Diesmal unterstrichen:
Sind meine bisherigen Fragen denn so unpräzis gewesen?
Das mit der Abkehr von der Reichsteilung ist klar, was genau ist das Neue am "faktischen Erbprinzip"?
Was ist der Unterschied zur Erbfolge bei den Karolingern? (abgesehen von der Abkehr von der Reichsteilung...)
Die erste Neuerung ist die Unteilbarkeit des Reichs: Heinrich und seine Nachfolger verzichteten auf die Reichsteilungen zugunsten der Königssöhne, wie es unter den Karolingern üblich war.
Dass das klar ist, habe ich jetzt schon so oft geschrieben, nach dem fünften Mal sollte man es eigentlich nicht mehr erwähnen...
Ferner wurden Konrad I. und Heinrich I. von den Stammesherzögen gewählt und zwar in freier Wahl.
Nicht nur "von den Stammesherzögen" - die waren auch dabei, sondern von den geistlichen und weltlichen Großen. Auf die prominente Rolle der Metropolitanbischöfe habe ich ja schon hingewiesen.
Und wie "frei" war die Wahl, wenn nur ein einziger Kandidat zur Wahl stand?
Genau so frei wie bei Pippin anno 751. Der kam auch durch Wahl auf den Thron, auch darauf habe ich hingewiesen.
Was also war das Neue bei Konrad I. und Heinrich I.?
Als ich gestern danach gefragt hatte, was das Neue war, lautete Deine Antwort:
Dieter schrieb:
Nachdem Konrad I. und Heinrich I. noch gewählt wurden, designierte Heinrich seinen Sohn Otto. Damit leitete er bis zum Ende der Staufer die faktische Erbfolge innerhalb der Könissippe ein.
Heute lese ich:
Dieter schrieb:
Der Bruch mit dem Erbrecht...
Wenn ich daraus einen Sinn gewinnen soll, siehst Du bei Konrad I. einen Bruch mit dem Erbrecht, während sein Nachfolger Heinrich I. wieder zum Erbrecht zurückgekehrt ist.
Habe ich Dich soweit richtig verstanden?
Dieter schrieb:
Dass die Großen nicht auch künftig auf einer freien Wahl ohne Designation bestanden - was ihre Macht beträchtlich gemehrt hätte - , ist für mich ein neuer Faktor.
Wenn sie künftig darauf bestanden hätten, wäre es ein neuer Faktor gewesen.
Die Designation war der Normalfall, den sie seit alters her gewohnt waren. Als Ludwig das Kind starb, gab es keinen designierten Nachfolger. Da konnten die Großen nichts dafür. Als Konrad I. starb, gab es einen designierten Nachfolger. Da konnten die Großen auch nichts dafür.
Eine freie Wahl war nur möglich, wenn der amtierende Herrscher bzw. sein designierter Nachfolger so schwach waren, dass man sich es leisten konnte, auf ihn zu pfeifen.
Mir ist aber nicht bekannt, dass die Großen in der fraglichen Zeit auf einen schwachen Herrscher Wert gelegt hätten.
Von einer "freien Wahl" zu sprechen (Riothamus hat ja schon darauf hingewiesen), ist eigentlich ein Anachronismus.
Dazu nochmal Hans K. Schulze:
Die traditionelle Bezeichnung "Königswahl" ist nicht unproblematisch; denn Königswahlen im modernen Sinne mit mehreren Kandidaten und gleichem Stimmrecht jedes einzelnen Wahlberechtigten hat es im frühen und hohen Mittelalter nicht gegeben. Vor dem Beginn der eigentlichen Wahlhandlung hatte man sich schon auf den Kandidaten geeinigt, falls dieser nicht ohnehin durch die Thronfolgeordnung bestimmt war. Gegenkandidaten gab es selten. Wer den Thronbewerber ablehnte, verließ die Wahlversammlung. Meist war am Thronrecht des Kandidaten nicht zu rütteln, so dass die Wahlhandlung ein Formalakt war. Allerdings waren und sind auch Formalakte von rechtlicher Bedeutung.
Noch zwei Verständnisfragen:
Dass Heinrich I. von Konrad I. designiert worden war, hast Du zur Kenntnis genommen - oder bezweifelst Du das?
Dass auch Otto I. von den Großen gewählt wurde, hast Du zur Kenntnis genommen?