Wo wurden im Mittelalter die Hexen verbrannt?

Könntest du mir noch einen Rat geben? Zu gerne möchte ich mal den Inhalt der Bulle von
Papst Innozenz III erfahren. Gibt es darüber auch Literatur?

Kann es sein, dass Deine Quelle Innozenz III. und Innozenz VIII. verwechselt?

Erst der letztere hat nämlich die berühmt-berüchtigte Hexenbulle 1484 ausgestellt. Hier bei Wikipedia finden sich Beschreibungen und Angaben zur Bulle Summis desiderantes affectibus.

Dabei handelt es sich um eine Bestellungsurkunde zu Inquisitoren um gegen ein Problem mit Zauberern und Hexen vorzugehen.

Damit sagt sie über den katholischen Glauben in Bezug auf Hexen nichts aus. Der Glaube an Hexen blieb weiter offiziell verboten. Aufgrund des Zeitgeists wäre es in großen Teilen der christlichen Welt nicht anders durchzusetzen gewesen. Vielleicht hat man auch die folgende Entwicklung unterschätzt.

Zusätzlich machte man sich zu nutze, dass es laut Katholischer Lehre Zauberer gibt, die ja in der Bibel erwähnt werden. Somit konnte der Begriff 'Hexe' als auch als Synonym zu 'Zauberer' begriffen werden, man denke an die biblische 'Hexe' von Endor.

Damit ließ man dem Drama seinen Lauf, ohne wirklich etwas dafür oder dagegen zu tun. Niemand konnte dem Papst vorwerfen, Richter für ein modernes, als fortschrittlich geltendes Verfahren zu bestellen.

Das moralische Problem wurde damit auf die regional zuständigen Institutionen verschoben, die pikanterweise meist von Bischöfen oder dem Papst bestellt wurden. Rein formell konnte der Papst seine Hände in Unschuld waschen. Und es gab tatsächlich Zeiten, die die Formalie und nicht das materielle Geschehen im Vordergrund sahen. Im Mittelalter sehen wir dabei oft den Zwiespalt zwischen den Gebildeten und dem Rest.

Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen: Die Verfechter der 'Political Correctness' gerieren sich mitunter auch rein formal, bis hin zum unfreiwillig Komischen.

EDIT: Juchhu! Mein 1000. Beitrag. Da mach ich mir ein Bier auf! :D
EDIT2: Oder einen Wein - immer diese Entscheidungen. Whiskey? :grübel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens war Innozenz VIII. der einzige Papst, der sich in der Bulle Summis desiderantes affectibus schriftlich zu Hexerei äußerte.

Innozenz III. ging es hauptsächlich um Häretiker. 1215 schuf er die Grundlage für die zukünftige Ketzerbekämpfung.

1233 erließ Gregor IX. auf Anfrage des Deutschen Konrad von Marburg die erste Bulle der Geschichte gegen die Hexerei Vox in Rama.

1326 erließ Papst Johannes XXII. die Bulle Super Illius Specula. Sie definierte Hexerei als Häresie.

1484 eröffnete Innozenz VIII. mit der Bulle Summis desiderantes affectibus die Jagd auf Hexen und erweiterte die Aufgaben der Inquisition um den Tatbestand "Höllische Praktiken".

Nach dem Erscheinen des "Hexenhammers" 1486 - dreißig lateinische Ausgaben zwischen 1486 und 1669 - war die Wirkung des Werkes nicht aufzuhalten und avancierte zur Grundlage der weltlichen Gerichte.
1490 von der Inquisition zurückgewiesen. Aber wie man so schön sagt: "Die Geister, die sie riefen..."

Luther und Calvin glaubten an Hexen, ebenso wie James I. Auch Protestantische Herrschaften verfolgten Hexen, die letzte europäische Hexe wurde, wenn ich mich nicht täusche 1782 in Glarus in der Schweiz exekutiert.

Das - wie die Engländer sagen witch-hunting - hatte seine größte Ausbreitung in Deutschland. Spät gestartet aber fürchterlich aufholend. Der Höhepunkt von 1561 bis 1670. Die erste große Massenverbrennung veranstaltete der Protestant Ulrich von Helfenstein 1562-1563 in Wiesensteig. 63 Hexen machte er ausfindig und ließ sie, nach einem Gerichtsverfahren wie auch immer, verbrennen. Die gewonnenen Erfahrungen mündeten in drei weitere Verfahren: 1583 Tod von 25 Hexen, 1605 von 14 Hexen, 1611 von 5 Hexen.

Das letzte bekannte Hexentribunal fand 1783 in Doruchów/Polen statt. 1793 wurden zwei Frauen exekutiert nach einem zweifelhaften Gerichtsverfahren.
 
Vielen Dank ihr Lieben. Durch eure aufschlußreichen Texte sehe ich nun viel klarer.
Im Hexenhammer ist auch über die Bulle Innozenz VIII zu lesen (habe ich eben entdeckt! Ist schon ne ganze Weile her, als ich in das Buch geschaut hab!).
Das von der Bulle werde ich mir mal intensiv durchlesen.
Yoohooo und vielen lieben Dank!!!!

LG Monika
 
Innozenz III. ging es hauptsächlich um Häretiker. 1215 schuf er die Grundlage für die zukünftige Ketzerbekämpfung.

1233 erließ Gregor IX. auf Anfrage des Deutschen Konrad von Marburg die erste Bulle der Geschichte gegen die Hexerei Vox in Rama.

1326 erließ Papst Johannes XXII. die Bulle Super Illius Specula. Sie definierte Hexerei als Häresie.

1484 eröffnete Innozenz VIII. mit der Bulle Summis desiderantes affectibus die Jagd auf Hexen und erweiterte die Aufgaben der Inquisition um den Tatbestand "Höllische Praktiken".

Nach dem Erscheinen des "Hexenhammers" 1486 - dreißig lateinische Ausgaben zwischen 1486 und 1669 - war die Wirkung des Werkes nicht aufzuhalten und avancierte zur Grundlage der weltlichen Gerichte.
1490 von der Inquisition zurückgewiesen. Aber wie man so schön sagt: "Die Geister, die sie riefen..."



Das - wie die Engländer sagen witch-hunting - hatte seine größte Ausbreitung in Deutschland. Spät gestartet aber fürchterlich aufholend. Der Höhepunkt von 1561 bis 1670. Die erste große Massenverbrennung veranstaltete der Protestant Ulrich von Helfenstein 1562-1563 in Wiesensteig. 63 Hexen machte er ausfindig und ließ sie, nach einem Gerichtsverfahren wie auch immer, verbrennen. Die gewonnenen Erfahrungen mündeten in drei weitere Verfahren: 1583 Tod von 25 Hexen, 1605 von 14 Hexen, 1611 von 5 Hexen.

Das letzte bekannte Hexentribunal fand 1783 in Doruchów/Polen statt. 1793 wurden zwei Frauen exekutiert nach einem zweifelhaften Gerichtsverfahren.

Danke für den informativen Beitrag! Weißt du, ob dieses Verfahren und die Exekution wirklich absolut zweifelsfrei nachgewiesen ist? Soweit ich informiert bin, ist dieser Fall nur durch eine einzige Quelle überliefert, die als zweifelhaft gilt. Bei dem letzten Hexenprozess auf deutschem Boden, dem Verfahren gegen Anna Schwegelin 1775 in Kempten/Allgäu konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass der Fürstabt, ein Mann mit dem schönen Namen Honorius Roth von Schreckenstein kurz vor der Vollstreckung die Ermittlungen wieder aufnehmen ließ und Schwegelin 1781 im Gefängnis verstarb. Bei dem Verfahren gegen Anna Göldi in Glarus, die 1782 tatsächlich exekutiert wurde, wurde starker Protest laut, so dass in der Urteilsbegründung Begriffe wie "Hexerei" und "Schadenszauber" peinlich vermieden wurden.
 
Innozenz III. ging es hauptsächlich um Häretiker. 1215 schuf er die Grundlage für die zukünftige Ketzerbekämpfung.

1233 erließ Gregor IX. auf Anfrage des Deutschen Konrad von Marburg die erste Bulle der Geschichte gegen die Hexerei Vox in Rama.

1326 erließ Papst Johannes XXII. die Bulle Super Illius Specula. Sie definierte Hexerei als Häresie.

1484 eröffnete Innozenz VIII. mit der Bulle Summis desiderantes affectibus die Jagd auf Hexen und erweiterte die Aufgaben der Inquisition um den Tatbestand "Höllische Praktiken".

Nach dem Erscheinen des "Hexenhammers" 1486 - dreißig lateinische Ausgaben zwischen 1486 und 1669 - war die Wirkung des Werkes nicht aufzuhalten und avancierte zur Grundlage der weltlichen Gerichte.
1490 von der Inquisition zurückgewiesen. Aber wie man so schön sagt: "Die Geister, die sie riefen..."



Das - wie die Engländer sagen witch-hunting - hatte seine größte Ausbreitung in Deutschland. Spät gestartet aber fürchterlich aufholend. Der Höhepunkt von 1561 bis 1670. Die erste große Massenverbrennung veranstaltete der Protestant Ulrich von Helfenstein 1562-1563 in Wiesensteig. 63 Hexen machte er ausfindig und ließ sie, nach einem Gerichtsverfahren wie auch immer, verbrennen. Die gewonnenen Erfahrungen mündeten in drei weitere Verfahren: 1583 Tod von 25 Hexen, 1605 von 14 Hexen, 1611 von 5 Hexen.

Das letzte bekannte Hexentribunal fand 1783 in Doruchów/Polen statt. 1793 wurden zwei Frauen exekutiert nach einem zweifelhaften Gerichtsverfahren.

Es fällt mir noch ein reichlich skuriler Fall ein aus GB, wobei ich aber im Moment die Quelle nicht belegen kann und nicht ganz sicher bin, ob es sich dabei nicht um eine Zeitungsente handelt. Während des 2. Weltkrieges machte eine Wahrsagerin von sich reden, deren Prophezeiungen sich durch große Genauigkeit auszeichnete. Da man befürchtete, sie könnte deutschen Spionen Informationen zukommen lassen, ihr aber keine Straftaten nachweisen konnte, berief man sich auf den seit Jahrhunderten nicht mehr angewandten, aber immer noch nicht aufgehobenen Witchcraft Act aus dem 16. Jahrhundert und buchtete sie ein.

Sicher ist dagegen, dass 1945 in den Cotswood Hills in Goucestershire eine Frau von Dorfbewohnern als Hexe getötet wurde. Sie wurde mit einer Mistgabel erstochen, und es wurden ihr Kreuze in die Brust geschnitten. Der Mord konnte niemals aufgeklärt werden, da die Kriminalpolizei bei den Dorfbewohnern auf eine Mauer des Schweigens stießen. Eine gewisse Hariet Richards wurde 1965 bei einem Prozess in Cornwall von mehreren Opfern der Hexerei beschuldigt, schließlich aber wegen Diebstahls verurteilt.
Bei volkskundlichen Feldforschungen in der Lüneburger Heide in den 1960er Jahren fanden Ethnologen heraus, dass ein Großteil der Befragten an Hexerei und Schadenszauber glaubten. In West- und Zentralafrika gibt es heute noch immer wieder Tötungen von Menschen, die der Hexerei verdächtigt werden, und laut der Zeitung "Die Welt wurde in Saudi Arabien 2011 eine Frau geköpft wegen Hexerei und laut Focus 2014 ein Mann.

Unter Benedixt XVI. nahm die Zahl der Exorzismen deutlich zu, und in den 1970er Jahren verstarb eine junge Frau an den Folgen des Hokuspokus eines autorisierten Exorzisten.
 
Es fällt mir noch ein reichlich skuriler Fall ein aus GB, wobei ich aber im Moment die Quelle nicht belegen kann und nicht ganz sicher bin, ob es sich dabei nicht um eine Zeitungsente handelt. Während des 2. Weltkrieges machte eine Wahrsagerin von sich reden, deren Prophezeiungen sich durch große Genauigkeit auszeichnete. Da man befürchtete, sie könnte deutschen Spionen Informationen zukommen lassen, ihr aber keine Straftaten nachweisen konnte, berief man sich auf den seit Jahrhunderten nicht mehr angewandten, aber immer noch nicht aufgehobenen Witchcraft Act aus dem 16. Jahrhundert und buchtete sie ein.
Keine Ente, du erinnerst richtig. Helen Duncan war die Unglückliche:
https://de.wikipedia.org/wiki/Helen_Duncan
 
@Scorpio, ich kann Deinem Beitrag nur beipflichten aber an dieser Stelle nicht.
Sogar einer der schlimmsten und grausamsten Malefizmeister, der Zentgraf des Fürstabtes Balthasar von Dernbach, Balthasar Nuss (Balzer Ross), der in nur 3 Jahren, 1603 bis 1606 250 Menschen im Hochstift Fulda verbrennen ließ ,musste, nachdem ihm Bereicherung nachgewiesen wurde, jahrelang auf seine Hinrichtung warten.
Nach dem Tod des Fürstabts wurde Balzer Ross verhaftet und 12 Jahre in Haft gehalten. Ihm wurde der Prozess wegen Bereicherung an seinen Opfern gemacht. Er wurde 1618 enthauptet .Es gab also durchaus Fälle, in denen die Delinquenten jahrelang bis zu ihrer ihre Hinrichtung warten mussten. Auch wenn es hier einmal einen Hexenverfolger traf.

Danke für diese Informationen. Der Fall von Balthasar Ross war mir bis jetzt unbekannt. Unbekannt war mir bisher auch, dass ein Hexenkommissar tatsächlich wegen Rechtsbeugung und Unregelmäßigkeiten zur Verantwortung gezogen und dabei die Todesstrafe angewendet wurde. Von einem ehemaligen Schöffen aus dem Ort Rheinbach, Hermann Löher, wurde eine Schrift veröffentlicht, in der er seine Erfahrungen mit Hexenprozessen beschreibt. In Bonn und Rheinbach trieb der Kurkölner Hexenkommissar Franz Buirmann sein Unwesen, der dabei mehrmals alte Rechnungen beglich und sich schamlos am Besitz seiner Opfer bereicherte. Wegen Rechtsbeugung und Unregelmäßigkeiten wurde Buirmann zeitweise 1631 suspendiert, von seinem Dienstherren aber wieder eingesetzt als Hexenkommissar.

Die kleine Hansestadt Lemgo in Westfalen erwarb sich in vier großen Verfolgungswellen einen Ruf als "Lemje das Hexennest". War die Justiz anfangs noch skeptisch und bestrafte offenkundige Verleumdungen, so wurden in mehreren Verfolgungswellen von 1628-81 in zwei Generationen über 200 Hexen hingerichtet in einer Stadt von knapp 5000 Einwohnern. In der Endphase war es eine Clique von drei Männern: Der Bürgermeister Hermann Cothman, der Ratssiegler Kukuck und der Ratssekretär Johann Berner. In einer Eingabe an das Reichskammergericht heißt es "Diese Männer thaten was sie wollten, denn sie waren Kommissare, Brandmeister, Ankläger, Richter und Henker zugleich und brauchten keine Verantwortung ihrer Prozeduren zu fürchten". (zitiert nach Heinz Schilling, Aufbruch und Krise Deutschland 1517-1648 S. 390) Trotz Protesten und Beschwerden setzten sich diese Männer darüber hinweg und keiner wurde je wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung gezogen. Sie trugen dazu bei, dass Lemgo zum Schauplatz einer der grausamsten Hexenverfolgungen mit im Verhältnis zur Einwohnerzahl enormen Zahl von Opfern wurde. In Lemgo erinnert heute noch das prachtvolle "Hexenbürgermeisterhaus" an diese Verfolgungswelle, in dem Hermann Cothmann wohnte.
 
Es fällt mir noch ein reichlich skuriler Fall ein aus GB, wobei ich aber im Moment die Quelle nicht belegen kann und nicht ganz sicher bin, ob es sich dabei nicht um eine Zeitungsente handelt. Während des 2. Weltkrieges machte eine Wahrsagerin von sich reden, deren Prophezeiungen sich durch große Genauigkeit auszeichnete. Da man befürchtete, sie könnte deutschen Spionen Informationen zukommen lassen, ihr aber keine Straftaten nachweisen konnte, berief man sich auf den seit Jahrhunderten nicht mehr angewandten, aber immer noch nicht aufgehobenen Witchcraft Act aus dem 16. Jahrhundert und buchtete sie ein.

Sicher ist dagegen, dass 1945 in den Cotswood Hills in Goucestershire eine Frau von Dorfbewohnern als Hexe getötet wurde. Sie wurde mit einer Mistgabel erstochen, und es wurden ihr Kreuze in die Brust geschnitten. Der Mord konnte niemals aufgeklärt werden, da die Kriminalpolizei bei den Dorfbewohnern auf eine Mauer des Schweigens stießen. Eine gewisse Hariet Richards wurde 1965 bei einem Prozess in Cornwall von mehreren Opfern der Hexerei beschuldigt, schließlich aber wegen Diebstahls verurteilt.
Bei volkskundlichen Feldforschungen in der Lüneburger Heide in den 1960er Jahren fanden Ethnologen heraus, dass ein Großteil der Befragten an Hexerei und Schadenszauber glaubten. In West- und Zentralafrika gibt es heute noch immer wieder Tötungen von Menschen, die der Hexerei verdächtigt werden, und laut der Zeitung "Die Welt wurde in Saudi Arabien 2011 eine Frau geköpft wegen Hexerei und laut Focus 2014 ein Mann.

Unter Benedixt XVI. nahm die Zahl der Exorzismen deutlich zu, und in den 1970er Jahren verstarb eine junge Frau an den Folgen des Hokuspokus eines autorisierten Exorzisten.

Vor einiger Zeit wurde im Fernsehen eine Dokumentation gezeigt, in der Archeologische Funde in England mit Bezug auf Hexenkulte behandelt wurden. Archäologen hatten Gruben ausgegraben, die man einst mit Federn ausgeschmückt und in die dann verschiedene kleine Objekte gelegt wurden. Die ältesten stammten aus dem 16. oder 17. Jahrhundert wenn ich mich nicht irre, die neuesten aus den 60.er oder 70.er Jahren des 20.ten Jahrhunderts!
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den informativen Beitrag! Weißt du, ob dieses Verfahren und die Exekution wirklich absolut zweifelsfrei nachgewiesen ist? Soweit ich informiert bin, ist dieser Fall nur durch eine einzige Quelle überliefert, die als zweifelhaft gilt. Bei dem letzten Hexenprozess auf deutschem Boden, dem Verfahren gegen Anna Schwegelin 1775 in Kempten/Allgäu konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass der Fürstabt, ein Mann mit dem schönen Namen Honorius Roth von Schreckenstein kurz vor der Vollstreckung die Ermittlungen wieder aufnehmen ließ und Schwegelin 1781 im Gefängnis verstarb. Bei dem Verfahren gegen Anna Göldi in Glarus, die 1782 tatsächlich exekutiert wurde, wurde starker Protest laut, so dass in der Urteilsbegründung Begriffe wie "Hexerei" und "Schadenszauber" peinlich vermieden wurden.

Zweifelsfrei nachgewiesen? - Die Informationen fand ich hier:

https://en.wikipedia.org/wiki/Doruchów_witch_trial

https://en.wikipedia.org/wiki/Witch-hunt


In Cornwall ist man bis heute sehr vertraut mit Gespenstern. Der Schwiegervater meiner Schwester erzählte uns in den 60er Jahren ungezählte Geschichten. Er versäumte nie, die Wahrheit seiner Erzählungen zu bekräftigen mit dem Satz: "It's a true story! A christian man told me that!"

Witchcraft Map | Countryfile.com

Witches of the West – Cornwall
The famous early 19th-century witches of Cornwall included Granny Boswell and Thomasine Blight, or ‘Tammy Blee’. Like many cunning folk, they treated sick farm animals as well as humans. The Cornish witches’ ability to help young women find a suitor (einen Freier) was also legendary.


Noch etwas zu Ulrich von Helfenstein. (Ich hoffe Lilli verbannt mich nicht in den smalltalk damit. Wo sie mir schon meinen Flüchtigkeitsfehler fett angekreidet hat.)

https://en.wikipedia.org/wiki/House_of_Helfenstein

Das Wappen derer von Helfenstein beinhaltet einen Elefanten und hat einen Elefanten als Helm. Es ist ein Redendes Wappen: lautmalend Helfenstein = Elfenbein.

Eine andere phantasievolle Quelle führt den Elefanten auf den Ahnherrn der Familie zurück. Helfrich, ein Bürger von Rom in 225 n. Chr., war Hauptmann der 5. Legion der Veteranen in Germanien. Weil seine Legion vier Jahrhunderte vorher gegen Hannibal gekämpft hatte, erwarb er den Elefanten für sein Wappen aus dem Legionszeichen.
 
Zweifelsfrei nachgewiesen? - Die Informationen fand ich hier:

https://en.wikipedia.org/wiki/Doruchów_witch_trial

https://en.wikipedia.org/wiki/Witch-hunt


In Cornwall ist man bis heute sehr vertraut mit Gespenstern. Der Schwiegervater meiner Schwester erzählte uns in den 60er Jahren ungezählte Geschichten. Er versäumte nie, die Wahrheit seiner Erzählungen zu bekräftigen mit dem Satz: "It's a true story! A christian man told me that!"

Witchcraft Map | Countryfile.com

Witches of the West – Cornwall
The famous early 19th-century witches of Cornwall included Granny Boswell and Thomasine Blight, or ‘Tammy Blee’. Like many cunning folk, they treated sick farm animals as well as humans. The Cornish witches’ ability to help young women find a suitor (einen Freier) was also legendary.


Noch etwas zu Ulrich von Helfenstein. (Ich hoffe Lilli verbannt mich nicht in den smalltalk damit. Wo sie mir schon meinen Flüchtigkeitsfehler fett angekreidet hat.)

https://en.wikipedia.org/wiki/House_of_Helfenstein

Das Wappen derer von Helfenstein beinhaltet einen Elefanten und hat einen Elefanten als Helm. Es ist ein Redendes Wappen: lautmalend Helfenstein = Elfenbein.

Eine andere phantasievolle Quelle führt den Elefanten auf den Ahnherrn der Familie zurück. Helfrich, ein Bürger von Rom in 225 n. Chr., war Hauptmann der 5. Legion der Veteranen in Germanien. Weil seine Legion vier Jahrhunderte vorher gegen Hannibal gekämpft hatte, erwarb er den Elefanten für sein Wappen aus dem Legionszeichen.

Danke für die Informationen! Nach Lektüre des Wikiartikels halte ich die Exekutionen für wahrscheinlich. Wenn Originalprozessakten nicht erhalten sind, so liegt das vermutlich eher daran, dass es sich um recht dreiste Justizmorde handelte. 1. hatte der polnische Sejm Hexenprozesse bereits in den 1770er Jahren verboten und 2. hatte die verantwortliche Behörde mit großer Sicherheit gar nicht die Befugnis, Todesurteile auszusprechen und zu vollstecken. Anscheinend wurden die Exekutionen nach der 2. polnischen Teilung vollstreckt, und es wäre wohl 3. ein preußisches Kriminalgericht dafür zuständig gewesen, und in Brandenburg/Preußen waren schon viel länger keine Todesurteile wegen Hexerei mehr vollstreckt worden.
 
Weil beim Gottesurteil der bessere Kämpfer und das Glück darüber entschieden, ob ein Beklagter am Ende für schuldig oder unschuldig galt. Beim regelhaft geführten Inquisitionsprozess dagegen musste der Kläger für den falschen Vorwurf gerade stehen und der Beklagte hatte auch ohne der bessere Kämpfer zu sein oder den besseren Kämpfer stellen zu können eine realistische Chance auf den Freispruch.

Nun hatte zum Mindesten eine Frau die Möglichkeit, einen Kämpfer - und wenn sie keinen finden konnten, einen Berufskämpfer (gewissermassen der "Pflichtverteidiger" des Mittelalters) zu engagieren. Zwar gehörten Berufskämpfer wie Henker, Schinder, Abdecker und teilw. auch Bader berufsbedingt zu den Aussenseitern und sozialen Randgruppen, dürften aber naturgemäss über das nötige Training verfügt haben, um sich gegen einen Ritter im Zweikmapf zu behaupten. So klein war die Change wohl nicht.

Ich möchte hier wirklich nicht die Praxis von Gottesurteilen verteidigen, die ja uch in Form von Feuerproben, Eisenproben, Wasserproben usw. gehandhabt wurden. Es kam dabei gelegentlich sogar zu völlig abstrusen Föllen. Wenn z.B. der gefesselte, in den Fluss geworfene Beschuldigte nicht ertrank und am Leben blieb, war er schuldig. Ertrank er hingegen, so war er unschuldig weil dies eben die "natürliche Folge" des Ertränkens war. Für das Mittelalter, welches von einem Weiterleben nach dem Tod unbedingt überzeugt war, war dies allerdings nicht absurd - hatte der Verurteilte doch so seine Unschuld bewiesen, was im Jenseits angrechnet werden konnt.

Aber dass der Inquisitionsprozess - auch der Regelhafte - im Hinblick auf die Wahrheitsfindung (und nur auf die kommt es an) einen Fortschritt darstellt, bestreite ich dennoch. Das Beispiel des Templerprozesses mit Jacques de Molay oder auch der Jeanne d' Arc -Prozess (die beide widerrufen hatten) zählen hier zugegbenermassen nicht als Agrument, denn diese waren ganz offensichltich politische (also nicht regelhafte) Prozesse. Aber wie das Gottesurteil vom Glück oder ev. noch der Kampferfahrung abhängig war, so war beim Inquisitonsprozess die körperliche und mentale Konstitution massgeben. Konnte ein Gefolterer ohne Geständnis durchhalten, war er frei - was wohl selten vorkam. Im Schweizer Bauernkrieg beispielsweise, in nachmittelalterlicher Zeit, starb Christian Schibi unter der Folter, ohne gestanden zu haben. Aber bereits im Mittelalter wurde die peinliche Befragung auch bei "zivilen" Prozessen z.B. bei Mordverdacht, angewandt. Galt hier dieselbe Regel wie beim Inquisitionsprozess ?

Zwei weitere Fragen habe ich auch noch:
Wurde die peinliche Befragung erst durch die Inquisition in das allgemeine Prozessverfahren eingeführt oder war sie schon vorher Bestandteil der weltlichen Rechtsordnung ? Im Sachsenspiegel z.B. meine ich, ist sie nicht erwähnt.
Sind tatsächlich konkrete Fälle (vor dem 17. Jahrhundert) bekannt, in denen Kläger für falsche Vorwürfe resp. Denunziationen belangt wurden ?

Die Möglichkeit zur Anwendung von Folter um ein Geständnis zu erhalten, lädt eigentlich gerade dazu ein, sich dieser so lange zu bedienen, bis das Geständnis da ist. Und um die Möglichkeit des Widerrufs zu umgehen, drängt es sich geradezu auf, die "Regelhaftigkeit" der Prozessordnung zu missachten.
 
Es ist natürlich immer eine Frage des Standpunktes. Aus Sicht des Delinquinten mag ein Ordal, ein irrationales Gottesurteil angenehmer gewesen sein, als gefoltert zu werden. Aber der Einsatz der Folter und die Rezeption des Römischen Rechtes führte zu einer Rationalisierung der Prozessführung, so dass man rechtshistorisch durchaus von Fortschritt sprechen kann. Der rennomierte Jurist Jean Bodin oder auch Benedikt Karpzow waren Befürworter der Folter, erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts wurde mit Friedrich von Spee und dem Frühaufklärer Christian Thomasius Kritik an der Folter laut.

Dass man vom rechtshistorischen Standpunkt aus von einem Fortschritt sprechen kann, damit bin ich vollkommen mit Dir einverstanden. Dass aber dadurch auch die Möglichkeiten zur Wahrheitsfindung verbessert wurden, sehe ich nicht. Die Irrationalität eines Gottesurteils unterscheidet sich nach meinem Empfinden überhaupt nicht von der Absurdität einer Geständnis-Erpressung durch die peinliche Befragung. Und es ist ja nicht so, dass die peinliche Befragung nur in Inquisitionsprozessen angewandt worden wäre, sie war auch ein Mittel der ein weltlichen "Zivliprozessen".

Worauf ich zusätzlich aber auch noch hinaus will:
Ich habe den Verdacht, dass der "rechtshistorische Fortschritt" vor allem die Sichtweise heutiger Juristen wiedergibt. Das sich unser Rechtssystem letzendlich auf der Basis des römischen Rechts entwickelt hat, wird dieses schon deshalb automatisch als für den Weisheit letzter Schluss gehalten und alles andere als barbarisch, primitiv, unwissenschaftlich usw. diffamiert. Mir selbst - vielleicht weil ich manchmal grosse Mühe mit juristischen Standpunkten habe - kommen Sachsenspiegel, Schwabenspiegel etc. im Vergleich zum spätantiken römischen oder dem kanonischen Recht nicht gar so arg primitiv vor. Ich bezweifle auch, dass das zeitgenössische, gemeine Volk die Einführung römischen Rechtsdenkesn als Fortschritt empfunden hat, hing es doch noch dem naiven Glauben an, dass Recht = Gerechtigkeit sei. Nachdem aber weltlicher Adel und Patrizier dazu übergingen, ihre überzähligen Söhne statt ins Kloster nach Bologna zu schicken, war damit der Grundstein gelegt, dass Recht derjenige bekommt, der sich den teuersten Anwalt leisten kann. =)
 
Dass man vom rechtshistorischen Standpunkt aus von einem Fortschritt sprechen kann, damit bin ich vollkommen mit Dir einverstanden. Dass aber dadurch auch die Möglichkeiten zur Wahrheitsfindung verbessert wurden, sehe ich nicht. Die Irrationalität eines Gottesurteils unterscheidet sich nach meinem Empfinden überhaupt nicht von der Absurdität einer Geständnis-Erpressung durch die peinliche Befragung. Und es ist ja nicht so, dass die peinliche Befragung nur in Inquisitionsprozessen angewandt worden wäre, sie war auch ein Mittel der ein weltlichen "Zivliprozessen".

Worauf ich zusätzlich aber auch noch hinaus will:
Ich habe den Verdacht, dass der "rechtshistorische Fortschritt" vor allem die Sichtweise heutiger Juristen wiedergibt. Das sich unser Rechtssystem letzendlich auf der Basis des römischen Rechts entwickelt hat, wird dieses schon deshalb automatisch als für den Weisheit letzter Schluss gehalten und alles andere als barbarisch,
primitiv, unwissenschaftlich usw. diffamiert. Mir selbst - vielleicht weil ich manchmal grosse Mühe mit juristischen Standpunkten habe - kommen Sachsenspiegel, Schwabenspiegel etc. im Vergleich zum spätantiken römischen oder dem kanonischen Recht nicht gar so arg primitiv vor. Ich bezweifle auch, dass das zeitgenössische, gemeine Volk die Einführung römischen Rechtsdenkesn als Fortschritt empfunden hat, hing es doch noch dem naiven Glauben an, dass Recht = Gerechtigkeit sei. Nachdem aber weltlicher Adel und Patrizier dazu übergingen, ihre überzähligen Söhne statt ins Kloster nach Bologna zu schicken, war damit der Grundstein gelegt, dass Recht derjenige bekommt, der sich den teuersten Anwalt leisten kann. =)


Ich habe ja gar nichts gegen den Sachsenspiegel gesagt. Es war die bedeutendste Sammlung von Gewohnheitsrecht, und seine Bedeutung zeigt sich ja schon daran, dass er bis 1794 als das Allgemeine Preußische Landrecht verabschiedet wurde gültig war. Bestimmte gewohnheitsrechtliche Grundsätze des Sachsenspiegels wie der https://de.wikipedia.org/wiki/Überhang sind ja heute noch gültig (§§911 BGB)

Allerdings sollte man das "gute alte Recht" auch nicht zu idyllisch vorstellen. Traditionen wie die Wasserprobe, ( Kesselfang) waren nicht weniger grausam, als die "Geständniserpressung" durch die Folter, die im übrigen nur, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorhanden war, angewendet werden durfte. Bei der "Geständniserpressung" handelte es sich um einen Missbrauch. Auch bei Hexenprozessen gab es Freisprüche, und offensichtliche Falschaussagen und falsche Verdächtigungen wurden durchaus hart geahndet. Spiegelnde Strafen wie die Amputation der Schwurhand kannte auch der Sachsenspiegel. https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserprobe
 
Allerdings sollte man das "gute alte Recht" auch nicht zu idyllisch vorstellen. Traditionen wie die Wasserprobe, ( Kesselfang) waren nicht weniger grausam, als die "Geständniserpressung" durch die Folter, die im übrigen nur, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorhanden war, angewendet werden durfte. Bei der "Geständniserpressung" handelte es sich um einen Missbrauch. Auch bei Hexenprozessen gab es Freisprüche, und offensichtliche Falschaussagen und falsche Verdächtigungen wurden durchaus hart geahndet. Spiegelnde Strafen wie die Amputation der Schwurhand kannte auch der Sachsenspiegel. https://de.wikipedia.org/wiki/Wasserprobe

Da hast Du natürlich recht. Allerdings wurden meines Wissens Gottesurteile (Wasserprobe) auch erst dann angewandt, wenn die Eide von Ankläger, Beschuldigten, Zeugen und Eidhelfer Unstimmigkeiten ergaben.
 
Aber bereits im Mittelalter wurde die peinliche Befragung auch bei "zivilen" Prozessen z.B. bei Mordverdacht, angewandt. Galt hier dieselbe Regel wie beim Inquisitionsprozess ?
.

Bei einem Mordfall oder Mordverdacht handelt es sich aber nicht um Zivil-, sondern um Strafrecht, und in Strafrechtsfällen sah auch der Sachsenspiegel vom heutigen Standpunkt barbarische Strafen vor. Um es noch einmal zu wiederholen, nur durch zwei Tatzeugen konnte ein Täter überführt werden. Im Nibelungenlied findet sich eine Szene, in der Siegfrieds Wunde wieder anfängt zu bluten, als sich Hagen von Tronje sich dem Aufgebahrten nährt.

Im frühen Mittelalter wurde Totschlag oder Körperverletzung in der Regel in geringeren Fällen durch Entschädigungszahlungen (Wergeld) geahndet. In schwereren Fällen musste sich der der Täter verschiedenen Proben wie der Wasserprobe, dem Kesselfang unterziehen oder er verfiel der Acht, das heißt er wurde aus der Gemeinschaft ausgestoßen und jeder konnte ihn ungestraft töten.
 
Da hast Du natürlich recht. Allerdings wurden meines Wissens Gottesurteile (Wasserprobe) auch erst dann angewandt, wenn die Eide von Ankläger, Beschuldigten, Zeugen und Eidhelfer Unstimmigkeiten ergaben.

Ich kann dir raten, dir wenn dich so etwas interessiert Karl Kroeschels Deutsche Rechtsgeschichte in 2 Bänden zu kaufen. In den meisten Unistädten oder größeren Orten dürftest du die in einem Antiquariat für relativ wenig Geld bekommen. In der Beckschen Reihe ist Richard van Dülmens Theater des Schreckens- Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit erschienen. Hat zwar auch schon einige Jahre auf dem Buckel wie der Kroeschel, ist aber immer noch ein Standardwerk. Bei Suhrkamp als Taschenbuch ist Michel Foucaults Überwachen und Strafen- Die Geburt des Gefängnisses erschienen. Wenn dich Randgruppen/Minderheiten in einer mittelalterlichen Stadt interessieren, ist FranzIrrsiegler/ Arnold Lasottas Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker interessant, stammt zwar auch schon aus dem vergangenen Jahrhundert, ist aber immer noch lesenswert, auch wenn es sich auf Köln beschränkt.

Rebekka Habermas hat ein Buch über den historischen Fall der Susanne Margarethe Brandt, die Goethe als jungen Referendar zur Figur des Gretchens im Faus inspirierte. Rebekka Habermas/Tanja Hommen Das Frankfurter Gretchen- Der Prozess gegen die Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt.

Wenn dich Archivalien interessieren, kannst du im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte die über 300 Seiten starke Prozessakte lesen (Criminalia 1771 Acta Nr. 62)
 
Bei einem Mordfall oder Mordverdacht handelt es sich aber nicht um Zivil-, sondern um Strafrecht, und in Strafrechtsfällen sah auch der Sachsenspiegel vom heutigen Standpunkt barbarische Strafen vor. Um es noch einmal zu wiederholen, nur durch zwei Tatzeugen konnte ein Täter überführt werden. Im Nibelungenlied findet sich eine Szene, in der Siegfrieds Wunde wieder anfängt zu bluten, als sich Hagen von Tronje sich dem Aufgebahrten nährt.

Im frühen Mittelalter wurde Totschlag oder Körperverletzung in der Regel in geringeren Fällen durch Entschädigungszahlungen (Wergeld) geahndet. In schwereren Fällen musste sich der der Täter verschiedenen Proben wie der Wasserprobe, dem Kesselfang unterziehen oder er verfiel der Acht, das heißt er wurde aus der Gemeinschaft ausgestoßen und jeder konnte ihn ungestraft töten.

Die Strafen sind natürlich eine andere Kategorie (rädern, ausdärmen, vierteilen, pfählen etc.) Wir sprechen ja hier primär um den Prozess der Wahrheitsfindung und nicht von der Folter der Strafe. Wenn ich von "zivilen" Prozessen rede, dann habe ich mich hier offenbar missverständlich ausgedrückt - mit "zivil" meine ich eigentlich "weltliche" Strafbestände (Mord, Raub, Diebstahl, Verweigerung des Todfall etc) im Gegensatz zu "geistlichen" Straftaten (Ketzerei, Hexerei, Teufelspak, Blasphemie, Fastenbrechen etc.) und nicht eine Unterscheidung nach heutigen jurist. Definitionen.

Im Spätmittelalter gab es schon früh eine Vermischung von römischen Recht, Stammesrecht und lokalem Gewohnheitsrecht, weshalb ich es sowieso schwierig finde, hier zu unterscheiden. In der Chronik des "Luzerner Schilling" ist um 1500 der Fall eines Reisläufers Hans Spies dokumentiert, der seine Frau erschlagen hat. Dabei wird der Mörder zuerst einer peinlichen Befragung unterzogen (abgebildet ist, wie er aufgehängt, die Hände an den Rücken gefesselt, gefoltert wird), auf dem nächsten Bild wird er der Bahrprobe unterworfen, mit dem Ergebnis, dass der Leichnam seiner Frau wieder zu bluten anfängt, und auf dem letzten Bild wird er schliesslich gerädert resp. seine Glieder werden mit dem Rad zerschlagen, bevor darauf geflochten wird. Allein in diesem Fall kommen so die unterschiedlichsten Rechtstraditionen zusammen.
 
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