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Adolf Hitler hatte neben seinen Funktionen als "Führer" und Reichskanzler,
und Kriegsminister noch weitere 71 Funktionen im Staat. Ich kann nichts finden, wer weis die weiteren Funktionen?
die habe ich bereits gefunden
Reichspräsident
Reichskanzler
Oberbefehlshaber der Wehrmacht
Oberbefehlshaber des Heeres
Reichstatthalter in Preussen
Im Buch "Mit Hitler im Bunker" von Bernd Freytag von Loringhoven, berichtet dieser, das er auf einer Generstabsschulung diese auswendig lernen musste, wahrscheinlich spielt auch die Partei mit, da ja Partei und
Staat eins waren.
Hast du das selbst gelesen? Ich traue den Nazis ja allerhand Dummheiten zu und den Generalstäblern in ihren Diensten auch, aber sowas?
Hitler war nicht Reichspräsident, er nahm nur als "Führer" des Deutschen Reiches dessen Funktion als Staatsoberhaupt wahr.
Auch oberster Richter war er nicht. Nur im Zusammenhang mit der Ermordung von Röhm und Co nahm er für sich in Anspruch oberster Gerichtsherr gewesen zu sein. In einer Willkürherrschaft ohne wirkliche Gewaltenteilung und unabhängige Justiz ist die Verwendung rechtsstaatlicher Termini ohnehin problematisch.
Das Buch lese ich gerade und Herr von Loringhoven ist einer der letzten
Überlebenden der Männer des 20 Juli 1944, und bestimmt kein Nazi.
Herr von Loringhoven war nach dem Krieg im obersten Planungsstab der Nato.
c. Hitler als "oberster Gerichtsherr"
Wie bereits oben erwähnt, hatten die Richter im Nationalsozialismus als Rechtsquelle das "gesunde Volksempfinden" zu berücksichtigen, welches sich im Führerwillen ausdrückte. Somit war also auch der persönliche Willen Hitlers als Rechtsquelle verbindlich, was eine weitere Steigerung der Rechtsunsicherheit nach sich zog. Wie problematisch die Zulässigkeit des Führerwillens als Rechtsgrundlage war, zeigt die Tatsache, daß nunmehr geheime Führerbefehle oder -aufträge und sogar der mögliche, wahrscheinliche oder anzunehmende Führerwillen genügte, um Urteile zu begründen oder z.B. eigenmächtige Exekutionen der SS oder Gestapo zu legitimieren; einem dauernden Rechtsmißbrauch und der nationalsozialistischen Willkür waren somit Tür und Tor geöffnet. Außerdem wurde dadurch ein weiterer Grundsatz des Rechtsstaates, die Trennung von Exekutive und Judikative, aufgehoben, da Hitler selbst als "oberster Gerichtsherr" Recht sprechen, Urteile fällen und aufheben konnte. Ohne Gerichtsverfahren wurden so durch ihn oftmals Erschießungen oder die Übergabe eines Verurteilten an die Polizei angeordnet; der Verfassungsgrundsatz vom gesetzlichen Richter wurde dadurch außer Kraft gesetzt. Das wohl bekannteste Beispiel dieser Vorgehensweise stellte der sogenannte "Röhm-Putsch" Ende Juni 1934 dar, als SA-Chef Ernst Röhm, andere SA-Mitglieder und angebliche Verschwörer nicht vor ein Gericht gestellt wurden, sondern auf Befehl Hitlers binnen weniger Stunden ohne jede Gelegenheit zur Verteidigung von SS-Kommandos erschossen wurden. Gerechtfertigt wurden diese Gewaltakte durch Hitler mit der Begründung, er habe "in der Stunde höchster Gefahr als des Volkes 'oberster Gerichtsherr' selber an Stelle der Gerichte" entscheiden dürfen (A. Wagner, Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung, S. 197). Nachträglich wurde diese Aktion im "Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934" legitimiert. Der einzige Artikel lautete: "Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens" (L. Gruchmann, Justiz im Dritten Reich, S. 450). Roland Freisler beschrieb den Grundsatz des Führers als oberster Richter so: "Der Führer ist als oberster Gerichtsherr zugleich der höchste deutsche Richter, der deutsche Richter schlechthin. Richtertum, das nicht auf diesem Satze aufbaut, kann es im nationalsozialistischen Reich nicht geben" (A. Wagner, Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung, S. 205).
Offiziell wurde Hitler zum "obersten Gerichtsherr" durch den Beschluß des Großdeutschen Reichstages vom 26. April 1942, der ihm das Recht zusprach, "alles zu tun, was zur Erringung des Sieges dient oder dazu beiträgt, [...] ohne an bestehende Rechtsvorschriften gebunden zu sein", Hitlers prinzipielle Allzuständigkeit betonte und seine Eigenschaft als "oberster Gerichtsherr" ausdrücklich benannte (G. Werle, Justiz-Strafrecht, S. 580).
Das Buch lese ich gerade und Herr von Loringhoven ist einer der letzten
Überlebenden der Männer des 20 Juli 1944, und bestimmt kein Nazi.
Herr von Loringhoven war nach dem Krieg im obersten Planungsstab der Nato.
Ungefähr das wollte ich mit meinem Satz mit der Willkürherrschaft und dem Rechtsstaat sagen. H. war der "Chef von dat Janze". Zuständigkeits- oder Befugnisfragen waren auf dieser Ebene irrelevant.:friends:Das er Führer, Reichskanzler, Oberbefehlshaber und Oberster Richter in einer Person war gehört doch zum nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Er konnte überall eingreifen, weil er eben der Führer war.
Ungefähr das wollte ich mit meinem Satz mit der Willkürherrschaft und dem Rechtsstaat sagen. H. war der "Chef von dat Janze". Zuständigkeits- oder Befugnisfragen waren auf dieser Ebene irrelevant.:friends:
genau den meine ich, aberwir kommen jetzt eher zu einerdiskusion in seiner Funktion "als oberster Richter".
Meine Ausgangsfrage war, welche Funktionen übte er alles aus-
Das ist eine Frage der Interpretation. Nach § 1 des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1.8.1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers "vereinigt", und dann die Bezeichnung geändert.Hitler war nicht Reichspräsident, er nahm nur als "Führer" des Deutschen Reiches dessen Funktion als Staatsoberhaupt wahr.
Stimmt.Hitlers Ernennung zum "Obersten Gerichtsherrn" soll am 26.4.1942 durch den Reichstag erfolgt sein. Vielleicht hat jemand Zugang zu den Protokollen oder einen Hinweis auf das RGBl. 1942?
Stimmt.
Das ist aber eher als "Ergebenheitsadresse" zu betrachten. Irgendeine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen ergab sich dadurch zu der Zeit nicht mehr.
Es ist schon richtig, in seiner Funktion als "Führer" konnte er in alles eingreifen und hat dieses ja auch durch sogenannte "Führerbefehle"
kundgetan. Aber ich habe das Buch "Mit Hitler im Bunker" so interpretiert,
das er neben seinem Hauptjob "Führer und Reichskanzler" zu sein,
noch andere direkte "Nebenjobs" gehabt haben muss.
Und das ist meine Frage, welche das alles waren.
Vielleicht gehört dazu auch Schirmherr des Roten Kreuzes.
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