Deine Übersicht ist zwar rein theoretisch ganz aufgegräumt, doch in der Praxis gab es da eben viele Verschiebungen, was Ranghöhe und Bedeutung der jeweiligen Titel betraf.
Desweiteren hast du Begriffe aus unterschiedlichen Zeiten zusammengewürfelt. Der Begriff Marggraf gehört eher ins Früh- und Hochmittelalter, die Landgrafen eher ins Hoch- und Spätmittelalter.
Fürsten waren oftmals gleichzeitig Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen, Grafen usw.
Sklaven gab es als charakteristische Gruppe zumindest in Mitteleuropa nicht. Ebenfalls sind Leibeigene in dem Sinne nicht für Mitteleuropa überleifert.
Die von dir in der untersten Gruppe erwähnten Personen waren meistens gleichzeitig einer anderen Gruppe angehörig, wie z.B. Bürger, Bauer usw. Durch ihre Straftaten wurden diese entweder vom Leben zum Tode befördert, oder mit Strafen belegt, die sie auf ihren Ländereien, bzw. mit ihrem Handwerk abarbeiten mussten.
Fast jeder Bauer, egal ob Vollbauer oder Tagelöhner, hatte Frohndienste abzuleisten. Selbst Freibauern hatten solche Dienst zu leisten, wenn sie Güter außerhalb ihres Freigutes bewirtschafteten, was meistens der Fall war.
Beim Klerus gab es ja zwei Strömungen, die ansich nicht in der Hierarchie vergleichbar waren, einmal die geistliche Laufbahn und einmal die weltliche Laufbahn. So waren Bischof, Abt Äbtissin, Prior, Priorin usw. für die rein religiösen Dinge, Probst und Dekan für die weltlichen Dinge. Der eigentliche Chef im Kloster oder im Domstift war der Probst.
In einigen Gebieten übten die Bischöfe auch die weltliche Macht aus in Form eines Fürstbischofs.
In deiner Aufzählung fehlen die Generalsuperintendenten, Superintendenten, Oberpfarrer usw. für die Zeit nach 1525/39 in den evangelischen Gebieten.