Ich finde die Kommentare teilweise interessant.
Dort sind nicht wenige die die Raubgräberei verteidigen oder gar schönreden.
Ich habe mich mal ein wenig informiert laut BGB heißt es:
§ 984 Schatzfund
"Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."
Nun steht dem die Schatzregalregelung in den meisten Bundesländern ausser Bayern gegenüber.
Abgesehen von weiteren juristischen Ungereimtheiten, wie der Tatsache dass Bundesrecht im Falle eines Konfilktes über Landesrecht steht, sehe ich auch pragmatische Probleme in dieser Regelung.
Da sich nun sowohl Schatzjäger als auch zufällige Finder keiner Belohnung erfreuen können driftet die ganze Geschichte nun erst Recht ins illegale.
Die Schatzsucher wird man durch härtere Sanktionen und nicht vorhandene Belohnungen oder gar Enteignungen loswerden :
"So gibt es in Baden-Württemberg, abgesehen von der Schatzregalregelung. z.B. bei Kulturdenkmälern von hervorragendem wissenschaft-lichem Wert (§ 23 DSchG), keine Möglichkeit, aus denkmalpflegerischen Gründen die Ablieferung auf Dauer gegen Entschädigung zu verlangen (13). Als Ausgleich gibt es nach § 25 Abs. 2 DSchG BW die Möglichkeit der Enteignung. soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, daß ein Kulturdenkmal wissenschaftlich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglich ist. Eine vergleichbare Regelung gibt es in Nieder-sachsen in § 30 Abs. 2 DSchG (14)"
Quelle:
DNK - Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz -
Es wird halt erst Recht die ganze Sache ins Illegale abdriften mit dem Extrem des Einschmelzens von Funden, da diese dadurch nicht mehr zurückverfolgbar sind.
Gescheiter wäre es die Sondengänger und Zufallsfinder einzubeziehen.