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Ja und nein. Aus Sicht der Zentralmacht sah es so aus:Adlige trugen Lehen auf und bekamen es zurück, ist denn das dann kein Vätererbe?
Klar, ein extremes Beispiel ist die Praxis der Höflichkeitstitel wie König von Jerusalem, die sich an gewisse andere Titel anknüpften, ohne dass damit irgendwelche reale Macht verknüpft gewesen wäre.Und man konnte in einer Grafschaft Graf sein ohne dort selbst Eigngut zu haben. Ja, man konnte sogar Graf sein, ohne überhaupt Eigentum zu haben
Genau das meine ich:
Der Lehnsherr "besitzt" Grund und Boden oder gehört die Wiese dem "freien" Bauern ?
Dieser feine Unterschied ist mir relativ wenig verständlich.
Insbesondere in Hessen sind die Strukturen hierbei so vielseitig, daß die Verhältnisse einfach sehr schwer zu verstehen sind.
Dann habe ich noch zwei Beispiele aus Hessen im 13. Jahrhundert.
Rudolf von Holzhausen übereignet dem Templerorden bei seinem Eintritt seinen geerbten Besitz (Zinsen). Nach seinem Tode fällt der Besitz wieder an die Familie, in Person des Gilbert von Holzhausen. Dieser gibt den Besitz dem Orden wieder als "Pacht".
Ein Familienoberhaupt schenkt mit Zustimmung seiner beiden Söhne dem Deutschen Orden Land. Nach dem Tod des Vater erhebt der eine Sohn Einspruch. Begründung ist das er bei der Zustimmung zur Schenkung noch nicht Volljährig war. Er bekommt Recht und schenkt noch am selben Tag das Land wieder dem Deutschen Orden.
Auch, wenn ich mich recht erinnere, gibt es auch in der Vita der Elisabeth von Thüringen solche Erbfragen bzw. Probleme. Beim Fall Holzhausen reden wir von freien nichtadligen Stadtbürgern. Im zweiten von einem unbedeutenden Ritter der Landgrafschaft Thüringen. Bei beiden Fällen ist der Eigentümer die Familien geblieben, auch wenn es irgendwann im Besitz eines Sohnes oder Orden war. Solche Probleme, das Verkäufe, Schenkungen oder Stiftungen beim Tode des "Gebers" erneuert werden mussten, findet man zur dieser Zeit und Region oft. Eigentümer war immer die Familie als ganzes. Zwar vertreten durch das männliche Oberhaupt, das aber Zustimmung der männlichen Angehörigen einholen musste.
Hallo Piet, hierzu zwei Anmerkungen:
1. Die Familie von Holzhausen ist gleichermaßen adlig wie patrizisch. Das gab es in der Reichsstadt Frankfurt nicht selten, auch etwa die Familien von Glauburg, von Stahlburg, die erwähnten Günderrodes. Dabei handelt es sich entweder um Adelsfamilien, die von sich aus in die Stadt zogen, oder Bürgerfamilien, die sich in irgendeiner Weise später den Adelstitel verdienten.
Das ändert aber wenig daran das ihr Land oder auch der Zinsertrag im Besitz der Familie blieb, auch wenn er zeitweise das Erbe und Besitz Rudolf von Holzhausen war, dann mal im Besitz vom Templerorden ist und nach Rudolf Tod wieder an die Familie fällt, die dem Orden Nutzungsrechte gewährt und ca. 20 Jahre später von Gilbert von Holzhausen dem Templerorden richtig übereignet wurden.
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