Wer ist der rechtmäßige Besitzer der Krim?

Keine Ahnung, ich erinnere mich nur an die Bilder, die ich gesehen habe, und da war nichts zu sehen, was zu beanstanden gewesen wäre. Auch kenn ich keine Berichte, die dafür sprechen, dass am Ergebnis der Abstimmung zu zweifeln wäre. Ob die legal/legitim/cool/angemessen war, ist ja ne andere Frage...
 
Kurz ergänzend zu den diversen Befragungen:
http://politicalscience.ceu.edu/sit...ttachment/basicpage/1096/olena.podolian_0.pdf

All the above [five] points were in breach of those parts of Ukraine’s legislation as outlined above as well as being contrary to the “Code of Good Practices on Referendums” established by the Council of Europe’s Venice Commission on Democracy through Law; both Russia and Ukraine are member states of the Council of Europe (Wilfore 2014). Moreover, that commission’s experts submitted conclusions that the “referendum” would be illegal (Vlasova 2014). In short, these procedural violations are sufficient to nullify the validity of the “referendum” as a means of popular expression.
 
Für mich stellt sich die Frage, wie ist die Gesetzeslage in der Ukraine in dieser Hinsicht (Minderheiten) bei einem eventuellen EU Beitritt zu werten?
Diese Gesetzgebung wäre dann doch so nicht EU-Konform?

Bitte achtet darauf, dass ihr nicht in die Tagespolitik abrutscht.

Deshalb noch einmal der Hinweis von Silesia:
Genau. Deshalb oben der Hinweis, sich auf die historischen Ereignisse etwa im Kontext der SU zu beschränken.
 
Moin
Ja, dann mal die Frage zur SU, die Übergabe der Krim an den "Mitgliedsstaat" Ukraine innerhalb der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, war die Verfassungskonform?
Oder ist da von der KPDSU einfach bestimmt worden.
Wie lief sowas denn damals ab?
 
Ja, dann mal die Frage zur SU, die Übergabe der Krim an den "Mitgliedsstaat" Ukraine innerhalb der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, war die Verfassungskonform?

Es war jedenfalls nicht die einzige territoriale Umgestaltung innerhalb der UdSSR, derer gab es bis in die 1950er Jahre hinein mehrere:

Unionsrepublik – Wikipedia

So wurde etwa die "Karelo-Finnische" SSR 1956 an die RSFSR angegliedert, ein Transfer ähnlicher Art über den sich in Russland so weit mir bekannt niemand beschwert, jedenfalls ist mir in letzter Zeit kein russischer Politiker aufgefallen, (und auch keine russischen Medien) der die Abtretung und Eigenständigkeit Kareliens von Russland gefordert hätte, weil die Auflösung der eigenständigen Republik und die Angliederung des Territoriums an die RSFSR in irgendeiner Weise verfassungswidrig gewesen wäre.

So weit ich das überblicke, war das nichts anderes, als eine von mehreren administrativen Umgliederungen ähnlicher Art, die Teilweise zu Gunsten und teilweise zu Lasten der RSFSR innerhalb des Verbands der UdSSR ablief und insofern weder irgendetwas spektakuläres, noch irgendein einzigartiger Sonderfall.
Der Umstand etwa das auf Geheiß Moskaus ganze Unionsrepubliken, wie die "Karelo-Finnische" und die "Transkaukasische" aufgelöst und ihr Territorium auf neu geschaffene Teilrepubliken aufgeteilt oder eben an die RSFSR angegliert wurden, stellten da wesentlich größere Zäsuren dar.

Oder ist da von der KPDSU einfach bestimmt worden.

Angesichts der Tatsache, dass die RFSFR keine anderen offiziellen politischen Organe hatte, als die KPdSU und ihre Organe, wird es sich damit wohl so verhalten haben.
Allerdings, wenn die (nach der Stalin-Verfassung) legitim Regierung der RSFSR Territorium der RSFSR an die Ukranische SSR abtrat, ist ddas an und für sich kein Akt, der völkerrechtlich irgendwie zu beanstanden wäre.
 
Die UdSSR hatte in ihrer Existenz 3 Verfassungen:

· 1. Verfassung datiert vom 06.07.1923. Diese trat am 31.01.1924 in Kraft.
· 2. Verfassung – genannt auch „Stalin Verfassung - Diese Verfassung wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der Sowjetunion angenommen und vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion – damals WKP (B) – Josef Stalin, verkündet.
· 3. Verfassung – genannt auch die "Breschnew Verfassung" - Diese wurde am 7. Oktober 1977 vom Obersten Sowjet unter dem Vorsitzenden des Präsidiums Leonid Iljitsch Breschnew angenommen.

Deine Frage wäre der 2. Verfassung von 1936 zu zuordnen.

Ich meine, der Wechsel der Krim von der RFSSR zur USSR war Verfassungskonform.
Diese Verfassung hat zwar 146 Artikel und zu diversen Artikeln Unterartikel, aber ich meine dieser Wechsel war schon Verfassungskonform.
 
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