Recht auf Finderlohn ....?

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Hallo

Wichtig: Ich habe den Beitrag nur im Web gefunden ! :yes:
Und möchte jetzt auch nicht Eure "Prügel" abhaben.
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Recht auf Finderlohn ....? :motz:

......Die Frau will die Hälfte des Funds, obwohl sie nach Angaben der Archäologen nicht selbst grub, sondern lediglich den Hinweis an das Landesdenkmalamt gab......



http://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0707/27-ausgrabungen-bobingen/index.xml

Gruß, Hans-Peter
 
Natürlich hat sie kein Anrecht auf Finderlohn, da sie ja nur Verfärbunen im Boden gemeldet hat und nicht diese selbst ergraben hat. Sie hat ja lediglich einen Befund "gefunden" und nicht einen Fund aus dem Boden geholt o.ä.
Man lese dazu den Text aus dem Gesetz zum Schatzregal des zuständigen Bundeslandes (hier also Bayern).
 
Das erscheint mir aber kontraproduktiv. Selbst wenn die Vorstellungen, wie der Finderlohn auszusehen habe (Teil der Funde, Hälfte des Geldwerts o.ä.) überzogen und völlig unrealistisch sein mögen: wenn ein Finder erst mal selber gräbt, um den Finderlohn beanspruchen zu können, zerstört er den archäologischen Wert und generiert letztlich nur einen Marktwert. Das kann's ja eigentlich nicht sein.
 
Naja, aufs wirkliche archäologische Graben kommts ja nicht an.
Gesetz den Falles dass eine Person auf ihrem eigenen Grund und Boden (Garten, Feld, etc.) etwas Archäologisches findet hat sie ein Anrecht auf einen Finderlohn. Findet sie etwas auf dem Grund und Boden eines Anderen hat der Besitzer ebenfalls oder vor allem ein Anrecht auf Finderlohn. Die genauen Umstände kenne ich jetzt nicht auswendig aber dies steht ja alles in den jeweiligen Gesetzen. Als Gesetzgeber geht man ja auch nicht von der mutwilligen also beabsichtigten Grabung im Boden aus (ausser bei aufwendigen Baumaßnahmen natürlich) sondern vom zufälligen Fund.
 
Hier noch als Nachtrag der Link zum Denkmalschutzgesetz Bayerns. Es steht dort als PDF zum Download bereit:
BlfD
 
Sie hat was historisches vermutet und gemeldet. Mehr nicht.
Wenn also die Autofahrerin clever ist, wird sie nach 10-jährigem Rechtsstreit einen Vergleich anstreben, damit sie mehr als nur einen (ohne Rechtsstreit praktizierten) warmen Händedruck bekommt. Die Hälfte allerdings ist illusorisch.
 
@Hurvinek: So wie ich das gelesen hat, hat die Frau als Finderin und Nichtbesitzerin des Feldes keinerlei Anrecht auf irgendeine Art von Finderlohn (siehe §7 & §8).
 
@Hurvinek: So wie ich das gelesen hat, hat die Frau als Finderin und Nichtbesitzerin des Feldes keinerlei Anrecht auf irgendeine Art von Finderlohn (siehe §7 & §8).

Vielleicht ist das ja das Problem ! :motz: :motz: :motz:

Da sieht eine Frau "etwas verdächtiges" und meldet das auch noch den Behörden ( was schon sehr selten sein wird !)..........ABER !!!

Mann versteht einfach nicht, miteinander umzugehen !!! :friends:
Was hätten die "Archäologen oder Behörden" verpaßt, ......wenn sie der Frau öffentlich gedankt hätten. Für Ihre "Umsicht und Meldung an die Gesellschaft" ! Wenn es auch wirklich etwas besonderes dort gab. NICHTS !

ERBOST: Aber die "Armleuchter von Provis" ....kannste vergessen.
Null Grips ! Echt ! Ist einfach meine Meinung ! :autsch: :autsch: :autsch: :red::red:

So, nun bin ich ja gespannt ! :winke:

Gruß, Hans-Peter
 
Lieber Günther, jetzt beruhige Dich mal wieder und trink einen Baldriantee:
Wie ich ja schon schrieb, halte auch ich es für kontraproduktiv, Finder, die nicht graben, nicht in irgendeiner Weise zu belohnen. Du gibst hier die Schuld, dass das nicht geschieht, den Archäologen. Aber diese sind genauso wie alle anderen an die Gesetze von Bund und Land/Freistaat gebunden. Durch die Grabung wird ja das Fundgut nicht zum Eigentum der Archäologen. Es ist Eigentum - vor, wie nach der Grabung - des Landes/Freistaats.
Kommen wir zur Frage des Finderlohns: wie soll der Aussehen? Ein Teil des Fundguts? Möglicherweise, dann aber erst nach der wissenschaftlichen Auswertung. Nur die dauert erfahrungsgemäß einige Jahre. Also Ausbezahlung des Wertes eines angemessenen Finderlohns? Da wird sich dann der Steuerzahler freuen...
 
Es ist gar nicht so selten, das gefundene und ordnungsgemäß gemeldete Artefakte beim Finder verbleiben dürfen, so es nicht gerade sensationelle Dinge sind. Die Magazine der Museen und Landesämter sind ja meist picke-packe-voll.
 
Hallo El Quijote, zu: Lieber Günther, jetzt beruhige Dich mal wieder und trink einen Baldriantee..........

Und: Was hätten die "Archäologen oder Behörden" verpaßt, ......wenn sie der Frau öffentlich gedankt hätten. Für Ihre "Umsicht und Meldung an die Gesellschaft" ! Wenn es auch wirklich etwas besonderes dort gab. NICHTS ! ........

Da das meine ich ! Mit den ersten Satz .............beleidigst du mich ja.
Und den 2. Satz: Da konntest du ja lesen (mach es mal ...), wie ich es gemeint habe. Da steht auch noch Behörden ..!

Ein einfaches Dankeschön an ihre Umsicht !!!
( Und eine einfacher Erklärung, warum sie nichts "Bares" bekommen kann (wegen Gesetzeslage ? )
Und alle währen froh !

Überdenke es mal !
Gruß, Hans-Peter
 
Hallo El Quijote, zu: Lieber Günther, jetzt beruhige Dich mal wieder und trink einen Baldriantee..........

(...)

Mit den ersten Satz .............beleidigst du mich ja.

Hallo Hans-Peter,

entschuldige bitte meine Einmischung an dieser Stelle, aber eine Beleidigung war das doch keineswegs! Bitte nicht alles so hoch aufhängen. :fruchtgrapscher:

Den Beruhigungsteespruch mach ich auch hin und wieder, das ist von mir genausowenig böse gemeint wie von E.Q. ;)
 
Mit den ersten Satz .............beleidigst du mich ja.
Ich kann in der Aufforderung sich zu beruhigen und einen Baldriantee zu trinken keine Beleidigung sehen. Ich sehe nur, dass Du sehr aufgebracht bist.

Ein einfaches Dankeschön an ihre Umsicht !!!
Ob der Frau gedankt wurde, oder nicht, wissen wir nicht. Aus Deinem Link - zur Erinnerung:
Noch allerdings wird um die kostbaren Ausgrabungen gestritten. Die Autofahrerin, die das Gräberfeld entdeckt hat, und das Landesdenkmalamt beanspruchen die Eigentumsrechte. Die Frau will die Hälfte des Funds, obwohl sie nach Angaben der Archäologen nicht selbst grub, sondern lediglich den Hinweis an das Landesdenkmalamt gab.
 
Traurig genug, dass nichts, aber auch gar nichts mehr passiert, ohne dass die Leute gleich Kohle sehen wollen. Die eigentlichen Funde sind der Frau garantiert pupegal.
 
Hmm... also ehrlich gesagt wüsste ich jetzt nicht was für einen Anspruch die Frau denn hätte haben sollen??? Hätte sie auf fremden Gut und Boden gegraben und wäre erwischt worden hätte sie u.U. Strafe zahlen müssen wg. Hausfriedensbruch. Sie hat es nicht getan, sondern hat es gemeldet und das Land hat gegraben. So soll es ja auch sein. Ich weiß nicht, ob man sich da so aufplustern sollte, weil sie kein Geld bekommen hat ;) Warum hat sie den Fund denn gemeldet? Damit der Fund geborgen wird, oder nur, um Kohle dabei herauszubekommen? Meiner Ansicht nach wäre es vielleicht wünschenswert, wenn sie erwähnt würde, sobald der Fund bekannt gegeben und/oder ausgestellt wird, als Finderin.
Darin sehe ich auch nichts Schlimmes... man darf nicht vergessen, dass auch wenn etwas einen immensen Wert hat, es sich nicht immer verkaufen lässt... woher soll das Land also das Geld nehmen um den Finderlohn auszuzahlen???

Keine Ahnung warum, aber die meisten "Hobby-Buddler" ( bitte um Entschuldigung für den Ausdruck) sehen eben nicht den kulturellen Wert eines Fundes sondern nur den finanziellen. Dass der Staat dem nicht auch noch Vorschub leistet finde ich richtig und gut.

LG Foxy
 
Mann versteht einfach nicht, miteinander umzugehen !!! :friends:

Gruß, Hans-Peter :friends:

Mensch FoxP2gen....es geht doch nicht um den Anspruch .....Den wird sie ja auch nicht haben. Aber....
 
Zuletzt bearbeitet:
Was habt Ihr gegen Baldriantee?
Der ist nicht nur lecker, - der ist ab und an auch sehr sinnvoll.

Worum geht es hier eigentlich?
Die Frau hat keinen Finderlohn bekommen und jemand regt sich darüber auf?
Unter normalen Voraussetzungen eigentlich eine löbliche Angelegenheit.
Oder ist das vielleicht doch die unterschwellige Suche nach Selbstbestätigung? Ich weiß es nicht.

Mark hat es schon geschrieben.
Sie hat KEINEN rechtlichen Anspruch auf Finderlohn, - auch wenn man das menschlich schwer nachvollziehen kann.
 
Wie wird das eigentlich gehandhabt, wenn ich unterm meinem privaten Kellerfußboden einen Topf mit Münzen aus dem 30j.-Krieg finde? Ich meine mich an so einen Fall vor 3 oder 4 Jahren in Demmin zu erinnern. Da gab es was für den Finder.
 
Hallo Querdenker.

Ich komme kaum nach, zu antworten !
Last Euch Zeit, und lest es auch durch. Manchmal brauch man auch etwas Zeit ......
Wie geschrieben:

Ein einfaches Dankeschön an ihre Umsicht !!!
( Und eine einfacher Erklärung, warum sie nichts "Bares" bekommen kann (wegen Gesetzeslage ? )

Und alle währen froh !

Überdenke es mal !
Gruß, Hans-Peter
 
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