Natürlich könnte man jetzt schlitzohrig ausgesuchte Fälle aufführen:
Na ja, ich habe da einen Fall von 1695, aus der vorpommerschen Ackerbürgerstadt Grimmen. Grimmen stand in der Umgebung lange Zeit im Ruf eines Hexennestes. Vor Gericht stand als erste die Frau des Baders Philp.
"Senatus auff die vielfeltige in der stadt gemachte blam wegen des Baders frauen Philipschen ein summarische Inquisition Ihres übln gerüchts halber in puncto veneficii angestellet, und den Scharffrichter Niclaus Köpke befraget, waß Ihn verursacht hette, von der Philipschen zu sprechen, daß es vieleicht mit ihr nicht allzurichtig wehre?"
Köpke entgegnete, er habe niemals mit ihr zu tun gehabt, nur einmal habe er für das ausgestochene Auge ihres Kindes eine Augenkur gemacht. Am Abend nach dem Tag, an dem er sie um die Bezahlung gebeten habe, hätte seine Frau heftige Rückenschmerzen bekommen. Sie sei dann "in eine langwierige elende krankheit gerahten, darin sie immer geklaget, die Philipsche oder Badersche wehre hieran schuld, daß sie so gepeinigt würde, und mit solcher klage hette sie auch Ihr leben beschloszen."
Dann folgen Zeugenaussagen: Eine Frau klagt, sie habe einen Streit mit Philipschen wegen eines Gössels gehabt. Aus Rache seien ihr dann 19 Gössel eingegangen.
Eine weitere Frau sagt, ihr Sohn habe die Philipsche vor 2 1/2 Jahren eine Hexe genannt. Der Junge sei darauf auf einer Seite gänzlich mit der Krätze befallen , so dass er weder reiten, sitzen oder liegen konnte.
Eine dritte Frau erzählte, der Bader habe ihren Mann vor etwa zwei Jahren aufgefordert, für ihn zu pflügen, er habe es aber abschlagen müssen. Am daraufolgenden Tag sei ihm ein Pferd toll geworden, , so dass es "auff Dächer und Zeune gesprungen wehre, auch dasz ganze Frühjahr so geblieben, dasz er es nicht brauchen können."
Thies Arens Frau behauptet, dass sie mit ihrem Vieh, so lange die Philipsche in Grimmen und ihr gegenüber wohnte, "gantz kein Glück gehabt und wehren Sie nunmehro durch das viele wegsterben des Viehs und wieder ankauffen zu arme leute geworden, wie Sie dan anitzo nur einen Ochsen hette, da sie doch vorhin durch ihrer ahrt gut Vieh gehabt, und könte es Niemand anders, als der Baderschen zuschreiben, weil deren Mutter schon eine alte Hexe gewesen wie bekant, und hette sie solches der Baderschen gar ofte und noch jüngst in gegenwart des Herrn Richters und deszen frau in die Augen gesaget, das Sie Ihr das Vieh ümbringen liesze, wan sie unschuldig, warumb sie dan nicht geklaget: Ja, da sie eine Zeitlang ihr mühtlein an ihrem Vieh gekühlet, so währe von der Zeit an, da ihr kleiner Sohn, welcher der Gänse hütete, der Baderschen ihren Sohn in das Auge geworfen, ihr alter und dazu tauber Mann, wie männiglichen bekant, von ihrer Hexerey nicht frei sey ..."
Der Böttchermeister Hoppe sagte aus, als er sich beim Bader Philip neulich rasieren ließ, fragte er diesen, weshalb er gegen seine Frau, wenn sie übel mit ihm umginge, nicht den Stock gebrauche. Dieser antwortete, er versuche es ja, aber jedesmal sei es, als hielte ihm von hinten einer den Stock fest.
Der Ratsdiener, Michael Raddevon, der die Philipsche vorladen sollte, fand die Haustür verschlossen und niemand öffnete ihm. Als er dann am nächsten Tag auf die Badersche traf, weigerte sie sich, mit ihm zu kommen. Damit entzog sie sich vorerst einer Befragung. Es nahm aber trotzdem kein gutes Ende für sie. Schließlich verhaftete man sie und der Inquisitionsprozess rollte ab. Sie wird gefoltert. Der Bote, der mit dem Protokoll zur Juristenfakultät nach Greifswald reitet, um nach einer Wiederholung der Toretur zu fragen, verunglückt mit seinem Pferd. Zudem wird er noch von Hunden angefallen. Das alles spricht natürlich gegen die Angeklagte. Sie gesteht letztendlich ohne weitere Folter und wird verbrannt. Ihr Mann, der für die Prozesskosten aufkommen muss, verarmt darüber. Da er ständig auf der Straße lärmte, wurde er letztendlich der Stadt verwiesen.