"Freistaat" Sachsen - Bezeichnung noch angemessen.

Noch eine Anmerkung.

Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurden auch nach Gründung 1949 Todesstrafen verhängt und vollstreckt, allerdings durch Urteil alliierter Gerichte und in Verantwortung der Alliierten.

M.
 
Nur eine Anmerkung zur Todesstrafe in Hessen. Im Grundgesetz der BRD steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht (Normenhierarchie) , kann die Todesstrafe also in Hessen nicht angewendet werden, daher gibt es auch keine akute Veranlassung, die Todesstrafe in Hessen durch Gesetzesänderungen abzuschaffen. Als symbolischer Akt wäre es natürlich wünschenswert.
Und eben diesen wünschenswerten symbolischen Akt hat Bayern mittels Volksentscheid bereits in den 90ern vollzogen. (@repo und @muheijo)

Weiterhin ist Bayern Freistaat, weil es so in der Bayerischen Verfassung vom 8. Dezember 1946 steht:
Artikel 1
1)Bayern ist ein Freistaat.
2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
3)Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.
Die Formulierung "Freistaat" wurde aus der Verfassungsurkunde von 1919 übernommen, wo es ebenfalls heißt:

Artikel 1
(1) Bayern ist ein Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches.
Die bisherigen Landesteile Bayerns in ihrem Gesamtbestande bilden das Staatsgebiet. (2) Die Landesfarben sind weiß und blau.

Und in der Verfassungsurkunde von 1919 steht "Freistaat", weil Kurt Eisner in der Nacht vom 7. auf den 8. Novermber 1918 den "Freistaat Bayern", nämlich "frei" im Sinne "frei von Monarchie", ausrief.
 
Zuletzt bearbeitet:
fällt mir ein, in der Verfassung des "Freistaats Bayern" ist (oder war zumindest vor ein paar Jahren noch) die Todesstrafe enthalten.
Haben das die Sachsen auch reingeschrieben:D und macht man daran den Begrifff "Freistaat" fest.:pfeif:

Auch das ist natürlich ein Fake, Bundesrecht bricht Landesrecht.:friends:

Und die Hessen haben sie glaube ich auch noch drin stehen.

Und dann kam ElQ hintendrein, wie sein Nick:D

Nur eine Anmerkung zur Todesstrafe in Hessen. Im Grundgesetz der BRD steht "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht (Normenhierarchie) , kann die Todesstrafe also in Hessen nicht angewendet werden, daher gibt es auch keine akute Veranlassung, die Todesstrafe in Hessen durch Gesetzesänderungen abzuschaffen. Als symbolischer Akt wäre es natürlich wünschenswert.

Noch eine Anmerkung.

Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurden auch nach Gründung 1949 Todesstrafen verhängt und vollstreckt, allerdings durch Urteil alliierter Gerichte und in Verantwortung der Alliierten.

M.

Und haben als Zeugen der Vollstreckung Bundesminister "geladen". Aber die Alliierten gingen uns halt nichts an.

Wobei, noch als Anmerkung, der CSU-Jaeger hat sich über die Ami-Hinrichtungen tierisch aufgeregt. War aber andererseits der prominenteste Anhänger der Wiedereinführung.

Dagegen haben die Ossies fast bis zu ihrem wohlverdienten Ende hingerichtet. Unter (Waldheim) teilweise sehr unrühmlichen Umständen.

Und eben diesen wünschenswerten symbolischen Akt hat Bayern mittels Volksentscheid bereits in den 90ern vollzogen. (@repo und @muheijo)

Und dazu haben die einen Volksentscheid gebraucht! Geht man auch so mit den Steuergeldern um?:(

Und in der Verfassungsurkunde von 1919 steht "Freistaat", weil Kurt Eisner in der Nacht vom 7. auf den 8. Novermber 1918 den "Freistaat Bayern", nämlich "frei" im Sinne "frei von Monarchie", ausrief

Genau diese Begründung für den Begriff "Freistaat" kenne ich auch.
 
Und dann kam ElQ hintendrein, wie sein Nick:D
Im Gegensatz zu dir hat er aber den "Geltungsvorrang" zumindest gattungsbegrifflich richtig benannt.

Und haben als Zeugen der Vollstreckung Bundesminister "geladen". Aber die Alliierten gingen uns halt nichts an.
Ich meine ja, dass es nicht wirklich angemessen ist, Todesstrafen, die noch als Paragraphenleichen in der ein oder anderen Landesverfassung schlummern, mit den Todesurteilen im Rahmen der NS-Prozesse zu vergleichen. Die NS-Prozesse waren Kriegsverbrecherprozesse vor Militärgerichten.

Wobei, noch als Anmerkung, der CSU-Jaeger hat sich über die Ami-Hinrichtungen tierisch aufgeregt. War aber andererseits der prominenteste Anhänger der Wiedereinführung.
Und weiter? Jaeger war auch in der SA und hat den Auftritt von Lenelotte von Bothmer provoziert. Was hat das aber alles mit dem Thema zu tun?

Und dazu haben die einen Volksentscheid gebraucht! Geht man auch so mit den Steuergeldern um?:(
Eine Verfassungsänderung erfordert in Bayern einen Volksentscheid (sog. obligatorischer Volksentscheid). Bayern ist sehr direkt-demokratisch, daher auch "bayerische Volksgesetzgebung". :winke:
 
Im Gegensatz zu dir hat er aber den "Geltungsvorrang" zumindest gattungsbegrifflich richtig benannt.








"bayerische Volksgesetzgebung". :winke:


Ach du heilige Sch... ...... könnte ich eine Begriffsdefinition bekommen, "Geltungsvorrang" und "gattungsbegrifflich".
Sollte es allerdings lediglich "Bundesrecht bricht Landesrecht" heißen, kann darauf verzichtet werden.


Ich meine ja, dass es nicht wirklich angemessen ist, Todesstrafen, die noch als Paragraphenleichen in der ein oder anderen Landesverfassung schlummern, mit den Todesurteilen im Rahmen der NS-Prozesse zu vergleichen. Die NS-Prozesse waren Kriegsverbrecherprozesse vor Militärgerichten.

Ja,
Und? ich habe sie nicht in die Diskussion eingebracht.

Und weiter? Jaeger war auch in der SA und hat den Auftritt von Lenelotte von Bothmer provoziert. Was hat das aber alles mit dem Thema zu tun?

Und weiter? Du verwirrst mich.
Jaeger war Redner bei jener Landsberger Großdemonstration, hat sich aber auf der anderen Seite überaus stark gemacht für die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland. Naziverbrecher darf man nicht hängen, andere natürlich. Wenn das nicht bemerkenswert ist, was dann?
Was das mit dem Thema zu tun hat? Siehe oben.

Eine Verfassungsänderung erfordert in Bayern einen Volksentscheid (sog. obligatorischer Volksentscheid). Bayern ist sehr direkt-demokratisch, daher auch

Eine richtige Basisdemokratie. Schön für Euch.
Woanders ist man leider noch nicht so weit.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Todesstrafe in der Verfassung, entgegen meiner Vermutung:devil: kein Kriterium für die Bezeichnung "Freistaat" ist, sowenig wie die angeführte "Vollverfassung" mit Nennung der Menschenrechte.

Die Bezeichnung Freistaat ist Folklore, wie die Kuckucksuhr der Bollenhut oder das Ohnsorgtheater.
Man brauchts nicht, es bringt nichts, historisch zumindest unscharf,

....aber wen´s freut.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Todesstrafe in der Verfassung, entgegen meiner Vermutung:devil: kein Kriterium für die Bezeichnung "Freistaat" ist, sowenig wie die angeführte "Vollverfassung" mit Nennung der Menschenrechte.

Die Bezeichnung Freistaat ist Folklore, wie die Kuckucksuhr der Bollenhut oder das Ohnsorgtheater.
Man brauchts nicht, es bringt nichts, historisch zumindest unscharf,

....aber wen´s freut.

@Repo

Dein Posting hat es auf den Punkt gebracht. Ob "Freistaat" oder "Bundesland" ändert nichts an der funktionalen oder staatsrechtlichen Stellung. Weder in der WR noch in der Bundesrepublik. Wenn der Freistaat Bayern ernsthaft versuchen würde aus der BRD auszutreten, würden die Protagonisten wegen Hochverrates angeklagt.

o.t.

Das mit der Verhängung und Vollstreckung von Todesstrafen durch alliierte Gerichte/Besatzungsbehörden habe ich als Ergänzung in den Thread eingebracht. Logisch, das hat mit der bundesdeutschen Rechtsgeschichte nur etwas am Rande zu tun. Im übrigen, die Verhängung und Vollstreckung von Todesstrafen ist nicht nur "unrühmlich", egal ob in Waldheim, Dresden, FF/O. oder Leipzig, sondern verstößt m.E. gegen überpositives Recht. <= O.K. Das ist ein Bekenntnis.

M. :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben