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Und eben diesen wünschenswerten symbolischen Akt hat Bayern mittels Volksentscheid bereits in den 90ern vollzogen. (@repo und @muheijo)Nur eine Anmerkung zur Todesstrafe in Hessen. Im Grundgesetz der BRD steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht (Normenhierarchie) , kann die Todesstrafe also in Hessen nicht angewendet werden, daher gibt es auch keine akute Veranlassung, die Todesstrafe in Hessen durch Gesetzesänderungen abzuschaffen. Als symbolischer Akt wäre es natürlich wünschenswert.
Die Formulierung "Freistaat" wurde aus der Verfassungsurkunde von 1919 übernommen, wo es ebenfalls heißt:Artikel 1
1)Bayern ist ein Freistaat.
2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
3)Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.
Artikel 1
(1) Bayern ist ein Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches.
Die bisherigen Landesteile Bayerns in ihrem Gesamtbestande bilden das Staatsgebiet. (2) Die Landesfarben sind weiß und blau.
fällt mir ein, in der Verfassung des "Freistaats Bayern" ist (oder war zumindest vor ein paar Jahren noch) die Todesstrafe enthalten.
Haben das die Sachsen auch reingeschrieben und macht man daran den Begrifff "Freistaat" fest.feif:
Auch das ist natürlich ein Fake, Bundesrecht bricht Landesrecht.:friends:
Und die Hessen haben sie glaube ich auch noch drin stehen.
Nur eine Anmerkung zur Todesstrafe in Hessen. Im Grundgesetz der BRD steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht (Normenhierarchie) , kann die Todesstrafe also in Hessen nicht angewendet werden, daher gibt es auch keine akute Veranlassung, die Todesstrafe in Hessen durch Gesetzesänderungen abzuschaffen. Als symbolischer Akt wäre es natürlich wünschenswert.
Noch eine Anmerkung.
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurden auch nach Gründung 1949 Todesstrafen verhängt und vollstreckt, allerdings durch Urteil alliierter Gerichte und in Verantwortung der Alliierten.
M.
Und eben diesen wünschenswerten symbolischen Akt hat Bayern mittels Volksentscheid bereits in den 90ern vollzogen. (@repo und @muheijo)
Und in der Verfassungsurkunde von 1919 steht "Freistaat", weil Kurt Eisner in der Nacht vom 7. auf den 8. Novermber 1918 den "Freistaat Bayern", nämlich "frei" im Sinne "frei von Monarchie", ausrief
Im Gegensatz zu dir hat er aber den "Geltungsvorrang" zumindest gattungsbegrifflich richtig benannt.Und dann kam ElQ hintendrein, wie sein Nick
Ich meine ja, dass es nicht wirklich angemessen ist, Todesstrafen, die noch als Paragraphenleichen in der ein oder anderen Landesverfassung schlummern, mit den Todesurteilen im Rahmen der NS-Prozesse zu vergleichen. Die NS-Prozesse waren Kriegsverbrecherprozesse vor Militärgerichten.Und haben als Zeugen der Vollstreckung Bundesminister "geladen". Aber die Alliierten gingen uns halt nichts an.
Und weiter? Jaeger war auch in der SA und hat den Auftritt von Lenelotte von Bothmer provoziert. Was hat das aber alles mit dem Thema zu tun?Wobei, noch als Anmerkung, der CSU-Jaeger hat sich über die Ami-Hinrichtungen tierisch aufgeregt. War aber andererseits der prominenteste Anhänger der Wiedereinführung.
Eine Verfassungsänderung erfordert in Bayern einen Volksentscheid (sog. obligatorischer Volksentscheid). Bayern ist sehr direkt-demokratisch, daher auch "bayerische Volksgesetzgebung". :winke:Und dazu haben die einen Volksentscheid gebraucht! Geht man auch so mit den Steuergeldern um?
Im Gegensatz zu dir hat er aber den "Geltungsvorrang" zumindest gattungsbegrifflich richtig benannt.
"bayerische Volksgesetzgebung". :winke:
Ich meine ja, dass es nicht wirklich angemessen ist, Todesstrafen, die noch als Paragraphenleichen in der ein oder anderen Landesverfassung schlummern, mit den Todesurteilen im Rahmen der NS-Prozesse zu vergleichen. Die NS-Prozesse waren Kriegsverbrecherprozesse vor Militärgerichten.
Und weiter? Jaeger war auch in der SA und hat den Auftritt von Lenelotte von Bothmer provoziert. Was hat das aber alles mit dem Thema zu tun?
Eine Verfassungsänderung erfordert in Bayern einen Volksentscheid (sog. obligatorischer Volksentscheid). Bayern ist sehr direkt-demokratisch, daher auch
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Todesstrafe in der Verfassung, entgegen meiner Vermutung:devil: kein Kriterium für die Bezeichnung "Freistaat" ist, sowenig wie die angeführte "Vollverfassung" mit Nennung der Menschenrechte.
Die Bezeichnung Freistaat ist Folklore, wie die Kuckucksuhr der Bollenhut oder das Ohnsorgtheater.
Man brauchts nicht, es bringt nichts, historisch zumindest unscharf,
....aber wen´s freut.
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