Rafael
Aktives Mitglied
In einem anderen Thread hat sich eine Diskussion zwischen Rukelie und mir entwickelt, die sich mit der Heiligen Inquisition und ihrer Form von Rechtsprozess und Folteranwendung auseinandersetzt.
Da die Beiträge doch relativ lang sind, kopiere ich sie hier nicht rein, sondern verweise auf den Thread ab Beitrag #13: http://www.geschichtsforum.de/f78/hat-mein-religionslehrer-recht-s-kularisierung-25850/
Zum Inquisitionsprozeß vor allem weltlicher Gerichtsbarkeit findet ihr in diesem Thread einige Informationen: http://www.geschichtsforum.de/f52/die-inquisition-als-grundlage-unseres-rechtssystems-4573/
Ich hoffe, dass sich nun einige mehr an dieser Diskussion beteiligen werden.
Nun meine Antwort auf Rukelies letzten Beitrag:
Zunächst danke ich für den informativen Link.
Doch leider wirft er auch wieder Fragen auf: Zunächst einmal sind mir die Regeln der Carolina bekannt [siehe letztgenannten Thread], doch weiß ich nicht, inwiefern die Heilige Inquisition an die CCC gebunden war. Dies müsste vielleicht noch eruiert werden.
Zum anderen belegt der von dir (Rukelie) zitierte Text, dass die Folter doch gerade in den Hexenprozessen vermehrt Anwendung fand.
Leider bin ich wieder nicht firm genug, wenn es um die geistlichen Gerichte bzw. um die Heilige Inquisition geht. Gefoltert hat sicherlich ein Laie, doch die Richter, die eine Folter ggf. anordneten, waren, so viel ich zu glauben weiß, immer noch Geistliche, nämlich die Inquisitoren, oder?
Bei weltlichen Gerichten sah die Lage der Indizien einwenig anders aus, um ein Beispiel des Unterschiedes zu nennen. Indizien reichten zwar nicht als Beweise aus, doch konnten sie zu einer Folterung führen. War ein Indiz jedoch "aufgebraucht", konnte wegen diesem nicht nochmals gefoltert werden. Die Indizienlage ist meiner Meinung nach also eine andere.
Wenn wir nochmal zu der Seite der Angeklagten wechseln, ist noch ein großer qualitativer Unterschied zu sehen: Ich denke, dass in den meisten Fällen vor weltlichem Gericht die Folter bei echten Straftätern Verwendung fand, während es, auch wenn die Leute daran glaubten, für den vermeintlichen Hexer bzw. die vermeintliche Hexe klar war, dass er nichts gemacht hat.
Ich hoffe mal, dass Du mich noch nicht verflucht hast.
Spannend, da die Formulierung an die meine erinnert, ist eine Passage aus der neuen G/Geschichte April 4/09, wo ausgesagt wird, dass vor allem in den Hexenprozessen, in denen es nicht auszusagen gebe, die Folter exzessiv angewendet wurde.
Vgl. G/Geschichte April 4/09, S. 55.
Da die Beiträge doch relativ lang sind, kopiere ich sie hier nicht rein, sondern verweise auf den Thread ab Beitrag #13: http://www.geschichtsforum.de/f78/hat-mein-religionslehrer-recht-s-kularisierung-25850/
Zum Inquisitionsprozeß vor allem weltlicher Gerichtsbarkeit findet ihr in diesem Thread einige Informationen: http://www.geschichtsforum.de/f52/die-inquisition-als-grundlage-unseres-rechtssystems-4573/
Ich hoffe, dass sich nun einige mehr an dieser Diskussion beteiligen werden.
Nun meine Antwort auf Rukelies letzten Beitrag:
Zunächst danke ich für den informativen Link.
Doch leider wirft er auch wieder Fragen auf: Zunächst einmal sind mir die Regeln der Carolina bekannt [siehe letztgenannten Thread], doch weiß ich nicht, inwiefern die Heilige Inquisition an die CCC gebunden war. Dies müsste vielleicht noch eruiert werden.
Zum anderen belegt der von dir (Rukelie) zitierte Text, dass die Folter doch gerade in den Hexenprozessen vermehrt Anwendung fand.
Rukelie schrieb:Hm, ich denke nicht, dass sie es mehr nötig hatte als andere Gerichte, abgesehen davon, dass den Part eh die weltliche Macht übernahm. Ganz einfach, weil auch, siehe Zitate oben, die gleiche Beweisführung notwendig war wie bei "weltlichen" Verbrechen. Und zwei Tatzeugen, ein außergerichtliches Geständnis und ähnliches wird es auch bei diesen Verbrechen nicht allzuoft gegeben haben. Wobei das alles nur Vermutungen sind.
Leider bin ich wieder nicht firm genug, wenn es um die geistlichen Gerichte bzw. um die Heilige Inquisition geht. Gefoltert hat sicherlich ein Laie, doch die Richter, die eine Folter ggf. anordneten, waren, so viel ich zu glauben weiß, immer noch Geistliche, nämlich die Inquisitoren, oder?
Bei weltlichen Gerichten sah die Lage der Indizien einwenig anders aus, um ein Beispiel des Unterschiedes zu nennen. Indizien reichten zwar nicht als Beweise aus, doch konnten sie zu einer Folterung führen. War ein Indiz jedoch "aufgebraucht", konnte wegen diesem nicht nochmals gefoltert werden. Die Indizienlage ist meiner Meinung nach also eine andere.
Wenn wir nochmal zu der Seite der Angeklagten wechseln, ist noch ein großer qualitativer Unterschied zu sehen: Ich denke, dass in den meisten Fällen vor weltlichem Gericht die Folter bei echten Straftätern Verwendung fand, während es, auch wenn die Leute daran glaubten, für den vermeintlichen Hexer bzw. die vermeintliche Hexe klar war, dass er nichts gemacht hat.
Ich hoffe mal, dass Du mich noch nicht verflucht hast.
Spannend, da die Formulierung an die meine erinnert, ist eine Passage aus der neuen G/Geschichte April 4/09, wo ausgesagt wird, dass vor allem in den Hexenprozessen, in denen es nicht auszusagen gebe, die Folter exzessiv angewendet wurde.
Vgl. G/Geschichte April 4/09, S. 55.