Nachdem Heinrich I. sein Königtum im ganzen ostfränkischen Reich und in Lothringen durchgesetzt hatte und seine Führung, wie viele Indizien erkennen lassen, breite Zustimmung fand, leitete er im Einverständnis mit den Großen eine Nachfolgeregelung ein, welche die Weitergabe des Königtums in seiner Familie sicherte. Die Klärungen in der Königsfamilie könnten begonnen haben, kaum daß der älteste Königssohn Otto das 15. Lebensjahr erreicht hatte; sowohl im Königshaus wie unter den führenden Kräften im Reich dürften die Pläne schon fester gewesen sein, als man über die Eheschließung mit der Königstochter aus Wessex verhandelte; und die Entscheidung stand zweifellos fest, als Heinrich I. im September 929 unter Mitwirkung der Großen ,mit Gottes Hilfe sein Haus ordnete' und als der zum Thronfolger bestimmte Otto die Ehe mit Edgith einging. Heinrich hatte die Zustimmung der Großen zur Nachfolge seines Sohnes erlangt, und wenn Otto, wie nicht unwahrscheinlich ist, 930 in Mainz „geweiht" wurde, so dürfte auch seine Anerkennung als künftiger Nachfolger damals - vermutlich um Ostern am Mittelrhein - öffentlich demonstriert worden sein. An Pfingsten 930 hat dann in Aachen wohl ein entsprechender Akt der Zustimmung von Seiten der Lothringer stattgefunden.
Wie die „Benediktion" in Mainz, die man m. E. am ehesten als Salbung verstehen muß, insgesamt in die Geschichte der Herrscherweihe einzuordnen ist, mag hier offenbleiben. Sie entspräche von Sinn und Zielsetzung her aber nicht nur dem, was die Karolinger nach dem Aufstieg zum Königtum taten, sondern auch dem, was Otto L, Otto II. und Konrad II. an ihren Söhnen schon im Kindesalter vollziehen ließen. „Ordination" und Herrschaftsantritt als König mußten, wie das Beispiel Heinrichs deutlich zeigt, nicht zusammenfallen.