI., wobei der König in Preußen jegliches Zeremoniell zu umgehen suchte. Zuvor sollen wohl Ungereimtheiten zwischen den Vertretern der beiden über den Ablauf des Treffens bestanden haben, wobei m.E. wohl der kaiserliche Vertreter vom König in Preußen Unterwürfigkeit in seinem Auftreten erwartete, dass der Vasallenstatus zum Ausdruck käme.

Juristisch waren der Kurfürst von Brandenburg und waren die Fürsten Reichsitaliens ganz zweifelsfrei Vasallen des Kaisers.

Interessant, danke.
 
@Gast

O.K. bleiben wir "elfenbeinturmartig".

Ich erlaube mir die von Brissotin gewählte Antwortgliederung zu verwenden.

1)
Das HRR war selbstverständlich kein Nationalstaat im modernen Sinne, aber auch nicht im Sinne des späten 18. Jh bzw. des frühen 19. Jh.

Vollständig d'accord.

2)
Ja es war ein Staat, die Einschränkungen würde ich aus den Friedesverträgen von Osnabrück und Münster ableiten.

Westfälischer Friede – Wikipedia

Es war m. W. die letzte"Weiterentwicklung" der "Verfassung" des HRR; bitte um Korrektur, wenn ich etwas nicht erinnere.

3 + 4)
Eine "Seperation" wie Du es nennst oder auch eine Sezession eine Gliedstaates der HRR war natürlich strafbeschwert, es hätte die Möglichkeit einer "Reichsexekution" bestanden. Nur wer hätte diese durchführen sollen?

5)
D'accord mit Brissotin.

6)
Als Markgraf von Brandenburg und Kurfürst des HRR (Erzkämmerer) war er selbstverständlich ein Reichsfürst und Vasall des Kaisers. Als König von Preußen, bzw. vorher König in Preußen war er kein Reichsfürst. Ähnliches galt auch für den dänischen und englischen König etc. Alles andere, wie zeremonelle Prägorative usw. wurden schon erwähnt.

Zu Polen kann ich nichts sagen.

Ungarn ist insoweit nicht erwähnenswert, da seit 1526 die Habsburger Inhaber des Titels eines Königs von Ungarn waren und sie sich wohl selbst nicht damit beschäftigten, wer welche Rechte hat.

M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja es war ein Staat, die Einschränkungen würde ich aus den Friedesverträgen von Osnabrück und Münster ableiten.

Westfälischer Friede – Wikipedia

Es war m. W. die letzte"Weiterentwicklung" der "Verfassung" des HRR; bitte um Korrektur, wenn ich etwas nicht erinnere.
Wenn man jetzt ganz spitzfindig wäre, könnte man den Reichsdeputationshauptschluss als letzte verfassungsrelevante Änderung ansehen.

Ich würde schonmal sagen, dass die Autorität des Staatsoberhauptes dadurch, dass die Reichsstände ihrerseits de facto als Staaten agierten, in Frage gestellt war.
Dabei war das natürlich nicht in ein wirklich geltendes Recht übergegangen, sondern ergab sich aus den Freiheiten, welche sich die Reichsstände selbst nahmen.
Als Beispiel: Außenpolitisch wollte der Kaiser für das gesamte Reich die Außenpolitik bspw. auf Friedenskongressen leiten. In Brandenburg-Preußen soll laut der Brigraphie von Schmitt, Friedrich I. in Preußen eine Lehre gewesen sein, dass es dem Kaiser immer wieder gelungen war, Friedrichs Vater (also den Großen Kurfürst) bei Friedensverhandlungen beiseite zu schieben und für ihn mit zu verhandeln. Späterhin trat dann Brandenburg-Preußen selbstständig von Kaiser und Reich auf.
 
1)
Das HRR war selbstverständlich kein Nationalstaat im modernen Sinne, aber auch nicht im Sinne des späten 18. Jh bzw. des frühen 19. Jh.

Vollständig d'accord.

"Leser" nicht einfach "Gast", zum besseren erkennen. ;)

In wie fern unterscheiden sich dann Nationalstaaten im 18. oder 19. Jahrhundert von heutigen Nationalstaaten?

Melchior schrieb:
2)
Ja es war ein Staat, die Einschränkungen würde ich aus den Friedesverträgen von Osnabrück und Münster ableiten.

Westfälischer Friede – Wikipedia

Es war m. W. die letzte"Weiterentwicklung" der "Verfassung" des HRR; bitte um Korrektur, wenn ich etwas nicht erinnere.

Davon habe ich natürlich schon gehört, aber er liss eben das Reich selbst bestehen.

Melchior schrieb:
3 + 4)
Eine "Seperation" wie Du es nennst oder auch eine Sezession eine Gliedstaates der HRR war natürlich strafbeschwert, es hätte die Möglichkeit einer "Reichsexekution" bestanden. Nur wer hätte diese durchführen sollen?

Das ist nicht sehr Elfenbeinturm. ;)
Gab es damals schon ein Gefühl für "die Normative Kraft des Faktischen", bzw. war es gar teil des geschriebenen oder gelehrten Rechts?

Melchior schrieb:
6)
Als Markgraf von Brandenburg und Kurfürst des HRR (Erzkämmerer) war er selbstverständlich ein Reichsfürst und Vasall des Kaisers. Als König von Preußen, bzw. vorher König in Preußen war er kein Reichsfürst. Ähnliches galt auch für den dänischen und englischen König etc. Alles andere, wie zeremonelle Prägorative usw. wurden schon erwähnt.

Oh. Ich dachte jetzt an den König von Böhmen, der war als solcher schon von Kaiser belehnt, hatte doch er die Macht Königreiche zu kreieren. Da die Preußenkönige aber eben König in Preußen waren, weil sie Gebiete beherrschten, die weder zum polnischen noch zum römisch-deutschen Reich gehörten, waren sie ihn in dieser Funktion natürlich nur insofern untertellt wie jeder andere König.

Melchior schrieb:
Ungarn ist insoweit nicht erwähnenswert, da seit 1526 die Habsburger Inhaber des Titels eines Königs von Ungarn waren und sie sich wohl selbst nicht damit beschäftigten, wer welche Rechte hat.

M.

OK. :D

Wenn man jetzt ganz spitzfindig wäre, könnte man den Reichsdeputationshauptschluss als letzte verfassungsrelevante Änderung ansehen.

Ich würde schonmal sagen, dass die Autorität des Staatsoberhauptes dadurch, dass die Reichsstände ihrerseits de facto als Staaten agierten, in Frage gestellt war.
Dabei war das natürlich nicht in ein wirklich geltendes Recht übergegangen, sondern ergab sich aus den Freiheiten, welche sich die Reichsstände selbst nahmen.
Als Beispiel: Außenpolitisch wollte der Kaiser für das gesamte Reich die Außenpolitik bspw. auf Friedenskongressen leiten. In Brandenburg-Preußen soll laut der Brigraphie von Schmitt, Friedrich I. in Preußen eine Lehre gewesen sein, dass es dem Kaiser immer wieder gelungen war, Friedrichs Vater (also den Großen Kurfürst) bei Friedensverhandlungen beiseite zu schieben und für ihn mit zu verhandeln. Späterhin trat dann Brandenburg-Preußen selbstständig von Kaiser und Reich auf.

Was hat der Reichsdeputationshauptschluss denn beschloßen?
 
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