Probleme Erbteilung Karolinger

Tibius

Neues Mitglied
Hallo :)
Ich stoße immer wieder im Zuge der Einführung der Individualsukzession auf die vorherigen Probleme des fränkischen Erbrechts unter den Karolinger! Kann mir da jemand die Problematik genau erklären?
Schönen Abend noch!
 
Ja ich habe auch schon bisschen im Internet recherchiert, leider ist mir das zu ungenau!
Das ganze ging ja über Generationen und es gab in den diversen Teilreiche unterschiedliche negative Auswirkungen. Leider ist mir die detaillierte Lage eben nicht bekannt. Habe überlegt mir ein passendes Buch zu kaufen, aber ich dachte vielleicht ist hier jemand versiertes unterwegs :)
 
Ja ich habe auch schon bisschen im Internet recherchiert, leider ist mir das zu ungenau!
Das ganze ging ja über Generationen und es gab in den diversen Teilreiche unterschiedliche negative Auswirkungen. Leider ist mir die detaillierte Lage eben nicht bekannt. Habe überlegt mir ein passendes Buch zu kaufen, aber ich dachte vielleicht ist hier jemand versiertes unterwegs :)

Deine Eingangsfrage war nicht sehr konkret formuliert. Wenn Du in die Problematik bezüglich aller Teilreiche und aller Generationen detailliert einsteigen willst, ist ein Buch wahrscheinlich eine gute Idee. Hast Du schon das eine oder andere in der engeren Wahl?
 
Deine Eingangsfrage war nicht sehr konkret formuliert. Wenn Du in die Problematik bezüglich aller Teilreiche und aller Generationen detailliert einsteigen willst, ist ein Buch wahrscheinlich eine gute Idee. Hast Du schon das eine oder andere in der engeren Wahl?
Ja das stimmt, mein Fehler! Allgemein zu den Karolinger findet man ja viel, wenn es jedoch detailliert auf die Sache mit dem Erbrecht/ Problemen eingehen sollen, bin ich etwas ratlos, welches Buch es werden soll. Hast du eine Empfehlung?
 
Ich weiß ja nicht, wie weit Du Dich bisher mit dem Thema beschäftigt hast, aber einen Überblick bietet zumindest Jörg W. Busch, Die Herrschaften der Karolinger 714-911. Das ist mit 150 Seiten ein eher dünnes Buch; ob es Deinen Wissensdurst in allen Detailfragen stillen kann, kann ich nicht sagen.
 
Ich weiß ja nicht, wie weit Du Dich bisher mit dem Thema beschäftigt hast, aber einen Überblick bietet zumindest Jörg W. Busch, Die Herrschaften der Karolinger 714-911. Das ist mit 150 Seiten ein eher dünnes Buch; ob es Deinen Wissensdurst in allen Detailfragen stillen kann, kann ich nicht sagen.
Ja das habe ich auch im Auge, ich denke auch das ich das auf jeden Fall kaufen werde! vielen Dank :)
 
Das mit dem Erbrecht der Karolinger würde mich auch interessieren. Weil: Karl der Kahle war doch Vater von Judith von Frankreich. Die wiederum heiratete in dritter Ehe einen Flamertinghes. Also einen Flandern. Balduin I von Flandern, der sie angeblich entführt haben soll. Wäre Judith eigentlich nach Karl dem Kahlen erbberechtigt gewesen, so wie später in Flandern auch Frauen erben konnten, oder wäre sie aus Gründen der Tatsache eine Frau zu sein, in Westfranken ausgeschlossen gewesen?
 
Das mit dem Erbrecht der Karolinger würde mich auch interessieren. Weil: Karl der Kahle war doch Vater von Judith von Frankreich. Die wiederum heiratete in dritter Ehe einen Flamertinghes. Also einen Flandern. Balduin I von Flandern, der sie angeblich entführt haben soll. Wäre Judith eigentlich nach Karl dem Kahlen erbberechtigt gewesen, so wie später in Flandern auch Frauen erben konnten, oder wäre sie aus Gründen der Tatsache eine Frau zu sein, in Westfranken ausgeschlossen gewesen?

Zunächst eine kurze Korrektur: nicht Westfranken, sondern Westfrankenreich (Francia Occidentalis)

(Westfranken bzeichnet ein ma. Herzogtum: Ostfranken und Westfranken – Wikipedia )

Und Du hast die Frage Dir selber beantwortet:

oder wäre sie aus Gründen der Tatsache eine Frau zu sein, in Westfranken ausgeschlossen gewesen?

Genau so. Nach fränkischen Erbschaftsrecht haben Frauen nicht geerbt (in terram salicam mulieres ne succedant).
Lex Salica – Wikipedia und auch Lex Ripuaria – Wikipedia

Das hätte auch für männliche Nachfahren von Töchtern gegolten, also die Söhne von Judith von Flandern hätten auch keinen Anspruch auf den Thron des Westfrankenreichs gehabt.
 
Anderswo gab es allerdings durchaus Erbtöchter. Diese konnten entweder selber Königinnen werden oder aber an ihren Ehemann und/oder Sohn die Königswürde vermitteln. Selbst dort, wo das salische Recht sonst angewendet wurde, wurde teilweise, wenn es gerade politisch opportun erschien, das Konstrukt der Erbtochter benutzt, um einen Dynastiewechsel zu rechtfertigen.
 
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