Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg

ursi schrieb:
Ich verstehe dich nicht falsch, diese Taten sind mir bekannt.

Die Gründe für das Verhalten der Sowjetsoldaten, hier stand die Rache klar im Vordergrund, und das der franz. Kolonialtruppen scheinen auch ganz andere gewesen zu sein.
Von Zeitzeugen hört man immer, "dass es in diesen Truppenteilen Kriegsbrauch gewesen sei, dass der erste Tag in einer eroberten Ortschaft den Soldaten gehörte" nachlesen konnte ich dies bis heute nirgends, aber so ganz weit hergeholt erscheint es mir nicht.

Aber, in diesen Tagen hat in Italien ein Kriegsverbrecher-Prozess stattgefunden, wenn ich das lese.... Mann oh mann......

Der historischen Wahrheit und aus Respekt vor den Opfern darf man diese Dinge alle nicht vergessen.
Aber insgesamt halten wir Deutschen besser die Klappe.

Grüße Repo
 
Aber insgesamt halten wir Deutschen besser die Klappe.
Klar, weil wir daran Schuld haben was die Generationen vor uns getan haben oder wie ... wir, die Nachkriegskinder sollten genauso darüber nachdenken und urteilen wie alle anderen auch...
 
Gast schrieb:
Klar, weil wir daran Schuld haben was die Generationen vor uns getan haben oder wie ... wir, die Nachkriegskinder sollten genauso darüber nachdenken und urteilen wie alle anderen auch...

Nein, wir haben keine Schuld daran. Die Gnade der späten Geburt usw. usf.

Erforschen, Dokumentieren muss man, wie gesagt schon aus Respekt vor den Opfern.

Darüber nachdenken, noch viel wichtiger!
Es ist nicht zu glauben was die Menschen einander antun können.

Aber aufrechnen "die haben aber auch" usw.
das ist ein Abstellgleis!

Grüße Repo
 
War nicht meine Absicht "aufzurechnen".
Alle solchen Taten kommen auf die Liste der Kriegsverbrechen, da gibts nix mit Ausgleich...

Mich erschreckt am meisten das auch heutzutage sowas noch "normal" ist, zwar ein klein wenig abgeschwächt, aber handelt sich ja auch nicht um Weltkriege...
(siehe ehem. Jugoslavien, rote khmer, Sudan, usw...)
wieso lernen es die Menschen nicht?
 
Grundsätzlich waren alle Bombenangriffe auf "offene" d.H. unverteidigte Städte ein Kriegsverbrechen gemäß der damals geltenden Hager Landkriegsordnung.

Ebenso verstieß die Versenkung unbewaffneter Handelschiffe ohne Vorwarnung gegen die Pariser Seekriegsordnung.

Da beides auch von den Allierten regelmäßig durchgeführt wurde, wurden diese Themen in Nürnberg außen vor gelassen.

Dönitz versuchte man deswegen zu verurteilen, sein Verteidiger wies jedoch nach, dass die amerikanischen U-Boote auf genau die selbe Art gegen die Japaner vorgingen.

Dass sind jedoch alles müßige Diskussionen. Wenn man selber jemanden angegriffen hat, und dabei auch noch solche Methoden anwendet, brauch man sich nicht über die Reaktion zu wundern oder gar zu beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das widerspricht nicht meiner Aussage. Es ist wirklich oft nicht leicht eine Trennlinie zu ziehen. Es gab jedoch genügend Angriffe bei denen das eindutige und erklärte Ziel es war, die gegnerische Zivilbevölkerung zu demoralisieren und damit Druck auf dessen Regierung auszuüben.

Nicht zuletzt die beiden Atomangriffe waren solche Angriffe. Militärisch hatten sie nicht den geringste Rechtfertigung, es war blanker Terror.
 
Diese Diskussion wird z.B. seit jahrzehnten über Gernika geführt. Terror oder taktischer Angriff auf rückwärtige Verbindungen? Dasselbe gilt für einige der zitierten Beispiel in deinem Link.

Aber wie will man einen Angriff auf Potsdam, Greifswald oder Nagasaki als taktisch notwendig hinstellen?

Irgend jemand hatte mal behauptet, Dresden wäre als Verkehrsknotenpunkt für die Ostfron wichtig gewesen und daswegen zerstört worden. Nicht einmal die Allierten haben jemals einen solchen Blödsinn behauptet.

Bomber-Harris erklärtes Ziel war die Terrorisierung der Zivilbevölkerung. Das wurde irgendwann sogar Churchill zu viel und er ließ ihn deswegen fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bdaian schrieb:
Das widerspricht nicht meiner Aussage. Es ist wirklich oft nicht leicht eine Trennlinie zu ziehen. Es gab jedoch genügend Angriffe bei denen das eindutige und erklärte Ziel es war, die gegnerische Zivilbevölkerung zu demoralisieren und damit Druck auf dessen Regierung auszuüben.

Nicht zuletzt die beiden Atomangriffe waren solche Angriffe. Militärisch hatten sie nicht den geringste Rechtfertigung, es war blanker Terror.

Ich weiß nicht inwieweit Nagasaki und Hiroshima nicht doch Industriestädte waren.

Was vielleicht auch noch zu nennen ist, kein Kriegsverbrechen, aber gegen das Völkerrecht: Die Gefangennahme aller deutschen Soldaten bei Kriegsende.

Grüße
Repo
 
Bdaian schrieb:
Diese Diskussion wird z.B. seit jahrzehnten über Gernika geführt. Terror oder taktischer Angriff auf rückwärtige Verbindungen? Dasselbe gilt für einige der zitierten Beispiel in deinem Link.

Aber wie will man einen Angriff auf Potsdam, Greifswald oder Nagasaki als taktisch notwendig hinstellen?

Irgend jemand hatte mal behauptet, Dresden wäre als Verkehrsknotenpunkt für die Ostfron wichtig gewesen und daswegen zerstört worden. Nicht einmal die Allierten haben jemals einen solchen Blödsinn behauptet.

Bomber-Harris erklärtes Ziel war die Terrorisierung der Zivilbevölkerung. Das wurde irgendwann sogar Churchill zu viel und er ließ ihn deswegen fallen.

Die Performanz hier, gigantisch. Oder ich bin einfach lahm.

Zu dem Link: Dr. Horst Boog ist DER Luftkriegsexperte in Deutschland ihm zu widersprechen oder ihn zu widerlegen dürfte uns schlechterdings unmöglich sein.

Grüße Repo
 
Nagasaki ja (Stahlwerke wenn ich nicht irre), Hiroshima nein.
Und auch das rechtfertigt keine massiven Angriffe gegen Zivillisten.

Aber diese Diskussion hatten wir hier schon einmal und sie führt zu nichts.

Was die Vergewaltigungen betrifft: In der sowjetarmee wurden diese eine Zeitlang toleriert und anscheinend sogar gefördert. Kurz nach der kapitulation Berlins änderte sich dieses und Bersarin ordnete harte Maßnahmen gegen Plünderer und Vergewaltiger an.

Der Sohn einer Zeitzeugin erzählte mir mal, wie einige Tage nach der Kapitulation ein Russischer Soldat in ihren Laden kam und etwas klauen wollte. Ein Offizier erwischte ihn dabei, führte in auf die Strasse und erschoß ihn dort eigenhändig.

Bei Amerikanern und Briten kamen Vergewaltigungen auch vor sie wurden jedoch grundsätzlich verfolgt. Bei den französischen Kolonialtruppen waren sie recht häufig.

Das ALLE allierten Soldaten vergewaltigten ist absoluter Quatsch.
 
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Repo schrieb:
Die Performanz hier, gigantisch. Oder ich bin einfach lahm.

Zu dem Link: Dr. Horst Boog ist DER Luftkriegsexperte in Deutschland ihm zu widersprechen oder ihn zu widerlegen dürfte uns schlechterdings unmöglich sein.

Grüße Repo

Ich widerspreche ihn ja auch nicht. Er differenziert zwischen taktischen und "strategischen" Angriffen, wobei das zweite der gängige Euphemismus für Terrorangriffe ist.

Angriffe auf Industriestandorte sind ein Problem. Einerseits ist der militärische Sinn dabei offensichtlich. Andererseits besteht die Frage wie das Ziel erreicht werden soll. Es ist etwas anderes in einem Tagangriff gezielt eine industrianlage anzugreifen, oder in einen Nachtangriff eine ganze Stadt plattzumachen um die arbeitende Bevölkerung zu töten oder zur Abwanderung zu bewegen.

Die Wohnviertel von Tokio mit Stabbrandbomben zu belegen kann man kaum als Wirtschaftskriegsmaßnahme darstellen, wenn es letzen Endes dieses Ziel doch erreicht.In Japan und in Italien fehlten irgendwann die Arbeitskräfte, was in D. nicht erreicht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bdaian schrieb:
Ich widerspreche ihn ja auch nicht. Er differenziert zwischen taktischen und "strategischen" Angriffen, wobei das zweite der gängige Euphemismus für Terrorangriffe ist.

Angriffe auf Industriestandorte sind ein Problem. Einerseits ist der militärische Sinn dabei offensichtlich. Andererseits besteht die Frage wie das Ziel erreicht werden soll. Es ist etwas anderes in einem Tagangriff gezielt eine industrianlage anzugreifen, oder in einen Nachtangriff eine ganze Stadt plattzumachen um die arbeitende Bevölkerung zu töten oder zur Abwanderung zu bewegen.

Die Wohnviertel von Tokio mit Stabbrandbomben zu belegen kann man kaum als Wirtschaftskriegsmaßnahme darstellen, wenn es letzen Endes dieses Ziel doch erreicht.In Japan und in Italien fehlten irgendwann die Arbeitskräfte, was in D. nicht erreicht wurde.

Du hast recht. Ganz ohne Zweifel.
Aber, das ist irrelevant.
Horst Boog nennt die damals gültigen Rechtsnormen. Und nur die interessieren in der historischen Beurteilung: Kriegsverbrechen ja oder nein.
Siehe Musterbeispiel Wielun.

Grüße
Repo
 
So einfach ist das nicht!

Repo schrieb:
Horst Boog nennt die damals gültigen Rechtsnormen. Und nur die interessieren in der historischen Beurteilung: Kriegsverbrechen ja oder nein.
Ich möchte die Diskussion mal auf folgendes Problem lenken:

Das damalige Luftkriegsrecht war löchrig.

Der Luftkrieg kam erst mit dem Ersten WK auf. Spezielle Regeln für den Luftkrieg gab es im Ersten WK noch keine. Man half sich mit Regelungen des Land- und des Seekriegrechtes aus, die man versuchte auf den Luftkrieg zu übertragen (Beispiel: unverteidigte Stadt, Art. 28 Haager Landkriegsordnung).

Nach dem Ersten WK hat eine international zusammengesetzte Kommission von Fachexperten die "Haager Luftkriegsregeln" erarbeitet. Doch die Politik 1928 machte sich mit dem Briand-Kellog-Pakt (1928) auf, den Krieg abzuschaffen. Dabei verlor sie das Ziel der "Humanisierung der Kriegsführung" aus den Augen. Infolgedessen wurden die "Haager Luftkriegsregeln" leider nicht unterzeichnet. Die These vom damals gültigen und klaren Regelwerk ist deshalb falsch.

Freilich versuchen die Völkerrechtler - wie dies für Juristen typisch ist - Regeln auch noch aus anderen Vorstellungen zu entwickeln als aus den internationalen Verträgen. Solche Vorhaben laufen im Völkerrecht unter der Rubrik "Völkergewohnheitsrecht". Derartige Versuche haben aber den Haken, dass von einem solchen Gewohnheitsrecht erst dann ausgegangen werden kann, wenn eine bestimmte Rechtsvorstellung von der internationalen Staatengemeinschaft längere Zeit ständig beachtet wird, weil sie es aus Rechtsgründen für erforderlich hält. Die Anforderungen sind also verdammt hoch und der Streit unter Juristen, ob und ab wann ein solcher Standard Gewohnheit wurde, ist ziemlich müßig und eben auch von persönlichen Wertentscheidungen abhängig.

Immerhin haben Deutschland, England und Frankreich Anfang September 1939 auf Anregung von US-Präsident Franklin D. Roosevelt öffentlich erklärt, die Zivilbevölkerung im Luftkrieg schonen zu wollen. Doch mit den Erklärungen von drei Staaten war natürlich noch kein welt- oder europaweit gültiges Völkergewohnheitsrecht begründet. Auch trug die Luftkriegspraxis der kriegführenden Staaten des Zweiten WK diesen Erklärungen – warum auch immer – nicht beständig Rechnung.

Rousseau schrieb im „Contrat social“, dass der Krieg "keineswegs eine Beziehung von Mensch zu Mensch, sondern eine Beziehung von Staat zu Staat, in der die Privatpersonen nur zufällig Feinde sind, keineswegs als Menschen, sondern als Soldaten, keineswegs als Glieder des Vaterlandes, sondern als seine Verteidiger" (Jean-Jacques Rousseau, Contrat social, I chap. IV - zitiert nach Wilhelm G. Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, 1988, S. 629). Dieses Verständnis vom Wesen des Krieges kann man in Art. 27 der Haager Landkriegsordnung wiederfinden, wonach "bei Belagerungen und Beschießungen" Kirchen, Krankenhäuser, Kunstwerke, etc. zu schonen sind, „vorausgesetzt, (...) sie (finden) nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung“. Verallgemeinernd kann man dieser Regel den Grundsatz entnehmen, dass militärische Angriffe militärischen Zwecken dienen müssen und nicht wahllos gegen die Zivilbevölkerung geführt werden dürfen. So betrachtet bekundet die Haager Landkriegsordnung seit 1907 die Überzeugung der Völkergemeinschaft dass Kriege unter Beachtung dieses Grundsatzes zu führen sind, so dass dieser Grundsatz Bestandteil des universellen Völkergewohnheitsrecht wäre. Auf den Luftkrieg übertragen führt dieser Grundsatz zum Verbot des unterschiedslosen Bombardements (Flächenbombardements). Die ganz herrschende Auffassung der deutschen Völkerrechtslehrer kommt so oder so ähnlich zu dem Ergebnis, dass die Flächenbombardements des Zweiten WK völkerrechtswidrig waren.

Allerdings gibt Rousseau bestenfalls das kontinentaleuropäische Völkerrechtsverständnis vom Krieg wieder. Die angelsächsische Vorstellung vom Krieg war schon immer anders. So wurde der Kaperkrieg gegen die Spanier im 16. Jahrhundert privat geführt. In zahlreichen prisenrechtlichen Entscheidungen haben britische Gerichte dem Kriege eine umfassende, auch die Rechtsbeziehungen der Individuen zueinander beeinflussende Wirkung zugeschrieben. Im Fall „The Hoop“ (1799) wurde aus diesem Kriegsbegriff das mit Kriegsausbruch eintretende Verbot des „Handels mit dem Feinde“ abgeleitet. Im Fall „Potts v. Bell“ formulierte der Prisenrichter Lord Kenyon den britischen Kriegsbegriff wie folgt: „Der Krieg versetzt alle Individuen der betreffenden Staaten ebenso in einen Zustand der Feindseligkeit miteinander wie die Regierungen selbst. Es gibt nicht so etwas wie einen Krieg mit den Waffen und gleichzeitig Frieden für den Handel. In diesem Zustand sind vielmehr auch alle Verträge, privaten Abmachungen und Eigentumsrechte ausgehoben. (...) Diese Erwägungen treffen besonders für Seekriegsmächte zu, für die es hauptsächlich darauf ankommt, die Flotte und den Handel des Feindes zu vernichten, um ihn zum Frieden zu zwingen. (Lord Kenyon - zitiert nach Wilhelm G. Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, 1988, S. 629 m.w.N.). Entsprechend sah auch die in Kolonialkonflikten praktizierte britische Luftwaffendoktrin aus. Mit Bombenangriffen sollte der Feind zum Frieden gezwungen werden. Übrigens Elemente des britischen Kriegsbegriffes kann man ebenfalls in der Haager Landkriegsordnung finden. So enthält Artikel 2 eine Regelung, die davon ausgeht, dass die "Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, (...) beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen" greifen darf, "um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Gandolf schrieb:
Ich möchte die Diskussion mal auf folgendes Problem lenken:

Das damalige Luftkriegsrecht war löchrig.

Der Luftkrieg kam erst mit dem Ersten WK auf. Spezielle Regeln für den Luftkrieg gab es im Ersten WK noch keine. Man half sich mit Regelungen des Land- und des Seekriegrechtes aus, die man versuchte auf den Luftkrieg zu übertragen (Beispiel: unverteidigte Stadt, Art. 28 Haager Landkriegsordnung).

Nach dem Ersten WK hat eine international zusammengesetzte Kommission von Fachexperten die "Haager Luftkriegsregeln" erarbeitet. Doch die Politik 1928 machte sich mit dem Briand-Kellog-Pakt (1928) auf, den Krieg abzuschaffen. Dabei verlor sie das Ziel der "Humanisierung der Kriegsführung" aus den Augen. Infolgedessen wurden die "Haager Luftkriegsregeln" leider nicht unterzeichnet. Die These vom damals gültigen und klaren Regelwerk ist deshalb falsch.

Entschuldige bitte: Aber nochmals Dr. Horst Boog ist in Deutschland DER Luftkiregsexperte. Wenn er sich äußert, ist das für mich keine These mehr die wir hier widerlegen können, dann ist das ein Fakt!

Wenn Du als Diskutant Gandolf hier Dr. Horst Boog widerlegen willst, nehme ich das nicht ernst.

also, such Dir einen anderen ausgewiesenen Fachmann, der anderer Meinung als Boog ist, dann machen wir weiter.

Grüße Repo
 
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Repo schrieb:
Gandolf schrieb:
Ich möchte die Diskussion mal auf folgendes Problem lenken:

Das damalige Luftkriegsrecht war löchrig.

Der Luftkrieg kam erst mit dem Ersten WK auf. Spezielle Regeln für den Luftkrieg gab es im Ersten WK noch keine. Man half sich mit Regelungen des Land- und des Seekriegrechtes aus, die man versuchte auf den Luftkrieg zu übertragen (Beispiel: unverteidigte Stadt, Art. 28 Haager Landkriegsordnung).

Nach dem Ersten WK hat eine international zusammengesetzte Kommission von Fachexperten die "Haager Luftkriegsregeln" erarbeitet. Doch die Politik 1928 machte sich mit dem Briand-Kellog-Pakt (1928) auf, den Krieg abzuschaffen. Dabei verlor sie das Ziel der "Humanisierung der Kriegsführung" aus den Augen. Infolgedessen wurden die "Haager Luftkriegsregeln" leider nicht unterzeichnet. Die These vom damals gültigen und klaren Regelwerk ist deshalb falsch.
QUOTE]

Entschuldige bitte: Aber nochmals Dr. Horst Boog ist in Deutschland DER Luftkiregsexperte. Wenn er sich äußert, ist das für mich keine These mehr die wir hier widerlegen können, dann ist das ein Fakt!

Wenn Du als Diskutant Gandolf hier Dr. Horst Boog widerlegen willst, nehme ich das nicht ernst.

also, such Dir einen anderen ausgewiesenen Fachmann, der anderer Meinung als Boog ist, dann machen wir weiter.
Sorry, Autoritäten ersetzen doch keine Argumente.

Auch weiß ich gar nicht, weshalb ich Herrn Dr. Boog widerlegen soll. Dafür schätze ich seine Arbeit viel zu sehr.

Im Hinblick auf die völkerrechtliche Bewertung der Bombardements erlaube ich mir allerdings den Hinweis, dass das damalige Luftkriegsrecht viel löchriger war, als dies manchmal dargestellt wird. Die Haager Luftkriegsregeln wurden eben nicht von der Staatengemeinschaft angenommen (vgl. Wilhelm G. Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, 1988, S. 715: "Der Entwurf zu einer Kodifizierung des Luftkriegsrechtes, der 1923 in Gestalt der Haager Luftkriegsregeln von einer internationalen Juristenkommission ausgearbeitet worden war, fand angesichts der wachsenden Überzeugung von den unabsehbaren Entwicklungsmöglichkeiten des Luftkrieges keine Annahme").

Natürlich kann man auf der Basis von Rousseaus Kriegsbegriff zu der Einschätzung gelangen, dass das unterschiedslose Bomben auf Zivilisten und Militärs völkerrechtswidrig war (ganz herrschende Meinung der deutschen Völkerrechtslehrer). ABER Rousseau ist Franzose und die Franzosen haben nun mal nicht bombardiert. Der britische Kriegsbegriff war seit eh und je anders und vor diesem Hintergrund erscheint mir die Frage der völkerrechtlichen Bewertung nicht so eindeutig und klar zu sein, wie dies in Deutschland gesehen wird. Mir scheint, dass sich die Völkerrechtslehre/-geschichte mit dieser Problematik noch intensiver auseinandersetzen sollte.

Überhaupt ist die Frage, wie es zum "moral bombing" kommen konnte, für Historiker und Hobbyhistoriker doch viel interessanter als die rein rechtliche Frage, wie das "moral bombing" zu bewerten ist. Scheußlich war es auf jeden Fall.
 
Repo schrieb:
Entschuldige bitte: Aber nochmals Dr. Horst Boog ist in Deutschland DER Luftkiregsexperte. Wenn er sich äußert, ist das für mich keine These mehr die wir hier widerlegen können, dann ist das ein Fakt!

Wenn Du als Diskutant Gandolf hier Dr. Horst Boog widerlegen willst, nehme ich das nicht ernst.

also, such Dir einen anderen ausgewiesenen Fachmann, der anderer Meinung als Boog ist, dann machen wir weiter.

Grüße Repo
Ein gutes Argument für die geozentrische Theorie. Bring mir einen ausgewiesenen Fachmann der anderer Meinung ist als Ptolemaios dann machen wir weiter.

Eine Theorie, auch von einem augewiesenen Fachmann, ist nichts als eine Theorie und kann mit ausreichenden Argumenten auch von Hans Wurst widerlegt werden.

Aber trotzdem: Dr. Boog schreibt in deienm Artikel über Wielun, nicht über Dresden oder Hiroshima. Das Wielun ein taktischer Angriff war diskutierte hier bislang noch niemand.
 
Gandolf schrieb:
Repo schrieb:
....

Natürlich kann man auf der Basis von Rousseaus Kriegsbegriff zu der Einschätzung gelangen, dass das unterschiedslose Bomben auf Zivilisten und Militärs völkerrechtswidrig war (ganz herrschende Meinung der deutschen Völkerrechtslehrer). ABER Rousseau ist Franzose und die Franzosen haben nun mal nicht bombardiert. Der britische Kriegsbegriff war seit eh und je anders und vor diesem Hintergrund erscheint mir die Frage der völkerrechtlichen Bewertung nicht so eindeutig und klar zu sein, wie dies in Deutschland gesehen wird. Mir scheint, dass sich die Völkerrechtslehre/-geschichte mit dieser Problematik noch intensiver auseinandersetzen sollte.
.....

Heist das im Umkehrschluss, dass wenn wir gegen Neuguinea Krieg führen würden, es als International zulässig ansehen müssten dass Kriegsgefangene verspeist werden?

Dann sollten sich die Angelsachsen nicht beschweren wenn die Japaner ihren Gefangenen die Rübe abhauen. Das ist deren Art der Heldenverehrung.

http://www.page-five.de/TENSHU/frameset3.html

So etwas sollte man im Sinne der Antidiskriminierung auch in das Völkerrecht aufnehmen:

Japaner dürfen Köpfe sammeln,

Papuas ihre Gefangenen aufessen,

Und Briten dürfen Schiffe kapern und Städte niederbrennen,
 
Zuletzt bearbeitet:
Gandolf schrieb:
Repo schrieb:
Sorry, Autoritäten ersetzen doch keine Argumente.

Ebenfalls sorry Gandolf, aber das Autoritäten Argumente ersetzen hast schon praktiziert, im Thread über den Zweibund.
Du hast dort wie du schon selber schriebst das übernommen was eben Autoritäten besprochen haben und dann die wirkich Faktenreichen Beiträge von Arne und collo einfach mit diesen Kommentar deklassiert.

Deine und Arnes These vom Hineinstolpern des Deutschen Reiches in den Ersten WK wird heutzutage von keinem ernsthaften Historiker mehr vertreten.

Aber das wars auch schon an einmischung meinserseits und werde nun auch still sein. :still:
 
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