Die Heilige Inquisition und die Folter

Und bereits 1275 wurde die erste Hexe, die im Rahmen eines Inqusitionsverfahren verurteilt wurde , in Toulouse verbrannt.

Der älteste Bericht über diese Begebenheit stammt aus dem 15. Jahrhundert und wird allgemein hin als fiktional eingestuft.

https://en.wikipedia.org/wiki/Ang%C3%A9le_de_la_Barthe

Armer Konrad schrieb:
Anfang des 13. Jahrhundert gab Gregor IX als erster Papst den Befehl, Hexen zu verfolgen.

Unter Papst Gregors IX. Ägide ist in Südfrankreich die Inquisitionsgerichtsbarkeit eingeführt wurden. Das er aber schon zur "Hexenverfolgung" aufgerufen hätte ist mir neu. Worauf stützt sich diese Behauptung.
 
Unter Papst Gregors IX. Ägide ist in Südfrankreich die Inquisitionsgerichtsbarkeit eingeführt wurden. Das er aber schon zur "Hexenverfolgung" aufgerufen hätte ist mir neu. Worauf stützt sich diese Behauptung.

Gregor IX hatte 1233 erstmals, auf Veranlassung seines Inqusitiors Konrad von Marburg, den "Tatbestand" der Teufelsbuhlschaft / Teufelsanbetung als besondere Form der Häresie definiert. Kornard von Marburg wollte in Deutschland eine Ketzerbewegung der "Luziferianer" entdeckt haben. Teufelsanbetung war Ketzern vorher aber noch nie vorgeworfen worden. Dieser neue Anklagepunkt wurde in der Folgezeit gewöhnlich gegen Hexen - im Gegensatz zu "gewöhnlichen" Ketzern - angewandt.
Insofern bin auch dagegen, dass Ketzer- und Hexenprozesse strikt getrennt betrachtet werden. Die Anklage auf Hexerei war m.E. nach eigentlich ein Ketzerprozess mit dem speziellen Tatbestand der Teufelsanbetung.

Auf die Schnelle kann ich hier nur den Verweis auf Wikipedia angeben
https://de.wikipedia.org/wiki/Vox_in_Rama

Unter diesem Gesichtspunkt könnte Prozess gegen Angéle de la Barthe zum Mindesten in chronologischer Hinsicht (1275) doch noch passen und müsste nicht zwingend eine Fiktion sein. Zugegebenermassen ist es natürlich immer problematisch, wenn keine zeitgenössischen Quellen im Original vorhanden sind. Aber das geht ja auch einigen mittelalterlichen Schlachten so. -:) (Und auch Tohmas von Aquin hatte da bereits seine Theorie des Satanpaktes zu "Papier" gebracht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gregor IX hatte 1233 erstmals, auf Veranlassung seines Inqusitiors Konrad von Marburg, den "Tatbestand" der Teufelsbuhlschaft / Teufelsanbetung als besondere Form der Häresie definiert. Kornard von Marburg wollte in Deutschland eine Ketzerbewegung der "Luziferianer" entdeckt haben. Teufelsanbetung war Ketzern vorher aber noch nie vorgeworfen worden. Dieser neue Anklagepunkt wurde in der Folgezeit gewöhnlich gegen Hexen - im Gegensatz zu "gewöhnlichen" Ketzern - angewandt.
Insofern bin auch dagegen, dass Ketzer- und Hexenprozesse strikt getrennt betrachtet werden. Die Anklage auf Hexerei war m.E. nach eigentlich ein Ketzerprozess mit dem speziellen Tatbestand der Teufelsanbetung.

Auf die Schnelle kann ich hier nur den Verweis auf Wikipedia angeben
https://de.wikipedia.org/wiki/Vox_in_Rama

Unter diesem Gesichtspunkt könnte Prozess gegen Angéle de la Barthe zum Mindesten in chronologischer Hinsicht (1275) doch noch passen und müsste nicht zwingend eine Fiktion sein. Zugegebenermassen ist es natürlich immer problematisch, wenn keine zeitgenössischen Quellen im Original vorhanden sind. Aber das geht ja auch einigen mittelalterlichen Schlachten so. -:) (Und auch Tohmas von Aquin hatte da bereits seine Theorie des Satanpaktes zu "Papier" gebracht)

Am Anfang gab es wohl eine strikte Trennung der „Aufgabengebiete“. Hier die kirchliche Inquisition zuständig nur gegen Häresie und dort die weltliche Gerichtbarkeit zuständig für die Hexerei. Sicher hat sich die Kirche aber recht bald und immer wieder eingemischt, um nicht an Einfluß zu verlieren.

1258 erklärte Papst Alexander IV. die Kirche nicht zuständig für angebliche Hexerei.

1324 wurde Alice Kyteler als angenommen erste Person in Irland angeklagt und verurteilt wegen Hexerei. Sie konnte fliehen aber ihre Dienerin Petronilla de Meath wurde als Ersatz ausgepeitscht und am 2.11.1324 verbrannt.

1326 definierte Papst Johannes XXII. in seiner Bulle Super Illius Specula Hexerei als Häresie. Bisher strikt getrennt wurden das nun zusammen gesehen.

1233 erließ Papst Gregor IX. die Bulle Vox in Rama. Erstes Edikt gegen Hexerei.
 
Am Anfang gab es wohl eine strikte Trennung der „Aufgabengebiete“. Hier die kirchliche Inquisition zuständig nur gegen Häresie und dort die weltliche Gerichtbarkeit zuständig für die Hexerei. Sicher hat sich die Kirche aber recht bald und immer wieder eingemischt, um nicht an Einfluß zu verlieren.

1258 erklärte Papst Alexander IV. die Kirche nicht zuständig für angebliche Hexerei.

1324 wurde Alice Kyteler als angenommen erste Person in Irland angeklagt und verurteilt wegen Hexerei. Sie konnte fliehen aber ihre Dienerin Petronilla de Meath wurde als Ersatz ausgepeitscht und am 2.11.1324 verbrannt.

1326 definierte Papst Johannes XXII. in seiner Bulle Super Illius Specula Hexerei als Häresie. Bisher strikt getrennt wurden das nun zusammen gesehen.

1233 erließ Papst Gregor IX. die Bulle Vox in Rama. Erstes Edikt gegen Hexerei.


Ich habe mich im Thread 21 offensichtlich ungenau ausgedruckt. Ich möchte hier versuchen, in etwas einfacherer Weise verständlich zu machen, um was es mir geht.

Ich bin der Ansicht, dass die "klassischen" Hexenprozesse eben gerade Häresieprozesse waren (auch wenn die tatsächliche Motivation eine ganz andere war !) und nicht einfache Zauberei- oder Magieprozesse. Im folgenden eine, der Verständlichkeit geschuldete, einfache und deshalb notgedrungen plakative Darstellung der Entwicklung, wie ich sie interpretiere.

Im Früh- und zu Beginn des Hochmittelalters gab es zweilerlei Arten von Prozessen:

1) Die Hexenprozesse, welche eigentlich "Zaubereiprozesse" waren und unter weltlichem Vorsitz durchgeführt wurden. Hier wurden ausschliesslich Fälle von "Schadenzauber" verhandelt. Die Beteiligten der Gerichtsverhandlung waren dabei von der grundsätzlichen Existenz der Magie überzeugt. Verboten war dabei nicht die Anwendung von Zauberei, sondern die Anwendung von Zauberei zum Schaden von jemandem. Dabei wurde die Zauberin nicht unbedingt getötet, sondern ihre Strafe stand in direktem Zusammenhang mit der Grösse des "angrichteten" Schadens.

Die "positive" Anwendung von Zauberei wurde nicht bestraft. In der "Spiezer Chronik" des Diebold Schilling ist ein Fall festgehalten, in dem eine Hexe vermittels Schadenzauber eine belagerte Stadt vor dem feindlichen Heer rettet. Selbstverständlich wurde diese Hexe nicht angeklagt.

Solche frühen "Hexenprozesse" fanden ohne Beteiligung von Klerikern statt, und zwar deshalb, weil es für die Kirche schlichtweg gar keine Magie gab und folglich jede Art von Zauberei - ob gute oder schlechte - gar nicht möglich war. Nur Gott, Jesus und ev. einige Heilige konnten Wunder wirken, sonst niemand. Das ganze war für die Kirche nur Aberglaube - ich meine, ursprünglich hatte das Wort die Bedeutung von "Gegenglaube" - der aber nicht als Häresie einzustufen sei und dem man am Besten mit "freundlicher Belehrung" entgegen treten soll. Das dennoch einzelne magische Praktiken in From von "frommer Zauberei" in kirchliche Rituale Eingang gefunden haben, ist ein anderes Thema.

2) Die Ketzerprozsesse, welche wahlweise von weltlichen Gerichten mit der Beteiligung von Klerikern oder von kirchlichen Gerichten abgehalten wurden. Hier befanden theologisch geschulte Kleriker über die Schuld. Es ging dabei immer um Häresie und zwar um "Irrglauben" oder dem "Abfall vom Glauben", in selteneren Fällen um den "Unglauben" wobei hier der Unterschied zum "Irrglauben" nicht ganz ersichtlich ist. Dabei ging es aber nie um Zauberei oder Magie, da diese ja nicht existierten. Irrgläubige und Ungläubige wurden meist erst hingerichtet, wenn sie sich wiederholt "verstockt" zeigten (mit oder ohne Inqusitionsverhandlung), und nicht zur allgemeinen Lehrmeinung der Kirche zu bewegen waren. Die Prozesse und Kreuzzüge gegen Katharer/Albigenser und Waldenser gehören in diese Kategorie.

Im späten Hoch- und im Spätmittelalter vermischten sich Hexen- und Häresieprozesse, als sich die Scholastik (indirekt) der Sache annahm. Nach meinem Verständnis war die Scholastik im Wesentlichen der Versuch, auf philosophisch-logische Weise die Richtigkeit des christlichen Glaubens gewissermassen "wissenschaftlich" zu beweisen. Das ein solcher Beweis zum Scheitern verurteilt sein muss, ist eine moderne Erkenntnis. Im Zusammenhang mit diesen scholastischen Versuchen taucht erstmals auch der Teufelspakt - später in Form eines eigentlichen Paktes, in der Form von Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (bsonders pikant) oder in einfacher Anbetung des Teufels - auf (Thomas von Aquino). Nachdem sich die Vorstellung des Teufelpaktes resp. der Teufelsanbetung durchgesetzt hatte, hatten sich die "Zauberei-Prozesse" verändert.

3) Die unter Punkt aufgührten Hexenprozesse waren weitgehend verschwunden.

4) Die unter Punkt 2 aufgeführten Prozesse bestanden nach wie vor, etwa gegen Hussiten und Lollarden.

5) Die Hexenprozesse welche jetzt gleichzeitig Häresieprozesse waren, denn der Teufelspakt war gleichzusetzen mit der Teufelsanbetung, und diese galt natürlich als weit schlimmerere Häresie als "einfacher" Irrglaube. Da jetzt aber die Kirche eigentlich immer noch nicht an die Existenz von Magie glaubte, so war eben das Vorhandensein von Zauberei als Beweis für einen Teufelspakt zu werten. Denn nicht nur Gott und Jesus, sondern eben auch der Teufel sei selbstverständlich in der Lage, wenn nicht Wunder, so doch unerklärbare Ereignisse und Schadenzauber zu bewirken. Was ursrünglich reine Anwendung von Magie war und was die Kirche nicht für möglich hielt, war jetzt, durch die tatkräfigte Mitwirkung des Teufels, durchaus möglich geworden. Es war jetzt nicht so sehr der Schadenszauber an sich, der bestraft wurde, sondern die Buhlschaft mit dem Teufel, welche die Anwendung von Schadenzauber erst möglich machte. Die Zauberei hatte eher den Stellenwert eines Beweises. Und insofern sind eben, meiner Meinung nach, auch die Hexenprozesse als Ketzerprozesse zu werten, sogar noch, wegen der Teufelsanbetung in verschärfter Form. Dass das Frauenbild der Kirche (die Frau als ständige Versuchung) dazu beigetragen hat, die Situation zu verschärfen liegt auf der Hand. Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass tatsächlich Teufelsanbetung/Teufelspakt die zentralen Anklagepunkte waren und nicht die Zauberei an sich - was sich am Templerprozess in Frankreich an Jaques de Molay demonstrieren lässt (auch wenn das ein rein politsicher Prozess war). Denn auch dieser war ein "Hexenprozess" d.h. ein potenzierter Ketzerprozess der sich lediglich durch das Fehlen eines Beweises im Form von "Zauberei" von einem gewöhnlichen Hexenprozess unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe schon etwas den Eindruck, dass hier versucht wird, den Einfluss der mittelalterlichen Kirche auf die Hexenprozesse zu marginalisieren.

Aber es sicher falsch und höchst einseitig, die "Hauptschuld" an der Eskalation Heinrich Kramer und dem Hexenhammer zu geben, so als hätte dieser als Einzelner gehandelt und der Kirche als Ganzes sei es "nur" um die Häretiker gegangen, aber nicht um die Hexen. Hier wird meiner Meinung nach eine wesentliche Thematik, welche zur Hexenverfolgung beigetragen hat, unterschlagen: die theologische Frauenfeindlichkeit. Bei den Hexenprozessen hat sehr oft auch die sogenannte "Teufelsbuhlschaft" (nicht nur der Teufelspakt) eine Rolle gespielt, was hier im Forum nicht erwähnt wird.

Bekanntlich galten Frauen der mittelalterlichen Kirche meist als Wurzeln allen - sexuellen - Übels. In diesem Zusammenhang ist - lange vor Heinrich Kramer - die absurde, frauenfeindliche Gelehrtentheorie der Scholastiker von der Buhlschaft der Hexe mit dem Teufel zu verstehen. Das Teufelspakttheorie (und auch die Frauenfeindlichkeit) ist schon vor dem Mittelalter bereits bei Augustinus ein Thema. Und bei Thomas von Aquino (Hochscholastik) kann über die "Gegenkirche des Teufels" nachgelesen werden und darüber, dass Zauberer/Zauberinnen ihren Teufelspakt vermittels Geschlechtsverkehr mit Dämonen beschliessen würden.
Aufbauend auf diese scholastischen "Theologien" bildeten innerhalb der inquisitorischen Befragung Details der geschlechtlichen Beziehung zwischen Teufel und Hexe oftmals die Hauptpunkte, denen am meisten Gewicht beigemessen wurde - was ein bezeichnendens Licht auf die perversen sexuellen Phantasien der in dieser Beziehung immens frustierten Mönche wirft. Schon aus diesem Grund glaubte man, dass eine Hexe viel härter zu bestrafen sei als der gewöhnliche Kezter. Während dieser lediglich "irregeleitet" sei, unterstellte man den Hexen, dass sie anstelle Gottes den Teufel anbeten würden, was nun wirklich die grösstmöglichste Häresie darstellt.

Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit scheint jedenfalls die von Thomas von Aquino ausgehende Teufesbuhlschaft der Hauptanklagepunkt des grössten Teils der Hexenprosse gewesen zu sein.
Ich persönlich bin überzeugt (meine Meinung) dass in der Hochblüte der Hexeninqusition ein Hauptgrund für die Hexenprozesse in einem gewohnheitsmässigen Sadismus der Inquisitoren zu suchen ist. Was bei den dem Zölibat verpflichteten Dominikanern, ihrem verklemmten Frauenbild und ihrer unterdrückten Sexualität nicht weiter erstaunlich ist.

Übrigens: die mit der Hexenverfolgung beauftragten Inqusitioren und Beichtväter kassierten Blutgelder. Und gelegentlich wurde kirchlicherseits Fanglöhne für eingebrachte Frauen ausgeschrieben.

Theologisch motivierte Frauenfeindlichkeit hat sicher dazu beigetragen, dass die Mehrzahl der Opfer der Hexenverfolgung Frauen waren. Durch den Buchdruck und sinkende Preise für Bücher konnten sich Ideen und Verschwörungstheorien verbreiten. Die Überzeugung, dass eine extrem gefährliche, übernationale Hexensekte existierte, wurde ja schließlich auch von protestantischen Hexenverfolgern übernommen, und das Frauenbild eines Johannes Calvin oder John Knox zeichnete sich sicher nicht gerade durch mehr Ausgewogenheit und Differenzierung gegenüber dem von Thomas von Aquin aus. Leute wie Franz Buirmann oder Hermann Cothmann mag man mit gewisser Berechtigung als Sadisten bezeichnen können, ob aber nun verklemmte und unterdrückte Sexualität die Hauptmotivation ihrer Verfolgungstätigkeit gewesen ist, lässt sich wohl leichter behaupten, als belegen.

Auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgung waren die meisten Hexenkommissare, Schöffen, Magistrate, die Verfolgungen organisierten, Laien. Ob sie eine verklemmte Sexualität, eine abnorme Persönlichkeitsstruktur hatten, lässt sich in den meisten Fällen nicht nachweisen. Man tendiert leicht dazu, Menschen die furchtbare Dinge tun, pathologische Grausamkeit, Sadismus, Abnormalität zu attestieren. Die Erfahrungen aus den Auschwitz- und Einsatzgruppenprozessen, aus dem Stanford Prison-Experiment und anderen Fällen erhärten diese These aber nicht. Reinhard Heydrich, Rudolf Höss, Heinrich Himmler oder Adolf Eichmann waren im pathologischen Sinne völlig normale Menschen, die unter anderen Umständen vermutlich gar nicht auffällig geworden wären. Spießbürger und Familienväter, die nach ehernen Gesetzen der Wohlanständigkeit lebten, bekamen eine Uniform, einen Befehl und unumschränkte Macht, und sie zogen los, Menschen umzubringen, so wie andere losziehen, eine bestimmte Menge Bäume zu fällen, um den Ofen zu heizen. Viele die im Mikrokosmos von Auschwitz zu Bestien mutierten, wurden nach dem Krieg wieder "normale" Bürger, nette Nachbarn von nebenan.

Ähnlich dürfte es bei den meisten Hexenverfolgern gewesen sein. Menschen mit einem pathologisch guten Gewissen, durchdrungen von dem Auftrag, die Menschheit von einer fürchterlichen Plage zu befreien und ausgestattet mit fast unbeschränkter Macht, die von einer vorgesetzten Behörde nicht mehr zurückgepfiffen wurden, von keiner Obrigkeit mehr in die Schranken verwiesen wurden. Die Täter der Hexenverfolgung von Salem waren brave Puritaner, die glaubten, ihrer Gemeinde etwas Gutes zu tun.
 
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Ich habe mich im Thread 21 offensichtlich ungenau ausgedruckt. Ich möchte hier versuchen, in etwas einfacherer Weise verständlich zu machen, um was es mir geht.

Ich bin der Ansicht, dass die "klassischen" Hexenprozesse eben gerade Häresieprozesse waren (auch wenn die tatsächliche Motivation eine ganz andere war !) und nicht einfache Zauberei- oder Magieprozesse. Im folgenden eine, der Verständlichkeit geschuldete, einfache und deshalb notgedrungen plakative Darstellung der Entwicklung, wie ich sie interpretiere.

Im Früh- und zu Beginn des Hochmittelalters gab es zweilerlei Arten von Prozessen:

1) Die Hexenprozesse, welche eigentlich "Zaubereiprozesse" waren und unter weltlichem Vorsitz durchgeführt wurden. Hier wurden ausschliesslich Fälle von "Schadenzauber" verhandelt. Die Beteiligten der Gerichtsverhandlung waren dabei von der grundsätzlichen Existenz der Magie überzeugt. Verboten war dabei nicht die Anwendung von Zauberei, sondern die Anwendung von Zauberei zum Schaden von jemandem. Dabei wurde die Zauberin nicht unbedingt getötet, sondern ihre Strafe stand in direktem Zusammenhang mit der Grösse des "angrichteten" Schadens.

Die "positive" Anwendung von Zauberei wurde nicht bestraft. In der "Spiezer Chronik" des Diebold Schilling ist ein Fall festgehalten, in dem eine Hexe vermittels Schadenzauber eine belagerte Stadt vor dem feindlichen Heer rettet. Selbstverständlich wurde diese Hexe nicht angeklagt.

Solche frühen "Hexenprozesse" fanden ohne Beteiligung von Klerikern statt, und zwar deshalb, weil es für die Kirche schlichtweg gar keine Magie gab und folglich jede Art von Zauberei - ob gute oder schlechte - gar nicht möglich war. Nur Gott, Jesus und ev. einige Heilige konnten Wunder wirken, sonst niemand. Das ganze war für die Kirche nur Aberglaube - ich meine, ursprünglich hatte das Wort die Bedeutung von "Gegenglaube" - der aber nicht als Häresie einzustufen sei und dem man am Besten mit "freundlicher Belehrung" entgegen treten soll. Das dennoch einzelne magische Praktiken in From von "frommer Zauberei" in kirchliche Rituale Eingang gefunden haben, ist ein anderes Thema.

2) Die Ketzerprozsesse, welche wahlweise von weltlichen Gerichten mit der Beteiligung von Klerikern oder von kirchlichen Gerichten abgehalten wurden. Hier befanden theologisch geschulte Kleriker über die Schuld. Es ging dabei immer um Häresie und zwar um "Irrglauben" oder dem "Abfall vom Glauben", in selteneren Fällen um den "Unglauben" wobei hier der Unterschied zum "Irrglauben" nicht ganz ersichtlich ist. Dabei ging es aber nie um Zauberei oder Magie, da diese ja nicht existierten. Irrgläubige und Ungläubige wurden meist erst hingerichtet, wenn sie sich wiederholt "verstockt" zeigten (mit oder ohne Inqusitionsverhandlung), und nicht zur allgemeinen Lehrmeinung der Kirche zu bewegen waren. Die Prozesse und Kreuzzüge gegen Katharer/Albigenser und Waldenser gehören in diese Kategorie.

Im späten Hoch- und im Spätmittelalter vermischten sich Hexen- und Häresieprozesse, als sich die Scholastik (indirekt) der Sache annahm. Nach meinem Verständnis war die Scholastik im Wesentlichen der Versuch, auf philosophisch-logische Weise die Richtigkeit des christlichen Glaubens gewissermassen "wissenschaftlich" zu beweisen. Das ein solcher Beweis zum Scheitern verurteilt sein muss, ist eine moderne Erkenntnis. Im Zusammenhang mit diesen scholastischen Versuchen taucht erstmals auch der Teufelspakt - später in Form eines eigentlichen Paktes, in der Form von Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (bsonders pikant) oder in einfacher Anbetung des Teufels - auf (Thomas von Aquino). Nachdem sich die Vorstellung des Teufelpaktes resp. der Teufelsanbetung durchgesetzt hatte, hatten sich die "Zauberei-Prozesse" verändert.

3) Die unter Punkt aufgührten Hexenprozesse waren weitgehend verschwunden.

4) Die unter Punkt 2 aufgeführten Prozesse bestanden nach wie vor, etwa gegen Hussiten und Lollarden.

5) Die Hexenprozesse welche jetzt gleichzeitig Häresieprozesse waren, denn der Teufelspakt war gleichzusetzen mit der Teufelsanbetung, und diese galt natürlich als weit schlimmerere Häresie als "einfacher" Irrglaube. Da jetzt aber die Kirche eigentlich immer noch nicht an die Existenz von Magie glaubte, so war eben das Vorhandensein von Zauberei als Beweis für einen Teufelspakt zu werten. Denn nicht nur Gott und Jesus, sondern eben auch der Teufel sei selbstverständlich in der Lage, wenn nicht Wunder, so doch unerklärbare Ereignisse und Schadenzauber zu bewirken. Was ursrünglich reine Anwendung von Magie war und was die Kirche nicht für möglich hielt, war jetzt, durch die tatkräfigte Mitwirkung des Teufels, durchaus möglich geworden. Es war jetzt nicht so sehr der Schadenszauber an sich, der bestraft wurde, sondern die Buhlschaft mit dem Teufel, welche die Anwendung von Schadenzauber erst möglich machte. Die Zauberei hatte eher den Stellenwert eines Beweises. Und insofern sind eben, meiner Meinung nach, auch die Hexenprozesse als Ketzerprozesse zu werten, sogar noch, wegen der Teufelsanbetung in verschärfter Form. Dass das Frauenbild der Kirche (die Frau als ständige Versuchung) dazu beigetragen hat, die Situation zu verschärfen liegt auf der Hand. Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass tatsächlich Teufelsanbetung/Teufelspakt die zentralen Anklagepunkte waren und nicht die Zauberei an sich - was sich am Templerprozess in Frankreich an Jaques de Molay demonstrieren lässt (auch wenn das ein rein politsicher Prozess war). Denn auch dieser war ein "Hexenprozess" d.h. ein potenzierter Ketzerprozess der sich lediglich durch das Fehlen eines Beweises im Form von "Zauberei" von einem gewöhnlichen Hexenprozess unterschied.


Bei den meisten Hexenprozessen des späten 16. und des 17. Jahrhunderts stand aber meistens Schadenszauber im Mittelpunkt der Anklage. Oft gingen einer Prozesswelle Grede und Gerüchte voraus. Bei den (ersten)Opfern handelte es sich oft um alleinstehende Frauen, bei denen soziale Schutzmechanismen von Familie und Verwandschaft nicht mehr so recht funktionierten. Katherina Henot aus Köln war eine erfolgreiche Geschäftsfrau und Posthalterin. Ihr Bruder war Mitglied des Domkapitels. Den Prozess ins Rollen brachte eine besessene Nonne, die Henot vorwarf, an einer Raupenplage Schuld zu sein. Henots Prozess und ihre Exekution war eindeutig ein Justizmord, der jeder juristischen Grundlage entbehrte. Sie hatte auch nach mehrmaliger Folter kein Geständnis abgelegt, eine Verteidigung war ihr vorenthalten worden.
Ähnlich erging es Maria Holl, die mit ihrem Mann in Nördlingen das Gasthaus zur Krone betrieb. Holl stammte aus Ulm und war Tochter eines Ratsherren. Sie wurde vermutlich aus Neid und Konkurrenzangst als Hexe denunziert von einer gewissen Maria Marb, die selbst wegen Hexerei und Schadenzauber angeklagt und gefoltert wurde. Holl wurde insgesamt 62 Mal gefoltert, ohne zu gestehen. Sie muss eine enorm zähe Konstitution gehabt haben. Als sie festgenommen wurde, war sie bereits älter, als 44 Jahre alt, überlebte aber alle Peiniger und wurde 1594 auf Petition vieler Nördlinger Bürger und ihrer Ulmer Verwandschaft freigelassen und starb erst 1634 nach der Schlacht von Nördlingen im Alter von 94 Jahren.

Besonders gut ist der Prozess der Hesther Jonas aus Neuß dokumentiert, die bereits lange im Verdacht der Hexerei stand, als sie 1635 im Alter von etwa 64 Jahren verhaftet wurde. Nachdem sie in den ersten beiden Verhören nicht gestanden hatte, wurde sie zweimal gefoltert und gestand Schadenzauber und sexuellen Kontakt mit einem schwarzen Mann namens Hans Beelzebub. Am Tag ihres Geständnisses konnte sie aus dem Gefängnis in der Neuen Wache fliehen, wurde aber bald darauf wieder gefasst. Sie widerrief ihr Geständnis, wurde aber erneut gefoltert und am Heiligen Abend 1635 enthauptet. Die Folkband Cochise aus Dortmund widmete ihr 1979 einen Song auf der LP Rauchzeichen. Die Prozessakten und das Verhörprotokoll sind im Stadtarchiv Neuss erhalten.
 
Ich möchte hier natürlich nicht so verstanden werden, dass ich meine, ausschliesslich den durch das Zölibat unterdrückte Sexualtrieb und Sadismus sie für die Handlungsweise der Inqusitioren verantwortlich
gewesen. Für einige Dominikaner hingegen dürfte das zutreffen, für Calvin oder Knox vielleicht ebenfalls, da Puritaner sich nicht gerade durch ein unverkrampftes Frauenbild oder gar durch liberale Anschauungen zur Erotik auszeichnen. Natürlich sind solche Aussagen nicht belegbar, wenn sie sich als Erklärungsversuche in psychologischer Hinsicht auch mehr oder weniger aufdrängen. Hinzu dürfte sicher noch, wie Du bemerkt hast, eine allgemeine Angst vor Hexen und, damit verbunden, auch eine reale Angst vor dem Teufel verbunden gewesen sein. Schliesslich wurde ja sogar Jesus in der Wüste in Versuchung geführt. Und Luther hat bekanntlich die Hexenverfolgung ebenfalls befürwortet, und er selbst scheint jedenfalls alles andere als frauenfeindlich oder sadistisch gewesen zu sein.

Bei Konrad von Marburg jedoch, dem ersten Inquisitor der einen Teufelspakt vermutete, bin ich mir da nicht so sicher. Er war auch der Mentor der heiligen Elisabeth von Thüringen, und was er sich alles an Bussübungen für seinen Schützling ausgedacht hat - vielleicht sogar in der ehrlichen Überzeugung, sie auf diese Weise sündenfrei zu machen - kommt
mir schon etwas suspekt vor.

Besonders gut ist der Prozess der Hesther Jonas aus Neuß dokumentiert, die bereits lange im Verdacht der Hexerei stand, als sie 1635 im Alter von etwa 64 Jahren verhaftet wurde. Nachdem sie in den ersten beiden Verhören nicht gestanden hatte, wurde sie zweimal gefoltert und gestand Schadenzauber und sexuellen Kontakt mit einem schwarzen Mann namens Hans Beelzebub. Am Tag ihres Geständnisses konnte sie aus dem Gefängnis in der Neuen Wache fliehen, wurde aber bald darauf wieder gefasst. Sie widerrief ihr Geständnis, wurde aber erneut gefoltert und am Heiligen Abend 1635 enthauptet. Die Folkband Cochise aus Dortmund widmete ihr 1979 einen Song auf der LP Rauchzeichen. Die Prozessakten und das Verhörprotokoll sind im Stadtarchiv Neuss erhalten.

Das hingegen spricht für meine Behauptung, dass Schadenzauber meist mit Teufelspakt/Teufelsanbetung, im vorliegenden Fall in der Form von "Teufelsbuhlschaft" mit "Hans Beelzebub" einherging. Den ohne Teufelspakt war ja Zauberei gar nicht möglich.
 
Ich möchte hier natürlich nicht so verstanden werden, dass ich meine, ausschliesslich den durch das Zölibat unterdrückte Sexualtrieb und Sadismus sie für die Handlungsweise der Inqusitioren verantwortlich
gewesen. Für einige Dominikaner hingegen dürfte das zutreffen, für Calvin oder Knox vielleicht ebenfalls, da Puritaner sich nicht gerade durch ein unverkrampftes Frauenbild oder gar durch liberale Anschauungen zur Erotik auszeichnen. Natürlich sind solche Aussagen nicht belegbar, wenn sie sich als Erklärungsversuche in psychologischer Hinsicht auch mehr oder weniger aufdrängen. Hinzu dürfte sicher noch, wie Du bemerkt hast, eine allgemeine Angst vor Hexen und, damit verbunden, auch eine reale Angst vor dem Teufel verbunden gewesen sein. Schliesslich wurde ja sogar Jesus in der Wüste in Versuchung geführt. Und Luther hat bekanntlich die Hexenverfolgung ebenfalls befürwortet, und er selbst scheint jedenfalls alles andere als frauenfeindlich oder sadistisch gewesen zu sein.

Bei Konrad von Marburg jedoch, dem ersten Inquisitor der einen Teufelspakt vermutete, bin ich mir da nicht so sicher. Er war auch der Mentor der heiligen Elisabeth von Thüringen, und was er sich alles an Bussübungen für seinen Schützling ausgedacht hat - vielleicht sogar in der ehrlichen Überzeugung, sie auf diese Weise sündenfrei zu machen - kommt
mir schon etwas suspekt vor.



Das hingegen spricht für meine Behauptung, dass Schadenzauber meist mit Teufelspakt/Teufelsanbetung, im vorliegenden Fall in der Form von "Teufelsbuhlschaft" mit "Hans Beelzebub" einherging. Den ohne Teufelspakt war ja Zauberei gar nicht möglich.

Das scheint so eine Art Denkmuster der Dämonologie gewesen zu sein, das sich vermutlich durch den Buchdruck verbreitet hat und das auch von protestantischen Hexenverfolgern übernommen und nicht weiter hinterfragt wurde. Dass Magie existiert und es Menschen gab/gibt, die über übernatürliche, magische Fähigkeiten verfüg(t)en, davon sind viele Kulturen ausgegangen, ohne dass sie daraus die zwingende Schlussfolgerung gezogen haben, dass solche Menschen diese Fähigkeiten nur durch einen Pakt mit dem Teufel erworben haben konnten. "Weiße Magie", Bannzauber, Abwehrzauber war weit verbreitet. Trotz des Gebots in Buch Exodus 22 "Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen" suchte König Saul Rat bei der Hexe von Endor, und prinzipiell war in den meisten Gesetzestexten Magie nicht verboten, sondern Schadenszauber.

Der Volkskundler und Germanist Jakob Hansen, dem die internationale Forschung eine bis heute unübertroffene Universalgeschichte der Entwicklung des Zauber- und Hexenproblems im Mittelalter verdankt, schrieb um 1900:

"Die Geißel der Hexenverfolgung ist von der Theologie der christlichen Kirche geflochten worden".

Ketzerei und Zauberei wurden bis zum 11. Jhd noch meistens mit Kirchenbußen geahndet. Die Positionen der Kirche zu Praktiken der Volksmagie war widersprüchlich. Einige Vorstellungen des Volksglaubens wurden von der Kirche als Aberglauben abgelehnt. Weder die Spanische, noch die Römische Inquisition war Vorreiter der Hexenverfolgung, die Richter und Schöffen weltlicher Gerichte waren in der Regel Laien und was die Freien Reichsstädte betrifft, mehrheitlich Protestanten. Dennoch ist eine Verantwortung christlicher Theologen an der Hexenverfolgung durchaus vorhanden. Die Hexenprozesse standen in der Tradition der Ketzerverfolgungen, und es hat die Kirche seit dem 13. Jhd das Instrumentarium des Inquisitionsprozesses geschaffen, das als Ermittlungsverfahren im Gegensatz stand zum Akkusationsprozeß, an dessen Beginn die Anklage eines privaten Klägers stand.

Von Anfang an wurden von den Inquisitoren im Kampf gegen Waldenser, Katharer und Templer magische Delikte mituntersucht. Bei der Inquisition gegen die Stedinger Bauern 1233 wurden diese angeklagt, Wachsfiguren angefertigt und Wahrsagerinnen besucht zu haben, Johannes XXII. war extrem abergläubisch und ließ als Bischof von Cahors Ketzer verbrennen, weil er sich von denen verzaubert fühlte. Es waren Vorstellungen von Inquisitoren die das Superdelikt der Hexerei schufen, das aus 5 Hauptpunkten bestand:

1. Teufelspakt
2. sexueller Kontakt mit dem Teufel
3. Schadenszauber
4. Flug durch die Luft
5. Hexen/Ketzersabbat.

Diese Hauptpunkte, von denen z. B. der Hexenflug von der Kirche lange bestritten wurde, wurden durch weitere Vorstellungen wie Tierverwandlungen, Monstergeburten, Wechselbälge, Werwolfsglauben und Wettermacherei ergänzt.

Die Angstvorstellung des Kumulativdeliktes der Hexerei wurde nicht zufällig von der Institution entwickelt, die mit der Bekämpfung der Katharer beauftragt war. In Südfrankreich drohte der römisch-katholischen Kirche zeitweise der Zusammenbruch. Die Katharer hatten eine eigene Hierarchie entwickelt, die ganze Landstriche beherrschte. In der Nachfolge der Katharer entstand die Bewegung der Waldenser. Die ließen sich immerhin relativ leicht überführen, weil sie Eid und Kriegsdienst kategorisch verweigerten. Den Hexen konnte man dagegen noch schwerer auf die Schliche kommen, es schien sich nach Ansicht von einigen Inquisitoren um die verborgenste und gefährlichste Ketzerbewegung zu handeln, die man anscheinend nur zufällig überführen konnte.

Anlässlich von Waldenser- und Hexenverfolgungen in Savoyen wurde um 1420 erstmals primär nach Hexen gefahndet, und in der deutschsprachigen Schweiz, in Luzern, tauchte nachweislich ebenfalls 1420 erstmals der Begriff "Hexerey" auf. Aufrufe und Traktate von Inquisitoren wurden gedruckt und verbreitet. 1458 erschien "Flagellum haereticorum fascinariorum" des Inquisitors Jaquier, ein Aufruf zur Verfolgung der Hexensekte deren Existenz Jaquier mit der Verschlechterung der Welt erklärte. Ein Vorwurf, der gerne von späteren protestantischen Predigern aufgegriffen wurde. Die Praktiken von Inquisitoren wie Institoris stießen in Deutschland trotz großen Aberglaubens anfangs noch auf Vorbehalte. Erasmus von Rotterdam übte harte Kritik am kirchlichen Aberglauben. Als 1517 in Deutschland die Reformation begann, war damit keineswegs eine prinzipielle Ablehnung des Hexenwahns verbunden, den man erwarten könnte. Im Gegenteil, auch wenn Luther wohlgesonnene Autoren oft das Gegenteil behaupteten, war dieser keineswegs ein Gegner der Hexenverfolgung. In seinen Tischgesprächen vertrat er die These, dass Hexen nur kurze Strecken fliegen könnten, von Schadenzauber, Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft war der Reformator aber überzeugt, und noch zu seinen Lebzeiten wurden in Wittenberg 4 Hexen verbrannt. Kursachsen, Württemberg und die Kurpfalz erließen 1567, 1572 und 1582 Hexereigesetze, die noch weit schärfer waren, als die Constitutio Criminalis Carolina, die in Artikel 109 nur Schadenzauber mit Strafe bedrohte. Die Bahn war frei, und die Jagd konnte beginnen!
 
sicher hochinteressant! Hab mal reingeschaut, aber leider bin ich der französischen Sprache/Schrift nicht kundig..

Könnte man diese Texte auch i-wie im Netz in Deutsch lesen?
Würde mich interessieren.

lg Monika
 

Die Seite kannte ich nicht - Merci für den Link. Umso mehr, als dort meine Behauptungen bestätigt werden :yes:

Zitat:
"Es waren vornehmlich die theologischen Autoritäten der Scholastik, die dieser Vorstellung eine besondere Richtung gaben, nach der der Schadenszauber, das Maleficium, nur mittels eines Paktes mit dem Teufel praktiziert werden konnte. Diese wissenschaftliche Lehrmeinung brachte Zauberei grundsätzlich mit dem Teufelspakt in Zusammenhang. So mußte der von der Kirche konstatierte apostatische Charakter von Zauberei die Betroffenen stets auch in die Nähe von Ketzern rücken bzw. - im Verlauf der Ketzerverfolgungen - die Häretiker als Zauberer verdächtigen."

PS: Der Übersichts-Link von Lyon ist auch nicht schlecht. Nur das einte Bild von Segantini
empfinde ich dort als deplaziert. So weit ich mich jetzt gerade erinnere heisst dieses "le cattive madri" und gemeint ist dabei vermutlich keine Hexe.
 
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Die Seite kannte ich nicht - Merci für den Link. Umso mehr, als dort meine Behauptungen bestätigt werden :yes:

Zitat:
"Es waren vornehmlich die theologischen Autoritäten der Scholastik, die dieser Vorstellung eine besondere Richtung gaben, nach der der Schadenszauber, das Maleficium, nur mittels eines Paktes mit dem Teufel praktiziert werden konnte. Diese wissenschaftliche Lehrmeinung brachte Zauberei grundsätzlich mit dem Teufelspakt in Zusammenhang. So mußte der von der Kirche konstatierte apostatische Charakter von Zauberei die Betroffenen stets auch in die Nähe von Ketzern rücken bzw. - im Verlauf der Ketzerverfolgungen - die Häretiker als Zauberer verdächtigen."

Aus diesem Link ist dieses hier sicher interessant:

Die Haltung des Juristen Erich Mauritius bezüglich des Hexereidelikts 1660-1664

https://www.historicum.net/de/theme...xte/magisterarbeiten/artikel/Erich_Mauritius/


Der elaborierte Hexenbegriff setzt sich aus vier wesentlichen Elementen zusammen. Dem maleficium, das auch in anderen Kulturen das Kernstück von Hexereivorstellungen bildet, und auch in der abendländischen Kultur die zentrale Rolle gespielt hat. [30] Daneben die Vorstellung von nachtfahrenden Geistern aus dem Volksaberglauben, und von Tierverwandlungen. Neben diesen älteren Vorstellungen trat als wesentlich neues Element aus der christlichen Scholastik der Teufel, der Teufelspakt und die Buhlschaft mit ihm in die Hexereivorstellung. Das vierte Element war der Glaube, dass die Hexen, analog zu den Ketzersekten, die die christliche Kirche seit dem 12 Jh. verfolgte, organisierte Gruppen seien.

Auch der geschlechtliche Umgang mit dem Teufel, oder mit Dämonen, der schon von Augustinus als möglich angenommen wurde, floss mit in den elaborierten Hexenbegriff ein. Zwar war diese Ansicht im frühen Mittelalter nicht immer unbestritten, doch wurde sie durch Theologen wie Albertus Magnus und Thomas von Aquin ausgebaut und somit zur communis opinio in der Scholastik. [50] Die Vorstellung von der geschlechtlichen Vereinigung von Mensch und Teufel (succubus incubus) taucht dann auch im 13. und 14. Jh. in den Ketzerprozessen auf. [51]

Trotz dieser Auflagen zum Einsatz der Folter lag ein großes Manko darin, dass in der Carolina kaum Einschränkungen für die Anwendungen der Folter festgesetzt wurden. In Artikel 58 wird das Maß der Folter in das Ermessen des Richters gestellt. [99] Es lässt sich also festhalten, dass die peinliche Gerichtsordnung Karls des V. zwar bemüht war, den im 15. Jh. in Deutschland aufgetretenen übermäßigen Gebrauch der Folter einzuschränken. Obwohl sie aber die Folter durch eine geordnete Indizienlehre mit Schranken versah, fehlte eine verbindliche Regelung zur Durchführung. Aufgrund der vielen Laienrichter blieben zudem Fehlurteile nicht aus.
 
Aus diesem Link ist dieses hier sicher interessant:

Die Haltung des Juristen Erich Mauritius bezüglich des Hexereidelikts 1660-1664

https://www.historicum.net/de/theme...xte/magisterarbeiten/artikel/Erich_Mauritius/


Der elaborierte Hexenbegriff setzt sich aus vier wesentlichen Elementen zusammen. Dem maleficium, das auch in anderen Kulturen das Kernstück von Hexereivorstellungen bildet, und auch in der abendländischen Kultur die zentrale Rolle gespielt hat. [30] Daneben die Vorstellung von nachtfahrenden Geistern aus dem Volksaberglauben, und von Tierverwandlungen. Neben diesen älteren Vorstellungen trat als wesentlich neues Element aus der christlichen Scholastik der Teufel, der Teufelspakt und die Buhlschaft mit ihm in die Hexereivorstellung. Das vierte Element war der Glaube, dass die Hexen, analog zu den Ketzersekten, die die christliche Kirche seit dem 12 Jh. verfolgte, organisierte Gruppen seien.

Auch der geschlechtliche Umgang mit dem Teufel, oder mit Dämonen, der schon von Augustinus als möglich angenommen wurde, floss mit in den elaborierten Hexenbegriff ein. Zwar war diese Ansicht im frühen Mittelalter nicht immer unbestritten, doch wurde sie durch Theologen wie Albertus Magnus und Thomas von Aquin ausgebaut und somit zur communis opinio in der Scholastik. [50] Die Vorstellung von der geschlechtlichen Vereinigung von Mensch und Teufel (succubus incubus) taucht dann auch im 13. und 14. Jh. in den Ketzerprozessen auf. [51]

Trotz dieser Auflagen zum Einsatz der Folter lag ein großes Manko darin, dass in der Carolina kaum Einschränkungen für die Anwendungen der Folter festgesetzt wurden. In Artikel 58 wird das Maß der Folter in das Ermessen des Richters gestellt. [99] Es lässt sich also festhalten, dass die peinliche Gerichtsordnung Karls des V. zwar bemüht war, den im 15. Jh. in Deutschland aufgetretenen übermäßigen Gebrauch der Folter einzuschränken. Obwohl sie aber die Folter durch eine geordnete Indizienlehre mit Schranken versah, fehlte eine verbindliche Regelung zur Durchführung. Aufgrund der vielen Laienrichter blieben zudem Fehlurteile nicht aus.

Heinrich Institoris gibt im 3. Teil des Malleus Maleficarum den Rat, wie man das kanonische Verbot einer wiederholten Folter einfach umgehen konnte, nämlich indem die Inquisitoren neue Termine "zur Fortsetzung der Folter, nicht aber zur Wiederholung bestimmen können" eindeutig eine Aufforderung zur Willkür und Rechtsbeugung. Zuvor hatte Institoris schon die Vorteile des Inquisitionsprozesses gegenüber dem Akusationsverfahren betont und die leichte Ermittlung der Verdächtigten durch Denunziation, wobei Denunziation anonym geschehen konnte und Denunzianten von jeder Verantwortung befreit wurden. Adlige, Bürger, Geistliche, Knechte, Feinde und Verbrecher sollten "mit dem Dolch der Exkommunikation durchbohrt" werden. Nur wenn "Todfeind gegen Todfeind" zeuge, sei die Klage gegenstandslos, wobei im gleichen Atemzug verschiedene Kunstgriffe empfohlen werden, die Todfeindschaft nur als Feindschaft erscheinen und die Anklage damit rechtskräftig werden zu lassen. Schon der Zweifel an der Existenz von Hexerei sei laut Institoris schon Ketzerei und zu deren Bekämpfung heiligte der Zweck auch die zweifelhaftesten Mittel. Niemals zuvor und nicht danach war der Vorwurf einer "Totschlagsargumentation" zutreffender, eigentlich ist es in diesem Zusammenhang noch ein Euphemismus.
 
Heinrich Institoris gibt im 3. Teil des Malleus Maleficarum den Rat, wie man das kanonische Verbot einer wiederholten Folter einfach umgehen konnte, nämlich indem die Inquisitoren neue Termine "zur Fortsetzung der Folter, nicht aber zur Wiederholung bestimmen können" eindeutig eine Aufforderung zur Willkür und Rechtsbeugung. Zuvor hatte Institoris schon die Vorteile des Inquisitionsprozesses gegenüber dem Akusationsverfahren betont und die leichte Ermittlung der Verdächtigten durch Denunziation, wobei Denunziation anonym geschehen konnte und Denunzianten von jeder Verantwortung befreit wurden. Adlige, Bürger, Geistliche, Knechte, Feinde und Verbrecher sollten "mit dem Dolch der Exkommunikation durchbohrt" werden. Nur wenn "Todfeind gegen Todfeind" zeuge, sei die Klage gegenstandslos, wobei im gleichen Atemzug verschiedene Kunstgriffe empfohlen werden, die Todfeindschaft nur als Feindschaft erscheinen und die Anklage damit rechtskräftig werden zu lassen. Schon der Zweifel an der Existenz von Hexerei sei laut Institoris schon Ketzerei und zu deren Bekämpfung heiligte der Zweck auch die zweifelhaftesten Mittel. Niemals zuvor und nicht danach war der Vorwurf einer "Totschlagsargumentation" zutreffender, eigentlich ist es in diesem Zusammenhang noch ein Euphemismus.

Der Hexehammer markiert zweifellos den Höhepunkt der Perversion. Kramer fantasiert bis in die letzten Details: Der hornige Schwanz des des Teufels sei sehr lang, mittleren Umfangs, gebogen, sehr rauh und spitz. Sein Samen soll eiskalt sein - weil er nämlich keinen eigenen hat sondern ihn jedesmal von einem Mann hohlen muss.
Nimmt mich ja wunder, wie Kramer auf so was gekommen ist - so ins Detail gingen die Scholastiker jedenfalls nicht.
1584 wurde eine Frau in Ingolstadt (sie wurde nicht geötet !) von sage und schreibe 12'652 in sie gefahrene Teufel befreit.

Noch eine Anmerkung: Erasmus war nicht der einzige Gegner von Hexenprozesse. 1563 veröffentlichte der Arzt Johann Weyer eine Abhanldung, in welcher er nicht den Teufel sondern Krankheiten für unerklärliche Erscheinungen verwantwortlich machte. Das Buch wurde auf den Index gesetzt und - da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher - irgendwo sogar vom Henker verbrannt.


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Der Hexehammer markiert zweifellos den Höhepunkt der Perversion. Kramer fantasiert bis in die letzten Details: Der hornige Schwanz des des Teufels sei sehr lang, mittleren Umfangs, gebogen, sehr rauh und spitz. Sein Samen soll eiskalt sein - weil er nämlich keinen eigenen hat sondern ihn jedesmal von einem Mann hohlen muss.
Nimmt mich ja wunder, wie Kramer auf so was gekommen ist - so ins Detail gingen die Scholastiker jedenfalls nicht.
1584 wurde eine Frau in Ingolstadt (sie wurde nicht geötet !) von sage und schreibe 12'652 in sie gefahrene Teufel befreit.

Noch eine Anmerkung: Erasmus war nicht der einzige Gegner von Hexenprozesse. 1563 veröffentlichte der Arzt Johann Weyer eine Abhanldung, in welcher er nicht den Teufel sondern Krankheiten für unerklärliche Erscheinungen verwantwortlich machte. Das Buch wurde auf den Index gesetzt und - da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher - irgendwo sogar vom Henker verbrannt.


Sicher nicht, es gab gar nicht so wenige renommierte Gegner der Hexenverfolgung, auch auf dem Höhepunkt des Hexenwahns nicht und selbst im Mittelalter gab es Stimmen dagegen, selbst von Klerikern: Philosophen wie René Descartes und Thomas Hobbes hielten das Eingreifen leibhaftiger Teufel, Hexenflug und Teufelspakt für physikalisch unmögliche Absurditäten. Andreas Aciati, Ulrich Molitor, Agrippa von Nettesheim, Johann Fischer, Johann Georg Goedelmann, Christian Thomasius und Jakob Brunnemann waren Juristen. Johann Weyer, Thomas Erastus und Johann Ewich waren Ärzte. Augustin Lerchheimer Professor für Mathematik und Philosophie. Unter Theologen und Geistlichen war vermutlich die Angst vor dem Vorwurf der Nestbeschmutzung und Ketzerei größer, aber Michel de Montaigne fürchtete nicht den Zorn der Kollegen und schrieb: "Gott sei Dank, mein Glaube lässt sich nicht mit Faustschlägen belehren. Friedrich Spee von Langenfeld wurde schon genannt, aber schon im Frühmittelalter kritisierte der Bischof Agobard von Lyon den Lynchmord an Wettermachern, und auch nach der Hexenbulle Innozenz VIII. gab es Bischöfe, die versuchten, ihre Untertanen zu beschützen wie der Abt des Klosters Steingaden, den Franziskaner Samuel Cassini, der 1505 in einem Traktat die Möglichkeit des Hexenflugs bestritt und Inquisitoren wie Institoris vorwarfen, dass sie sich mit ihren Verfolgungen versündigten. Cornelius Loos wurde wegen seiner Schrift "De vera et falsa magia" in Kurtrier eingesperrt und 1592 in Trier zum Widerruf gezwungen. Adam Tanner war wie Friedrich von Spee Jesuit, der 1627 Zweifel äußerte. Wie ein moderner Soziologe untersuchte seit 1610 der Inquisitor Alonso de Salazar y Frias Tausende von Archivalien und Gerichtsakten, führte Befragungen durch und untersuchte sogar die Bestandteile von Hexensalben und kam zum Schluss, dass in keinem Fall Hexerei gegeben war, wobei er prinzipiell die Macht des Teufels und die Möglichkeit von Magie nicht bestritt, dafür aber medizinische und naturwissenschaftliche Erklärungen fand. Francesco Albizzi wurde schon einige Male erwähnt. Der württembergische Theologe Theodor Thumm folgerte 1621, dass Menschen, die sich bloß einbildeten, etwas zu tun, was unmöglich war, dafür nicht bestraft werden sollten. Wie Weyer äußerte der reformierte Theologe Anton Praetorius, der unter dem Pseudonym Johannes Scultetus und Anton Schulze schrieb, 1598 humanitäre Bedenken gegen Hexenprozesse. Johann Mathäus Meyfahrt war Professor für Kirchengeschichte in Erfurt , der in deutscher Sprache Landesfürsten dazu aufrief, die Verfolgung einzustellen. Ihm fehlte die scharfsinnige Argumentation Spees, und sein barocker Stil klingt heute etwas schwülstig, verfehlte aber nicht seine Wirkung auf Zeitgenossen. Er berief sich auf christliche Nächstenliebe "Lasset, oh Ihr Regenten, ewer Hertz erweichen, erforschet... das Bekümmernis der armen Gefangenen und tretet besser hinzu und höret das Seufzen der Bezichtigten". Meyfarths und Spees Schriften trugen zur Meinungsbildung gegen den Hexenwahn bei. In Bayern wendete sich der Theatinerpater Sterzinger gegen Hexenverfolgungen. In den Niederlanden entfachte Balthasar Bekker eine öffentliche Diskussion. In England war mit Francis Hutchinson ein Anglikaner beteiligt Sein "A Historical Essay Concerning Witchcraft rechnete im letzten Drittel des 17. Jhds mit Hexenjägern wie Mathew Hopkins ab.

Den habe ich glatt vergessen: https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Brenz
 
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Der Hexehammer markiert zweifellos den Höhepunkt der Perversion. Kramer fantasiert bis in die letzten Details: Der hornige Schwanz des des Teufels sei sehr lang, mittleren Umfangs, gebogen, sehr rauh und spitz. Sein Samen soll eiskalt sein - weil er nämlich keinen eigenen hat sondern ihn jedesmal von einem Mann hohlen muss.
Nimmt mich ja wunder, wie Kramer auf so was gekommen ist - so ins Detail gingen die Scholastiker jedenfalls nicht.
1584 wurde eine Frau in Ingolstadt (sie wurde nicht geötet !) von sage und schreibe 12'652 in sie gefahrene Teufel befreit.

Noch eine Anmerkung: Erasmus war nicht der einzige Gegner von Hexenprozesse. 1563 veröffentlichte der Arzt Johann Weyer eine Abhanldung, in welcher er nicht den Teufel sondern Krankheiten für unerklärliche Erscheinungen verwantwortlich machte. Das Buch wurde auf den Index gesetzt und - da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher - irgendwo sogar vom Henker verbrannt.


Institoris Hexenhammer war eigentlich gar nicht mal sonderlich originell, und selbst Kollegen vom Fach hielten seine Schrift für problematisch, mit seiner - man wird sie durchaus als pathologisch bezeichnen können- Abwertung des weiblichen Geschlechts fiel Heinrich Kramer selbst in seinen Kreisen negativ auf. Vermutlich hat er die Schrift allein verfasst und sich auf zweifelhafte Weise der Koautorenschaft des zu Lebzeiten ungleich bekannteren Jakob Sprengers versichert, um seinem Werk größere Autorität zu verleihen, ähnlich wie er die Hexenbulle Innozenz VIII. als Vorwort benutzte. Um etwaigen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen suchte Institoris die Theologische Fakultät zu Köln um ein empfehlendes Gutachten und weil dieses ziemlich reserviert ausfiel, wurde der Wortlaut gefälscht. Der Verfasser betonte die Tradtionsgebundenheit des Werks und schrieb im Vorwort, das Buch sei zugleich alt und neu. Alt in dem Sinn, das aus "unserem Scharfsinn wenig und gleichsam nichts hinzugefügt wurde" Neu sei lediglich das Kompendium jahrhundertealter Überzeugungen und die Zusammenstellung der vorher verstreut vorhandenen Einzelelemente. Institoris berief sich u. a. auf das AT, Aristoteles, Augustinus , Thomas von Aquin, Dionysios Areopagita, Albertus Magnus, Bonaventura, Nicolaus Eymericus und den gesamten Bodensatz der Hexenliteratur der vergangenen Jahrhunderte. Zwischen 1487 und 1520 wurde es 13 Mal und zwischen 1574 und 1669 16 Mal neu aufgelegt und 11 Mal Französisch und 2 Mal Italienisch übersetzt und neu aufgelegt.

Der Verfasser stammte aus recht bescheidenen Verhältnissen, und ihm war sicher keine glänzende Laufbahn als Kleriker in die Wiege gelegt worden. Man könnte der Akribie und dem Fleiß, mit der er die Quellen für sein Opus sammelte und zusammentrug und der Energie mit der er sich nach oben arbeitete, durchaus so etwas wie Respekt zollen, wenn sein Werk nicht so furchtbares Unheil angerichtet hätte.
 
Kramers Heinrich (Institoris) war übrigens alles andere, als ein Tugendbold. Als das Gutachten der Uni Köln zu seinem Opus sehr zurückhaltend ausfiel und nur von 4 Doktoren unterzeichnet wurde, fälschte er es kurzerhand, war aber so clever, dass er das Vorwort in den Auflagen, die in der Umgebung von Köln verkauft wurden, wegließ, damit die Doktoren, die er als Fürsprecher seiner Theorien anführte, es nicht merken sollten. Außer der Hexenbulle Innozenz VIII. fügte er noch eine Urkunde Kaiser Maximilian I. hinzu, die ihn angeblich autorisiert habe, Hexenverfolgungen durchführen zu dürfen.

Was seine Ausführungen zu den Verführungskünsten des weiblichen Geschlechts betrifft, so zeigte er eine solche detaillierte Sachkenntnis, die ein Kleriker gar nicht hätte haben dürfen. Allerdings bestand im Mittelalter und der Frühen Neuzeit zwischen dem Anspruch der Keuschheit und der Wirklichkeit ein Missverhältnis, und in den Bordellen der Städte waren Kleriker häufige und gern gesehene Kunden, die es mit Heinrich Heines Wintermärchen hielten und Wasser predigten, und heimlich Wein tranken. Nebenbei betätigte Institor sich als Etymologe und behauptete, femina (Frau) sei abgeleitet von fides (Treue) und minus (weniger).


Was die eigene Integrität betraf, hatte der Verfasser des Hexenhammers eigentlich kein Recht, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen. Er entging, wie der schon erwähnte Joseph Hansen Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter S. 65 nachweisen konnte, nur knapp der Verhaftung und Verurteilung wegen der Unterschlagung von Ablassgeldern.
 
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