Weimarer Verfassung (WRV) demokratischste zu ihrer Zeit?

Phrygia

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Hallo zusammen!

Ich finde leider keine Vergleiche, wie die Verfassungen anderer Staaten zur Zeit des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung ausgesehen haben.
Daher kann ich folgende Beurteilung aus meinem Geschichtsbuch leider nicht kontrollieren:
" Eine Besonderheit der Weimarer Verfasssung liegt in ihrer spezifischen Verbindung von parlamentarischer, präsentieller und plebiszitärer Demokratie.
Die Zusammenführung dieser Elemente machte die Weimarer Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Verkündung zu einer der demokratischsten Verfassungen weltweit."


1) Stimmt das so und welche Länder hatten vergleichbare Verfassungen?

2) Habe ich das folgende richtig verstanden:

I. Parlamentarisch, weil der Reichstag alle 4 Jahre von allen Deutschen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wurde?

II. Das Amt des Reichtspräsidenten, dem zweiten Verfassungsorgan der Exekutive, orientiert sich an den Traditionen der präsidentiellen Demokratie, weil der Reichskanzler und die Reichsminister vom Reichspräsidenten ernannt wurden?

III. Plebiszitäre Elemente, weil die WRV die Möglichkeit vorsah, dass dem Reichstag in einem Volksbegehren Gesetze vorgelegt werden konnten und diese wiederum durch Volksentscheid rechtskräftig wurden. D.h. das Volk konnte direkt legislative Funktionen übernehmen?

3) Trifft es zu, dass es in der Weimarer Rebublik kein dem heutigen Bundesverfassungericht ähnliches Verfassungsgericht gab?

4) Warum wurden die "Existenzrechte" der Parteien in der WRV nicht erwähnt (welche zugelassen waren und welche nicht)?

Danke für Eure Hilfe im Voraus.
VLG Phrygia
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde leider keine Vergleiche, wie die Verfassungen anderer Staaten zur Zeit des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung ausgesehen haben.

Ich schon. Dazu die Begriffe "Verfassung" und den Namen des jeweiligen Landes googlen und den entsprechenden Wiki-Artikel aufrufen. Z. B.

Grundgesetz Dänemarks ? Wikipedia
Dritte Französische Republik ? Wikipedia
Verfassung der Vereinigten Staaten ? Wikipedia

Daher kann ich folgende Beurteilung aus meinem Geschichtsbuch leider nicht kontrollieren:
" Eine Besonderheit der Weimarer Verfasssung liegt in ihrer spezifischen Verbindung von parlamentarischer, präsentieller und plebiszitärer Demokratie.
Die Zusammenführung dieser Elemente machte die Weimarer Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Verkündung zu einer der demokratischsten Verfassungen weltweit."


1) Stimmt das so ...?

Hach je. Zwei Historiker, drei Meinungen. Dass es "eine der" demokratischsten Verfassungen war, ist ein Gemeinplatz, gegen den man alles Mögliche (wie z. B. das Problem der späteren Präsidialkabinette) aber auch Nichts anführen kann.

2) Habe ich das folgende richtig verstanden:

I. Parlamentarisch, weil der Reichstag alle 4 Jahre von allen Deutschen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wurde?

II. Das Amt des Reichtspräsidenten, dem zweiten Verfassungsorgan der Exekutive, orientiert sich an den Traditionen der präsidentiellen Demokratie, weil der Reichskanzler und die Reichsminister vom Reichspräsidenten ernannt wurden?

III. Plebiszitäre Elemente, weil die WRV die Möglichkeit vorsah, dass dem Reichstag in einem Volksbegehren Gesetze vorgelegt werden konnten und diese wiederum durch Volksentscheid rechtskräftig wurden. D.h. das Volk konnte direkt legislative Funktionen übernehmen?

Zu I: Ja.

Zu II.: Das ist wohl richtig, das wesentliche Merkmal einer präsidentiellen Demokratie ist aber laut Wiki
die relative Unabhängigkeit der Regierung, insbesondere des Regierungschefs vom Parlament. Er [Anm.: der Präsident] kann im Unterschied zu einer parlamentarischen Demokratie typischerweise nicht durch das politische Misstrauensvotum einer Parlamentsmehrheit abgesetzt werden, sondern nur aufgrund rechtlicher Verfehlungen nach einem Amtsenthebungsverfahren
Präsidentielles Regierungssystem ? Wikipedia

Zu III.: Ja. Vgl. Volksentscheide

3) Trifft es zu, dass es in der Weimarer Rebublik kein dem heutigen Bundesverfassungericht ähnliches Verfassungsgericht gab?

Da kommt es darauf an, was Du unter "ähnlich" verstehst. Es gab den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Vgl. Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ? Wikipedia

4) Warum wurden die "Existenzrechte" der Parteien in der WRV nicht erwähnt (welche zugelassen waren und welche nicht)?

Ist es denn üblich, die Namen zugelassener Parteien in demokratischen Verfassungen zu nennen? Würde das nicht sogar dem Grundgedanken der Demokratie widersprechen, da es sich dann ja quasi um "Staatsparteien" handeln würde?
 
Hallo zusammen!

Ich finde leider keine Vergleiche, wie die Verfassungen anderer Staaten zur Zeit des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung ausgesehen haben.
Daher kann ich folgende Beurteilung aus meinem Geschichtsbuch leider nicht kontrollieren:
" Eine Besonderheit der Weimarer Verfasssung liegt in ihrer spezifischen Verbindung von parlamentarischer, präsentieller und plebiszitärer Demokratie.
Die Zusammenführung dieser Elemente machte die Weimarer Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Verkündung zu einer der demokratischsten Verfassungen weltweit."


1) Stimmt das so und welche Länder hatten vergleichbare Verfassungen?


Praktisch hatte die Weimarer Reichsverfassung einen Hang zum Semipräsidentialismus. Ähnlich wie im Frankreich der V. Republik hat der Präsident allerdings weitreichende Befugnisse. Ob die WRV demokratischer war als die der umliegenden Staaten kann man schwer beurteilen. Sicherlich war der Einfluss der Volksvertretung durch das Gegengewicht des Präsidenten geschwächt. Ob das die Verfassung demokratischer oder undemokratischer macht ist keine Frage die man abschließend klären kann, sondern eher eine normative Frage.

2) Habe ich das folgende richtig verstanden:

I. Parlamentarisch, weil der Reichstag alle 4 Jahre von allen Deutschen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wurde?

II. Das Amt des Reichtspräsidenten, dem zweiten Verfassungsorgan der Exekutive, orientiert sich an den Traditionen der präsidentiellen Demokratie, weil der Reichskanzler und die Reichsminister vom Reichspräsidenten ernannt wurden?

III. Plebiszitäre Elemente, weil die WRV die Möglichkeit vorsah, dass dem Reichstag in einem Volksbegehren Gesetze vorgelegt werden konnten und diese wiederum durch Volksentscheid rechtskräftig wurden. D.h. das Volk konnte direkt legislative Funktionen übernehmen?
II. würde ich nicht so stehen lassen. Auch in der Bundesrepublik ernennt der Präsident die Minister. Die Regierung war in der WR, genau wie in der BRD aber (im normalfall) vom Parlament abhängig, der Präsident war also gezwungen auch eine Regierung zu ernennen, die nicht seinen politischen Vorstellungen entsprach.

3) Trifft es zu, dass es in der Weimarer Rebublik kein dem heutigen Bundesverfassungericht ähnliches Verfassungsgericht gab?
Nein. Es gab einen Verfassungsgerichtshof, allerdings müsste ich die Kompetenzen noch einmal heraussuchen.

4) Warum wurden die "Existenzrechte" der Parteien in der WRV nicht erwähnt (welche zugelassen waren und welche nicht)?
Namentlich erwähnt werden auch im GG keine Parteien. Es stimmt allerdings, dass die WRV die Einrichtung der Parteien als Organisationsform nicht kannte. Dies war aber zur Zeit der WR keine Seltenheit, sondern eher gängige Praxis. Die Vorstellung, dass Parteien absolut notwendig Träger des politischen Lebens sind, war schlichtweg so nicht vorhanden. Parteien wurden damals einfach als Interessenverbände gesehen, die durch Teilnahme an Wahlen die Interessen einer bestimmten Gruppe in die Parlamente brachten.
 
Nähere Erläuterung:

Zunächst einmal: Wikipedia zu Rate zu ziehen ist bei uns in der Schule umstritten, weil keiner die Richtigkeit der dortigen Inhalte garantieren kann. Deshalb gucke ich dort gar nicht erst nach.

Jetzt habe ich es getan:
Unter Staatsgerichtshof bei WIKI steht aber auch: "So war der Staatsgerichtshof nicht zuständig für die Klärung von Verfassungsstreitigkeiten auf Reichsebene."
Also nicht vergleichbar mit unserem heutigen Bundesverfassungsgericht...


zu 3) Verfassungsgericht der WR:
Die Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit war nicht vorgesehen. Das Reichsgericht war lediglich oberster Gerichtshof in Zivil- und Strafverfahren. Ist das als Begründung hinreichend ausgedrückt für meine Hausaufgabe?




zu 4) Die Parteien:
Im Vergleich zu heute ist auffällig, dass die Parteien in der Verfassung nicht erwähnt werden. Tatsächlich haben Parteien in einer Demokratie aber eine große Bedeutung. Sie dienen als Mitter zwischen Volk und Staat.
Deshalb sind heute in der Bundesrepublik nur verfassungstreue Parteien zulässig.
Inder WR konnte es dagegen auch Parteien geben, die sich eindeutig gegen die Republik aussprachen (Kommunisten, Monarchisten, später Nationalsozialisten). Die Möglichkeit solche Parteien zu verbieten war nicht vorgesehen. So korrekter?

Vielen Dank im Voraus,
Phrygia
 
Nähere Erläuterung:

Zunächst einmal: Wikipedia zu Rate zu ziehen ist bei uns in der Schule umstritten, weil keiner die Richtigkeit der dortigen Inhalte garantieren kann. Deshalb gucke ich dort gar nicht erst nach.

Ein Tipp. Wikipedia kann man sehr gut zu Rate ziehen, wenn man sich mal einen ersten Überblick verschaffen möchte. Insbesondere findet man auf Wikipedia sehr nützliche Literaturtipps und vor allem weiterführende Links, die würde ich schon mal anschauen.

Wiki hat sich in den letzten Jahren stark verändert und die Kontrolle der Beiträge wurde versterckt.

Also zum einlesen in ein Thema und zur Recherche kann man da sehr gut darauf zurückgreifen.

Noch ein kleiner Tipp:


Kennst du die Hefte "Informationen zur politischen Bildung" ?

Hier das zur Weimarer Republik:

Weimarer Republik | bpb

Kannst du online lesen oder die Artikel runterladen.
 
zu 4) kann man geteilter Meinung sein
aber richtig ist, das im GG Parteien im allgemeinen eine Funktion (Mitwirkung bei der pol.Willensbildung ..) zugebilligt wird, während die Weimarer Verfassung sie nicht erwähnt.
 
@ ursi

Danke für den Tipp. Ich hatte schon mal davon gehört. Wusste aber nicht, dass die Hefte didaktisch so anspruchsvoll ausgearbeitet sind.

VLG Phrygia
 
Die Möglichkeit solche Parteien zu verbieten war nicht vorgesehen. So korrekter?

Zum Verbot der NSDAP nach dem Hitler-Putsch 1923:
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ? Wikipedia

Die WV regelt nicht ausdrücklich die Funktion der Parteien (bzw. Wählergruppen), sondern setzt nur deren Existenz voraus: Art. 22 verweist auf das zwingende Reichswahlgesetz und schreibt Verhältniswahlrecht vor. Art. 130 spricht in der Funktion der Beamten ebenfalls indirekt die Existenz der Parteien an.

Ansonsten ist das parlamentarische Prinzip verankert. Abgeordnete des RT sollten nur dem ganzen deutschen Volk verpflichtet sein.
 
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