Bestattungen und Grabbeigaben der Merowingerzeit in den Schriftquellen

Maglor

Aktives Mitglied
Die Franken, Alamannen, Thüringer, Bajuwaren, Langobarden u.a. sind archäologisch durch ihre reichen Grabbeigaben besonders interessant. Das Phänomen ist auch als Reihengräberkultur oder Reihengräberzivilisation bekannt. Während die alten Sachsen ihre Toten verbrannten, bestatteten die Franken u.a. ihre Toten in Körpergräbern. Anders als die Goten gaben die Franken und insbesondere auch die Alamannen den männlichen Toten teils zahlreiche Waffen mit ins Grab. Bei guten Erhaltungsbedingungen sind vereinzelt sogar Betten, Stühle, Musikinstrumente etc. nachgewiesen. An archäologischen Quellen herrscht also kein Mangel.

Meine Frage betrifft die schriftliche Überlieferung. Gibt es Berichte von spätantiken oder frühmittelalterlichen Autoren über die Bestattungssitten bei den Franken der Merowingerzeit?

Ich kenne die Beschreibung von Grabbeigaben in der angelsächsischen Dichtung Beowulf und die spektakuläre Beschreibung einer wolgabulgarischen Königsbestattung (Wikingerzeit) durch ibn Fadlan. Gibt es vielleicht ähnliche schriftliche Überlieferung aus der Merowingerzeit?
 
Hiernach kommen Gregor von Tour u.a. in Frage, Anfang des abstracts:
"Entlang der drei Stichworte der Tagung soll in diesem Beitrag eine zusammenfassende Übersicht dessen geboten werden, was sich anhand archäologischer Funde und Befunde zu Bestattungsritualen des 5. bis 8. Jahrhunderts aussagen lässt. Über Sterben und Begräbnis berichten einige erzählende Texte (Gregor von Tours), und auch die Präsentation des Leichnams kann eher durch schriftliche als durch archäologische Quellen beschrieben werden."

Bestattungsrituale zur Merowingerzeit. Frühmittelalterliche Reihengräber und der Umgang mit dem Tod. In: Körperinszenierung, Objektsammlung, Monumentalisierung. Totenritual und Grabkult in frühen Gesellschaften. Archäologische Quellen in kulturwissenschaftlicher Perspektive, hrsg. Christoph Kümmel/Beat Schweizer/Ulrich Veit. Tübinger archäologische Taschenbücher 6 (Münster u. a. 2008) S.151–177
 
Ich kenne die Beschreibung von Grabbeigaben in der angelsächsischen Dichtung Beowulf und die spektakuläre Beschreibung einer wolgabulgarischen Königsbestattung (Wikingerzeit) durch ibn Fadlan. Gibt es vielleicht ähnliche schriftliche Überlieferung aus der Merowingerzeit?
Beim Beowulf handelt es sich ja nun um Literatur, wo sicherlich auch mit dem Stilmittel der Übertreibung gearbeitet wurde, bei Aḥmad Ibn Faḍlān muss man den Exotismus mitbedenken. Also in der Historiographie ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass da minutiös die Grabbeigaben aufgelistet werden.
 
Vielleicht fehlte auch schlicht der Ansatz für Exotismus, weil die wesentliche Elemente der fränkischen Bestattungskultur von den Gallo-Romanen übernommen wurde und daher für den spätantiken Gallo-Romanen einfach nicht exotisch wirkten. Die Reihengräberkultur entstand im spätantiken Gallien. Germanische Zuwanderer übernahmen von den einheimischen Gallo-Romanen die Körperbestattung mit Grabbeigaben. Besonders interessant ist die Übernahme des Charonspfennigs durch die Germanen. Dieser Bestattungsbrauch eindeutig mit der römischen Religion verknüpfte Bestattungsbrauch verbreitete sich bald auch rechts des Rheins.

Gregor von Tours beschrieb die Bestattungen von romanischen Klerikern und Heiligen. So beschrieb er die Bestattung der Heiligen Radegunde, zuvor thüringische Prinzessin und fränkische Königin. Tatsächlich war Gregor Zeuge dieser Bestattung. Laut Gregor wurde Radegunde in "sauberen Leinentüchern" bestattet. Interessanterweise sind ihre Reliquien bis heute erhalten geblieben.

Für die extremen Bestattungsrituale der heidnischen fränkischen Könige interessierte sich Gregor von Tours anscheinend weniger. Zur Bestattung Childerichs I. wurden 21 Pferde getötet sowie hunderte Schmuckstücke aus Gold und Edelstein vergraben - scheinbar nicht erwähnenswert.
Lediglich über Chilperich I. schrieb Gregor, der König sei in "besserer Kleidung" in einer Kirche in Paris bestattet worden.

Eine der wenigen Schriftquellen zum Thema sind die Volksrechte, in denen der Grabraub unter Strafe gestellt wurde. Grabräuber sollen laut salischem Recht ein Bußgeld von 200 Solidi zahlen, was dem Wergeld für Mord an einem freien Mann entspricht. Durch die Archäologie konnte der Grabraub vergleichsweise oft nachgewiesen worden. Grabräuber gingen teilweise so gezielt vor, dass Archäologen davon ausgehen, dass die Grabräuber Zeugen der Bestattung waren, weil sie genau wussten, wo die kostbarsten Grabbeigaben lagen.
 
Zurück
Oben