Wurden die Menschen damals unter dem Hitlerregime zum Jubeln gezwungen?

War das im Dritten Reich eigentlich wie in Nordkorea, wurde man da gezwungen, zu Veranstaltungen zu gehen und Hitler und anderen Nazis zuzujubeln?
Wenn jemand damals keine Lust auf das Regime hatte und nie zu Veranstaltungen ging, und niemals jubelte, aber ansonsten völlig unauffällig blieb, wurde er dann dafür bestraft, oder fiel das gar nicht auf, wenn jemand nicht auf Veranstaltungen ging, wo die Leute wie hirnlose Roboter den Nazis zujubelten.
War das eigentlich damals Pflicht an solchen Veranstaltungen teilzunehmen und wurde man bestraft, wenn man nicht hin ging?
Oder konnte man damals einfach fernbleiben und keinem fiel das auf`?
War es damals möglich, keinerlei Begeisterung für das Regime zu zeigen, ohne dafür bestraft zu werden?
Mal angenommen, man grüßte seine Kollegen auf der Arbeit nicht mit Heil Hitler, sondern sagte weiterhin Guten Tag, wurde man dann vom Regime bestraft?
Die meisten Deutschen hatten damals ein Hitlerbild in ihren Wohnzimmern oder anderen Räumen.
War das mit dem Hitlerbild Pflicht, so wie es in Nordkorea Pflicht ist, ein Bild vom Diktatur aufzuhängen?
Wurde das durch Hausbesuche kontrolliert, wer ein Bild aufhängte und wer nicht?
Gab es Blockwarte wie in Nordkorea, die jederzeit ins häusliche Lebensumfeld der Bürger eindringen konnten?
Durfte man im Dritten Reich nach Feierabend selbst über seine Freizeit bestimmen? Oder gab es damals abends oder am Wochenende noch Pflichtveranstaltungen die man in der Diktatur besuchen musste?
Also wenn man es damals so gemacht hätte, dass man nichts gegen das Regime gesagt hätte, aber auch keinerlei Begeisterung gezeigt hätte, also kein Hitlerbild aufhängen, den Hitlergruß nicht machen, usw....wäre man damit davongekommen, oder wäre das bestraft worden, diese fehlende Begeisterung?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Menschen damals hirnlose Roboter waren, die Hitler begeistert zujubelten.
War diese Begeisterung womöglich in manchen Fällen nur gespielt, um nicht bestraft zu werden?
Oder wurde man gar nicht bestraft, wenn man den Hitlergruß nicht machte, kein Hitlerbild aufhing, aber ansonsten den Mund hielt und vor den Verbrechen des Regimes die Augen verschloss?
Also wenn man gegen das Regime war, war es damals möglich, dass man sein Leben ungestört weiterleben konnte, wen man nicht die gleiche Begeisterung zeigte wie alle anderen?
Oder wurden schon solche Kleinigkeiten, also Verweigerung von Hitlerbild im privaten Lebensbereich und Verweigerung des Hitlergrußes bestraft?
Und wenn man das Regime nicht mochte, und nur so tat, als ob man es gut fände, indem man Hitlerbild aufhing und den Gruß machte, konnte man dann relativ unbehelligt sein normales Leben leben? Oder gab es auch noch Pflichtveranstaltungen, beispielsweise Schulungen, Feier, die man besuchen musste?
 
War es damals möglich, keinerlei Begeisterung für das Regime zu zeigen, ohne dafür bestraft zu werden?
Natürlich war das möglich.
Es wurde niemand dafür bestraft, dass er nicht zum Jubeln anrückte.
Das Schlimmste was da passieren konnte, war, dass ostentatives Desinteresse daran lokalen Parteifunktionären missfiel und diese dafür sorgten, dass die betreffede Person nicht in denn Genuss von Beförderungen oder besonderen Vergünstigungen kam.
Eine Konsequenz, die Personen, die aus Gewissensgründen den Nazis keine ostentative Zustimmung zollen wollten ohne weiteres ertragen konnten.

Die meisten Deutschen hatten damals ein Hitlerbild in ihren Wohnzimmern oder anderen Räumen.
Gibt es irgendeine Studie, die das belegen würde oder woher nimmst du diese Behauptung?

Durfte man im Dritten Reich nach Feierabend selbst über seine Freizeit bestimmen?
Warum hätte das vor Kriegsbeginn (danach gab es nicht mehr so viel Freizeit) nicht möglich sein sollen, so lange diese Freizeitbeschäftigung nicht in politischer Opposition bestand?
 
Natürlich war das möglich.
Es wurde niemand dafür bestraft, dass er nicht zum Jubeln anrückte.
Das Schlimmste was da passieren konnte, war, dass ostentatives Desinteresse daran lokalen Parteifunktionären missfiel und diese dafür sorgten, dass die betreffede Person nicht in denn Genuss von Beförderungen oder besonderen Vergünstigungen kam.
Eine Konsequenz, die Personen, die aus Gewissensgründen den Nazis keine ostentative Zustimmung zollen wollten ohne weiteres ertragen konnten.


Gibt es irgendeine Studie, die das belegen würde oder woher nimmst du diese Behauptung?


Warum hätte das vor Kriegsbeginn (danach gab es nicht mehr so viel Freizeit) nicht möglich sein sollen, so lange diese Freizeitbeschäftigung nicht in politischer Opposition bestand?
Im Fernsehen laufen ja häufiger Dokus über die NS Diktatur, und in einer wurde mal gesagt, fast jeder hätte damals Hitlerbilder in seinen Privaträumen oder Büros hängen gehabt.
Und man sieht auch in manchen Büchern über die NS Zeit Fotos von Wohnstuben, in denen hängt immer das Hitlerbild.
 
Definitiv nein. Das Hitlerbild hing keineswegs in allen Wohnstuben.
Mache die Probe aufs Exempel: schaue Dir private Fotos Deiner Familie an. Es wurde in den 1920er und 1930er Jahren mit den zunehmend verfügbaren Rollfilmkameras, später den Kleinbildkameras, sehr viel in privaten Innenräumen fotografiert. Da ist dann zu sehen ob Hitlerbilder im Wohnzimmer oder über dem privaten Schreibtisch hängen.

Was allerdings auf privaten Fotos oft zu sehen ist: das Parteiabzeichen, als Anstecknadel, das "Bonbon".

Natürlich war es möglich für einen Jungen nicht in der Hitlerjugend zu sein, es gab evangelische und katholische Jugendorganisationen.
 
Natürlich war es möglich für einen Jungen nicht in der Hitlerjugend zu sein, es gab evangelische und katholische Jugendorganisationen.
Welche?
Es gab Möglichkeiten, von der HJ sozusagen freigestellt zu werden (bspw aus gesundheitlichen Gründen), oder halt nicht an Aktivitäten teilzunehmen, aber das war mWn beides durchaus riskant.

EDIT
MDR schrieb:
Das änderte sich aber mit dem 1. Dezember 1936. Durch das "Gesetz über die Hitlerjugend" wurde die Jugendorganisation der Nationalsozialistren zur staatlich anerkannten Erziehungsstätte des "Dritten Reiches". Die deutsche Jugend, so sah es das neue Gesetz vor, sollte von nun an ausschließlich im Geiste des Nationalsozialismus erzogen werden: "Die 'HJ' will sowohl die Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich des jungen Deutschen erfassen", heißt es im "Gesetz über die Hitlerjugend". Eine generelle Zwangsmitgliedschaft in der Hitlerjugend bestand freilich immer noch nicht. Erst mit Einführung der "Jugenddienstpflicht" im März 1939 hatten ausnahmslos alle deutschen Jugendlichen der Hitlerjugend beizutreten. Mit einem Schlag hatte die nationalsozialistische Jugendbewegung fast neun Millionen Mitglieder.

 
Reichenberger Rede, 1938:

"Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln, und wenn diese Knaben mit zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen und dort oft zum erstenmal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitlerjugend, und dort behalten wir Sie wieder vier Jahre.
Und dann geben wir Sie erst recht nicht zurück in die Hände unsrer alten Klassen-und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir Sie sofort in die Partei, in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei Jahre oder anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs und sieben Monate geschliffen, alles mit einem Symbol, dem deutschen Spaten.
Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassen- und Standesdünkel da oder da noch vorhanden sein sollte, das übernimmt die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre, und wenn sie nach zwei, drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort wieder in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben und sie sind glücklich dabei.

Und wenn mir einer sagt, ja, da werden aber immer noch welche übrig bleiben: Der Nationalsozialismus steht nicht am Ende seiner Tage, sondern erst am Anfang!"
 
Ab dem 1. Dezember 1936 galt das "Gesetz über die Hitler-Jugend", da war es mit der Freiwilligkeit aus.
Bestand da vorher Freiwilligkeit, was die Jugendlichen sebst angeht?
Letztendlich hatten doch die Eltern in dieser Hinsicht das letzte Wort bis 1936.

Von der Warte eines Jugendlichen her: Welchen Unterschied machte das, ob ein nationalsozialistischer Vater sein Kind in die HJ oder den BDM steckte oder das später auf staatliche Verordnung geschah?
 
Im Fernsehen laufen ja häufiger Dokus über die NS Diktatur, und in einer wurde mal gesagt, fast jeder hätte damals Hitlerbilder in seinen Privaträumen oder Büros hängen gehabt.
Joa, im Fernshen laufen auch immer wieder Dokus, in denen die Wehrmacht dauernd mit Panzern unterwegs ist, ändert aber nicht daran, dass die realiter gerade einmal zu 10% motorisiert war und ansonsten, was ihre Fortbewegung betrifft, auf Schusters Rappen, der Eisenbahn oder auf Hafer lief.

So viel dann zur Aussagekraft von "Im Fernsehen läuft...."
 
Von der Warte eines Jugendlichen her: Welchen Unterschied machte das, ob ein nationalsozialistischer Vater sein Kind in die HJ oder den BDM steckte oder das später auf staatliche Verordnung geschah?
Es macht einen Unterschied, wenn der Vater kein Nationalsozialist war. Wenn der das war, war das Kind ohnehin der Propaganda ausgesetzt, und wurde auch zu irgendwelchen Jubelveranstaltungen mitgeschleift. Aber das war nicht die Frage...
 
Ab dem 1. Dezember 1936 galt das "Gesetz über die Hitler-Jugend", da war es mit der Freiwilligkeit aus.

Die Arbeit der kirchlichen Jugendorganisationen wurde zunehmend behindert.
Meine Oma war laut ihres Zeugnisses seit 1934 in der Staatsjugend, da war sie 12, also muss ich davon ausgehen, dass sie da freiwillig reinging damals? Sie hatte auch fast nur Einser in der Schule auf dem alten Zeugnis, heißt das, das sie eines dieser Kinder war, die das Regime total gut fanden? Bekam man damals gute Noten nur weil man Parolen nachplapperte? Oder musste man wirklich in allen Fächern gut sein, um überall ne Eins oder zwei zu kriegen?
 
also muss ich davon ausgehen, dass sie da freiwillig reinging damals?
Wie bei den meisten Zwölfjährigen wird das kein einsamer Entschluss aufgrund ideologischer Erwägungen gewesen sein. Vielleicht gingen die Freundinnen hin, dann wollte sie halt auch mit. Oder die Eltern sagten: Da gehst du jetzt hin.

"Die Mädchen traten dem BDM aus unterschiedlichen Gründen bei: Viele lockte die attraktive Freizeitgestaltung in den BDM, ein großer Teil wurde im Zuge der Gleichschaltung aus anderen Jugendverbänden übernommen. Darüber hinaus wurde vonseiten des Staats auf Beamte und Angestellte Druck ausgeübt, ihre Töchter dem BDM beitreten zu lassen."


Bekam man damals gute Noten nur weil man Parolen nachplapperte?
Quatsch.
 
Es sei denn, dass er dem Jugendlichen in diesem Fall den Beitritt verboten hätte, was naheliegend wäre, denn auch dann hätte der Jugendliche darüber nicht selbst zu entscheiden gehabt.
Was willst du eigentlich implizieren? Dass es das gleiche ist, obEltern via Erziehungsrecht Entscheidungen für ihre treffen,oder ob der Staat via Zwang über die Gesamtheit der Jugendentscheiden will? Die Frage war doch, ob sich Menschen dem NSentziehen konnten. Auf diese Frage hattest du geantwortet:
War es damals möglich, keinerlei Begeisterung für das Regime zu zeigen, ohne dafür bestraft zu werden?
Zumindest für Kinder und Jugendliche war das nicht oder nur erschwert möglich. Gegen die politische Meinung der Eltern zu opponieren ist für Kinder und Jugendliche immer schwierig, wenn sie es überhaupt wollen. Der entscheidende Punkt an einem System wie dem NS ist aber, dass es gar nicht darauf ankam, da hier staalicherseits Zwang ausgeübt wurde, auf die ganze Familie.

Ist mir unbegreiflich, wie man da anfangen kann, derart Haare zuspalten.

Meine Oma war laut ihres Zeugnisses seit 1934 in der Staatsjugend, da war sie 12, also muss ich davon ausgehen, dass sie da freiwillig reinging damals? Sie hatte auch fast nur Einser in der Schule auf dem alten Zeugnis, heißt das, das sie eines dieser Kinder war, die das Regime total gut fanden? Bekam man damals gute Noten nur weil man Parolen nachplapperte? Oder musste man wirklich in allen Fächern gut sein, um überall ne Eins oder zwei zu kriegen?
Das wird für 1934 niemand beantworten können als Mitglieder oder Nahestehende deiner Familie, die dabei waren, oder (mit der entsprechenden Unsicherheit) denen es später erzählt wurde. Zu dem Zeitpunkt war es noch kein Zwang. Ob da nun der Wille deiner Oma ausschlaggebend war, der deiner Urgroßeltern, ob und inwieweit Opportunismus eine Rolle spielte, wer weiß?

Gute Noten bekam man jedenfalls nicht nur wegen Mitgliedschaft in der HJ, auch wenn das (in die eine oder andereRichtung, und sicher auch von Fach zu Fach unterschiedlich) die Notengebeung beeinflusst haben mag, würd ich sagen.

Wie bei den meisten Zwölfjährigen wird das kein einsamer Entschluss aufgrund ideologischer Erwägungen gewesen sein. Vielleicht gingen die Freundinnen hin, dann wollte sie halt auch mit. Oder die Eltern sagten: Da gehst du jetzt hin.
Sophie Scholl ist ein Beispiel, dass Jugendliche auch gegen den eigentlichen Wunsch der Eltern (aber letztlich doch mit deren Zustimmung) NS-Jugendorganisationen beitraten; war auch 1934:

"Sophie Scholl glaubte zunächst wie ihr zweieinhalb Jahre älterer Bruder Hans Scholl an das von den Nationalsozialisten propagierte Gemeinschaftsideal und trat 1934 dem BundDeutscher Mädel (BDM) bei, in welchem sie bis 1941 verblieb.[5] (...) Ihre Eltern wandten sich gegen die Beteiligung ihrer Kinder an den Jugendorganisationen des NS-Staates, gewährten den Kindern aber die Freiheit, hierüber selbst zu entscheiden.[7]"

 
Was willst du eigentlich implizieren?
Wenn du so fragst, dass es einfach unglücklich ist Verordnungen die das Leben von Kindern und Jugendlichen betreffen als eine besondere Einschränkung von deren Handlungsmöglichkeiten heranzuziehen.
Die Handlungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, sind durch den Einfluss und die Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten Entscheidungen für sie über ihre Köpfe hinweg zu treffen, per se begrenzt.

Ob die Fremdbestimmung nun durch eine staatliche Verordnung oder durch die Entscheidung des Erzihungberechtigten stattfindet, spielt für das Faktum, dass sie eine Tatsache ist keine Rolle.
Für den Jugendlichen, der etwas tun muss, dass er nicht will oder nicht tun darf, was er gerne will spielt nicht in erster Linie eine Rolle, wer das erzwungen oder verboten hat, sondern dass es erzwungen oder verboten wurde und er nicht so handeln kann, wie er gern selbst entscheiden würde.
 
Wie bei den meisten Zwölfjährigen wird das kein einsamer Entschluss aufgrund ideologischer Erwägungen gewesen sein. Vielleicht gingen die Freundinnen hin, dann wollte sie halt auch mit. Oder die Eltern sagten: Da gehst du jetzt hin.

"Die Mädchen traten dem BDM aus unterschiedlichen Gründen bei: Viele lockte die attraktive Freizeitgestaltung in den BDM, ein großer Teil wurde im Zuge der Gleichschaltung aus anderen Jugendverbänden übernommen. Darüber hinaus wurde vonseiten des Staats auf Beamte und Angestellte Druck ausgeübt, ihre Töchter dem BDM beitreten zu lassen."



Quatsch.
Das wäre gut möglich. Es gibt ein Foto von ihr und ihren Freundinnen, sie nahmen im Sommer 1934 an einem Ausflug des BDM teil, vielleicht war es für sie und die anderen Mädchen auch ein Anreiz, mal ohne Eltern mit auf eine Ferienfreizeit zu dürfen und sie ist deswegen beigetreten, weil sie diesen mehrtägigen Ausflug gerne mitmachen wollte.
Meine Oma ist auf dem Land aufgewachsen, sowas wie Verreisen und Urlaub kannte man dort damals noch nicht.
Vielleicht ist sie wirklich nur wegen der Reise rein, es ist ja wirklich oft so, dass 12jährige mit Politik noch nicht so viel anfangen können und sich eher für andere Themen begeistern.
Sicherlich war es damals auch reizvoll für die Jugendlichen, mal mehrere Tage ohne Eltern unterwegs zu sein.
 
Wenn du so fragst, dass es einfach unglücklich ist Verordnungen die das Leben von Kindern und Jugendlichen betreffen als eine besondere Einschränkung von deren Handlungsmöglichkeiten heranzuziehen.
Die Handlungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, sind durch den Einfluss und die Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten Entscheidungen für sie über ihre Köpfe hinweg zu treffen, per se begrenzt.
Dann sieh es halt als Einschränkung der Eltern und ihres Erziehungsrechts, dass hier vom Staat überschrieben wird. Oder willst du mir sagen, dass du den Zwang respektive Druck, den der NS-Staat in der Frage ausübte, als unproblematisch ansiehst? Oder gehts mal wieder um den Widerspruch um des Widerspruchs Willen?
 
Ob die Fremdbestimmung nun durch eine staatliche Verordnung oder durch die Entscheidung des Erzihungberechtigten stattfindet, spielt für das Faktum, dass sie eine Tatsache ist keine Rolle.
Für den Jugendlichen, der etwas tun muss, dass er nicht will oder nicht tun darf, was er gerne will spielt nicht in erster Linie eine Rolle, wer das erzwungen oder verboten hat, sondern dass es erzwungen oder verboten wurde und er nicht so handeln kann, wie er gern selbst entscheiden würde.
Äh, sorry. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich
- trotz elterlichem Verbots in die Pfadfindergruppenstunde gehe
oder
- trotz staatlichem Verbots mich mit meinen Mitpfadfindern treffe.
(Letzteres sogar dann, wenn es von den Eltern mitgetragen würde.)
Die möglichen Konsequenzen sind in beiden Fällen extrem unterschiedlich und deshalb nicht vergleichbar.
 
Zum einlesen betreffend HJ:



 
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