Konstitution für das Königreich Bayern (1808)

1.
König von Schweden für Pommern, noch der Kurfürst von Hessen-Kassel, noch der Kurfürst von Sachsen, noch der Kurfürst von Brandenburg

Bei den anderen weiß ich es jetzt nicht.
Aber die Schweden haben schon im Januar 1806 verkündet, dass sie an den Beratungen des Reichstags nicht mehr teilnehmen werden, und im Juni die Gültigkeit der schwedischen Verfassung für schwedisch Pommern verkündet.

dem Austritt und folgenden Beitritt zum Rheinbund zu dem Zeitpunkt mitmachten.
yerns?

Der Ablauf war umgekehrt, Eintritt in den Rheinbund, dann Austritt aus dem Reich.
 
Bei den anderen weiß ich es jetzt nicht.
Aber die Schweden haben schon im Januar 1806 verkündet, dass sie an den Beratungen des Reichstags nicht mehr teilnehmen werden, und im Juni die Gültigkeit der schwedischen Verfassung für schwedisch Pommern verkündet.
Hm, interessant.

Aber was sollte denen das bringen? :confused:

Gut, schlimmstenfalls hätte man ihm das Gebiet wegen Verstoß gegen dies und das entzogen. Aber das wäre vermutlich selbst den treuesten Anhängern des HRR zu dem Zeitpunkt zu albern gewesen.
 
Alle jene welche außer den durch Herkommen oder Verträge bestimmten Fällen eine fremde Gerichtsbarkeit über sich erkennen, verfallen in dieselbe Strafe, und können nach Umständen mit einer noch schärferen belegt werden."
Vor Inkraftreten der Konstitution war ja auch Tirol zu Bayern gekommen. Während die Bewohner kleiner Reichsstädte wie Memmingen oder Nördlingen - nach der Niederlegung der Kaiserkrone des HRRDN durch die Habsburger - wohl wenig aus Wien zu erwarten hatten, dürften die Tiroler wohl eher nach Wien geschielt haben. Vielleicht muss man den zitierten Paragraphen auch diesbezüglich interpretieren.
 
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