.... das scheint alles auf eine Diskussion über die Definition von "Beruf" hinauszulaufen.
Hier noch zum Thema "Müller u. unehrlich", Auszüge aus:
Einst galt der Müller als größter Dieb im Land
5. Teil der WELT-Serie über Namenforschung: Kein Beruf war häufiger und keiner außer dem des Bauern so wichtig - Aber warum war der Müller "ehrlos"? von Hans Markus Thomsen
"Für die Versorgung der Bevölkerung war der Müller unersetzlich. So unersetzlich, dass er nicht in den Krieg ziehen musste. Genauer: Er durfte nicht, wie auch die Schäfer und Hirten nicht, die ihre Herden nicht allein lassen konnten. Die alte germanische Standeseinteilung war aber durch Waffenrecht und Waffenpflicht bedingt. Wer weder berechtigt noch verpflichtet war, im Heer zu kämpfen, der gehörte zu keinem anerkannten Stand, er war standeslos. Und weil es außer der Waffenehre keine andeutungsweise so wichtige Ehre gab, so war der Müller - nach altem Sprachgebrauch - unehrlich.
Die gesellschaftliche Niedrigstellung der "Ehrlosigkeit" ging aber nicht so weit, dass etwa der Schwur des Müllers vor Gericht nichts galt. Aber er konnte nicht in die Ehrenämter der Gemeinde gewählt werden, keine achtbare Zunft oder Gilde nahm ihn auf. Und das Schlimmste: Er durfte keine "ehrbare Dirne" ehelichen. Noch im Jahre 1686 drohten in Hamburg die Reepschläger (Seiler) einem ihrer Meister, der eine Müllerstochter zur Frau nehmen wollte, den Ausschluss aus ihrer Zunft an. Der Meister rief den Rat der Stadt an. Und der erkannte - ganz fortschrittlich - diesen Teil der Zunftsatzung als nicht rechtsverbindlich und ordnete die "Zulassung" der Müllerstochter an.
Noch 1652 gab es im Herzogtum Braunschweig die Anweisung, den neu geborenen Müllerskindern die "Unehrlichkeit" in den Taufschein einzutragen. Und nach wie vor galt in allen deutschen Landen die Bestimmung, dass die Müller den Unehrlichsten von allen behilflich sein mussten. Sie hatten dem Henker bei einer Hinrichtung die Galgenleitern zu stellen.
Wie kein anderer Beruf saß der Müller also in vielen Zwickmühlen. So war auch der "Mühlenfriede" ein für ihn zweifelhaftes Privileg. Mühlenfriede bedeutete: Ein Übeltäter, der sich in eine Mühle geflüchtet hatte, durfte nicht mit Gewalt herausgeholt werden. Diese Bestimmung hatte einen ganz praktischen Grund: die Furcht, die Mühle könnte durch die Gewalthandlung Schaden nehmen. Wie der Müller aber mit dem Galgenvogel in seinem Haus zurechtkam, war seine Sache."
Hier noch zum Thema "Müller u. unehrlich", Auszüge aus:
Einst galt der Müller als größter Dieb im Land
5. Teil der WELT-Serie über Namenforschung: Kein Beruf war häufiger und keiner außer dem des Bauern so wichtig - Aber warum war der Müller "ehrlos"? von Hans Markus Thomsen
"Für die Versorgung der Bevölkerung war der Müller unersetzlich. So unersetzlich, dass er nicht in den Krieg ziehen musste. Genauer: Er durfte nicht, wie auch die Schäfer und Hirten nicht, die ihre Herden nicht allein lassen konnten. Die alte germanische Standeseinteilung war aber durch Waffenrecht und Waffenpflicht bedingt. Wer weder berechtigt noch verpflichtet war, im Heer zu kämpfen, der gehörte zu keinem anerkannten Stand, er war standeslos. Und weil es außer der Waffenehre keine andeutungsweise so wichtige Ehre gab, so war der Müller - nach altem Sprachgebrauch - unehrlich.
Die gesellschaftliche Niedrigstellung der "Ehrlosigkeit" ging aber nicht so weit, dass etwa der Schwur des Müllers vor Gericht nichts galt. Aber er konnte nicht in die Ehrenämter der Gemeinde gewählt werden, keine achtbare Zunft oder Gilde nahm ihn auf. Und das Schlimmste: Er durfte keine "ehrbare Dirne" ehelichen. Noch im Jahre 1686 drohten in Hamburg die Reepschläger (Seiler) einem ihrer Meister, der eine Müllerstochter zur Frau nehmen wollte, den Ausschluss aus ihrer Zunft an. Der Meister rief den Rat der Stadt an. Und der erkannte - ganz fortschrittlich - diesen Teil der Zunftsatzung als nicht rechtsverbindlich und ordnete die "Zulassung" der Müllerstochter an.
Noch 1652 gab es im Herzogtum Braunschweig die Anweisung, den neu geborenen Müllerskindern die "Unehrlichkeit" in den Taufschein einzutragen. Und nach wie vor galt in allen deutschen Landen die Bestimmung, dass die Müller den Unehrlichsten von allen behilflich sein mussten. Sie hatten dem Henker bei einer Hinrichtung die Galgenleitern zu stellen.
Wie kein anderer Beruf saß der Müller also in vielen Zwickmühlen. So war auch der "Mühlenfriede" ein für ihn zweifelhaftes Privileg. Mühlenfriede bedeutete: Ein Übeltäter, der sich in eine Mühle geflüchtet hatte, durfte nicht mit Gewalt herausgeholt werden. Diese Bestimmung hatte einen ganz praktischen Grund: die Furcht, die Mühle könnte durch die Gewalthandlung Schaden nehmen. Wie der Müller aber mit dem Galgenvogel in seinem Haus zurechtkam, war seine Sache."