Die Erschiessungskommandos, wie die Einsatzgruppen bestanden aus Freiwilligen. ...
@ursi
Das ist nicht ganz korrekt. Ich glaube, hier unterschätzt Du militärisch determinierte "Mentalitätsstrukturen" der Akteure und Dein Beleg (Polizeibattailion 101...) legt hiervon auch Zeugnis ab; mir geht es dabei nicht um die kommandierenden Offiziere.
Die Männer wurden kommandiert, also befohlen. Darüber hinaus, sie waren in äußerst subalternen Positionen.
Wenn ich die Altersstruktur aus diesem Buch recht erinnere, waren sie zwischen Ende 20 und Ende 30.
In der von Dir zitierten Stelle aus diesem Buch werden sie zu "Freiwilligen" gemacht, indem sie proaktiv vor ihren Kameraden, in der die militärische Hierarchie widerspiegelnden "Appellsituation" vor eine existentielle Frage gestellt werden. Dessen verbrecherisches Ausmaß und Ungeheuerlichkeit sie wahrscheinlich in dieser Situation kaum vollständig reflektieren konnten. Auch wußten sie nicht, was wir ex post wissen, daß es keine Verurteilungen von SS- und Polizeigerichten gab, die eine proaktive Verweigerung ahndeten.
In einer solchen Situation "vorzutreten" und sich sichtbar aus der Gruppe herauszulösen erfordert m.E. viel Mut.
Das ist keine Entschuligung, aber vllt. sollten wir, jenseits der Kommandoebene, mit dem Begriff "freiwillig", gerade in totalitären Strukturen, etwas behutsamer umgehen.
Daß es dann eine "Rohheitsspirale" gab, keine Frage.
Dieses nur als kleine Anmerkung.
@silesia und Scorpio
Zur juristischen und ethischen Bewertung in Euren Beiträgen ist nichts hinzuzufügen (sic!).
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Jenseits der Massenmorde.
@Galeotto
Im Militärstrafgesetzbuch ist die Vollstreckungsart geregelt, auch die Vollstreckungskompetenz, nicht aber die Frage: wer vollstreckt.
Ob ein Soldat oder Offizier die Teilnahme an der Vollstreckung eines Todesurteils ablehnen konnte, ist schwer zu beantworten, da wird es wohl einen "informellen Spielraum" des jeweilig zuständigen "Gerichtsherren" gegeben haben, insbesondere bei den Offizieren.
M.