Krait
Neues Mitglied
Hallo Opteryx,
wenn es um meine ganz persönliche Auffassung geht, würde ich Dir folgendermaßen antworten:
Zunächst müssen wir überhaupt erst mal festlegen, woran die Angemessenheit gemessen wird. Die Grundlage für Deine Argumentation ist, dass Du für den Fund selbst entlohnt wirst (=Finderlohn). Tatsächlich ist aber in den meisten Bundesländern eine Belohnung geregelt für die ordnungsgemäße Fundabgabe und Meldung. Das ist ein Unterschied. Je höher der wissenschaftliche Wert des Fundes, desto höher fällt die Belohnung aus. Das vorab.
Die Annahme, dass diese Regelung nicht angemessen ist begründet sich zumeist darauf, dass der Entdecker der Auffassung ist, dass der Fund sein Eigentum darstellt, welches ihm genommen wird und dass er "Arbeitsleistung" investiert habe, die zu entlohnen sei. Insgesamt wird hier also zumeist von einer "Entschädigung" gesprochen.
Ich sehe das allerdings so: Wissenschaftlich bedeutsame Funde sind geschichtsträchtig, insbesondere in ihrem Kontext zu anderen Funden. Hängt die Geschichte unmittelbar verknüpft mit dem Einzelfund zusammen, so ist dies ein öffentliches Gut. Die Geschichte gehört nicht jemandem alleine und schon gar nicht in dessen Vitrine. Deshalb ist in den meisten Bundesländern auch geregelt, dass der Fund mit Entdeckung in das Eigentum des Landes übergeht. Erst nach Prüfung, ob dieser von wissenschaftlicher Relevanz ist, kann dieser in das Eigentum des Entdeckers sowie Grundstücksinhabers (§ 984 BGB) übergehen, wenn die Relevanz am Einzelfund nicht hoch genug ausfällt. Andernfalls findet die Belohnungsregelung statt.
Eine Entschädigung ist daher in meinen Augen nicht angemessen, da kein Schaden entsteht / entstanden ist. Ein Schaden würde entstehen, wenn man Dich Deines Eigentums enteignen würde, was aber, wie genannt, in meinen Augen nicht vorkommt und auch der Gesetzgeber scheint dieser Auffassung gewesen zu sein.
In diesem Sinne halte ich hier die Belohnungsregelung sogar für sehr fair!
In 99% der Fälle bekommt der Sondengänger / Schatzsucher ohnehin den Fund zurück, welcher dann in sein Eigentum übergeht.
Eine weitere Argumentation dafür, dass die Belohnungsregelung nicht angemessen sei ist, dass man selbst schließlich den Arbeitsaufwand gehabt habe, sowie Geld und Zeit investiert hat. Die Archäologie hingegen habe ja gar nichts investiert, noch Arbeitsaufwand gehabt, würde nur davon profitieren und müsse deshalb dankbar darüber sein, dass man ihr einen wissenschaftlich wertvollen Fund geliefert hat.
Ich bin da immer wieder sehr erstaunt darüber wie viele Sondengänger sich scheinbar noch nach ihrem Hauptberuf, in ihrer kostbaren Freizeit, aufopferungsvoll abgemüht und monatelang am Hungertuch genagt haben um sich einen gescheiten Detektor leisten zu können, nur um der Archäologie einen so wertvollen Dienst zu erweisen... und dann entlohnt man sie für diesen "Einsatz" nicht mal gescheit. Schande!
Ich sehe das immer recht gelassen, denn ich sehe darin ein Hobby, sicher mit einem verantwortungsvollem Hintergrund, habe daran Spaß und mache das gerne in meiner Freizeit. Deshalb gebe ich auch gerne hierfür mein Geld aus. Wer darunter stattdessen leidet, dem empfehle ich einfach ein anderes Hobby zu wählen.
Des Weiteren ist es nicht Ziel der Archäologie jeden Fund aus dem Boden zu holen. Der allgemeine Sondengänger geht immer davon aus, dass man ja froh sein müsse, dass das entdeckt wurde und ohne ihn hätte man das ohnehin nie entdeckt. Das ist aber nicht der Fall, glauben / begreifen aber die wenigsten, weil sie sich noch nie mit Archäologie auseinandergesetzt, geschweige denn mal Auge in Auge mit Archäologen Sachverhalte diskutiert haben.
Ergo halte ich eine Belohnungsregelung hier ebenfalls für sehr fair.
Das Schatzregal ist nicht der Befundzerstörer. Befundzerstörer ist der Sondengänger (oder Schatzsucher), der sein persönliches profitables Interesse vor die öffentlichen Interessen, nämlich die ordnungsgemäße Handhabung unser aller Geschichte, stellt. Ich käme nicht in Versuchung den sog. Fundtourismus zu betreiben. Ich habe kein profitables Interesse. Meine Belohnung ist eine wundervolle, enge Zusammenarbeit mit der Archäologie und den Denkmalbehörden, Geschichtsvereinen und vieles mehr, bei denen wir alle großes Vertrauen und -trotz, dass wir nur einfache Laien in der Forschung sind- Anerkennung genießen dürfen. Meine Belohnung ist der Fund, der meine Recherchen bestätigt. der Berichte in Ordnern füllt und mir etwas zu erzählen gibt. Meine Belohnung ist der Fund, der ausgestellt wird an dessen Schildchen mein Name klebt und ich würde liebend gerne im Museum Mäuschen spielen. Meine Belohnung sind Schulungen, die wir bekommen und eine großartige Community.
Was soll mir fehlen? Ein Fund im Regal? Deko? Etwas zum Angeben?
Das öffentliche Interesse hat stets das Vorrecht. Wer seine persönlichen Interessen diesen gegenüber stellt und die öffentlichen Interessen übergeht, gehört bestraft, nicht belohnt.
Tragbarkeit
Du hast recht damit, dass die Optionen von Strafverfolgung begrenzt sind. Unterschlagung von Kulturgut steht nicht besonders weit oben auf der Agenda der Staatsanwaltschaft und die Gesetzeslage macht vieles schwierig.
Nun könnte man die Gesetze erheblich verschärfen und darauf hoffen, dass man damit mehr Erfolg erzielt oder mehr Wege für eine Kooperation finden, mehr aufeinander zugehen, etc.. Diese Entwicklung wird nicht mehr aufzuhalten sein, weshalb ich es für eine weit bessere Taktik halte, die Leute davon zu überzeugen, dass die Mitarbeit bei der Archäologie auch als Laie unglaublich viele Möglichkeiten bietet und eben nicht, wie oft behauptet, Archäologen Sondengängern immer abgeneigt gegenüber stehen.
Hierzu möchte ich auf unseren neuesten Blogbeitrag verweisen und hoffe, dass die Administration / Moderation darin keine Werbung sieht, wo ich doch gerade mal 3 Beiträgelchen verfasst habe. Es passt aber zu dieser Fragestellung einfach perfekt:
Denkmalschutzgesetze - Je schärfer desto mehr?
Wenn Du also meine Meinung im Rahmen der Findung eines gemeinsamen Nenners, wünschst, ist von meiner rein persönlichen Perspektive oben abzusehen. In diesem Fall halte ich eine Änderung in der Gesetzeslage zum Schatzregal dahingehend für sinnvoll, dass die Belohnung in Geld anhand von messbaren Parametern und in einer Staffelung prozentual festgelegt wird.
Aktuell richtet sich diese nur am "wissenschaftlichen Wert" der in Geld überhaupt nicht messbar ist und wird im Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde durch die obere Denkmalbehörde festgelegt. Dies lässt prinzipiell freie Hand und bietet keine Orientierungsmöglichkeit.
Auch dazu wieder hier:
Abschaffung des Schatzregals?
Ich hoffe, ich habe Dir jetzt genügend Ausführung über meine Meinung geben können.
Mit den besten Grüßen,
Pascal.
wenn es um meine ganz persönliche Auffassung geht, würde ich Dir folgendermaßen antworten:
Würde statt dessen in allen Bundesländern ein angemessener ! Finderlohn gezahlt, [...]
Zunächst müssen wir überhaupt erst mal festlegen, woran die Angemessenheit gemessen wird. Die Grundlage für Deine Argumentation ist, dass Du für den Fund selbst entlohnt wirst (=Finderlohn). Tatsächlich ist aber in den meisten Bundesländern eine Belohnung geregelt für die ordnungsgemäße Fundabgabe und Meldung. Das ist ein Unterschied. Je höher der wissenschaftliche Wert des Fundes, desto höher fällt die Belohnung aus. Das vorab.
Die Annahme, dass diese Regelung nicht angemessen ist begründet sich zumeist darauf, dass der Entdecker der Auffassung ist, dass der Fund sein Eigentum darstellt, welches ihm genommen wird und dass er "Arbeitsleistung" investiert habe, die zu entlohnen sei. Insgesamt wird hier also zumeist von einer "Entschädigung" gesprochen.
Ich sehe das allerdings so: Wissenschaftlich bedeutsame Funde sind geschichtsträchtig, insbesondere in ihrem Kontext zu anderen Funden. Hängt die Geschichte unmittelbar verknüpft mit dem Einzelfund zusammen, so ist dies ein öffentliches Gut. Die Geschichte gehört nicht jemandem alleine und schon gar nicht in dessen Vitrine. Deshalb ist in den meisten Bundesländern auch geregelt, dass der Fund mit Entdeckung in das Eigentum des Landes übergeht. Erst nach Prüfung, ob dieser von wissenschaftlicher Relevanz ist, kann dieser in das Eigentum des Entdeckers sowie Grundstücksinhabers (§ 984 BGB) übergehen, wenn die Relevanz am Einzelfund nicht hoch genug ausfällt. Andernfalls findet die Belohnungsregelung statt.
Eine Entschädigung ist daher in meinen Augen nicht angemessen, da kein Schaden entsteht / entstanden ist. Ein Schaden würde entstehen, wenn man Dich Deines Eigentums enteignen würde, was aber, wie genannt, in meinen Augen nicht vorkommt und auch der Gesetzgeber scheint dieser Auffassung gewesen zu sein.
In diesem Sinne halte ich hier die Belohnungsregelung sogar für sehr fair!
In 99% der Fälle bekommt der Sondengänger / Schatzsucher ohnehin den Fund zurück, welcher dann in sein Eigentum übergeht.
Eine weitere Argumentation dafür, dass die Belohnungsregelung nicht angemessen sei ist, dass man selbst schließlich den Arbeitsaufwand gehabt habe, sowie Geld und Zeit investiert hat. Die Archäologie hingegen habe ja gar nichts investiert, noch Arbeitsaufwand gehabt, würde nur davon profitieren und müsse deshalb dankbar darüber sein, dass man ihr einen wissenschaftlich wertvollen Fund geliefert hat.
Ich bin da immer wieder sehr erstaunt darüber wie viele Sondengänger sich scheinbar noch nach ihrem Hauptberuf, in ihrer kostbaren Freizeit, aufopferungsvoll abgemüht und monatelang am Hungertuch genagt haben um sich einen gescheiten Detektor leisten zu können, nur um der Archäologie einen so wertvollen Dienst zu erweisen... und dann entlohnt man sie für diesen "Einsatz" nicht mal gescheit. Schande!
Ich sehe das immer recht gelassen, denn ich sehe darin ein Hobby, sicher mit einem verantwortungsvollem Hintergrund, habe daran Spaß und mache das gerne in meiner Freizeit. Deshalb gebe ich auch gerne hierfür mein Geld aus. Wer darunter stattdessen leidet, dem empfehle ich einfach ein anderes Hobby zu wählen.
Des Weiteren ist es nicht Ziel der Archäologie jeden Fund aus dem Boden zu holen. Der allgemeine Sondengänger geht immer davon aus, dass man ja froh sein müsse, dass das entdeckt wurde und ohne ihn hätte man das ohnehin nie entdeckt. Das ist aber nicht der Fall, glauben / begreifen aber die wenigsten, weil sie sich noch nie mit Archäologie auseinandergesetzt, geschweige denn mal Auge in Auge mit Archäologen Sachverhalte diskutiert haben.
Ergo halte ich eine Belohnungsregelung hier ebenfalls für sehr fair.
Vor einiger Zeit schrieb in einer Facebookgruppe ein bekannter Sondengänger, der der Amtsarchäologie eher kritisch gegenüber steht, etwa folgenden Satz zu einer ähnlichen Frage:äme mancher glückliche Finder nicht in Versuchung, sich beim Verhökern einer Strafverfolgung auszusetzen. Der Restbefund wäre gesichert.
Das Schatzregal ist und bleibt der größte Befundzerstörer.
Das Schatzregal ist nicht der Befundzerstörer. Befundzerstörer ist der Sondengänger (oder Schatzsucher), der sein persönliches profitables Interesse vor die öffentlichen Interessen, nämlich die ordnungsgemäße Handhabung unser aller Geschichte, stellt. Ich käme nicht in Versuchung den sog. Fundtourismus zu betreiben. Ich habe kein profitables Interesse. Meine Belohnung ist eine wundervolle, enge Zusammenarbeit mit der Archäologie und den Denkmalbehörden, Geschichtsvereinen und vieles mehr, bei denen wir alle großes Vertrauen und -trotz, dass wir nur einfache Laien in der Forschung sind- Anerkennung genießen dürfen. Meine Belohnung ist der Fund, der meine Recherchen bestätigt. der Berichte in Ordnern füllt und mir etwas zu erzählen gibt. Meine Belohnung ist der Fund, der ausgestellt wird an dessen Schildchen mein Name klebt und ich würde liebend gerne im Museum Mäuschen spielen. Meine Belohnung sind Schulungen, die wir bekommen und eine großartige Community.
Was soll mir fehlen? Ein Fund im Regal? Deko? Etwas zum Angeben?
Das öffentliche Interesse hat stets das Vorrecht. Wer seine persönlichen Interessen diesen gegenüber stellt und die öffentlichen Interessen übergeht, gehört bestraft, nicht belohnt.
Tragbarkeit
Du hast recht damit, dass die Optionen von Strafverfolgung begrenzt sind. Unterschlagung von Kulturgut steht nicht besonders weit oben auf der Agenda der Staatsanwaltschaft und die Gesetzeslage macht vieles schwierig.
Nun könnte man die Gesetze erheblich verschärfen und darauf hoffen, dass man damit mehr Erfolg erzielt oder mehr Wege für eine Kooperation finden, mehr aufeinander zugehen, etc.. Diese Entwicklung wird nicht mehr aufzuhalten sein, weshalb ich es für eine weit bessere Taktik halte, die Leute davon zu überzeugen, dass die Mitarbeit bei der Archäologie auch als Laie unglaublich viele Möglichkeiten bietet und eben nicht, wie oft behauptet, Archäologen Sondengängern immer abgeneigt gegenüber stehen.
Hierzu möchte ich auf unseren neuesten Blogbeitrag verweisen und hoffe, dass die Administration / Moderation darin keine Werbung sieht, wo ich doch gerade mal 3 Beiträgelchen verfasst habe. Es passt aber zu dieser Fragestellung einfach perfekt:
Denkmalschutzgesetze - Je schärfer desto mehr?
Wenn Du also meine Meinung im Rahmen der Findung eines gemeinsamen Nenners, wünschst, ist von meiner rein persönlichen Perspektive oben abzusehen. In diesem Fall halte ich eine Änderung in der Gesetzeslage zum Schatzregal dahingehend für sinnvoll, dass die Belohnung in Geld anhand von messbaren Parametern und in einer Staffelung prozentual festgelegt wird.
Aktuell richtet sich diese nur am "wissenschaftlichen Wert" der in Geld überhaupt nicht messbar ist und wird im Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde durch die obere Denkmalbehörde festgelegt. Dies lässt prinzipiell freie Hand und bietet keine Orientierungsmöglichkeit.
Auch dazu wieder hier:
Abschaffung des Schatzregals?
Ich hoffe, ich habe Dir jetzt genügend Ausführung über meine Meinung geben können.
Mit den besten Grüßen,
Pascal.