Phrygia
Neues Mitglied
Hallo zusammen!
Ich finde leider keine Vergleiche, wie die Verfassungen anderer Staaten zur Zeit des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung ausgesehen haben.
Daher kann ich folgende Beurteilung aus meinem Geschichtsbuch leider nicht kontrollieren:
" Eine Besonderheit der Weimarer Verfasssung liegt in ihrer spezifischen Verbindung von parlamentarischer, präsentieller und plebiszitärer Demokratie.
Die Zusammenführung dieser Elemente machte die Weimarer Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Verkündung zu einer der demokratischsten Verfassungen weltweit."
1) Stimmt das so und welche Länder hatten vergleichbare Verfassungen?
2) Habe ich das folgende richtig verstanden:
I. Parlamentarisch, weil der Reichstag alle 4 Jahre von allen Deutschen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wurde?
II. Das Amt des Reichtspräsidenten, dem zweiten Verfassungsorgan der Exekutive, orientiert sich an den Traditionen der präsidentiellen Demokratie, weil der Reichskanzler und die Reichsminister vom Reichspräsidenten ernannt wurden?
III. Plebiszitäre Elemente, weil die WRV die Möglichkeit vorsah, dass dem Reichstag in einem Volksbegehren Gesetze vorgelegt werden konnten und diese wiederum durch Volksentscheid rechtskräftig wurden. D.h. das Volk konnte direkt legislative Funktionen übernehmen?
3) Trifft es zu, dass es in der Weimarer Rebublik kein dem heutigen Bundesverfassungericht ähnliches Verfassungsgericht gab?
4) Warum wurden die "Existenzrechte" der Parteien in der WRV nicht erwähnt (welche zugelassen waren und welche nicht)?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
VLG Phrygia
Ich finde leider keine Vergleiche, wie die Verfassungen anderer Staaten zur Zeit des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung ausgesehen haben.
Daher kann ich folgende Beurteilung aus meinem Geschichtsbuch leider nicht kontrollieren:
" Eine Besonderheit der Weimarer Verfasssung liegt in ihrer spezifischen Verbindung von parlamentarischer, präsentieller und plebiszitärer Demokratie.
Die Zusammenführung dieser Elemente machte die Weimarer Verfassung zum Zeitpunkt ihrer Verkündung zu einer der demokratischsten Verfassungen weltweit."
1) Stimmt das so und welche Länder hatten vergleichbare Verfassungen?
2) Habe ich das folgende richtig verstanden:
I. Parlamentarisch, weil der Reichstag alle 4 Jahre von allen Deutschen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wurde?
II. Das Amt des Reichtspräsidenten, dem zweiten Verfassungsorgan der Exekutive, orientiert sich an den Traditionen der präsidentiellen Demokratie, weil der Reichskanzler und die Reichsminister vom Reichspräsidenten ernannt wurden?
III. Plebiszitäre Elemente, weil die WRV die Möglichkeit vorsah, dass dem Reichstag in einem Volksbegehren Gesetze vorgelegt werden konnten und diese wiederum durch Volksentscheid rechtskräftig wurden. D.h. das Volk konnte direkt legislative Funktionen übernehmen?
3) Trifft es zu, dass es in der Weimarer Rebublik kein dem heutigen Bundesverfassungericht ähnliches Verfassungsgericht gab?
4) Warum wurden die "Existenzrechte" der Parteien in der WRV nicht erwähnt (welche zugelassen waren und welche nicht)?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
VLG Phrygia
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