Saint-Simone
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Wenn ich das recht bis jetzt verstand laufen auch viele Gesindeordnungen in Deutschland im 18.Jh. auf solche Zwangsmittel, dass es beständig genug Gesinde auf dem Markt gab, hinaus.
Ich werfe da mal die Hände in die Luft und gestehe mein Unwissen über Gesindeordnungen in Deutschland, und das ich mir nicht die Zeit genommen habe mich durch alle Links durchzuklicken. :rotwerd: Die Schotten waren ganz bestimmt nicht die einzigen, die zu solchen Methoden gegriffen haben, aber Quellen hatte ich dafür im Moment nur für Schottland und England schnell zur Hand.
Wobei mir da eine Frage einfällt: In verschiedenen Teilen Schottlands war es im 17./18. Jahrhundert sowohl für weibliches als auch männliches Gesinde (ganz gleich welcher Stellung) kein Hindernis verheiratet zu sein oder ein uneheliches Kind zu haben. Das war sowohl in Gesindeordnungen festgeschrieben, alsgleich es auch verschiedene Briefe gibt in denen sich Hausherren und Herrinnen beklagen, daß verschiedene Dienstboten 'nutzlos' seien seit sie geheiratet/ein Kind haben. Wie hat sich das in Deutschland verhalten?
(Sollte die Antwort in einem der Links stehen, bitte die Frage ignorieren, ich klicke mich dann durch sobald ich Zeit habe. :scheinheilig