Ich möchte mich mal darüber unterhalten, ob und wann die Prinzipien der UNO-Charta, je erfolgreich angewendet wurden! Ihr werdet euch jetzt fragen:
"Wie zur Hölle, kommt der Penner auf so etwas?"
Ganz einfach! Aus persönlichem Interesse, habe ich mir vor etwa 2 Jahren, eine reine nationaler und internationaler Vertrags- und Gesetzestexte besorgt! In Buchform.
Das hat mir ein paar komische Blicke meiner Familie eingebracht.
Worauf ich hinaus will; das Völkerrecht, wird als das Nonplusultra der Rechtsfindung angesehen! Zu Unrecht, wie ich meine. Auch im Grundgesetz heißt es ja in Artikel 25 hochtrabend: In Deutschland gilt das Völkerrecht. Es geht dem Bundrecht vor und erzeugt Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes. Hört sich alles schön an? Aber es klafft eine Lücke zwischen Theorie und Praxis! Und dieser Fakt wurde schon kurz nach Gründung der UNO sehr deutlich.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, liest sich sehr schön und ist auch schlüssig. Das ändert aber nichts daran, dass diese Erklärung, bis heute keine allgemeine Gültigkeit erlangt hat! Sie war vielmehr nichts Anderes, als eine allgemeine Absichtserklärung. Genauso wie die Charta der UN. Ich habe mir das mal ganz langsam und in Ruhe durchgelesen. Weil, es mich interessiert und ich es für ein privates Projekt brauche. Dabei ist mir ein Punkt, besonders aufgefallen, der in der Vergangenheit, eine Bedeutung für uns Deutsche und in der Gegenwart für die Palästinenser hat!
Die UNO, hat laut ihrer Satzung, das Recht, Gebiete oder Völker zu verwalten. Wenn, diese dies nicht selbst können oder noch nicht selbst können. Zu diesem Zweck existiert ein Verwaltungsrat, in diesem Rat, sitzen Länder, die darüber wachen sollen, dass Gebiete und Völker ohne Selbstregierung, sich dahin entwickeln, dass sie sich bald selbst regieren können. Schön und gut. Aber was das Ganze etwas schwierig macht, ist die Tatsache, dass unter den Mandats -oder Verwaltungsmächten, häufig solche Länder waren, welche in früherer Zeit, bereits Gebiete verwaltet haben. Hüstel. Nicht selten waren dies ständige Mitglieder des Sicherheitsrates. Und entgegen den hehren Absichten, empfanden die "Verwalteten" dies nicht als angenehm.
Das einzige Volk, das nominell unter UN-Verwaltung steht, sind die Palästinenser! Und unabhängig, was man von Hamas, Dschihad oder Hisbollah halten mag, leben die Palästinenser, schon länger unfrei, als es die UNO-Charta zulässt. Nämlich 70 Jahre. Anstatt der 60, die maximal vorgesehen sind! Ihr werdet jetzt sagen: Die Palästinenser, verwalten sich erst seit 1994 selbst. Im Übrigen, sind sie von Israel besetzt! Das stimmt ja durchaus. Jedoch, sollte die UNO, mehr Einfluss haben. Und auch sollte es den Palästinensern, relativ gut gehen. Was aber durch verschiedene Faktoren verhindert wird.
Auch uns Deutschen, hätte es ja nach dem Krieg "blühen" können, dass wir von der UNO verwaltet werden. Wir können froh sein, dass uns dies erspart geblieben ist! Denn, die UNO ist ein zahnloser Tiger! Soweit ich weiß, gab es nur einen Versuch, das zu tun, und der endete damit, dass die UNO anerkannte, dass die Namibier sich von ihrer Verwaltungsmacht befreien durften! Aber vielleicht, bin ich auch nur zu pessimistisch. Es mag ja Gelegenheiten gegeben haben, wo dies geklappt hat!
Wenn, Ihr solche Beispiele kennt, dann nennt Sie mir bitte.
"Wie zur Hölle, kommt der Penner auf so etwas?"
Ganz einfach! Aus persönlichem Interesse, habe ich mir vor etwa 2 Jahren, eine reine nationaler und internationaler Vertrags- und Gesetzestexte besorgt! In Buchform.
Das hat mir ein paar komische Blicke meiner Familie eingebracht.
Worauf ich hinaus will; das Völkerrecht, wird als das Nonplusultra der Rechtsfindung angesehen! Zu Unrecht, wie ich meine. Auch im Grundgesetz heißt es ja in Artikel 25 hochtrabend: In Deutschland gilt das Völkerrecht. Es geht dem Bundrecht vor und erzeugt Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes. Hört sich alles schön an? Aber es klafft eine Lücke zwischen Theorie und Praxis! Und dieser Fakt wurde schon kurz nach Gründung der UNO sehr deutlich.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, liest sich sehr schön und ist auch schlüssig. Das ändert aber nichts daran, dass diese Erklärung, bis heute keine allgemeine Gültigkeit erlangt hat! Sie war vielmehr nichts Anderes, als eine allgemeine Absichtserklärung. Genauso wie die Charta der UN. Ich habe mir das mal ganz langsam und in Ruhe durchgelesen. Weil, es mich interessiert und ich es für ein privates Projekt brauche. Dabei ist mir ein Punkt, besonders aufgefallen, der in der Vergangenheit, eine Bedeutung für uns Deutsche und in der Gegenwart für die Palästinenser hat!
Die UNO, hat laut ihrer Satzung, das Recht, Gebiete oder Völker zu verwalten. Wenn, diese dies nicht selbst können oder noch nicht selbst können. Zu diesem Zweck existiert ein Verwaltungsrat, in diesem Rat, sitzen Länder, die darüber wachen sollen, dass Gebiete und Völker ohne Selbstregierung, sich dahin entwickeln, dass sie sich bald selbst regieren können. Schön und gut. Aber was das Ganze etwas schwierig macht, ist die Tatsache, dass unter den Mandats -oder Verwaltungsmächten, häufig solche Länder waren, welche in früherer Zeit, bereits Gebiete verwaltet haben. Hüstel. Nicht selten waren dies ständige Mitglieder des Sicherheitsrates. Und entgegen den hehren Absichten, empfanden die "Verwalteten" dies nicht als angenehm.
Das einzige Volk, das nominell unter UN-Verwaltung steht, sind die Palästinenser! Und unabhängig, was man von Hamas, Dschihad oder Hisbollah halten mag, leben die Palästinenser, schon länger unfrei, als es die UNO-Charta zulässt. Nämlich 70 Jahre. Anstatt der 60, die maximal vorgesehen sind! Ihr werdet jetzt sagen: Die Palästinenser, verwalten sich erst seit 1994 selbst. Im Übrigen, sind sie von Israel besetzt! Das stimmt ja durchaus. Jedoch, sollte die UNO, mehr Einfluss haben. Und auch sollte es den Palästinensern, relativ gut gehen. Was aber durch verschiedene Faktoren verhindert wird.
Auch uns Deutschen, hätte es ja nach dem Krieg "blühen" können, dass wir von der UNO verwaltet werden. Wir können froh sein, dass uns dies erspart geblieben ist! Denn, die UNO ist ein zahnloser Tiger! Soweit ich weiß, gab es nur einen Versuch, das zu tun, und der endete damit, dass die UNO anerkannte, dass die Namibier sich von ihrer Verwaltungsmacht befreien durften! Aber vielleicht, bin ich auch nur zu pessimistisch. Es mag ja Gelegenheiten gegeben haben, wo dies geklappt hat!
Wenn, Ihr solche Beispiele kennt, dann nennt Sie mir bitte.