Entwicklung des Staatbürgerschaftsrechts nach 1945

collo

Aktives Mitglied
auch wenn es hier wohl haarscharf am politischen tagesgeschäft entlangschrammt, versuche ich mal einen historischen überblick:

wer deutscher ist, regelt das grundgesetz in art. 116


Artikel 116 [Begriff „Deutscher“; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

man muss sich hierbei vor augen halten, dass dieser artikel seit 1949 unverändert besteht und dass 1949 eine staatsbürgerschaftliche „ausnahmesituation“ darstellte:

unbestritten war deutscher, wer als deutscher im deutschen staatsgebiet von 1937 gelebt hat. natürlich galt das dann auch für die kinder, die nach 1937 geboren wurden.mit dieser zeitlichen abgrenzung hatte man mal schon die österreicher ausgenommen.

damit war dann auch die staatsangehörigkeit der vertriebenen aus den ehem. deutschen gebieten östlich der oder-neisse-linie geklärt.


jetzt lebten aber schon etliche millionen sog. „volksdeutsche“ auf dem gebiet der zukünftigen bundesrepublik (und es kamen noch einige hunderttausend, die eigentliche vertreibung lief ja 1949 noch), die nur wegen ihrer zugehörigkeit zur deutschsprachigen minderheit aus den ost- und mitteleuropäischen ländern vertrieben wurden. auch diesen hat man die deutsche staatsangehörigkeit zuerkannt. daraus hat sich dann der anspruch abgeleitet, nach dem später die sog. übersiedler aufgenommen wurden (und noch werden).


absatz 2 sollte die rückkehr der vor den nazis geflohenen deutschen ermöglichen, nur wenige machten davon aber gebrauch, ein prominentes beispiel fällt mir ein, daniel cohn-bendit, der aufgrund dieses artikels deutscher wurde, um dem wehrdienst zu entgehen (und deshalb als ausländer von frankreich 68 ausgewiesen werden konnte).



einzelheiten, wie man deutscher wird oder wie man die deutsche staatsangehörigkeit aufgibt, sind im staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. nur soviel dazu, wer von deutschen behörden strafrechtlich verfolgt wird, kann seine deutsche staatsangehörigkeit nicht aufgeben (die bundesrepublik kann ihn nicht hinderen, eine andere anzunehmen, für die deutschen behörden bleibt er aber deutscher).



auch die ddr-verfassung von 1949 ging von einer deutschen staatsangehörigkeit aus.


ARTIKEL 1​
(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

auch wenn übersiedlungen von west nach ost längst nicht so zahlreich waren, wie der umgekehrte weg, siedelten bis 1961 immerhin rund 400.000 menschen in die ddr um. Prominente beispiele sind die familie merkel (angela ist gebürtige hamburgerin) wolf biermann (ebenfalls aus hamburg), manfred krug (duisburg).


und selbst nach 1961 gab es einzelfälle und sogar ein übergangslager. auch hier erfolgte die einbürgerung relativ zügig (natürlich nach genauer überprüfung durch das mfs).

(in dieser bpb-quelle gibt es eine grafik der übersiedlungen in beide richtungen, die aber nur kostenpflichtig verwendet werden darf)


der unterschied zwischen der ddr und der bundesrepublik im staatsangehörigkeitsrecht bestand eigentlich darin, dass die bundesrepublik bis zum ende der ddr an einer deutschen staatsbürgerschaft festhielt, während die ddr spätestens mit der verfassung von 1974 dies in abrede stellte.


ich hoffe, dieses thema wird nicht geschlossen!
 
wer von deutschen behörden strafrechtlich verfolgt wird, kann seine deutsche staatsangehörigkeit nicht aufgeben (die bundesrepublik kann ihn nicht hinderen, eine andere anzunehmen, für die deutschen behörden bleibt er aber deutscher).
Die Tatsache hatte ich ja im anderen Faden schon angesprochen. (ohne das Staatsbürgerrecht zu kennen, einfach aus meinem Rechtsempfinden heraus)
selbst nach 1961 gab es einzelfälle und sogar ein übergangslager.
Berlin-Blankenfelde, nicht? Ich erinnere mich dunkel...
(in dieser bpb-quelle gibt es eine grafik der übersiedlungen in beide richtungen, die aber nur kostenpflichtig verwendet werden darf)
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
dass die bundesrepublik bis zum ende der ddr an einer deutschen staatsbürgerschaft festhielt, während die ddr spätestens mit der verfassung von 1974 dies in abrede stellte.
Versuch mal, das weniger parteilich auszudrücken. Man könnte z. B. sagen, daß dieser Punkt von der DDR entsprechend der Realität gesehen wurde, die BRD aber am Anachronismus festhielt. Würde Dir doch auch nicht gefallen, diese Ausdrucksweise?
ich hoffe, dieses thema wird nicht geschlossen!
Oooch bestimmt... =)
 
die besagte grafik ist vom statistischen bundesamt, nicht von der bpb und nicht alles was man im internet kostenlos anschauen kann, darf auch kostenlos weiterverwendet werden.

und danke auch an die maske, die trotz tippfehlern die überschrift zu korrigieren wusste.
 
Am 20. Februar 1967 verabschiedete die Volkskammer ein "Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik" (Staatsbürgerschaftsgesetz). Dadurch wurde das bis dahin zumindest formell auch in der DDR geltende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgestz vom 22. Juli 1913 aufgehoben. Alle Menschen in Mitteldeutschland sollten künftig "Staatsbürger der DDR" sein. Die Bundesrepublik hielt dessen ungeachtet an der (gesamt)deutschen Staatsangehörigkeit fest und berief sich auf den Tatbestand "Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937".

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag mit der DDR präzisierte die Rechtsauffassung der Bundesrepublik folgendermaßen:

"Art. 16 GG geht davon aus, dass die "deutsche Staatsangehörigkeit" ... zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des GG ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland."

Diese etwas komplizierte Konstruktion bedeutete, dass die Bundesrepublik jeden Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik und ihrer Verfassung geriet, gemäß Art. 116, Abs. 1 u.16 GG als Deutschen wie jeden Bürger der Bundesrepublik behandeln musste.

In der Zeit staatlicher Trennung war die deutsche Staatsangehörigkeit das sichtbare Moment der Verknüpfung aller Deutschen. Die Rufe der Bürger in Leipzig, Dresden und Ost-Berlin "Wir sind ein Volk" hätten im Herbst 1989 nicht aufgenommen werden können, wenn das Konzept der EINEN Statsangehörigkeit in den 70er Jahren aufgegeben worden wäre.
 
Praktisch sah das so aus: Ein DDR-Bürger hätte in die Ständige Vertretung der BRD eintreten können, um ganz nett und höflich, einen BRD-Pass zu beantragen. Diesen hätte er sofort erhalten, ohne großes Hickhack. Das handelt aber den internationalen Rechten zuwider.
Wie konnte das sein? Die BRD hat nie(!) die DDR anerkannt als souveränen Staat, der er nunmal war (spätestens seit 1974). Natürlich eleichterte man den Flüchtlingen somit die Übersiedlung. Dahinter steckt natürlich auch ein politisches Kalkül. Natürlich handelte die DDR dem entgegen, ebenfalls aus politischem Kalkül, indem sie (ihr habt ja so schön die Paragraphen rausgesucht) nicht von einer gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit ausging.


Quelle: "Einigkeit und Recht" von Friedrich Wolff erschienen in Edition-Ost
Das wird einigen sicher nich passen :p
Noch eien andere Zahl um die Sache schön abzurunden. Von 1961 bis 89 sind ca. 50.000 Menschen in die DDR übergesiedelt.
 
1.Praktisch sah das so aus: Ein DDR-Bürger hätte in die Ständige Vertretung der BRD eintreten können, um ganz nett und höflich, einen BRD-Pass zu beantragen. Diesen hätte er sofort erhalten, ohne großes Hickhack. Das handelt aber den internationalen Rechten zuwider.
2.Wie konnte das sein? Die BRD hat nie(!) die DDR anerkannt als souveränen Staat, der er nunmal war (spätestens seit 1974). Natürlich eleichterte man den Flüchtlingen somit die Übersiedlung. Dahinter steckt natürlich auch ein politisches Kalkül. Natürlich handelte die DDR dem entgegen, ebenfalls aus politischem Kalkül, indem sie (ihr habt ja so schön die Paragraphen rausgesucht) nicht von einer gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit ausging.


Quelle: "Einigkeit und Recht" von Friedrich Wolff erschienen in Edition-Ost
Das wird einigen sicher nich passen :p
3. Noch eien andere Zahl um die Sache schön abzurunden. Von 1961 bis 89 sind ca. 50.000 Menschen in die DDR übergesiedelt.

1. welche internationalen rechte? botschaften sind exterritorial, was darinnen geschieht ist nicht sache des gastlandes.

2. weder die bundesrepublik noch die ddr waren in der frage der gegenseitigen anerkennung souverän, da dies die stellung "deutschlands als ganzes" betroffen hätte. hier hatten die alliierten das letzte wort.
zudem wäre eine grundgesetzänderung vonnöten gewesen, für die keine mehrheit in sicht gewesen wäre..

3. die zahl der west-übersiedler in die ddr nach 61 habe ich nicht gefunden, danke für die information. schön wäre zu wissen, wie die einbürgerung dabei von statten ging, welche formalen kriterien mussten erfüllt sein, wie lange musste gewartet werden etc.

noch einmal gesagt, bei der gründung sowohl der bundesrepublik als auch der ddr gingen beide noch von einer deutschen staatsangehörigkeit aus. wie ja auch beide offiziell (die ddr sogar mehr als die bundesrepublik) von der wiedervereinigung ausgingen.

erst nachdem die ddr eine wendung hin zu einer eigenstaatlichkeit vollzog, wurde die staatsbürgerschaft zum problem, weil die bundesrepublik bei ihrer auffassung blieb (man könnte also auch umgekehrt sagen, durch ihre einseitige massnahme versuchte die ddr der bundesrepublik ihre rechtsauffassung aufzuzwingen).
 
Deine Behauptung zur Anerkennung der DDR ist unrichtig, Wieger.

Im Grundlagenvertrag vom 21.12.1972, der die "Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" regelte, erkannte die Bundesrepublik die DDR völkerrechtlich an. Zugleich entfiel die Hallstein-Doktrin, also der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik, der alle Staaten mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedrohte, die die DDR anerkannten.

Als Folge dieser Entscheidung wurden beide Staaten 1973 in die UNO aufgenommen und die DDR wurde schlagartig von über 100 Staaten diplomatisch anerkannt. Damit hatte Honecker ein ganz zentrales Ziel erreicht, während eine italienische Zeitung dazu schrieb: "Das Deutsche Reich ist 101 Jahre nach seiner Taufe und 27 Jahre nach der Hitler-Katastrophe mit schmuckloser Einfachheit beerdigt worden."

Allerdings musste die DDR als Gegenleistung Reiseerleichterungen zugestehen, was zu einer verschärften Abgrenzungspolitik führte. Es kann nicht verwundern, dass der von Willy Brandt und der SPD initiierte Grundlagenvertrag zu scharfen Kontroversen mit der CDU-Opposition führte, die der Meinung war, die Bundesrepublik hätte ohne Not unverzichtbare Rechtspositionen aufgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir schon bei diesen Zahlen sind, so sollte die Fluchtbewegung etwas globaler dargestellt werden:

Von der Gründung der DDR im Oktober 1949 bis zur Grenzöffnung im November 1989 verließen von den rund 17 Millionen Einwohnern rund 3,5 Millionen den ostdeutschen Staat, während von den rund 61 Millionen Westdeutschen lediglich rund 470 000 die DDR wählten. Bis zum Mauerbau entflohen dem Regime 2,7 Millionen Menschen.

(Die Flucht- u. Ausreisebewegung in verschiedenen Phasen der DDR-Geschichte. Protokoll der 69. Sitzung, in: Materialien der Enquete-Kommission, Bd. VII, 1, 314-449)
 
Die Zahlen sind soweit bekannt. Die Familie der Bundeskanzlerin gehört dazu.
Für die Übersiedelung nach 1961 von Westdeutschen in die DDR kenne ich bisher nur die Zahl von ca. 25.000 ergo ca, 1000 pro Jahr.
In der DDR wurde auch mal das Bild einer Fussballmannschaft publiziert, es seien alles Bundeswehr-Deserteure. Die erkennbaren stellten sich aber allesamt als gesuchte Kriminelle heraus.

Grüße Repo
 
Für die Geschichte des Staatsangehörigkeitsrechts nach 1945 ist die Existenz der DDR und die sich daraus ergebenden Fragen natürlich sehr wichtig. Aber die Geschichte des Staatsangehörigkeitsrechts endet nicht 1990, weil die gesetzlichen Vorschriften 2000 in ziemlich einschneidender Weise geändert wurden. Waren bis dahin die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland fast immer auch ethnische Deutsche, so ist seitdem eine erhebliche Anzahl von Ausländern eingebürgert worden. Deren Nachkommen sind automatisch ebenfalls Staatsangehörige.
 
Aber die Geschichte des Staatsangehörigkeitsrechts endet nicht 1990, weil die gesetzlichen Vorschriften 2000 in ziemlich einschneidender Weise geändert wurden. Waren bis dahin die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland fast immer auch ethnische Deutsche, so ist seitdem eine erhebliche Anzahl von Ausländern eingebürgert worden.


Das ist falsch. Die Gesetzesänderungen 2000 haben keinen Anstieg der Einbürgerungen gebracht, im Gegenteil:

In der Praxis jedoch führte die Reform entgegen den Annahmen ihrer Kritiker zu einer spürbaren Abnahme von Einbürgerungen um über 30 %.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit


Statistik hierzu:

http://www.isoplan.de/aid/index.htm?http://www.isoplan.de/aid/2005-3/statistik.htm
 
Ich hab mir die Statistik angeschaut. Seit den sechziger Jahren gab es also eine nennenswerte Anzahl von Einbürgerungen (Ausländer und Aussiedler), was dann langfristig dazu geführt hat, dass in der Bundesrepublik Staatsangehörigkeit und ethnische Zugehörigkeit nicht mehr fast automatisch zusammenfallen. Damit sind wir dann auch von der Tagespolitik weggekommen, weil es um einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten geht.
 
Von der Gründung der DDR im Oktober 1949 bis zur Grenzöffnung im November 1989 verließen von den rund 17 Millionen Einwohnern rund 3,5 Millionen den ostdeutschen Staat, während von den rund 61 Millionen Westdeutschen lediglich rund 470 000 die DDR wählten.
Diese Zahlen sind grundfalsch, mathematisch falsch. Leider tauchen sie immer wieder auf, sich gegenseitig kritiklos bestätigend.

Es ist falsch, daß es von 1949 bis 1989 17 Millionen Einwohner in der DDR gab. Richtig ist, daß es einen natürlichen Bevölkerungsaustausch gab (und weiterhin gibt). Bei einer Lebenserwartung von rund 70 Jahren kann man in 40 Jahren mit grob geschätzt 60% einfacher Reproduktion rechnen. Es gab also in diesen 40 Jahren etwa 27 Millionen DDR-Bürger. Damit sind nicht mehr 20% der DDR-Bürger nach Westdeutschland gezogen, sondern nur noch 13%.

Könnt gerne nachrechnen, wobei ich mich über ein oder zwei Prozent nicht streite. Für die genaue Zahl brauchte man über 40 Jahre jährlich sämtliche Ein- und Ausreisen, alle Geburten und Sterbefälle. Diese Informationen habe ich leider nicht.
 
Im Grundlagenvertrag vom 21.12.1972, der die "Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" regelte, erkannte die Bundesrepublik die DDR völkerrechtlich an.
Das stimmt natürlich auch nicht. Eine völkerrechtliche Anerkennung kann immer nur beidseitig erfolgen. Der Grundlagenvertrag war ein Schritt auf dem Weg zur Normalität, nicht mehr. Die BRD hatte bis zuletzt nur eine ständige Vertretung in Berlin, nie eine Botschaft.

Eine gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung bestand (theoretisch) nur zwischen dem Tag der Verkündung des Gesetzestextes des Einigungsvertrages am 31. August 1990 und dem 2. Oktober 1990.
 
Diese Zahlen sind grundfalsch, mathematisch falsch. Leider tauchen sie immer wieder auf, sich gegenseitig kritiklos bestätigend.

Es ist falsch, daß es von 1949 bis 1989 17 Millionen Einwohner in der DDR gab. Richtig ist, daß es einen natürlichen Bevölkerungsaustausch gab (und weiterhin gibt). Bei einer Lebenserwartung von rund 70 Jahren kann man in 40 Jahren mit grob geschätzt 60% einfacher Reproduktion rechnen. Es gab also in diesen 40 Jahren etwa 27 Millionen DDR-Bürger. Damit sind nicht mehr 20% der DDR-Bürger nach Westdeutschland gezogen, sondern nur noch 13%.

Könnt gerne nachrechnen, wobei ich mich über ein oder zwei Prozent nicht streite. Für die genaue Zahl brauchte man über 40 Jahre jährlich sämtliche Ein- und Ausreisen, alle Geburten und Sterbefälle. Diese Informationen habe ich leider nicht.

Woher stammt diese Rechenmethode? Selbstentwickelt?

Grüße Repo
 
Diese Zahlen sind grundfalsch, mathematisch falsch. Leider tauchen sie immer wieder auf, sich gegenseitig kritiklos bestätigend.

Es ist falsch, daß es von 1949 bis 1989 17 Millionen Einwohner in der DDR gab. Richtig ist, daß es einen natürlichen Bevölkerungsaustausch gab (und weiterhin gibt). Bei einer Lebenserwartung von rund 70 Jahren kann man in 40 Jahren mit grob geschätzt 60% einfacher Reproduktion rechnen. Es gab also in diesen 40 Jahren etwa 27 Millionen DDR-Bürger. Damit sind nicht mehr 20% der DDR-Bürger nach Westdeutschland gezogen, sondern nur noch 13%.

Um diese Zahlenspiele dem Boden der Realität etwas näher zu bringen, sollte man hinzufügen, daß die weitaus meisten DDR-Bürger, die in den Westen zogen, dies in dem Zeitfenster 1949 bis 1961 getan haben. Zwischen dem Bau der Mauer und dem Fall der Mauer war es aus einem Grund, den wir hier sicher nicht eigens zu erörtern brauchen, nur noch ein Bruchteil davon.

* * *

Sollte ich mit dieser Einschätzung falsch liegen, bitte ich natürlich um die nötige Korrektur. Falls nicht, betrachte ich diese Nebendiskussion als beendet und schlage vor, sich wieder auf das eigentliche Thema
"Entwicklung des Staatbürgerschaftsrechts nach 1945" zu konzentrieren.
 
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