Caesars Gesetz besagt, dass vom Kapital 2/3 in Immobilien angelegt und nur 1/3 in Bargeld vorhanden sein sollten. Das sollte dazu dienen, dass Geld nicht gehortet werden konnte, weil es dann ja dem Geldverkehr entzogen war und es - wie eben 33 n.Chr. geschehen - zum Münzmangel kam. Weiterhin sollte mit diesem Gesetz wohl der Kreditverkehr geregelt werden: viele Römer liehen sich nämlich Geld, um es dann zu einem höheren Zinssatz weiter zu verleihen - der Zinsgewinn war also ein lohnendes Geschäft.
Ich frage mich, wie ein solches Gesetz kontrolliert werden kann. Wenn der ein oder andere Römer als Privatbankier auftritt und sich Geld leiht und es dann an andere verleiht (zu einem höheren Zinssatz) hat er zum einen Kreditforderungen und gleichzeitig Kreditschulden. Also müßte man von den Kreditforderungen die Kreditschulden saldieren.
Zur Terminologie: Immobilien sind kein Kapital im finanzwirtschaftlichen Sinne, Immobilien, Kreditforderungen und Bargeld sind Vermögen (Aktiva). Das ursprüngliche eingebrachte eigene Kapital heißt Eigenkapital und die Kreditschulden sind Fremdkapital (Passiva).
Der Zinsgewinn ist heute auch noch ein lohnendes Geschäft (man schaue sich heutige Bankgebäude an
).
Es ist schwierig, da durchzublicken. Tacitus schreibt zwar einiges zur Krise, aber da werden die Forscher nicht so recht schlau.
Außerdem fiel mir heute auf, dass Kienast in seinen Kaisertabellen nur von einem Congiarium unter Tiberius berichtet (so wie ich es oben schrieb), Wolters in Nummi Signati spricht hingegen von vier (das 1. aus Augustus Hinterlassenschaft, die 3 anderen zwischen 17-23 n.Chr.).
Auch nach fast 2000 Jahren ist bei heutigen Kredit-, Schulden-, Immobilien-, Spekulations- und sonstige Krisen auch nicht einfacher durchzublicken
. Da fragt man vier Ökonomen und kriegt fünf Antworten:devil:.
Du hast das Congiarium unter Tiberius erwähnt, das 80 Mio. Sesterzen umfaßt hat. Das wirkt ja als eine Offenmarkt-Politik (Geld fließt in den Wirtschaftskreislauf) und es müßte dann der Realwirtschaft wieder zur Verfügung stehen (es sei denn die Beschenkten thesaurieren das ganze, also stecken es in den Sparstrumpf oder bunkern das in Amphoren und vergraben die in Spanien, auf das im 21. Jahrhundert Archäologen begeistert sind - s.
http://www.geschichtsforum.de/f28/der-m-nzfund-600-kg-von-tomares-52233/).
Zum Zinssatz: Es gab auch kurzfristige Kredite von nur ein paar Wochen oder Monaten. Da können 12% recht ertragreich sein, wenn man sein Geld mehrmals im Jahr verlieh. Wenn ich mich recht entsinne, gibts aus Pompeji allerhand wiederentdeckte Wachstafeln, auf denen auch Kreditgeschäfte verzeichnet sind.
Unabhängig von der Laufzeit muß ja ein Zinssatz vereinbart bzw. gesetzlich vorgegeben sein. Heute wird der Zinssatz p. a. (per annum) angegeben. Ich leihe mir beim Bankier (oder Zinshai) meines Ver- (oder Miß-)trauens eine Summe von 1.000 Euro und muß dafür einen Zins von 12 % p. a. zahlen. Bei einer Kreditlaufzeit von einem Monat bzw. 30 Tagen wären das dann 10 Euro Zinsen.
Die Frage ist, wie die Römer die Zinsen berechnet haben.
Mich irritiert der Preis
verfall bei den Immobilien: wenn vorher viele Römer mehr als 1/3 ihres Vermögens in Bargeld (oder Forderungen) investiert haben, müßten sie dann umschichten: sprich Forderungen eintreiben, die Finanzmittel müßten dann in Immobilien investiert werden.
Auf dem Immobilienmarkt dürfte die Nachfrage größer werden. Da Immobilien nicht kurzfristig vermehrt werden können, müßte das Angebot unter der Nachfrage liegen, also der Preis
steigen.
Oder kam es zu einem Bauboom, bei dem soviel gebaut wurde, das die Nachfrage nicht mehr nachkam und es nach einer Überhitzung des Immobilienmarktes zu einem Preissturz kam?
Oder sind mit Immobilien eher Grundstücke gemeint?
Ich hoffe, die Ausführungen sind nicht zu ökonomisch geworden:rotwerd:, aber ohne BWL und VWL kann man die damaligen Sachverhalte nicht deuten.