Tyrone_Slothrop
Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage, die ich wirklich auch nach einer Internetrecherche einfach nicht klären kann.
Es geht um die späte Republik und die Struktur der Regierung.
Volkstribunen dürfen ihr Veto gegen Gesetze/Entscheidungen etc. einlegen, sie vertreten die Interessen der Plebejer, würden also - in der Theorie, wenn sie voll umfänglich den Plebs "dienen" würden (wir lassen hier Bestechung außen vor) - ihr Veto gegen sämtliche Dinge einlegen, die den Plebejern missfallen würden.
Meine Frage betrifft nun die Gesetzesinitiative. Ich habe gelesen, dass meist Konsul oder Volkstribun Gesetzesentwürfe bzw. politische Fragen in den Senat einbringen und dort darüber diskutiert wird. Schließlich wird der Entwurf veröffentlicht und über ihn in den Volksversammlungen beraten. Stimmen diese zu, wird das Gesetz verabschiedet.
Nun lese ich gleichzeitig von der Lex Hortensia, die beschreibt, dass die Volksversammlung der Plebejer eigenständig Gesetze erlassen darf. Das verwirrt mich. Was hinderte diese Gruppe denn daran, sich selbst z. B. Unmengen an Nahrung etc. zuzuweisen? Wenn sie selbst Gesetze erlassen konnten, hatten sie doch theoretisch mehr Macht als jegliches Magistrat?
Oder schlugen sie auf einer Versammlung einen Gesetzesentwurf vor, den ein Volkstribun dann im Senat vertrat?
Wenn ja, warum steht überall online, dass sie laut Lex Hortensia Gesetze DIREKT erlassen konnten?
Ich fühle mich gerade dumm und frustriert, aber ich komme einfach nicht drauf. Könnt ihr mir helfen?
ich habe eine Frage, die ich wirklich auch nach einer Internetrecherche einfach nicht klären kann.
Es geht um die späte Republik und die Struktur der Regierung.
Volkstribunen dürfen ihr Veto gegen Gesetze/Entscheidungen etc. einlegen, sie vertreten die Interessen der Plebejer, würden also - in der Theorie, wenn sie voll umfänglich den Plebs "dienen" würden (wir lassen hier Bestechung außen vor) - ihr Veto gegen sämtliche Dinge einlegen, die den Plebejern missfallen würden.
Meine Frage betrifft nun die Gesetzesinitiative. Ich habe gelesen, dass meist Konsul oder Volkstribun Gesetzesentwürfe bzw. politische Fragen in den Senat einbringen und dort darüber diskutiert wird. Schließlich wird der Entwurf veröffentlicht und über ihn in den Volksversammlungen beraten. Stimmen diese zu, wird das Gesetz verabschiedet.
Nun lese ich gleichzeitig von der Lex Hortensia, die beschreibt, dass die Volksversammlung der Plebejer eigenständig Gesetze erlassen darf. Das verwirrt mich. Was hinderte diese Gruppe denn daran, sich selbst z. B. Unmengen an Nahrung etc. zuzuweisen? Wenn sie selbst Gesetze erlassen konnten, hatten sie doch theoretisch mehr Macht als jegliches Magistrat?
Oder schlugen sie auf einer Versammlung einen Gesetzesentwurf vor, den ein Volkstribun dann im Senat vertrat?
Wenn ja, warum steht überall online, dass sie laut Lex Hortensia Gesetze DIREKT erlassen konnten?
Ich fühle mich gerade dumm und frustriert, aber ich komme einfach nicht drauf. Könnt ihr mir helfen?