Römisches Vermächtnis an Britannien

Ich folgere aus euren Aussagen, dass also nicht sehr viel vom ohnehin nur mäßigen Vermächtnis der Römer in Britannien wegen der Eroberung durch die Sachen und Angeln übrig blieb, das bis heute bzw. in weit post-römische Zeiten Bestand hatte?


Man muss hinzufügen: anders, als das in Deutschland war. Hier waren die Bedingungen in vieler Hinsicht besser, ich denke nur an die romanisierte Bevölkerung des Rheinlands, die ja in ihren Sitzen blieb und nicht verdrängt wurde (auch wenn die Germanen jenseits der Rheingrenze bei ihren Vorstößen nach Abzug der Römer nicht gerade zimperlich waren).

Die romanisierten Briten hingegen, die vermutlich mehr Römisches bewahrt hätten, wurden von den eindringenden Angelsachsen verdrängt, die ihrerseits keinerlei Romanisierung erfahren hatten.

Schließlich muss man sehen, dass die Merowinger und verstärkt Karl der Große auf die römische Antike zurückgriffen und mit der "karolingischen Renaissance" sogar eine bewussteWiederbelebung römischer Traditionen in Bildung, Literatur und Religion erfolgte.
 
daß die lateinischen Wörter im Englisch mehr auf die Christianisierung zurückzuführen seien,
Mehr als die (eben fast nicht vorhandene) direkte römische Tradition: Ja.

Aber der Haupteinfluß entstand wohl unstreitig durch die Eroberung durch die französisch-sprechenden Normannen.
 
Dennoch besitzt auch die englische Sprache ein reichhaltiges Reservoir an Vokabeln, die aus dem Lateinischen stammen. Ich bin leider nicht vom Fach, erinnere mich allerdings noch vage an die Aussage einer Linguistin, die behauptete, daß die lateinischen Wörter im Englisch mehr auf die Christianisierung zurückzuführen seien, als auf direkte Abstammung von römischen Einflüssen in Britannien

Auf die Christianisierung oder aber besonders auf den französischen Einfluss.
 
...die behauptete, daß die lateinischen Wörter im Englisch mehr auf die Christianisierung zurückzuführen seien, als auf direkte Abstammung von römischen Einflüssen in Britannien

So habe ich das auch von englischen Lehrern gehört. Die "Zwischensprache" muss sich davon erheblich unterschieden haben und hatte nicht diesen Bezug zum Latein.
 
Zur Entwicklung der Sprache siehe
http://en.wikipedia.org/wiki/English_language
Then came the Norman Conquest of England in 1066. For about 300 years after this, the Norman kings and the high nobility spoke only Anglo-Norman, which was close to Old French. A large number of Norman words found their way into Old English, particularly those in the legal and administrative fields. Later, many words were borrowed directly from Latin and Greek, leaving a parallel vocabulary that persists into modern times. The Norman influence strongly affected the evolution of the language over the following centuries, resulting in what is now referred to as Middle English.
Zum Schicksal der Bevölkerung aus der Zeit vor den Angeln und Sachsen siehe
http://en.wikipedia.org/wiki/Sub-Roman_Britain

Insbesondere die Abschnitte "The end of Roman Britain" und
"The fate of the Romano-Britons" sind insoweit interessant.
 
Schöner Abschnitt, hab ich mir gleich mal übersetzt (englische Quellen sind bei uns irgendwie so unbeliebt^^).
Ich habe jetzt mal mein Fazit zu Ende geschrieben, und würde noch jemand suchen der Ahnung vom Thema hat und mir ggf. bei einer Überarbeitung helfen könnte.
Gruß
Booki
 
Ich bin jetzt erst richtig auf diesen Thread aufmerksam geworden.
Bisher wurde die Bedeutung, die die Kirche (die ja auch in Britannien ein Jahrtausend lang die römische war) bei der Rechtsetzung und -sprechung hatte, fast völlig vernachlässigt. Durch die Kirche sind römische Traditionen auch dort weitergetragen worden und dann eher stärker erhalten geblieben als auf dem Kontinent. Gerade common law (Gewohnheitsrecht) und auf Präzedenzfälle gestütztes Richterrecht lassen sich auf römische Tradition zurückführen. Dass germanische Rechtsvorstellungen, vor allem im frühen Mittelalter, auch prägend für die Rechtsentwicklung waren, gilt für die Insel wie den Kontinent.
Das kodifizierte Recht, das seinen entscheidenden Schub auf dem Kontinent durch Napoleons code civil erhielt, hat eher weg vom römischen Recht geführt.
Allerdings gibt es auch im deutschen BGB noch reichlich Regelungen, die auf römischen Rechtsvorstellungen beruhen.
Die Briten hatten bekanntlich mit Napoleon nichts am Hut, so dass es dort auch keinen solchen Einschnitt in der Rechtstradition gab.
 
I
Bisher wurde die Bedeutung, die die Kirche (die ja auch in Britannien ein Jahrtausend lang die römische war) bei der Rechtsetzung und -sprechung hatte, fast völlig vernachlässigt. Durch die Kirche sind römische Traditionen auch dort weitergetragen worden und dann eher stärker erhalten geblieben als auf dem Kontinent. Gerade common law (Gewohnheitsrecht) und auf Präzedenzfälle gestütztes Richterrecht lassen sich auf römische Tradition zurückführen. Dass germanische Rechtsvorstellungen, vor allem im frühen Mittelalter, auch prägend für die Rechtsentwicklung waren, gilt für die Insel wie den Kontinent.

Hierzu empfehle ich die Lektüre von
http://www.newadvent.org/cathen/09068a.htm

Selbst diese Katholische Enzyklopädie stellt das sehr viel anders dar.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeines_Recht
Common Law heißt in der Übersetzung ebenso „gemeines Recht“. Jedoch ist das englische Common Law ein eigenständiges Rechtssystem, das sich weitgehend unabhängig von dem römisch-kanonisch geprägten Gemeinen Recht Kontinentaleuropas bildete.
 
Dann wiederhole ich meine Frage eben nochmal :p
Ist hier jemand, der etwas Ahnugn vom Thema hat und sich mein Geschreibsel mal ansehen könnte? Wären so 8 Seiten; mein größtes Sorgenkind ist der Teil zum Ende der römischen Herrschaft.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen
Gruß
Bookworm
 
Hallo,

ich beleb den Thread noch mal kurz wieder, weil ich keine Lust habe, wegen jeder Kleinigkeit einen neuen aufzumachen.

Hat jemand ein Bild, wo man den Aufbau des Hadrianswall sieht? Also Graben, Wall, Dämme usw. in einer Art Querschnitt durch das gesamte Verteidigungssystem. Hab jetzt etwa eine Stunde lang Google und WIkipedia bemüht, aber entweder habe ich die falschen Suchbegriffe oder es gibt ein solches Bild nicht :(

Gruß
Bookworm
 
Und um nochmal auf Rechtsprechung zurückzukommen. Kann man diesen Absatz so stehen lassen:

Inwiefern das englische Rechtssystem auf das römische zurückgeht, ist schwierig zu sagen. Mit dem Abzug der Römer dürfte es verschwunden sein. Mit dem „common law“ kehrte im 11. beziehungsweise 12. Jahrhundert eine dem römischen ähnliches System zurück. Zudem entstand das „corpus iuris civilis“, das wohl wichtigste Werk römischer Rechtssprechung erst 533 nach Christus, als Britannien sich schon lange nicht mehr unter römischer Kontrolle befand.

*ich weiß das ich nerve :(*
 
Dem ersten Teil stimme ich zu, den Absatz mit dem corpus iuris civile würde ich weglassen, das erweckt ja den Eindruck als habe es vor 533 keine prägende Rechtsprechung gegeben.
 
Das englische Rechtssystem hat fast nichts mit dem römischen Recht gemein. In Schottland sieht das anders aus. Common Law (als Zivilrecht) kann man eher aus dem angelsächsischen Thing entstammend definieren, wobei nach der normannischen Invasion französiche (und somit Tendenzen des römischen Rechts) in die germanische Rechtstradition Eintritt erhielten. Aber noch heute gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen "Common Law" und "Römischem Recht". Ich könnte mich jetzt hier lange auslassen, aber "Common Law" entstammt definitiv nicht dem "Römischen Recht", der Grundansatz ist unterschiedlich.
 
Demnach wäre folgende Formulierung richtig?
Das englische Recht basiert kaum auf dem römischen Recht; seine Grundlage ist vielmehr das angelsächsische Gewohnheitsrecht. Im Gegensatz dazu geht das schottische Recht sehr wohl auf römische Rechtssprechung zurück.
Ich bräuchte halt so schnell wie es geht definitive Aussagen da ich mein Referat am Mittwoch halten muss.
 
Pohl sieht im angelsächsichen Bereich von Wessex und Kent durchaus römischen Einfluß nennt mit Beda eine Quelle die das bestätigt. Wie gesagt halte ich durchaus fränkischen, und damit zumindest tendenziell römischen, Einfluß für möglich.
 
Irkks... Jetzt blick bald nicht mal mehr ich durch das Thema...

Mir ist klar, dass man das englische Rechtssystem nicht einfach auf zwei kleine Sätzchen reduzieren kann. Aber wenn ich es nicht schaffe, noch am heutigen Tage eine halbwegs richtige Aussage dazu zu treffen, dann lass ich das mit dem Vermerk, dass es für den geplanten Umfang zu kompliziert sei :(
 
Das englische Recht basiert kaum auf dem römischen Recht; seine Grundlage ist vielmehr das angelsächsische Gewohnheitsrecht. Im Gegensatz dazu geht das schottische Recht sehr wohl auf römische Rechtssprechung zurück.
Wenn man die Entwicklung in den verschiedenen Teilen von Großbritannien präzise beschreiben wollte, dann muss man daran denken, ein neues Buch darüber zu schreiben.

Wenn man eine Formulierung in zwei Sätzen braucht, kann man das wie oben formulieren. Die Formulierung deckt die bestimmenden Einflüsse korrekt ab, wobei in den Einzelheiten durchaus Abweichungen auftreten können, was durch die Formulierung auch ausgedrückt werden sollte.

So würde ich im zweiten Satz formulieren:
"......geht das schottische Recht weit überwiegend auf römisches Recht....", um damit den Umstand einzuschließen, dass das schottische Recht im Mittelalter auch einzelne Elemente des Common Law aufgenommen hat.
 
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