Man mag es kaum glauben, dass es da so lange gedauert hat:
Suicide Act 1961 - Wikipedia, the free encyclopedia
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Recht weit getrieben wurde offensichtlich die Meidung des Nachrichters in Schwäbisch Hall. Dort hatte er rote Kleidung und ein Schwert vor sich her zu tragen. Der eigene, seperate Sitzplatz im Wirtshaus war da auch üblich. Bei der Beerdigung des Scharfrichters hatte sein Personal (leider weiß ich nicht, ob damit sein Gesinde oder seine Gehilfen gemeint sind) seinen Sarg zu tragen. Gab es davon nicht genügend, so wurde diese Pflicht bestimmten Handwerkern wie Schmieden und Wagnern auferlegt. Wenn diese sich weigerten - man sieht schon wie unbeliebt das war - sollten Wasserträger dies tun. Ja, selbst um die toten Angehörigen des Henkers wurde das gleiche Gewese gemacht und bspw. weigerten sich einmal selbst die Wasserträger den Leichnam der Frau des Nachrichters im 18.Jh. zu tragen, woraufhin es den Bürgerarbeitern zufiel.Genau so verhielt es sich damit, wenn man beispielsweise den Kopf eines Enthaupteten, der von der Bühne fiel, aufzufangen und zurückzuwerfen, denn damit pfuschte man in die Sphäre des Henkers rein und konnte sich somit selbst den Makel der Unehrlichkeit zuziehen ( es gibt ein Beispiel aus Köln von Irsigler/Lassotta, wo ein Fassbinder genau das tut und dann aus der Zunft geworfen wird). Fand man also einen Selbstmörder, musste man zunächst den Henker oder Abdecker rufen, der sie dann mitnahm. Wie man dann Gerichtlich mit ihnen verfuhr, weiß ich nicht, aber es gibt ja, glaube ich, die Vorschrift, dass Selbstmörder in ungeweihtem Boden beerdigt werden, und das is schon ne harte Strafe, neben der, dass man am Tag des Jüngsten Gerichts nicht wieder aufersteht sondern in der Hölle schmort.
Der Nachrichter wurde vierzehntägig von 1411 bis 1520 mit 6 bis 15 Schillingen entlohnt. Später stieg das Gehalt noch bedeutend an. Für eine Hinrichtung bekam der Nachrichter zusätzlich ein Paar neue Handschuhe zu 3 Schilling bis ins späte 16.Jh.. Honorare für Tätigkeiten neben dem Hinrichten wie dem schon oben von anderer Seite erwähnten Abdecken, aber auch "heimliche Gemächer zu fegen" veranschaulichen, dass das Tätigkeitsfeld der Nachrichter in Hall doch sehr weit gesteckt war.
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Gerd Wunder: "Die Bürger von Hall - Sozialgeschichte einer Reichsstadt 1216-1802" Thorbecke, Sigmaringen, 1980
Kapitel: "Die Nachrichter" S. 148-149
Die Handschuhe des Scharfrichters waren übrigens gefragte Souvenirs, die der Henker mit Gewinn weiter verkaufen konnte. Nach einer Exekution durch den Galgen, musste ein Henker viele Stricke zerschneiden, weil jeder ein Stück vom Strick als Glücksbringer haben wollte.
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