muck
Aktives Mitglied
Guten Abend,
prinzipiell erlaubt ja das Völkerrecht Kriegsgefangenen, einen Antrag auf Entlassung aus humanitären Gründen zu stellen (z.B. wegen familiären Todesfällen).
Ebenfalls prinzipiell möglich, aber heute wohl kaum mehr relevant*, ist die Freilassung auf das Ehrenwort hin, nicht wieder gegen den Feind zu kämpfen.
Die Kriegspartei, die die Person gefangen hält, hat ein zumindest logistisches Interesse daran, solchen Bitten zu entsprechen, denn jeder Kriegsgefangene weniger bedeutet einen Mitesser weniger.
Weiß einer unserer hiesigen Weltkriegs-Aficionados, wie häufig solche Entlassungen zwischen 1939 und 1945 vorkamen? Ich meine, über die Jahre hinweg von einer Handvoll Fälle gelesen zu haben, aber aufgrund der ideologischen Feindschaft der Kriegsparteien können es schwerlich viele gewesen sein?
Besten Dank!
*) Allerdings: Offenbar wurden die Angehörigen des Azow-Regiments nach der Kapitulation von Mariupol auf ihr Ehrenwort hin in die Türkei entlassen. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)
prinzipiell erlaubt ja das Völkerrecht Kriegsgefangenen, einen Antrag auf Entlassung aus humanitären Gründen zu stellen (z.B. wegen familiären Todesfällen).
Ebenfalls prinzipiell möglich, aber heute wohl kaum mehr relevant*, ist die Freilassung auf das Ehrenwort hin, nicht wieder gegen den Feind zu kämpfen.
Die Kriegspartei, die die Person gefangen hält, hat ein zumindest logistisches Interesse daran, solchen Bitten zu entsprechen, denn jeder Kriegsgefangene weniger bedeutet einen Mitesser weniger.
Weiß einer unserer hiesigen Weltkriegs-Aficionados, wie häufig solche Entlassungen zwischen 1939 und 1945 vorkamen? Ich meine, über die Jahre hinweg von einer Handvoll Fälle gelesen zu haben, aber aufgrund der ideologischen Feindschaft der Kriegsparteien können es schwerlich viele gewesen sein?
Besten Dank!
*) Allerdings: Offenbar wurden die Angehörigen des Azow-Regiments nach der Kapitulation von Mariupol auf ihr Ehrenwort hin in die Türkei entlassen. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)
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