Sachsen-Anhalt - römische Lager, Funde, Interessantes

Geschützt werden könnte beispielsweise die entdeckte Kontur eines Römerlagers und natürlich eine dazu veröffentlichte Geschichte.

Die Kontur eines Römerlagers ist urheberrechtlich nicht geschützt. Klarer Fall:

§ 1​

Allgemeines​



Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Ein Römerlager ist kein Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst. (Es sei denn, bei dieser Kontur handelt es sich um ein von einem Künstler individuell gestaltetes Kunstwerk.)

Und sogar, wenn das Römerlager aus irgendeinem Grund als Kunstwerk einzustufen wäre, könnte niemand Urheberrechte beanspruchen, denn der Paragraph 7 lautet in erschütternder Schlichtheit:

§ 7​

Urheber​


Urheber ist der Schöpfer des Werkes.





Eine dazu veröffentlichte Geschichte ist urheberrechtlich geschützt. Hier handelt es sich um ein Werk der Literatur oder der Geschichte, und Urheber ist der Autor der Geschichte. Klarer Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist seit der "Motezuma" Geschichte aber nicht mehr strittig. Nach meinem Kenntnisstand kann inzwischen jeder Himmelscheiben nachbilden und verkaufen.

Der Unterschied ist:

Im Fall der Oper "Motezuma" konnte nachgewiesen werden, dass das Werk im 18. Jahrhundert nicht nur aufgeführt wurde, sondern auch die Noten in einer gewissen Stückzahl kopiert worden waren. Man kann also davon ausgehen, dass das Werk schon einmal der Öffentlichkeit zugänglich war. Der § 71 greift in diesem Fall also nicht.

Im Fall der Himmelsscheibe gibt es keinen Beleg, dass sie jemals der Öffentlichkeit zugänglich war.
 
Die Himmelsscheibe ist auch kein "verwaistes Werk".

Verwaiste Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind


Vielleicht nimmst Du doch mal zur Kenntnis, dass die Himmelsscheibe nie ein urheberrechtlich geschütztes Werk war:
Wie sieht das mit einer Mail eines bearbeiteten Luftbildes von mir an den Luftbildarchäologen Schwarz aus. Ich hatte auf einem Luftbild mit Fotosoftware die Linienzüge des andersfarbigen Baumbestands (Blätter/Laub) als Kreis um den Fundort der Scheibe von Nebra dem Landesamt/Schwarz erkannt, durch den zwei kreuzende Achsen führten (Andreaskreuz). Auf dem Luftbild habe ich das durch Punkte dargestellt. Schwarz hat diese Sichtweise als Fantasie bezeichnet. Jahre später sehe ich meine "Fantasie" als ausgeführte mit weißem Kies belegte Wege auf dem MIttelberg. Aber der Schlaumeier hat auf dem Mittelberg weitere Bodenstrukturen übersehen.
Ein ähnliches Verfahren trifft auch für den Schwanebecker Flathberg zu, auf dem der Römerforscher Rainer Friebe (Varusschlacht am Harz.de) seit der "Wende" viele römische Funde gemacht hatte, falls das LDA dort einmal Ausgrabungen anstellen sollte. Mit damaligen alten Google-Luftaufnahmen und unterschiedlicher Fotosoftware konnte ich dort geschlossene Linienzüge von vier übereinander liegen möglichen Heerlagern oder Befestigungsanlagen feststellen, zwei Trapeze, ein riesiges langes Rechteck (1100 m x 600 m) und eine Kreisanlage. Wasser trat in zwei Quellen zu tage. Das Rechteck zeigte sich durch dunkleren Bewuchs aufgrund höherer Nitratwerte oder stärkerer Düngung, alle drei Rechtecke/Trapeze haben abgerundete Eckradien. Zudem könnte an einem ehemaligen Bach eine Badeanlage bestanden haben, genau wie bei Hedemünden, die ein zuständiger Schlaumeier ebenfalls übersehen hatte. Der Bericht liegt der Stadt Hann.Münden vor.
Ähnliche Objekte gibt es auch bei Kalkriese. Nur dort hat man ein Kastell mit Raseneisensteinmauer durch einen Golfplatz überbaut, wie ebenfalls im Landkreis Göttingen bei Speele-Wissmarshof (Bahnen 3 und 4); südlich davon liegt der Flurname Römerschanze?!).
 
Jede Bearbeitung stellt eine eigene geschützte Leistung dar. Problematisch ist nur die eigene Vermarktung. Unsere tageszeitung druckt kaum noch Leserbeiträge ab und die Journalisten wollen eine amtliche Meinung dazu, sonst kriegen sie "es nicht ins Blatt". ich würde deine Meinung über Archäologen nicht bestätigen. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
 
dem Verleumder Grote.
@Burgi du zählst gravierende Anschuldigungen gegenüber Klaus Grote – Wikipedia auf, der im verlinkten Wikipedia Artikel als Entdecker des Römerlagers Hedemünden bezeichnet wird. (Ich war im August 23 dort und fand den archäologischen Themenweg ziemlich verwahrlost; Besucherströme lockt das Lager wohl keine an)
Beurteilen kann und will ich die Anschuldigungen nicht.

Ich bin weder Sondengänger noch suche ich nach Metall/Münzen/Artefakten. Bislang hatte ich nur mit dem LDA Niedersachsen zu tun, wo ich auf eine möglicherweise erhaltene (nur übersandete) Militäranlage von 1916 mit Quellen und Fotos aufmerksam gemacht habe. Der Kontakt war sehr konstruktiv, die zuständigen Fachleute haben die Anlage im Visier. Hierbei bin ich weder der "Finder" noch gar "Entdecker" und geriere mich auch nicht als solcher - mein Interesse ist, dass diese Angelegenheit in die Hände kommt, die sich damit auskennen und die zu entscheiden in der Lage sind, ob man sich überhaupt darum kümmert oder ob das, wie seit 100 Jahren, einfach weiter im Gelände verborgen bleibt.
 
(Ich war im August 23 dort und fand den archäologischen Themenweg ziemlich verwahrlost; Besucherströme lockt das Lager wohl keine an)
Das wäre auch hier in S.-A. nicht anders zu erwarten, wenn der Themenweg nicht mit entsprechenden Erlebnissen verbunden wird. Was die Anerkennung der Entdeckung betrifft, so ist es einfach eine Sache des Anstands, dass die Namen von Entdeckern in Veröffentlichungen genannt werden, sobald diese bestätigt sind. Unabhängig davon, wie die Entdeckungen zustande kommen. Sogar bei ungenehmigtem Vorgehen.
 
Die fotografische oder zeichnerische Wiedergabe der Konturen des Römerlagers mit dem heute angrenzenden Gelände erfüllt den Anspruch auf Urheberschaft.

Klar: Wenn Du eine Zeichnung vom Matterhorn anfertigst, hast Du das Urheberrecht auf die Zeichnung.
Wenn ich ein Foto vom Matterhorn knipse, habe ich das Urheberrecht auf das Foto.

Keiner von uns hat ein Urheberrecht auf das Matterhorn oder seine Konturen.

Und wer eine Zeichnung von einem Römerlager anfertigt, hat das Urheberrecht auf diese Zeichnung, aber nicht auf das Römerlager, nicht auf seine Konturen und nicht auf das Gelände rings ums Römerlager. Darauf gibt es kein Urheberrecht.
 
Klar: Wenn Du eine Zeichnung vom Matterhorn anfertigst, hast Du das Urheberrecht auf die Zeichnung.
Wenn ich ein Foto vom Matterhorn knipse, habe ich das Urheberrecht auf das Foto.

Keiner von uns hat ein Urheberrecht auf das Matterhorn oder seine Konturen.

Und wer eine Zeichnung von einem Römerlager anfertigt, hat das Urheberrecht auf diese Zeichnung, aber nicht auf das Römerlager, nicht auf seine Konturen und nicht auf das Gelände rings ums Römerlager. Darauf gibt es kein Urheberrecht.
Ein Stück eigene Leistung muss vorhanden sein. Wer ein Foto des Matterhorns mit besonderen Wetter- und Lichteffekten aufnimmt, darf es allein vermarkten und mit Werbung möglicherweise viel verdienen. Wer das Feld mit dem Römerlager und einem brillanten Regenbogen erwischt, ebenso. Er kann eine Bildmarke eintragen lassen und passende Produkte damit kennzeichnen und schützen. Und sei es auch nur das zugkräftige Umschlagbild seines Werks: "Römer in Sachsen-Anhalt", oder die Dose mit römischer Fischtunke.
 
Ein Stück eigene Leistung muss vorhanden sein. Wer ein Foto des Matterhorns mit besonderen Wetter- und Lichteffekten aufnimmt, darf es allein vermarkten und mit Werbung möglicherweise viel verdienen. Wer das Feld mit dem Römerlager und einem brillanten Regenbogen erwischt, ebenso. Er kann eine Bildmarke eintragen lassen und passende Produkte damit kennzeichnen und schützen. Und sei es auch nur das zugkräftige Umschlagbild seines Werks: "Römer in Sachsen-Anhalt", oder die Dose mit römischer Fischtunke.

Ja, aber halt nur das Bild mit dem Regenbogen.

Auf den Regenbogen gibt es kein Urheberrecht und auf die Konturen des Römerlagers gibt es auch kein Urheberrecht.
 
Wie sieht das mit einer Mail eines bearbeiteten Luftbildes von mir an den Luftbildarchäologen Schwarz aus. Ich hatte auf einem Luftbild mit Fotosoftware die Linienzüge des andersfarbigen Baumbestands (Blätter/Laub) als Kreis um den Fundort der Scheibe von Nebra dem Landesamt/Schwarz erkannt, durch den zwei kreuzende Achsen führten (Andreaskreuz). Auf dem Luftbild habe ich das durch Punkte dargestellt. Schwarz hat diese Sichtweise als Fantasie bezeichnet. Jahre später sehe ich meine "Fantasie" als ausgeführte mit weißem Kies belegte Wege auf dem MIttelberg.

Du hast das Urheberrecht auf das Foto und ggf. den Text der Mail. Wenn also irgendjemand das Foto ohne Deine Erlaubnis vervielfältigt, verletzt er das Urheberrecht.
Die Kieswege fallen wohl nicht unter das Urheberrecht.


... zu dem Verleumder...

Wenn Du eine solche Anschuldigung - zudem in der Öffentlichkeit - erhebst, solltest Du darauf achten, ob Du die Anschuldigung beweisen kannst. Wenn Du sie nicht beweisen kannst, kann der Schuss nach hinten losgehen.

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Vgl:
 
@Sepiola: Allein selbstverständlich nicht, aber kombiniert. Sonst fehlt der eigene schöpferische Anteil. Im Patentwesen nennt man letzteres "Stand der Technik" Und darin fühle ich mich zuhause.
 
Zuletzt bearbeitet:

So langsam kommst Du dahinter, dass diese Behauptung Stuss war:
Die Kontur auf öffentlich zugänglichen Medien entdeckt zu haben, wäre ganz grob mit der Entdeckung eines Sterns am sichtbaren Firmament vergleichbar. Wurde diese aber auf Grund kontrastreicher Bebauung (Getreide, Mais) und geeigneter Lichtverhältnisse selbst aufgenommen (ich selbst bin vor vielen Jahren noch mit zwei Kreisarchäologen drüber geflogen, ohne eine Spur zu entdecken) liegt eine eigene schützenswerte Leistung (Foto) vor.
 
Ich besitze noch die Ausdrucke meiner alten Emails mit denen ich meine Erstberichte zu den Römerlagerentdeckungen nachweisen kann.
Dr. Heine ist als Adressat aller Römerlagerberichte 2012 verstorben. Damals hat Grote seine Website zum ersten mal geschönt. Dann ist Dr. Cosack als 2. Zeitzeuge verstorben, nun wurde die Website wieder geschönt, und einiges vordatiert. Dr. Hassmann hat Grote die Stange gehalten, der rückt nicht mal meine Leihgaben wieder heraus. Der ehemalige Hedemündener Archäologe Wulf, der sich mit dem Römerlager Hedemünden präsentieren sollte, ist zum Leisetreter geworden, als er federführender Archäologe bei Wilkenburg wurde, der aber andere Mittelalterbefestigungen bei seinen Überprüfungstouren nicht nachvollziehen konnte.
Die meisten Archis sind als Steinzeitspezies in Göttingen ausgebildet worden, genau wie der Mittelsteinzeitler Grote.
Auf brettebenem Boden bringt der Airbonelaserscan gar nichts, da helfen nur gut bearbeitete Luftbilder. In Wäldern sollte man das Gelände kennen um Rückschlüsse zu ziehen. Die meisten Archis laufen im Sommer im Wald herum, da verdecken Laub und Kraut die Gesamtansicht. Wulf hatte Objekte vorher nicht gekannt, und trotz meiner guten Beschreibungen hat er wieder nichts erkennen können. Vielleicht lag das auch am Krähen-Ehrenkodex.
Wulf sollte 2005 eine 200 Hektaranlage mit Verhüttungsplätzen auf Eisenerze überprüfen. Es war außer dem Stadtdenkmalpfleger Klapp der Bautechniker Uckermann dabei und der Archäologe Demant; der wollte aber nur gegen Entlohnung etwas tun. Wulf hatte weder eine Kamera noch eine Maurerkelle dabei.
Mir sind in Südniedersachsen noch einige 100 bis 200 Hektar große Wallanlagen oder Heerlager bekannt, die ich bei "Alle Burgen" unterbringen möchte.
Im Landkreis Osnabrück gibt es eine 300 Hektar Anlage mit Verhüttungsplätzen und bekannten langen breiten Wallresten, deren Fläche von den Bauern als Lager von Hermann dem Cherusker überliefert wird. Leider man glaubt den Landleuten aber nicht, obwohl es ähnliche Großwallanlagen auch im Werragebiet gibt. Immer gab es Oberflächen nahe Erzlager in der Nähe und Verhüttungszentren. Der Wurmberg im Harz ist ebenfalls mit einer mindestens 100 Hektar großen Wallanlage befestigt gewesen ist (Eisenerze und Silber haltige Kupfererze). Im Ostharz und in dessen östlichen Bereich bis über die Saale hinaus habt ihr doch ähnliche Wallanlagen z.B. im Mansfelder Kupferabbaugebiet, von denen meist nur die Zentren untersucht wurden, oder andere Flächen nie untersucht wurden. Solche Dinger werden auch in ganz Mitteldeutschland vorhanden gewesen sein, sonst wären die Römer nicht in solch großen Verbänden einmarschiert.
Zu dem Thema gibt es das Buch von Friedrich Stolberg, Befestigungsanlagen im und am Harz von der Frühgeschichte bis zur Neuzeit, in dem die Vorgeschichtlichen Großwallanlagen/Oppida auch beschrieben worden sind. Manche Großanlagen besaßen eine andere Befestigungstechnik als die spätkeltischen Oppida im Süden. Die Vorbefestigungen wurden aber meist nicht erkannt. Deshalb haben sich die Überreste schlechter erhalten. Ich schätze diese Anlagen wurden von den Germanen während der Einmärsche der Römer wieder erneuert. Und in deren weiterem Umfeld findet man dann die Kastelle und möglichen Lager.
 
Burgi, es steht dir frei, Wissenschaftler - seien es Archäologen oder andere - zu kritisieren. Beiträge, die als üble Nachrede oder Verleumdung aufzufassen sind, muss ich löschen. Und da ich keine Lust habe, hinter dir aufzuräumen, müsste ich im Wiederholungsfalle sperren!
 
Wir haben ja wohl nun zwei getrennte Feldzüge nach Aken. Wenn es um die Datierung geht- könntest Du noch mal ein paar (ungefährliche) Hinweise geben?
 
@Opteryx

habe mir gestern nochmal Aken ll angesehen. Man kann es sogar auf GoogleEarth Daten des Jahres 2000 (!) bis auf die Westseite sehen, wenn auch nur sehr schwach. Die Breite von NW nach SO beträgt 666,0 m. Meiner Meinung nach zeichnet sich auf der Ostseite ein Clavicula-Tor ab. Damit wäre es älter als Aken l.

Grüße zurück
 
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