Wilfried meint, dass in Rom der Bürger ein "teilweises" oder "einegschränktes" Bürgerrecht hatte, weil sie auch formal nicht den gleichen Einfluss hatten wie Römer der Oberschicht. Die Gewichtung des Bürgers innerhalb der Bürgerschaft war vom sozialen Stand abhängig, nicht nur faktisch (das ist heute nicht anders), sondern auch per Gesetz. Das ist auch richtig und klassifiziert die römische Republik (grob gesagt) als Oligarchie, was auch deine Aussage war, Dieter.
Soweit (bzw insofern, wenn ich damit überhauot richtig liege) gehe ich auch konform, allerdings verstehe ich das nicht:
In Athen fast eine Unmöglichkeit. Hier hatte die Mehrheit der Bewohner eben überhaupt kein Bürgerrecht, auch wenn es sich um Freie handelte.
Das ist mE Unsinn, auch im Vergleich zu Rom. Es stimmt, dass das römische Bürgerrecht immer weiter ausgedehnt wurde, aber das geschah im Zusammenhang mit der Ausbreitung und Etablierung des römischen Reiches, ert über Italien, dann über immer größere Gebiete. Etwas derartiges kann es in Athen gar nicht gegeben haben, da das "attische Reich" kein Jahrhundert lang bestand hatte.
Die Metöken war in Athen eine klare Minderheit. Die Mehrzahl der attischen Freien waren Menschen, die zur "Bürgerschaft" gehörten, und sich in die Liste der Bürger eintragen lassen konnten, wenn sie nicht grade Frauen waren, oder Minderjähtig, oder (evtl) keinen eigenen Haushalt führten, oder etc. Aber keines dieser Etc gilt für Rom nicht auch.
Die Ausweitung des Bürgerrechts in Rom war va eine Sache der späten Republik, und dann der Kaiserzeit. Ob es eine praktikable Möglichkeit gab, als Fremder römischer Bürger zu werden, als Rom noch ein kleiner Stadtstaat unter vielen war, kA.