Baden, Württemberg, und Hohenzollern wurden zu Baden-Württemberg

Volksbefragung Sept. 1950: In Gesamtbaden nur knappe Mehrheit von ca. 50,7 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksabstimmung Dez. 1951: In Gesamtbaden nur leichte Mehrheit 52,2 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksentscheid im Landesteil Baden am 7. Juni 1970: nur noch marginale 18,07% für Wiederherstellung des alten Baden.

Zu keinem Zeitpunkt konnte mit den Stimmenergebnissen eine unhinterfragbare, politisch ausreichend legitimierende, tragfähige qualifizierte Mehrheit von 2/3 oder ¾ der gültigen Stimmen für die Wiederherstellung des alten Badens erreicht werden.

Nachdem die drei Bundesländer (Süd)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern untereinander keine Einigung in dieser Frage erreichten, ging die weiteren Aufgaben und Initiativen sowieso auf die Bundesebene zurück.

Der Volksentscheid in Landesteil Baden 1970 fand unter der Regierung des südbadischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger statt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht zu vergessen, dass das stärker agrarisch ausgerichtete alte Baden wirtschaftlich am Tropf der Republik gehangen hätte und damit wesentlich eingeschränkter in der Flexibilität und Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung als der tatsächlich entstandene Südweststaat geblieben wäre. Also ein weiterer Problemfall im Südwesten.
 
Volksbefragung Sept. 1950: In Gesamtbaden nur knappe Mehrheit von ca. 50,7 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksabstimmung Dez. 1951: In Gesamtbaden nur leichte Mehrheit 52,2 % für Wiederherstellung des alten Baden.

Volksentscheid im Landesteil Baden am 7. Juni 1970: nur noch marginale 18,07% für Wiederherstellung des alten Baden.

Zu keinem Zeitpunkt konnte mit den Stimmenergebnissen eine unhinterfragbare, politisch ausreichend legitimierende, tragfähige qualifizierte Mehrheit von 2/3 oder ¾ der gültigen Stimmen für die Wiederherstellung des alten Badens erreicht werden.

Nachdem die drei Bundesländer (Süd)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern untereinander keine Einigung in dieser Frage erreichten, ging die weiteren Aufgaben und Initiativen sowieso auf die Bundesebene zurück.

Der Volksentscheid in Landesteil Baden 1970 fand unter der Regierung des südbadischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger statt.
Das sind doch Nebelkerzen.

Land Baden-Württemberg schrieb:
Inzwischen beschäftigte sich nach dem Willen der drei westlichen Besatzungsmächte der „Parlamentarische Rat“ mit der Ausarbeitung einer Verfassung für den deutschen Staat. Für den deutschen Südwesten kam es darin, auf Initiative aus Württemberg-Hohenzollern, zu einer Sonderregelung für die Lösung der Südweststaatsfrage. In dem betreffenden Artikel 118 hieß es, es könne abweichend von der in Artikel 29 geregelten Länderneugliederung durch Vereinbarung der drei südwestdeutschen Länder zu einer Neugliederung des südwestdeutschen Gebiets kommen. Ohne eine Vereinbarung werde die Neugliederung durch ein Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehe. Als im April 1950 die Alliierten dem Artikel 118 zustimmten, war eine weitere Hürde auf dem Weg zum Südweststaat genommen.

Und

Land Baden-Württemberg schrieb:
Die Altbadener, die sich zum Heimatbund Badenerland zusammenschlossen, führten auch nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg ihren Kampf um die Wiederherstellung des früheren Landes Baden fort. Sie zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es gestand ihnen 1956 zu, dass die badische Bevölkerung in einer nochmaligen Volksabstimmung über den Verbleib ihrer Heimat im Land Baden-Württemberg entscheiden dürfe. Erst am 7. Juni 1970 kam es zu dieser erneuten Volksabstimmung. Das Ergebnis war ein eindrucksvolles Bekenntnis der badischen Bevölkerung für das Land Baden-Württemberg. Bei einer Beteiligung von mehr als 62 Prozent stimmten knapp 82 Prozent für den Verbleib beim Land Baden-Württemberg.
Fakt ist, dasss 1956 das Bundesverfassungsgericht die Vorgehensweise bei der Volksabstimmung zum Entstehen des Südweststaates als nicht verfassungsgemäß beurteilt hat. Was passierte dann? Es wurde unverzüglich der Beschluss des höchsten deutschen Gerichtes umgesetzt und die Wahl im Bundesland Baden in seinen Grenzen von 1815 wiederholt? Ein Schabowski hätte gesagt "ist das sofort, unverzüglich". In Stuttgart bequemte man sich nach 14 Jahren mal dem Gerichtsurteil nachzukommen. Und auch nur dann, weil man sich der Mehrheit sicher war. Sonst würde man da heute noch drauf warten.

Im Grundgesetz Artikel 29 steht nichts von qualifizierter Mehrheit für die Vereinigung von Bundesländern

3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
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Wie ist denn der Zaubertrick zustende gekommen, dass man damals drei Bundesländer (Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden) hatte, aber dann in vier Stimmbezirken wählen musste? Wurde nicht die vorherige Probeabstimmung dazu verwendet um dann vier Bezirke einteilen zu können. Wurde damit das von den Württembergern gewünsche Ergebnis erzielt oder nicht? Hatten diese vier Stimmbezirke identische Bevölkerungszahlen oder wurde auch das nicht eingehalten?

Für mich auf heutige Verhältnisse übertragen:

Russland bietet eine demokratische Lösung für den Ukrainekrieg an. Man bildet vier Stimmbezirke

- Russland westlich des Urals
- Russland östlich des Urals
- die Krim
- die Ukraine ohne die Krim

Für die Bildung eines Gesamtstaates genügt dann die Mehrheit für diesen Einheitsstaat in drei Stimmbezirken. Von Württemberg lernen, heißt siegen lernen ;)
 
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