Herzogtitel

fingalo

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Welchen titel führten eigentlich die nachgeborenen Söhne eines Herzogs?
Was war z.B. Albrecht von Mecklenburg, bevor er schwedischer König wurde? Herzog war ja noch sein Vater.
 
Im Mittelalter ziemlich sicher Herzog. So führten nicht nur alle bayerischen Wittelsbacher, sondern auch die rheinischen Verwandten den (Titular-)Herzogstitel von Bayern. Das war in Mecklenburg ziemlich sicher genauso.

Nur mal ein Beispiel aus dem Jahre 1358:

Wir Stephan der alt von gotz genaden vnd
wir Stephan vnd Friderich vnd Hans di iungen von gotz genaden all
pfallentzgrafen bei Rein vnd
hertzogen in Baiern

Der Prinzentitel ist m. E. im Mittelalter hier verfehlt.
 
Das war doch im Mittelalter von Land zu Land unterschiedlich. Wenn ich das überschaue, war es einzig im deutschen Feudalgefüge möglich, Titel und damit Rechtsbefugnisse an alle Söhne zu vererben. Siehe die bayerischen Herzogtümer der Wittelsbacher, die sächsischen Herzögtümer in Thüringen der Wettiner oder die Hohenzollern-Markgrafen in Brandenburg und Franken.

In Frankreich, England, Spanien oder Italien waren Titel unteilbar und wurden in der Regel auch nur an den ältesten Sohn vererbt, oder an die älteste Tochter wenn kein Sohn vorhanden war.
 
naja, nach dem Ableben des Vaters wurden alle Söhne Herzog, Graf o.ä, da das Erbe geteilt wurde. Jeder ein halbes Herzogtum gibt 2 Herzöge. Es gab auch die Fälle, wo die Söhne die Gebiete in "Erbengemeinschaft" verwalteten.
 
naja, nach dem Ableben des Vaters wurden alle Söhne Herzog, Graf o.ä, da das Erbe geteilt wurde. Jeder ein halbes Herzogtum gibt 2 Herzöge. Es gab auch die Fälle, wo die Söhne die Gebiete in "Erbengemeinschaft" verwalteten.
Das galt für Mecklenburg erst im 15. Jh., als die Mecklenburger mit dem Lehen "zur gesamten Hand" belehnt wurden. Und das Herzogtum wurde auch nicht geteilt. Albrecht III. wurde allein regierender Herzog, nachdem er aus Schweden vertrieben worden war.
 
Es ist ein erheblicher Unterschied zwischen Herzog in Bayern und Herzog von Bayern.
Herzog in Bayern ? Wikipedia
Die Nachgeborenen des Hochadels konnten in aller Regel nur mindere Titel für sich beanspruchen (wie auch in England und Frankreich), gerade weil sich im Lauf des Mittelalters (im Unterschied zum Ausland) die hochadeligen Titel in Deutschland zu Funktionsbezeichnungen für de facto souveräne Landesfürsten/Staatsoberhäupter entwickelten. Nur gelegentlich kam es dazu, dass nach dem "Ganerben-Prinzip" mehrere gleichberechtigte Grafen etc. die Herrschaft ausübten oder (wie bei den Wittelsbachern) eine Teilung in mehrere Linien erfolgte. Für die Nachkommen der geteilten Linien galt aber wieder das "Normalprinzip".
 
Was sich in Bayern entwickelte muss nicht für Mecklenburg im Mittelalter gelten.

Ich zitiere aus den Regesten:

"1442 Juni 24 Cölln
v
erleiht Heinrich dem ältern und Heinrich seinem Bruder und Hanns, ihrem Vetter, Herzogen zu Mecklenburg ihre Lehen zu gesammter Hand, und bestätigt ihre Privilegien."
Vorher also nicht!

Im übrigen guckst Du mal die Diskussion zu diesem Thema hier:

Wikipedia:Auskunft ? Wikipedia
 
....
Ich zitiere aus den Regesten:

"1442 Juni 24 Cölln
v
erleiht Heinrich dem ältern und Heinrich seinem Bruder und Hanns, ihrem Vetter, Herzogen zu Mecklenburg ihre Lehen zu gesammter Hand, und bestätigt ihre Privilegien."
Vorher also nicht!

Im übrigen guckst Du mal die Diskussion zu diesem Thema hier:

Wikipedia:Auskunft ? Wikipedia

Wäre das Kondominium erst dadurch entstanden, hätte ich recht gehabt, dass ihm ein minderer Titel zustand. Für sein erstes Lebensjahrzehnt galt das auch jedenfalls, weil da auch sein Vater noch kein Herzog war.

Da es aber das Kondominium schon vor 1442 gab, stimmt mein erstes Post für diesen Fall nicht, sondern er gehört zu den Sonderfällen meines zweiten Posts.
Z.B:
Albrecht II. (Mecklenburg) ? Wikipedia
Er wurde am 8. Juli 1348 vom römisch-deutschen König und späteren Kaiser Karl IV. zusammen mit seinem Bruder Johann I. zum Herzog und damit in den Reichsfürstenstand erhoben
Mecklenburg-Stargard ? Wikipedia
 
Da es aber das Kondominium schon vor 1442 gab, stimmt mein erstes Post für diesen Fall nicht, sondern er gehört zu den Sonderfällen meines zweiten Posts.
Z.B:
Albrecht II. (Mecklenburg) ? Wikipedia
Mecklenburg-Stargard ? Wikipedia

Das Kondominium gab es durch die Erhebung der Brüder in den Fürstenstand, das bedeutete aber nicht, dass auch deren Söhne ebenfalls automatisch alle ein Kondominium innehatten. Sonst hätte ja die Lehensverleihung zur gesamten Hand 1442 keine Wirkung mehr gehabt.
 
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