Ich denke, eine Unterscheidung zwischen den Möglichkeiten Macht zu erlangen, diese zu manifestieren und damit (Macht- )Politik zu leben und tatsächlich festgeschriebenen Rechten als politisches Programm wäre an dieser Stelle für mich hilfreich.
Das wäre m. E. eine mögliche Strukturierung.
Das sind in der Tat zwei verschiedene Paar Schuhe. Gerade im Zeitalter der Aufklärung, als zwei mächtige Herrscherinnen, die eine durch den Wunsch des Vaters (Pragmatische Sanktion), die andere durch den Mord am Gemahl und Putsch an die Macht gekommen, begann wieder ein Rückschritt, was die Rechte der Frauen anbelangt, welcher dann in der Revolution ein absurdes Finale fand, wobei nochmals beides möglich schien, mehr Einfluss für Frauen und das Gegenteil. Eine Olympe de Gouges ließ sich vielleicht allzusehr verleiten, den Männern mehr Humor und Vertsändnis zuzugestehen.
Ich beschränke jetzt einmal meine Ausführungen auf das 18.Jh., auch wenn ich Beispiele mächtiger und auch legal an die Macht gelangter Frauen aus früheren Zeiten darstellte.
Die Politik im HRR wurde von Männern gemacht. Schauen wir auf die obersten Institutionen des alten Reiches, haben wir den immerwährenden Reichstag, worin nur Kurfürsten, Herzöge, Grafen etc. allesamt Herren vertreten waren. Ausnahmen bilden hierbei die Regentinnen für minderjährige Söhne, wobei mir bei einem recht mächtigen Staat, allerdings neben ihrem Schwager Kuradministrator Xaver gesetzt die Kurfürstin Maria Antonia Walpurgis von Sachsen (1724-1780). Die Regentschaft währte von 1763 bis 1768, als Friedrich August III. dann 18 wurde. Innerhalb des Reiches war dann noch die Erzherzogin von Österreich und Kaiserin des HRR Maria Theresia natürlich von enormer Bedeutung, ich führte sie schon an.
Nachtrag: Ich vergaß unter denjenigen mit Wort und Stimme im Reich die Fürstäbtisinnen, das waren ja stets Damen und diese hatten in der Reichspolitik wenngleich ein bescheidenes aber doch ein gesichertes Wort mitzureden. Die bekanntesten im 18.Jh. dürften sein:
Maria Kunigunde von Sachsen (1740-1826) Fürstäbtissin von Essen und Thorn
Anna Amalie Prinzessin von Preußen (1723-1787) Äbtissin von Quedlinburg (allerdings fast ausschließlich in Berlin residierend).
Wir haben bei der männlichen Thronfolge im monarchischen Europa also nur ganz kleine Nischen, in denen es möglich wurde, dass die Frauen an die Macht gelangen konnten. In einem auf eine kleine scheinbare Elite, die zumindest dem Anspruch nach gebildet sein sollte, begrenzten Bereich der Herrschenden ist diese Beschränkung der Chancen der Frauen einer direkten politischen Macht wenig erstaunlich. Dabei ist es eben um so bemerkenswerter, wie oft dennoch Frauen große Mächte regierten, wobei Russland dabei das Paradebeispiel im 18.Jh. und wohl auch ein ausgesprochene Ausnahme sein muss. So haben wir im 18.Jh. dort 4 allein regierende Kaiserinnen bei 9 Herrschern insgesamt, die Kaiserinnen eingeschlossen.
Bei den Rechten muss man zwischen den einzelnen Staaten diferenzieren, wobei wir bei dem HRR vor einer Herkulesaufgabe gestellt sind, da eine übergeordnete Rechtsordnung des Reiches selten angewendet wurde, da diese von den Reichsfürsten als Eingriff in ihre Macht empfunden und von diesen zurück gedrängt wurde. Ziehen wir einmal die Masse an abhängigen und eigentlich für eine Beteiligung an der Politik zu ungebildeten Personen ab, kommen wir zu der Menge, welche eventuell über Rechte von Frauen diskutierte. Interessant sind sicherlich die Städte, in welchen die Zünfte gehöriges Mitspracherechte hatten und einige Handwerke waren ausschließlich in Frauenhänden. Da sollte man schauen, in wie weit die Meisterinnen dieser Handwerke Mitspracherechte genossen.