Ostrogotha
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Der Grund Justinians, sich in die eigentlich inneren Angelegenheiten der Ostgoten kriegerisch einzumischen, war bekanntermaßen zunächst die Ermordung Amalaswinthas. Witichis wurde durchaus von Byzanz als König anerkannt, zumal er die Enkelin Theoderichs, Mataswintha heiratete. Witichis wies in einem Brief an den Kaiser darauf hin, dass mit der Tötung Theodahads, dem Mörder Amalaswinthas, der Kriegsgrund nicht mehr vorhanden sei und erinnerte daran, dass sie sich ja auch persönlich kennen würden. Witichis war der einzige Ostgotenkönig, der Justinian zuvor persönlich als Gesandter kennengelernt hatte.
Mit der Deportation des ostgotischen Königspaares nach Byzanz war für den Kaiser die Ära „Ostgotenkönige“ beendet. Danach betrachtete er Italien als von Byzanz beherrschtes Gebiet, ohne dass jemand anderes im Auftrag des Kaisers regierte. An der Stelle hast Du dann Recht, wenn die Erhebung eines Ildibad und Erarich als Aufstand der Förderaten betrachtet, Justinian endgültig mit der Königswahl Totilas aus seinen Siegesträumen geweckt wurde, das als Ursupation ansah und einen neuen Kriegsgrund hatte.
Dass Erlasse von Witichis nicht anerkannt wurden im Nachhinein, davon ist nirgends die Rede; erwähnt werden nur die Gesetze Totilas. Wobei es fraglich ist, ob von Witichis überhaupt „zivilrechtliche“ Erlasse stammen, die z. B. in Eigentumsverhältnisse eingriffen wie die Totilas. Ich hatte in meinem vorherigen Post bereits geschrieben, dass die Gesetze Totilas für ungültig erklärt wurden. Und König Teja dürfte in der Zeit von Juli bis Oktober 552 n. Chr. anderes „um die Ohren gehabt haben“, als solche Erlasse herauszugeben; in der Zeit ging es nur um nackten Krieg.
Es ist logisch, dass rein rechnerisch die Anzahl der gotisch sprechenden Bevölkerung in Italien nach dem Untergang des ostgotischen Königtums geringer war als zu Theoderichs Zeiten: die Kriege und die Pest hatten ihre Opfer gefordert. Nichtsdestotrotz hatten Goten überlebt, haben sich den politischen Verhältnissen angepasst. Aber warum sollen sie nicht weiterhin ihre Sprache neben der offiziellen gesprochen haben? Es ist nicht bekannt, dass die Langobardenkönige andere Sprachen verboten hätten. Jeder Germane, gleich welchen Stammes, wird evtl. noch seine Sprache mehr oder weniger lang gepflegt haben. Die Rugier z. B. hatten sich unter der Ostgotenherrschaft auch abgegrenzt.
Mit der Deportation des ostgotischen Königspaares nach Byzanz war für den Kaiser die Ära „Ostgotenkönige“ beendet. Danach betrachtete er Italien als von Byzanz beherrschtes Gebiet, ohne dass jemand anderes im Auftrag des Kaisers regierte. An der Stelle hast Du dann Recht, wenn die Erhebung eines Ildibad und Erarich als Aufstand der Förderaten betrachtet, Justinian endgültig mit der Königswahl Totilas aus seinen Siegesträumen geweckt wurde, das als Ursupation ansah und einen neuen Kriegsgrund hatte.
Dass Erlasse von Witichis nicht anerkannt wurden im Nachhinein, davon ist nirgends die Rede; erwähnt werden nur die Gesetze Totilas. Wobei es fraglich ist, ob von Witichis überhaupt „zivilrechtliche“ Erlasse stammen, die z. B. in Eigentumsverhältnisse eingriffen wie die Totilas. Ich hatte in meinem vorherigen Post bereits geschrieben, dass die Gesetze Totilas für ungültig erklärt wurden. Und König Teja dürfte in der Zeit von Juli bis Oktober 552 n. Chr. anderes „um die Ohren gehabt haben“, als solche Erlasse herauszugeben; in der Zeit ging es nur um nackten Krieg.
Es ist logisch, dass rein rechnerisch die Anzahl der gotisch sprechenden Bevölkerung in Italien nach dem Untergang des ostgotischen Königtums geringer war als zu Theoderichs Zeiten: die Kriege und die Pest hatten ihre Opfer gefordert. Nichtsdestotrotz hatten Goten überlebt, haben sich den politischen Verhältnissen angepasst. Aber warum sollen sie nicht weiterhin ihre Sprache neben der offiziellen gesprochen haben? Es ist nicht bekannt, dass die Langobardenkönige andere Sprachen verboten hätten. Jeder Germane, gleich welchen Stammes, wird evtl. noch seine Sprache mehr oder weniger lang gepflegt haben. Die Rugier z. B. hatten sich unter der Ostgotenherrschaft auch abgegrenzt.