Lehenspyramide - Zusammenhang und Bildquelle Sachsenspiegel

Also, der Dialekt der Sachsenspiegel differiert stark, das Original ist verschollen, Herr Eike von Repgow war mindestens ein Schöffenbar Freier, sonst hätte er das "Recht nicht aufeschrieben, wie es überliefert ist"

Das das in Elbostfälisch geschrieben wurde, ergibt sich aus den Adressaten und seiner Herkunft. Da ich nun mal Ostfälisch spreche und der "Wolfenbüttler Sachsenspiegel" in einem "nördlichen ostfälisch" geschrieben ist, kann ich aus Wortwahl und Rechtschreibung sagen, die hier vorliegende Quelle ist aus dem oldenburger Raum, mindestens jedoch östlich des Steinhuder Meers, westlich des Münsterlandes. Der oben verlinkte Artikel ist nun auch schon 20 Jahre alt und in Teilen überholt.

Inwie weit die Heerschildordnung, wie sie hier darestellt wird, auf Eike und seine Zeitgenossen zurückgeht , muß fraglich bleiben. Auch ein Einfluß des magdeburger Bischofs zu Eikes Zeit auf die Darstellung ist nicht auszuschließen , kann aber auch nicht nachgewiesen werden. Dat Bauk is nu wege ..

Annehmen kann man, das diese Ordnung der Heerschilde allgemein so im Verlauf der Jahre nach dem Erscheinen so gesehen wurde.

Jedenfalls zeigen die oben verlinkten Artikel, das die Lehnspyramide der Schulbücher für Sachsen wohl Mumpitz ist. Was nicht heißt, das das in England oder Schwaben nicht anders war. Hierzu müßte man in den entsprechenden Quellen nachsehen. s. Spiegelliteratur ..
 
Die auf diesem Ausschnitt dargestellte Krone ist im Übrigen nur eine Fürstenkrone, keine Königskrone.

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Und der Sachsenspiegel stellt, entgegen dem, was hier im Thread teilweise behauptet wird, durchaus eine Lehnspyramide dar. Es wird die Parallelität der Vorgänge gezeigt, wie sie zwischen König und Kronvasall sowie zwischen Kron- und Untervasall geschlossen werden. Siehe dazu auch noch mal in Beitrag # 1. Zu erkennen ist das aber auch hier

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Erzbischöfe, Herzöge, Bischöfe (weniger luxuriöse Gewänder), Äbte...
 
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El Quichote, die Bilder heißen:
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Also Ständepyramide, nicht Lehnspyramide.
Die Schildfähigkeit hängt nicht zwingend am Lehen und Eigengüter werden nicht immer an den Lehnsherren gegeben und zurückgegeben, zumindest in Sachsen. Auch Eike scheint sein Gut Repgow (Repgau) als Eigengut besessen zu haben. Was nicht heißt, das er nicht auch Lehnsmann eines anderen war.
Es gehörte schließlich in Sachsen nicht alles dem König/Herzog, der das dann verteilte, es gab eben auch ererbten Besitz.

Denn man kann nur verleihen(zu Lehen geben), was einem gehört. Und da haben zumindest in Sachsen etliche Altfreie im Sachsenaufstand 1073-1075 ihren Besitzstand wahren können.
Wie gesagt, dies gilt nur für das alte Stammesherzogtum Sachsen bzw den sächsischen Reichskreis. Denn das Recht im Reich war nicht einheitlich.

So ich mich recht erinnere, beschreibt der Text neben dem Bild die Königswahl und benennt die Wahlberechtigten in der Reihe ihrer "Wertigkeit".
 
Und der Sachsenspiegel stellt, entgegen dem, was hier im Thread teilweise behauptet wird, durchaus eine Lehnspyramide dar. Es wird die Parallelität der Vorgänge gezeigt, wie sie zwischen König und Kronvasall sowie zwischen Kron- und Untervasall geschlossen werden. Siehe dazu auch noch mal in Beitrag # 1. Zu erkennen ist das aber auch hier

Erzbischöfe, Herzöge, Bischöfe (weniger luxuriöse Gewänder), Äbte...

Natürlich ist das so. Die Heerschildordnung des Eike von Repgow zeigt die Grundlagen des Lehnswesens, d.h. wer Lehen geben und empfangen durfte, ohne seinen Rang oder seine Stellung innerhalb der Heerschildordnung zu mindern. Somit zeigt der Sachsenspiegel Landrecht und Lehnsrecht und ist zugleich Spiegelbild der mittelalterlichen Stände.

Die feudalisierte Reichsverfassung und tendenziell hierarchische Ordnung der hochmittelalterlichen adligen Gesellschaft findet ihren bildlichen Ausdruck in der Heerschildordnung, die in der Lehrbuchliteratur gerne als]Lehnspyramide bezeichnet wird. Sie bestimmt, wer und nach welcher Rangordnung Lehen empfangen und vergeben darf. Ihre ursprüngliche Dreistufigkeit (König, Herzog, Markgraf) wird durch eine differenzierte Unterteilung verfeinert, wobei weiterhin der König im ersten Heerschild an der Spitze der Lehnshierarchie steht. Im zweiten Schild folgen die geistlichen Reichtsfürsten und anschliessend die faktisch gleichberechtigten, aber häufig von ihnen belehnten weltlichen Reichsfürsten im dritten Heerschild. Auf vierter Stufe befinden sich die Grafen und freien Herren, deren Vasallen und die Schöfenbarfreien den fünften Heerschild bilden und ihre Vasallen wiederum den sechsten. Die siebte Stufe bleibt im Sachsenspiegel, im Unterschied zu dem eine etwas andere Gliederung aufweisenden Schwabenspiegel, unbesetzt.
 
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naja, was macht man dann mit den vielen reichsunmittelbaren Rittern? Oder den Rittern der Herzöge etc?

Das zweite, Dieter ist allerdings wesentlich: Wer Lehen geben/nehmen durfte, ohne Rang und Stellung zu verlieren. Es schmälert den Rang eines Mannes vom 4. Schild nicht, wenn er ein Lehen von einem Höherrangigen annimmt, also Heinrich der Löwe, nach seinem Fall nur vom 4. Heerschild , konnte , ohne Verlust Lehen vom König nehmen. Sein Eigengut und seinen ursprünglichen Stand, den eines Grafen, konnte der Kaiser ihm nicht nehmen, das war Geburtsrecht von seiner Mutter her.

Die Heerschildordnung beschreibt, wer wen in Dienst nehmen kann, ohne das dieser seinen Stand verliert, nicht jedoch, wer welchen Stand hat, wenn er wo in Dienst ist.
Ein kleiner, feiner Unterschied.

Der König ist danach keines Mannes Mann, aber er hat sein Amt nicht zu Lehen. Weder von Gott noch sonstwem.

Wählbar in dieses Amt waren ja vom Grafen an aufwärts. Dabei blieb der Stand erhalten, wenn das Amt aufgegeben wurde. Wichtig ja auch noch, welchen Stand die Mutter hatte...
 
Ostsiedlung/Ostkolonisation im Heidelberger Sachsenspiegel

Liebe Forenmitglieder,

im von mir an diese Frage angehangenen, wohlbekannten Ausschnitt aus dem Heidelberger Sachsenspiegel werden haeufig die unteren Bildelemente beschrieben in denen der Lokator die Gruendungsurkunde bzw. -privilegien zur Gruendung eines neuen Dorfes von seinem Grundherren erhaelt.

Welche Vorgaenge beschreiben die oberen drei Bilder?

Wird hier die der Dorfgruendung vorausgehende Landnahme durch den Grundherren (in gruen) und seine Gefolgsleute dargestellt?

Ich habe leider keinen Zugang zu einer Uebersetzung oder Transkribierung.

Vielen Dank.
 

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Sime wegevertigen gesellen unde sime wirte, da her geherberget iz, unde sime gaste, unde wer czu sinen genaden vlůt, sal der man helfen daz he sich unrechter not unter aller menlich irwere. unde en tut wider sinen truwen nicht. Suchet der herre den man ader der man den herren unverclaget vor sinen mannen nach rechte, he tut wider sinen truwen. En kumt he aber uf sinen schaden nicht uz, unde geschiet im schade von im selben adir den, de durch sinen willen dar sin, adir da (her) helfer zu ist unwissende, den schaden sal her gelden uf recht, unde en is wider sine truwe nicht. Swo abir ein man in einer reise is unde nicht ein houbetman en is riten Lůyte an in unde an di sinen, tut he schaden sime herren adir sinen mannen adir sinen mage adir weme ez si, ane sinen rat unde ane sine tat, geweret her daz uffe den heiligen, her blibit ez ane schaden unde ane laster.
LXXIX
Swo gebure ein nůwe dorf besiczen von wilder worczeln den mac des dorfes herre wol geben erbeczinzrecht an dem gute alleine en sin si czu deme gute nicht geboren. Kein recht mache aber ingegeben noch si selbe gekisen, da si des landes richtere sin recht mite krenken ader sin gewette mite geminren Ader gemeren můgen. S Kein uzwendic man en is ouch phlichtic in deme dorfe czu antwertene nach irme sunderlicheme dorfe rechte, me wen nach gemeineme lantrechte, he en...
 
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