Eine Wasserprobe soll bereits im Codex Hammurabi vorgesehen sein. Im römischen Zwölftafelgesetz (Tafel VIII) war Schadenszauber unter Strafe gestellt. Im Alten Testament findet sich die jüdische Regelung, Zauber gar mit dem Tode zu bestrafen (2 Mose 22,17).
Sogar im Ur-Nammu.
Hexerei=Schadenzauber finden wir so auch in Mesopotamien, ebenso wie bei den Hethitern. Stets geht es um um unerklärliche schadenstiftende Ereignisse, Krankheiten etc.
[Anm.:Bei Gelegenheit können wir diese historischen Betrachtungen aus dem laufenden Thema ausgliedern.]
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