Artikel 5 Grundgesetz - Zitat:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Zuerst einmal beziehen sich die Einschränkungen im Absatz 2 nur auf den Absatz 1. Der Absatz 3 steht aber ohne eine solche Einschränkung da. Die Rechtsprechung zu dem Artikel 5 GG Absatz 3 zeigt aber, dass man eindeutige Kunstwerke trotzdem verboten oder indiziert hatte. Aus politischen und jugendschutzgründen, obwohl Politik nicht einmal im Absatz 2 als ein einschränkender Grund genannt ist.
Darüber hinaus ist die Formulierung im Absatz 1
"Eine Zensur findet nicht statt." eine absolute – wollte man damals nur die Vorzensur unterbinden, dann hätte man das auch so hingeschrieben:
Eine Vorzensur findet nicht statt, Nachzensur ist erlaubt.
Außerdem wird – wie in den Diktaturen – finanzieller Druck auf Verlage ausgeübt, um sie zu disziplinieren. Beispiel: Wird ein Buch nachträglich von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt, so gilt für das Buch der verminderte Mehrwertsteuersatz für Bücher nicht mehr, sondern der Verlag muss nachträglich 19 % entrichten, was er für die bereits verkauften Bücher von den Buchhändlern nicht mehr eintreiben kann: Er muss die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen, was einem kleinen Verlag, neben den ev. Gutachter- und Prozesskosten, das Genick brechen kann.
Für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ein Buch könne ein Kunstwerk
und Pornografie sein, kann sich ein Verlag nichts kaufen, denn die Bundesprüfstelle haftet nicht für den angerichteten Schaden.
Mit anderen Worten: Das Kunstvorbehalten im GG ist eine Farce, und wenn nicht, dann nur etwas für große Verlage, die eigene juristische Abteilungen unterhalten und sich die Gutachter und den Gang durch die gerichtlichen Instanzen auch leisten können.
Was ist die Konsequenz aus diesen Tatsachen: Die Autoren schreiben ihre Werke mit Schere im Kopf, und wenn die nach Ansicht eines Verlages nicht genügend zur Anwendung kam, greift noch der Lektor ein, um das Werk zu entschärfen.
Während deutsche Autoren mit angezogener Handbremse schreiben, habe z.B. ihre Kollegen in den USA frei Hand und sind auch deswegen erfolgreicher. Dort wurde durch das Supreme Court der USA entscheiden:
"Wenn der erste Verfassungszusatz irgendetwas besagt, besagt er, dass es nicht die Angelegenheit des Staates ist, jemandem, der sich in seinem eigenen Haus aufhält, vorzuschreiben, welche Bücher er lesen oder welche Filme er sich dort anschauen darf."
In der Bundesrepublik wurden Bücher nicht nur verboten oder indiziert, wodurch (weil man sie nicht bewerben kann und/oder öffentlich sagen darf, dass sie indiziert sind, verschwinden sie einfach aus der Öffentlichkeit) sie auch für Erwachsene nur noch erschwert zu beschaffen sind, die Staatsanwaltschaften haben mitunter auch angeordnet, die Bücher und die Druckmatrizen zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Wie zu Zeiten von Metternich und seinen Nachfolgern, z.B. Hitler.
PS: Auch
FSK,
FSF und
USK betreiben Vorzensur im staatlichen Auftrag.