Im Laufe meiner Ahnenforschung habe ich im Hausarchiv der regierenden Fürsten von und zu Liechtenstein in Wien unter der Signatur H 1265 ein Dokument gefunden, welches die Verlassenschaftsabhandlung des Joseph Hamer (*16.03.1686, + 08.04.1753) beinhaltet.
Das Erbe wurde auf die Witwe Catharina und deren 4 Kinder aufgeteilt, wobei alle Kinder einen Anteil von 19 Gulden 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig (den.) in Form von Weingärten und Äckern erhalten haben. Es konnte jedoch nicht sofort das gesamte Erbgut der Kinder abgedeckt werden und so verblieben unterschiedliche Forderungen für Christian Hamer in der Höhe von 7 Gulden, 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig, für Elisabeth, Maria und Eva Hamer jeweils 9 Gulden, 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig offen.
Da ich den unterhalb angeführten Vertrag nicht ganz inhaltlich verstanden habe möchte ich euch bitten ob ihr mir diesen Text näher erklären könnt.
Ich hoffe ich könnt mir dabei weiterhelfen.
Lg Bernhard Hammer :grübel:
Pia legata (Fromme Spende), amtmannlich (amtlich)
Das Erbe wurde auf die Witwe Catharina und deren 4 Kinder aufgeteilt, wobei alle Kinder einen Anteil von 19 Gulden 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig (den.) in Form von Weingärten und Äckern erhalten haben. Es konnte jedoch nicht sofort das gesamte Erbgut der Kinder abgedeckt werden und so verblieben unterschiedliche Forderungen für Christian Hamer in der Höhe von 7 Gulden, 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig, für Elisabeth, Maria und Eva Hamer jeweils 9 Gulden, 37 Kreuzer und 2 2/4 Pfennig offen.
Da ich den unterhalb angeführten Vertrag nicht ganz inhaltlich verstanden habe möchte ich euch bitten ob ihr mir diesen Text näher erklären könnt.
Ich hoffe ich könnt mir dabei weiterhelfen.
Lg Bernhard Hammer :grübel:
Vertrag
Über Vorstehende Contozahlungen hat sich die
Wittib weiterhin mit deren Erben verglichen,
dass sie nicht allein des einen yeden verbleibenden
Rückstand mit jährl. 5 Gulden Weyhnachten dieses laufen-
den Jahres anfangend, dem Alter nach, sondern auch die
herrschaftl. und Amtsgebührnissen, wie auch die
pia legata also gleich bezahlen will; worüber dieser
Vertrag beschloßen, amtmannlich ratificiert, ein
Theil hievon der Wittib, der andere hingegen d-
eren Erben hinausgegeben worden: Actum Wil-
fersdorf am 9ten May 753
Wittib weiterhin mit deren Erben verglichen,
dass sie nicht allein des einen yeden verbleibenden
Rückstand mit jährl. 5 Gulden Weyhnachten dieses laufen-
den Jahres anfangend, dem Alter nach, sondern auch die
herrschaftl. und Amtsgebührnissen, wie auch die
pia legata also gleich bezahlen will; worüber dieser
Vertrag beschloßen, amtmannlich ratificiert, ein
Theil hievon der Wittib, der andere hingegen d-
eren Erben hinausgegeben worden: Actum Wil-
fersdorf am 9ten May 753
Pia legata (Fromme Spende), amtmannlich (amtlich)