Wo lagen "Ad pontes Tesseninos"

Ich habe gar nichts angerissen. Das ist die Ortskarte, so wie sie auf der offiziellen Website des Dorfes im Bereich Geschichte offeriert wird. Eine rechtwinklig abknickende Straße macht noch keine römische Siedlung. Der Siedlungskern liegt südöstlich davon, also außerhalb und nicht innerhalb des Knicks. Du argumentiertest mit dem quadratischenn Grundriss des Ortskerns, an dem man noch heute erkennen könne, dass Sindelsdorf eine römische Gründung sei, also nicht, dass du mir jetzt mit einem verlagerten Ortskern kommst...
Es geht um den Grabungsbericht (den Du offenbar nicht hast) und die dort auf Seite 10 wieder gegebene Uraufnahme von 1810, bei Heitmeier auf S. 612 als Anmerkung 214 wie folgt zitiert:
In Sindelsdorf zeichnet sich im Flurplan ds 19 Jhs. noch ein rechteckiges Areal ab, in die die St. Georgskirche liegt und das der Reihengräberfriedhof berücksichtigt: kier könnte es sich um ein ehemaliges Villenareial handeln ...
Wenn Du irgendwelche anderen Flächen heranziehst, dann kann ich nichts dafür.
Das Areal ist heute durch die Franz-Marc-Straße, die Hauptstraße und die Penzberger Straße klar markiert.
BayernAtlas
Als zentrale Achse führt der Kirchenweg in WO-Richtung zur St. Georgs-Kirche und von Süden her (Hauptstraße 6/8) ein weiterer nur noch in der Flurkarte erkennbarer Weg ebenfalls mittig zum Kirchenweg.

Was tut das zur Sache? Worüber diskutieren wir hier? Welche Relevanz hat die Bistumsgrenze für die Fragestellung?
Die Bistumsgrenzen waren bis zur Säkularisation im Wesentlichen unverändert und spiegeln die politischen Grenzen des frühen Mittelalters wieder. So spiegelt die Diözesangrenze um Benediktbeuern (zu Augsburg) und Schlehdorf (zu Freising) immer noch die älteste politische Grenze zwischen den Huosi und den östlich angrenzenden Adelsgebieten der Fagana. Augsburg hat zwischen 801 und 807 die Nachfolge des Bistums Neuburg / Staffelsee angetreten, das faktisch das Stammesgebiet der Huosi umfasst hat.
Wusstest Du das nicht?
Die Schlussfolgerung, die du aus der Heitmeier-Passage ziehst, ist falsch. Die Passage besagt nicht, dass in bestehenden Ortsnamen wihs durch dorf ersetzt wird. Das scheint nämlich deine Schlussfolgerung zu sein. ...
ich zitiere Heitmeier S. 507
… ist dies mit Schwarz vielleicht chronologisch zu erklären, indem es sich um ein sehr frühes Siedlungswort handelt, das in Süddeutschland noch im 6. Jahrhundert von 'Dorf' abgelöst wurde ...
sowie die Urkunde von 763
in villa quae dicitur Sindoluesdorf
bzw. 1052
… in Villa Anetorf
Hier wird also die aus der Römerzeit stammende "Funktionsbezeichnung" mit einer Namensbezeichnung verbunden.

Und Heitmeier weiter bezüglich der "Weil-Namen" und ihrer Funktion (S. 605)
Als Gemeinsamkeit der hier aufgeführten Weil-Namen zeichnet sich also eine wichtige Verkehrslage an Straßen oder Straßenkreuzungen ab und die Qualität als Herzogs- bzw. Königsgut. Weil-Namen scheinen im Frühmittelalter Domänen zu bezeichnen, die sich unmittelbar aus römischen Strukturen entwickelten und für die Herrschaftsbildung bzw. als Ressourcen der Herrschaftsausübung keine geringe Rolle spielten
Der Weilberg südlich von Sindelsdorf tradiert den ursprünglichen Namen "Weil"-Funktionsnamen offensichtlich weiter, so wie die Begrifflichkeit "Königsberg" auf die Qualität des Herzogs- bzw. Königsguts anspielt.
BayernAtlas

Die gleiche Funktion hatten die ab dem 6. Jh. gebildeten -Dorf Namen (dazu Heitmeier ab S. 606). Sie haben also als Funktionsbezeichnung die -weil Orte abgelöst.

Die Kochler Straße als südliche Fortsetzung der "Penzberger Straße" zwischen Königsberg und Kochelseemoos führt nach Klein-/Großweil und markiert den Verlauf einer vermuteten Römerstraße bis Weichs (Ohlstadt).
Die nach Norden fortführenden Wege (Leithenweg, Auf dem Rauth) führen auf dem kürzesten Weg zum hier im Thread mehrfach angesprochenen "Rain", der vermuteten (und südlich des Starnberger Sees einzig möglichen) O-W Verbindung über Kempten bzw. Salzburg als Zwischenstationen einer Fernstraße.
Ich zitiere nochmals aus dem Grabungsbericht Sindelsdorf (S. 9):
Erwähnenswert ist die verkehrsgeografisch günstige Lage an der Kreuzung einer Ost-West-Route … von Reichenhall … in Richtung Bodensee, mit der bedeutenden Nord-Süd-Route in Richtung Italien über den Seefelder Sattel nach Innsbruck und zum Brenner
Damit sind wir dann bei den "pontes tesseninos" und der Verortung von Bauer/Heydenreuter "bei Penzberg".
Wobei ich diese römische Verkehrsverbindung als "auf noch älteren Fernverbindungen beruhend" einordnen würde.
So gab es schon in der Hallstattzeit einen ausgeprägten Fernhandel,
 
Es geht um den Grabungsbericht (den Du offenbar nicht hast) und die dort auf Seite 10 wieder gegebene Uraufnahme von 1810, bei Heitmeier auf S. 612 als Anmerkung 214 wie folgt zitiert:
In Sindelsdorf zeichnet sich im Flurplan ds 19 Jhs. noch ein rechteckiges Areal ab, in die die St. Georgskirche liegt und das der Reihengräberfriedhof berücksichtigt: hier könnte es sich um ein ehemaliges Villenareial handeln ...
Heitmeier ist Germanistin und Historikerin (sie hat beide Fächer auf das Lehramt studiert, ob sie in die ur- und frühgeschichtliche Archäologie hineingeschnuppert hat, weiß ich nicht) und hat als solche unbestritten ihre Meriten, sonst wäre sie nicht in der Position, in der sie ist. Aber hier spekuliert sie (von ihr deutlich mit könnte markiert; aus ihrer Spekulation machst du ein vorgebliches Faktum, solche vorgeblichen Fakten nennt man in der Wissenschaft Faktoide, i.e. falsche Fakten) und ich kann sagen, dass Reihengräberfelder i.d.R. außerhalb von Siedlungen, meist in einiger Entfernung von diesen angelegt wurden. Wenn hier in römischer Zeit eine Siedlung gelegen haben sollte, dann war diese bei der Anlage des Gräberfeldes längst nicht mehr belegt, also auch keine unmittelbare Siedlungskontinuität gegeben. Ich verstehe auch nicht, warum du so auf einer Siedlungskontinuität beharrst, es scheint mir nicht so, als täte das Heitmeier.

Ich sehe auch keinen Widerspruch zum Flurplan und zum Reihengräberfeld. Ich hatte ich ja schon darauf hingewiesen, dass die langen Parzellen auf eine frühmittelalterliche Bewirtschaftung ohne Wendepflug hindeuten. Wenn die Parzellierung auf dieselbe Zeit zurükgeht, wie das Reihengräberfeld, dann ist doch logisch, dass die Bauern nicht ihren eigenen Friedhof beackert haben. Deine Versuche, hier eine römische Siedlung hinzudiskutieren, ziehen bei der vorliegenden Argumentation nicht, weder archäologisch, noch linguistisch, im Gegenteil, spricht mit dem Gräberfeld sogar mehr gegen die Existenz einer Siedlung in genau diesem Geviert als dafür. Bring römische Mauerreste oder römische Artefakte, die nicht aus Grabkontexten stammen und wir können die ganze Diskussion neu aufmachen, aber bisher kommt da nichts, was in der Richtung überzeugt. Die Siedlung derer, die das Reihengräberfeld angelegt haben, ist in einigen hundert Metern Entfernung zu suchen.


Wenn Du irgendwelche anderen Flächen heranziehst, dann kann ich nichts dafür.
Nicht "irgendwelche" Flächen, sondern die Karte des Dorfes von 1812, worauf zu sehen ist, dass der Orstkern südöstlich des inkriminierten Gebiets liegt.

Das Areal ist heute durch die Franz-Marc-Straße, die Hauptstraße und die Penzberger Straße klar markiert.
Betonung liegt auf heute. Die Hauptstraße und die Penzberger Str. sind vermutlich alt. Wobei alt ein Gummibergiff ist. Die Franz-Marc-Straße dagegen erschließt eine kleine Reihenhaussiedlung, aus dem Luftbild würde ich schätzen aus der ersten Hälfte des 20. Jhdts, vielleicht auch 195er Jahre, und scheint neueren Datums zu sein, dafür spricht ihre sehr gerade Nord-Süd-Führung und auch der Name. Sie heißt eben nicht Viehtrift oder [Ortsname]r Str. o.ä. sie hat keinen alten Namen. Dies gilt in besonderer Weise, wo sie das Areal nach Westen abschließt. Dort, wo sie das Areal nach Norden abschließt, also in ihrer Ost-West-Führung erscheint das aus dem Luftbild weniger klar, aber auch hier hat sie ja den modernen Namen.

Die Schlussfolgerung, die du aus der Heitmeier-Passage ziehst, ist falsch. Die Passage besagt nicht, dass in bestehenden Ortsnamen wihs durch dorf ersetzt wird. Das scheint nämlich deine Schlussfolgerung zu sein. ...
ich zitiere Heitmeier S. 507
… ist dies mit Schwarz vielleicht chronologisch zu erklären, indem es sich um ein sehr frühes Siedlungswort handelt, das in Süddeutschland noch im 6. Jahrhundert von 'Dorf' abgelöst wurde ...
sowie die Urkunde von 763
in villa quae dicitur Sindoluesdorf
bzw. 1052
… in Villa Anetorf

Hier wird also die aus der Römerzeit stammende "Funktionsbezeichnung" mit einer Namensbezeichnung verbunden.
Nein, du verstehst Heitmeier einfach nicht und ignorierst jetzt den schon mehrfach gemachten Hinweis auf termini technici. Wenn du irgendwo in einem lateinischen Text in monasterio Klarissenkloster liest, wirst du nicht annehmen, dass das Kloster seinen Namen von monasterio in Kloster verändert hat, sondern weist, das eine ist der terminus technicus, das andere der Name. Wenn du liest in castellum uuolvesburch, dann wirst du nicht annehmen, dass Wolfsburg zunächst Wolfskastell hieß, sondern weißt, dass das castellum ein terminus technicus ist. Wenn du liest in ciuitate Rudolfsstadis liest, dann wirst du nicht annnehmen, dass Rudolfstsadt irgendwann mal Rudolfscivitas hieß. Warum machst du das bei villa?! Das verstehe ich nicht. Vor allem, nachdem du mehrhfach darauf hingewiesen wurdest. Du zitierst aus lateinischen Urkunden. Die verwenden einen lateinischen Begriff für Dorf und nennen das Dorf bei seinem (deutschen) Namen.
in villa quae dicitur Sindolvessdorf
ist dasselbe wie
in castellum qui dicitur Vvoluesburch
oder
in civitate quae dicitur Rudolfsstadis

Und Heitmeier weiter bezüglich der "Weil-Namen" und ihrer Funktion (S. 605)
Als Gemeinsamkeit der hier aufgeführten Weil-Namen zeichnet sich also eine wichtige Verkehrslage an Straßen oder Straßenkreuzungen ab und die Qualität als Herzogs- bzw. Königsgut. Weil-Namen scheinen im Frühmittelalter Domänen zu bezeichnen, die sich unmittelbar aus römischen Strukturen entwickelten und für die Herrschaftsbildung bzw. als Ressourcen der Herrschaftsausübung keine geringe Rolle spielten
Das mag ja richtig sein, was Heitmeier da schreibt. Aber nun schau dir mal den Ort Rottweil an. Rottweil hieß in römischer Zeit Ara Flaviae. Der Name Rottweil ist eben kein romanisch tradierter Name. Er ist ein deutscher Name. Und genau das gilt auch für die übrigen -weil-Namen. Ja, sie stammen von lateinisch villa. Sie mögen auch vielleicht auf den Umstand zurückgehen, dass hier Germanen eine römische Villa besetzten. Es handelt sich trotzdem um deutsche, nicht um tradierte romanische Namen. Und das steht auch nicht im Widerspruch zu deiner Gewährsfrau.

Du musst unterscheiden zwischen
a) dem terminus technicus "villa" des klassischen Lateins = Landgut
b) dem terminus technicus "villa" des Kirchenlateins = Dorf
c) dem terminus technicus "w(e)il(l)" des Althochdeutschen = aufgelassenes römisches Landgut, in dem wir uns jetzt ansiedeln
Ob den Mönchen des 7. Jhdts. ff. noch ersichtlich war, dass das deutsche w(e)il(l) vom klassisch-lateinischen villa kam, ist sehr fraglich.

Halten wir noch mal fest: Heitmeier schreibt NIRGENDS, dass aus einem x-weil ein x-dorf wurde. Sie schreibt, dass vor dem Zeitpunkt n im 6. Jhdt. -weil produktiv war und nach diesem Zeitpunkt -dorf produktiv war.

So gab es schon in der Hallstattzeit einen ausgeprägten Fernhandel,
Sepiola hatte schon darauf hingeweisen: Du musst nicht offene Türen einrennen.
 
den Grabungsbericht (den Du offenbar nicht hast)
Richtig, den Grabungsbericht habe ich nicht, du aber offenbar auch nicht, weil du offenkundig von Heitmeier abhängig bist.
Das Problem an der Diskussion ist aber nicht, dass ich den Grabungsbericht nicht habe, sondern dass du in deinem Bestreben, einen bestimmten Ort als die Relaisstation ad pontes tesseninos festzulegen in die dir vorliegenden Texte deiner Gewährsleute Dinge hineinliest, die dort tatsächlich nicht stehen. Und darum dreht sich seit etlichen Beiträgen die Diskussion. Du willst beweisen, dass die pontes tesseninos sich bei Ort xy befinden. Sepiola und ich zweifeln das nicht an, weil wir ein Interesse daran hätten, diesen Ort woanders zu suchen, sondern weil die Argumentation unsauber ist.

Du müsstest entweder linguistische, archäologische (oder epigraphische)* Belege vorlegen, dafür dass die Relaisstation ad pontes tesseninos an Ort x ist. Ich hatte Penzberg anfänglich für charmant gehalten, aber Sepiola wies auf die älteren Namensformen hin und dass das daher nicht aufgehen kann. Abgesehen von der geographischen Unstimmigkeit. Seitdem diskutieren wir über irgendwelche Hilfshypothesen, mit denen du versuchst, die ursprüngliche Hypothese zu retten. Dabei hat die sich längst als mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch herausgestellt.

*In Klammern, weil das eine sehr optimistische Forderung wäre, die dem, was tatsächlich an Funden bei der historischen Relaisstation, wo auch immer diese liegt, zu erwarten ist, nicht gerecht wird.
 
Du liest sehr selektiv. Schau z.B. auf #133 mein letztes Zitat.
Sorry, war gestern schon spät, ich habe meinen Fehler mittlerweile selbst bemerkt:

"In Villa quae dicitur (im Hofgut, das genannt wird) Sindoluesdorf" bedeutet nichts anders, also eine Konkretisierung dieses Hofgutes,

Diese Behauptung lässt sich leicht widerlegen. Zum Beispiel werden 845 in einem Vertrag zwischen dem Adligen Hitto und Bischof Erchanbert von Freising zwei solcher Höfe (ein curtis cum domo und ein curtifer) "im Dorf namens Günzenhausen nahe dem Fluss Moosach" (in villa quae dicitur Cuncinhusir prope fluvio Mosaha) erwähnt.
Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum

Hier ist klar, dass "villa" (Dorf) und "curtis/curtifer" (Hofgut, Hofstatt) gar nicht miteinander identisch sein können.

Und dieselbe Formulierung "in villa quae dicitur haben wir auch im Fall Sindelsdorf: ""in villa quae dicitur Sindoluesdorf" - es handelt sich um Güter "in Sindolfsdorf", ganz sicher nicht um das "Gut namens Sindolfsdorf".
 
S
Und dieselbe Formulierung "in villa quae dicitur haben wir auch im Fall Sindelsdorf: ""in villa quae dicitur Sindoluesdorf" - es handelt sich um Güter "in Sindolfsdorf", ganz sicher nicht um das "Gut namens Sindolfsdorf".
Jetzt hast du mich verloren. Wieso ist den villa jetzt doch das Gut? Oder hast du ein mansio, domus, curtis vergessen?
 
und die dort auf Seite 10 wieder gegebene Uraufnahme von 1810

Ersatzweise dieser detaillierte Ortsplan, ebenfalls aus dem frühen 19. Jahrhundert:

https://www.bayerische-landesbiblio...tsblaetter/karten/karten/Ort_Sin_1810_S90.jpg


Auf Seite 10 ist über die St. Georgskirche folgendes zu lesen:

Die "neue", bis heute bestehende Pfarrkirche St. Georg wurde 1689/99 am Nordrand des damaligen Ortes errichtet.

Die alte mittelalterliche Pfarrkirche befand sich südlich davon, im Ortskern. Sie war nicht St. Georg, sondern Unserer Lieben Frau geweiht.
 
Jetzt hast du mich verloren. Wieso ist den villa jetzt doch das Gut? Oder hast du ein mansio, domus, curtis vergessen?

Natürlich ist die villa nicht das Gut. Es geht hier um Besitztümer "in villa quae dicitur Sindoluesdorf".

In einer villa gab es mehrere Höfe: "villa" (Dorf) und "curtis/curtifer" (Hofgut, Hofstatt) können nicht miteinander identisch sein.
 
Mir liegt der Grabungsbericht vor, und ich beziehe mich ausdrücklich und mehrfach auf das dort wieder gegebene Urkataster. Ich zitiere Heitmeier, weil das Werk offensichtlich weiter verbreitet ist als der Grabungsbericht, den hier offenbar niemand zur Kenntnis nehmen kann oder will.
Genauso wie Gerhard Ernst, Martin-Dietrich Gleßgen, Christian Schmitt, Wolfgang Schweickard in "Romanische Sprachgeschichte / Histoire linguistique de la Romania. 1. Teilband" (S. 702 - die östliche Alpenromania) mit den Ausführungen zu Wallgau und Kochelsee negiert wird.
Hier geht auch niemand auf den Flurnamen "Weilberg" oder den "Königsberg" ein, der doch die Verbindung zu einer Villa Rustica und einem späteren Herzogsgut im Bereich einer Römerstraße ziehen könnte.
Die Sprachumwandlung in "Weil-Orte" ist aus ahd: wilari (= Gehöft, aus hwilan = verweilen) im Übrigen gut nachvollziehbar.
...

Du musst unterscheiden zwischen
a) dem terminus technicus "villa" des klassischen Lateins = Landgut
b) dem terminus technicus "villa" des Kirchenlateins = Dorf
c) dem terminus technicus "w(e)il(l)" des Althochdeutschen = aufgelassenes römisches Landgut, in dem wir uns jetzt ansiedeln
Ob den Mönchen des 7. Jhdts. ff. noch ersichtlich war, dass das deutsche w(e)il(l) vom klassisch-lateinischen villa kam, ist sehr fraglich.
....
Was den Mönchen des 7. Jh. noch ersichtlich war ist spekulativ. A
uch der​
Begriff 'Weiler' findet erst seit dem frühen Mittelalter – ab dem 7. bis zum 9. Jh. – im deutschen Sprachraum Verwendung.​
Sepiola hat zudem darauf hingewiesen, dass es sich um lateinisch sprachige Urkunden handelt und warum soll in einer lateinischen Urkunde des 7. Jh. nicht der Begriff villa, villarium (= Landgut) in seinem klassischen Terminus verwendet worden sein?
Oder anders: seit wann wird "villa" im Kirchenlatein als terminus technicus für "Dorf" gebraucht?
 
der Grabungsbericht, den hier offenbar niemand zur Kenntnis nehmen kann oder will.

Ich nehme den Grabungsbericht zur Kenntnis, daher frage ich mich, was Du mit der barocken Georgskirche beweisen willst, und ich bin bereits in Beitrag 131 auf den Grabungsbericht eingegangen. Diesen Beitrag hast Du anscheinend bisher nicht zur Kenntnis genommen.

warum soll in einer lateinischen Urkunde des 7. Jh. nicht der Begriff villa, villarium (= Landgut) in seinem klassischen Terminus verwendet worden sein?
Diese Frage wurde bereits mehrmals beantwortet.
 
Ersatzweise dieser detaillierte Ortsplan, ebenfalls aus dem frühen 19. Jahrhundert:

https://www.bayerische-landesbiblio...tsblaetter/karten/karten/Ort_Sin_1810_S90.jpg
das ist nicht der im Grabungsbericht auf S. 10 wiedergegebene Plan des Urkatasters sondern der Plan des bis zur Säkularisaiton zu Freising gehörenden südöstlichen Ortsteiles (Westen ist "oben") von Sindelsdorf.
Auf Seite 10 ist über die St. Georgskirche folgendes zu lesen:

Die "neue", bis heute bestehende Pfarrkirche St. Georg wurde 1689/99 am Nordrand des damaligen Ortes errichtet.

Die alte mittelalterliche Pfarrkirche befand sich südlich davon, im Ortskern. Sie war nicht St. Georg, sondern Unserer Lieben Frau geweiht.
falsch.
...daher frage ich mich, was Du mit der barocken Georgskirche beweisen willst, und ich bin bereits in Beitrag 131 auf den Grabungsbericht eingegangen. Diesen Beitrag hast Du anscheinend bisher nicht zur Kenntnis genommen.
Beide (!) Kirchen bestanden über Jahrhunderte bis zur Säkularisation im frühen 19. Jh. nebeneinander, St. Georg gehörte zum Bistum Augsburg, UlF zu Freising.
Und die heutige Pfarrkirche wurde Ende des 17. Jh. auf einer älteren Grundlage neu errichtet - so wie nahezu alle historischen Kirchengebäude auf älteren Grundlagen irgendwann (z.T. mehrfach) erweitert oder neu gebaut wurden.
Auch die St. Georgs-Kirche in Großweil baut auf den Resten von Vorgängerbauten auf.

Beispiele:
Das Kloster Benediktbeuern wurde 725/728 errichtet, sicher mit einer Kirche. Aber die heutige Klosterkirche St. Benedikt wurde erst ab dem Ende des 17. Jh. errichtet. Das bedeutet nicht, dass vorher dort keine Kirche gewesen wäre. Mit der barocken Klosterkirche von Benediktbeuern lässt sich jedenfalls nicht beweisen, dass eine Kirche erst im 17. Jh. errichtet wurde und Vorgängerbauten ausgeschlossen sind.
Und genauso ist das mit der nach dem Neubau der Klosterkirche von Benediktbeuern angegangenen Neubau der jetzigen Pfarrkirche St. Georg auf älterer Grundlage. Was willst Du mit dem Neubau im 17. Jh. beweisen - dass es keine Vorgängerkirche an dieser Stelle gab?
Und genauso ist das mit der jetzigen St. Georgskirche in Großweil. Auch die ist erst auf gotischer Grundlage gebaut worden, aber eine Chorschranke aus dem 7./ 8. Jh. (um 800) bestätigt den Bestand einer Vorgängerkirche.
Weiter zur St. Georgskirche in Weichs, barocker Saalbau mit nördlichem Zwiebelturm, im Kern spätgotisch, Chor 1607 und Langhaus 1665 erneuert … und dennoch auf älterer Grundlage an der Stelle eines Vorgängerbaues …
 
Zuletzt bearbeitet:
Beide (!) Kirchen bestanden über Jahrhunderte bis zur Säkularisation im frühen 19. Jh. nebeneinander, St. Georg gehörte zum Bistum Augsburg, UlF zu Freising.

Danke für die Korrektur.

das ist nicht der im Grabungsbericht auf S. 10 wiedergegebene Plan des Urkatasters
Ich weiß, daher schrieb ich ja "ersatzweise" - anscheinend stammt der Plan aber auch von 1810, er gehört jedenfalls zur "Katasteruraufnahme, bei der von 1808 bis 1854 Bayern vollständig vermessen wurde".

sondern der Plan des bis zur Säkularisaiton zu Freising gehörenden südöstlichen Ortsteiles (Westen ist "oben") von Sindelsdorf.

Also ich sehe hier die Georgskirche (rechts, nördlich des Dorfes). Die gehört zu Augsburg. Richtig?
 
Danke für die Korrektur.
… Also ich sehe hier die Georgskirche (rechts, nördlich des Dorfes). Die gehört zu Augsburg. Richtig?
in der rechten oberen Ecke des Planes (Westen ist darauf oben) ist die Südostecke des fraglichen Geviertes angeschnitten.
Auch die jetzige "Franz-Marc-Straße" nimmt die Grundstücksgrenzen aus dem Urkataster auf, und zwar sowohl im Norden wie auch im Westen.

Kann man hier irgendwie einen Scan einfügen?
 
Kann man hier irgendwie einen Scan einfügen?

Ja.

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Nochmal kurz zum Thema Penzberg/pontes Tesseninos:

Kein archäologischer Hinweis.
Kein Hinweis aus den Quellen.
Kein Hinweis aus der Ortsnamenkunde.

auch Sindelsdorf liegt bei Penzberg
Wir sollten doch Sindelsdorf und Penzberg auseinanderhalten.

Im Fall Sindelsdorf haben wir sowohl archäologische wie auch quellenmäßige Belege aus der Agilolfingerzeit, im Fall Penzberg nicht.
Im Fall Sindelsdorf sprechen die Hinweise und Archäologie für eine Gründung in der Agilolfingerzeit.
Für eine Gründung bereits in römischer Zeit haben wir weder für Sindelsdorf noch für Penzberg einen Beleg.

die u.g. erste Urkunde mit der Erwähnung von Sindelsdorf als "Villa"
Unabhängig davon, was sich hinter einer villa im Einzelfall verbergen mag (ein einzelner Hof, mehrere Höfe, eine kleinere oder eine größere Siedlung): Damit lässt sich kein Zusammenhang mit einer römischen Straßenstation, römischen Brückenkonstruktionen oder einer römischen Siedlung belegen.
 
Mir liegt der Grabungsbericht vor, und ich beziehe mich ausdrücklich und mehrfach auf das dort wieder gegebene Urkataster.
Die Karte von 1810 dürfte älter sein als das Urkataster. Die Gründung der Steuervermessungskommission fand 1808 statt, das Kataster wurde 1864 abgeschlossen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urkataster von Sindelsdorf bereits 1810 fertiggestellt war.

Ich zitiere Heitmeier, weil das Werk offensichtlich weiter verbreitet ist als der Grabungsbericht, den hier offenbar niemand zur Kenntnis nehmen kann oder will.
Dann zitiere doch mal aus dem Grabungsbericht a) die Stelle, die deinere Auffassung nach besagt, dass hier Romanen lebten, b) dass dies der Ort einer römischen Straßenstation war, oder c) dass der Ort inerhalb deines geliebten Gevierts lag oder d) dass die Straßen des Gevierts eine römische Siedlung markieren.

Genauso wie Gerhard Ernst, Martin-Dietrich Gleßgen, Christian Schmitt, Wolfgang Schweickard in "Romanische Sprachgeschichte / Histoire linguistique de la Romania. 1. Teilband" (S. 702 - die östliche Alpenromania) mit den Ausführungen zu Wallgau und Kochelsee negiert wird.
Was genau wird von wem negiert?

Hier geht auch niemand auf den Flurnamen "Weilberg" oder den "Königsberg" ein, der doch die Verbindung zu einer Villa Rustica und einem späteren Herzogsgut im Bereich einer Römerstraße ziehen könnte.
Hilfshypothesen sind eben uninteressant.
Sepiola hat zudem darauf hingewiesen, dass es sich um lateinisch sprachige Urkunden handelt und warum soll in einer lateinischen Urkunde des 7. Jh. nicht der Begriff villa, villarium (= Landgut) in seinem klassischen Terminus verwendet worden sein?
Weil sie Kirchenlatein(!!!) schrieben.

Nehmen wir mal an villa wäre das klassische Landgut der goldenen Latinität. Dann haben wir den Satz: in villa quae dicitur Sindoluesdorf - das übersetze jetzt mal mit Landgut: In dem Landgut das X-Dorf genannt wird? Hältst du das wirklich für eine sinnvolle Übersetzung?
 
Und Heitmeier weiter bezüglich der "Weil-Namen" und ihrer Funktion (S. 605)
Als Gemeinsamkeit der hier aufgeführten Weil-Namen zeichnet sich also eine wichtige Verkehrslage an Straßen oder Straßenkreuzungen ab und die Qualität als Herzogs- bzw. Königsgut. Weil-Namen scheinen im Frühmittelalter Domänen zu bezeichnen, die sich unmittelbar aus römischen Strukturen entwickelten und für die Herrschaftsbildung bzw. als Ressourcen der Herrschaftsausübung keine geringe Rolle spielten

Das überzeugt mich nicht. Ich hatte früher auf einige relativ dicht zusammenliegende Weil-Namen in Württemberg (Weil im Schönbuch, Weil der Stadt, Weilimdorf) hingewiesen. Diese Weil-Orte zeichnen sich dadurch aus, dass sie abseits der belegten wichtigen Römerstraße von Cannstatt über Pforzheim nach Straßburg liegen:
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Die Karte von 1810 dürfte älter sein als das Urkataster. Die Gründung der Steuervermessungskommission fand 1808 statt, das Kataster wurde 1864 abgeschlossen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urkataster von Sindelsdorf bereits 1810 fertiggestellt war.
Ich denke, Sindelsdorf war schon 1810 dran. Diese Jahreszahl wird sowohl unter der Abbildung im Grabungsbericht genannt wie auch auf der von mir verlinkten Detailkarte.

Dann zitiere doch mal aus dem Grabungsbericht a) die Stelle, die deinere Auffassung nach besagt, dass hier Romanen lebten
Die wurde bereits zitiert, von mir noch einmal zitiert und kommentiert:
Wo lagen "Ad pontes Tesseninos"

Demnach sind sich die Archäologen in der Interpretation nicht einig.
Dass Barbara Wührer zur Rechtfertigung ihrer Ansicht auf das aus sprachwissenschaftlicher Sicht so nicht haltbare (siehe dazu schon 2007 Greule in der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte) Rettnersche Sammelsurium zurückgreift, sollte zu denken geben.

b) dass dies der Ort einer römischen Straßenstation war
Dazu finde ich nichts.
c) dass der Ort inerhalb deines geliebten Gevierts lag oder d) dass die Straßen des Gevierts eine römische Siedlung markieren.
Hier handelt es sich um eine Fußnote bei Heitmeier (S. 612), die mit den Worten schließt: "Archäologische Funde fehlen bisher".
 
Zuletzt bearbeitet:
….

Betonung liegt auf heute. Die Hauptstraße und die Penzberger Str. sind vermutlich alt. Wobei alt ein Gummibergiff ist. Die Franz-Marc-Straße dagegen erschließt eine kleine Reihenhaussiedlung, aus dem Luftbild würde ich schätzen aus der ersten Hälfte des 20. Jhdts, vielleicht auch 195er Jahre, und scheint neueren Datums zu sein, dafür spricht ihre sehr gerade Nord-Süd-Führung und auch der Name. Sie heißt eben nicht Viehtrift oder [Ortsname]r Str. o.ä. sie hat keinen alten Namen. Dies gilt in besonderer Weise, wo sie das Areal nach Westen abschließt. Dort, wo sie das Areal nach Norden abschließt, also in ihrer Ost-West-Führung erscheint das aus dem Luftbild weniger klar, aber auch hier hat sie ja den modernen Namen.....
Die Straße ist deutlich (!) älter als Name und Bebauung vermuten lassen. Der Verlauf ist schon im Urkataster in den Flurgrenzen erkennbar und die Straße selbst ist in der historischen Karte von 1905 angelegt (um das im Wesentlichen unbebaute Gelände mit der St. Georgs-Kirche mittig im Osten der Umgrenzung).
BayernAtlas = Zeitreise, während Marc erst 1910 bis 1914 in Sindelsdorf weilte (und seine Mietrechnung z.T. mit Ölgemälden bezahlte, die dann verheizt wurden).
In dieser Karte ist das Geviert mit der zentralen W-O-Wegachse "Kirchenweg" erkennbar, genauso wie der offensichtlich mittelalterliche Dorfkern südöstlich des Gevierts um die Kirche UlF; dieser mittelalterliche Dorfkern hat sich also "außerhalb" bzw. südöstlich des Gevierts gebildet, das im Grabungsbericht als mutmaßlicher Standort der Villa genannt wird.

Die Karte zeigt - den mutmaßlichen Verlauf der vermuteten Römerstraße nach Süden folgend - dann auch wieder in Großweil den quadratischen Dorfkern, der nördlich mittig von der alten St. Georgs-Kirche begrenzt wird.
BayernAtlas = Zeitreise

Ebenso wird hier der "Rain" gezeigt, der faktisch die einzige Möglichkeit war, zwischen Starnberger See, Osterseen und begleitenden Mooren im Norden sowie dem Kochelseemoor im Süden eine solche W-O Verbindung aufzunehmen
BayernAtlas
 
Zuletzt bearbeitet:
wie geht das? Bitte ggf. um eine Erläuterung per pn … Du hast auch den mittelalterlichen Dorfkern farbig eingekreist; die fragliche Fläche findet sich an der jenseitigen Fläche der gelben Straßenmarkierung, die sozusagen die Südostecke darstellt.

D....

Nehmen wir mal an villa wäre das klassische Landgut der goldenen Latinität. Dann haben wir den Satz: in villa quae dicitur Sindoluesdorf - das übersetze jetzt mal mit Landgut: In dem Landgut das X-Dorf genannt wird? Hältst du das wirklich für eine sinnvolle Übersetzung?
Ja, wenn man den Begriff "Dorf" nicht mit dem heutigen Inhalt füllt sondern mit der hier schon mehrfach genannten Funktionsbezeichnung des frühen Mittelalters.

Das hätte ich gerne mal im Wortlaut des Grabungsberichts.
das hat SEPIOLA schon beantwortet
 
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