Ich zitiere hier gerne das Zwölftafelgesetz
Tertiis nundinis partis secanto. Si plus minusve secuerunt, se fraude esto.
1)Aus Insolvenzrecht IV, Wintersemerster 2012/13. Dr. Hans-Peter Rechel
Tertiis nundinis partis secanto. Si plus minusve secuerunt, se fraude esto.“
꞊ „(Mehrere Gläubiger) sollen (den Schuldner) am dritten Markttag in Stücke schneiden, und
wenn der einzelne mehr oder weniger schneidet (als ihm gebührt), soll es kein Unrecht sein.“
2)andere Übersetzung
6. TERTIIS NUNDINIS PARTIS SECANTO. SI PLUS MINUSVE SECUERUNT, SE FRAUDE ESTO. Am dritten Markttag sollen (die Gläubiger) sich die Teile schneiden. Wenn einer zu viel oder zu wenig abgeschnitten hat, soll dies ohne Nachteil sein.
3) aus: Alain Robbe-Grillet, Planmäßige Sanierung....Diss Univ. München 2006
......1. Personalexekution
Die Personalexekution ist die älteste Vollstreckungsform, die uns aus
der römischen Zeit bekannt ist. Sie diente dazu, dem Gläubiger ein Druckmittel gegen seinen Schuldner zu verschaffen, um diesen zur Zahlung oder zum Abarbeiten seiner Schuld zu bewegen. Es handelt sich also um eine Vollstrekkungsart, durch welche die Gläubiger nur mittelbar, d.h. über die Person des Schuldners, an dessen Vermögen herankommen können.
Das Verfahren ist bereits im Zwölftafelgesetz (451 v. Chr.) geregelt und geprägt durch einen stark pönalen Charakter: Wenn der Schuldner binnen
30 Tagen seine – von ihm anerkannte oder durch Urteil festgestellte – Geldschuld nicht zahlt, haben die Gläubiger das Recht, ihn per manus iniectionem in Gewahrsam zu nehmen. Ist nach weiteren 60 Tagen und wiederholter Vorführung des Schuldners vor dem Praetor die Zahlung immer noch nicht erfolgt, kann der Schuldner getötet oder trans Tiberim als Sklave verkauft werden.
Wird ersteres vollzogen, teilen sich die Gläubiger noch seine Überreste.Das Tötungs- und Verkaufsrecht des Gläubigers wurde durch die Lex Poetelia von 313 v. Chr. abgeschafft3. Die Schuldknechtschaft als Recht, den
Schuldner für sich arbeiten zu lassen, blieb jedoch wesentlich länger in Geltung. Es ist ungewiss, ob sie ebenfalls abgeschafft oder ab einem gewissenZeitpunkt faktisch nicht mehr angewandt wurde. Sie wurde durch die Vermögensvollstreckung ersetzt.
4)oder von wikipedia:
Die Schuldknechtschaft war in der Antike bei den
Griechen,
Römern,
Germanen und in
Gallien[2] ein Mittel, Geldschulden einzutreiben (also persönliche
Haftung). Der
Schuldner wurde wegen nicht gezahlter Geldschulden, insbesondere wenn er sich zur Vermeidung der Schuldknechtschaft zur Zahlung verpflichtet hatte, dem
Gläubiger als
Sklave, zur Abarbeitung der Schuld, zum Verkauf, s
elbst mit dem Recht, sich an den Leib des Schuldners zu halten – ihn buchstäblich in Stücke zu hauen – zugesprochen.
In
Athen wurde dieses Recht durch
Solon im Rahmen der
Seisachtheia abgeschafft,
in Rom hörte wohl die strengste Form (in partes secanto), wie sie in dem Zwölftafelgesetz festgeschrieben war, schon früh auf. Die Schuldknechtschaft wurde 326 v. Chr. durch das Gesetz „Lex Poetelia Papiria de nexis“ abgeschafft.[3]. Erwähnt wird die Schuldhaft aber noch in der
Kaiserzeit, wo sie allerdings durch die
Zwangsvollstreckung ergänzt wurde.
Die Römer fanden diese Bestimmung des ZTG schrecklich und grausam. Obwohl das ZTG aus dem jahre 450 zeitlich gar nicht so weit entfernt war, jedenfalls näher als so manche Niederschrift über biblische Themen.
Was ist also der Kern dieser ZTG-Bestimmung? "
Tertiis nundinis partis secanto. Si plus minusve secuerunt, se fraude esto." Am dritten Markttag sollen sie in Teile schneiden! Nur wen, den Schuldner? Nein, den oder die Kupferbarren die man als Erlös für den Verkauf des Schuldners erhielt. Da es keine Geldstücke gab, wurden von einem Kupferbarren Stücke abgeschnitten und anteilig auf die Gläubiger verteilt, daher "
Si plus minusve secuerunt, se fraude esto." Bei einem Oberschenkel wäre das wohl egal gewesen. Das soll hier zeigen, wie schnell etwas völlig entstellt werden konnte.