Baden, Württemberg, und Hohenzollern wurden zu Baden-Württemberg

Bundesverfassungsgericht schrieb:
In diesen Vorschriften trägt das Grundgesetz dem demokratischen Prinzip Rechnung. Es verwirklicht ein Stück Selbstbestimmungsrecht des Volkes. Es geht hier also um ein zentrales Verfassungsprinzip. Soweit in Art. 29 GG der Bevölkerung ein Initiativrecht, Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden ist, kann sonach im Hinblick auf der Bedeutung dieser Rechte nicht angenommen werden, das sie irgendeinem Bevölkerungsteil im Neugliederungsprozess nach Art. 29 Abs. 2 bis 6 GG vorenthalten oder verkürzt werden sollte. Das hätte ohne Verletzung des Gleichheitssatzes auch nicht geschehen können.

DFR - BVerfGE 5, 34 - Baden-Abstimmung

Also ich stehe da ziemlich stabil am Fenster.
 
Also ich stehe da ziemlich stabil am Fenster.

Oder Du liegst mit dem Fensterrahmen in der Hand auf dem Bürgersteig.

Ich möchte doch darum bitten, die Torpfosten nicht zu verschieben. Das Bundesverfassungsgericht geht nicht davon aus, dass Artikel 3 GG durch einen anderen Artikel des Grundgesetzes verletzt wird.
 
Also ich habe keine Kompetenz in Jura. Ich werde höchstens davon inspiriert, dass meine Wohnung in Karlsruhe vorher acht Jahre von einem Bundesrichter bewohnt war. Aber das tut ja nichts zur Sache beitragen.

Beruflich habe ich seit einigen Jahren das schmerzhafte Vergnügen, die Urteile des XI. Zivilsenats durchzulesen. Dort kann man sehen, welche Bedeutung die Richter und deren Weltanschauung in der Rechtsprechung haben. War unter dem vorsitzenden Richter Nobbe die Urteile immer sehr bankenfreundlich, wurden die Urteile nach der Übernahme durch Jürgen Ellenberger meiner Meinung nach äußerst verbraucherfreundlich. Ich würde jetzt nicht wagen zu behaupten, dass der Senat ein gestörtes Verhältnis zum Geschäftsmodell einer Bank hat. Ellenberger geht nun bald in Rente. Die Finanzbranche wird mit der Trauer klarkommen.,

Warum dieser scheinbar themenfremde Abweg. Die Gesetze haben sich unter Nobbe und Ellenberger nicht unterschieden, trotzdem waren meines Erachtens deren Auslegung um 180 Grad abweichend.

Und das habe ich auch zum Bundesverfassungsgericht behauptet. Während in der Frühzeit des BVerfG man noch an den Buchstaben des GG hing, wird heutzutage eine emanzipierte Auslegung gelebt. Man wagt sich, den Text auch im Sinne seines Geistes auszulegen. Und deshalb wäre meines Erachtens das Urteil in der Badenfrage heute mutiger als es 1956 war.

Ich gehe davon aus, dass Du ein juristisches Studium belegt hast. Daher sehe ich bei einer juristischen Diskussion zugegebenermaßen schlecht aus. Aber Jura ist keine Mathematik oder Physik. Man kann nichts wiegen oder zählen. Daher wird Dir Dein hochbezahlter Rechtsanwalt gerne versichern, dass Deine Aussichten im Prozess nicht garantiert, aber doch rosig sind. Und nach verlorenem Prozess, nach vergeigter Revision und der abgeschmetterten Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Dir erklären, es hätte auch anders ausgehen können.

Daher ziehe ich mich jetzt aus dem Faden zurück und gehe erstmal ohne Internet in den Urlaub.
 
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