Prinz Eugen
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Irgendwo habe ich mal in einem Fachbuch gelesen, dass der Leibeigene die Leibeigenschaft nicht als so gravierend empfand, wie man sich das aus heutiger Sicht vorstellt. Ob man das wirklich so stehen lassen kann? Halte das eher für Quatsch.
Wenn man einen Vergleich mit einem Leibeigenen sucht glaube ich, passt der Begriff Sklave, am Besten. Ein Leibeigener hat ja keine Wahl. Er "folgt zwangsläufig dem Schicksal der Mutter". Wenn sie leibeigen ist, ist es das Kind auch. Ein freier Bauer hatte immerhin die Wahl sich in Abhängigkeit zu begeben (siehe Salpetereraufstände) weil er dadurch unter Umständen Vorteile genoss (Hilfe bei Mißernten usw.). Ein Leibeigener wird sich in den seltensten Fällen durch "Stadtluft" befreit haben. Aus dieser angeblich "gottgewollten" Situation wollten sich doch sicher auch damals die Menschen befreien. Ein Sklave will ja auch kein Sklave sein. Und das perverse des "gottgewollten"....
Rein theoretisch konnte sich ein Leibeigener bei seinem Leibherrn im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit über "Dinge beklagen", was einem Sklaven ja nie möglich war. Ich stelle aber die These auf, dass dies aufgrund von drohenden Repräsalien nie geschehen ist.
Außerdem gab es Gebiete in denen es nie Leibeigenschaft gab, weil dort im Zuge der Rodungsfreiheit-Vergabe durch den "Fürsten" zunächst nur freie Bauern lebten. Im Laufe der Zeit wird sich dann auch ein Teil dieser Freien, durch Mißernten und andere Probleme ihre Freiheit aufgegeben haben, sodass eine Vermischung von Freien und Unfreien entstand. Im Extremfall wird es auch vorgekommen sein, dass außerhalb eines solchen Gebietes wieder Leibeigenschaft vorherrschte. Damit war der Leibeigene doch auch zwangsläufig mit dem Schicksal des "nur" unfreien Bauern spürbar und vergleichbar. Neidgefühl?
Gibt es Literatur, aus der man glaubhaft und einigermaßen "zeitgenössisch" die wahre "Betroffenheit" des Leibeigenen entnehmen kann?
Wenn man einen Vergleich mit einem Leibeigenen sucht glaube ich, passt der Begriff Sklave, am Besten. Ein Leibeigener hat ja keine Wahl. Er "folgt zwangsläufig dem Schicksal der Mutter". Wenn sie leibeigen ist, ist es das Kind auch. Ein freier Bauer hatte immerhin die Wahl sich in Abhängigkeit zu begeben (siehe Salpetereraufstände) weil er dadurch unter Umständen Vorteile genoss (Hilfe bei Mißernten usw.). Ein Leibeigener wird sich in den seltensten Fällen durch "Stadtluft" befreit haben. Aus dieser angeblich "gottgewollten" Situation wollten sich doch sicher auch damals die Menschen befreien. Ein Sklave will ja auch kein Sklave sein. Und das perverse des "gottgewollten"....
Rein theoretisch konnte sich ein Leibeigener bei seinem Leibherrn im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit über "Dinge beklagen", was einem Sklaven ja nie möglich war. Ich stelle aber die These auf, dass dies aufgrund von drohenden Repräsalien nie geschehen ist.
Außerdem gab es Gebiete in denen es nie Leibeigenschaft gab, weil dort im Zuge der Rodungsfreiheit-Vergabe durch den "Fürsten" zunächst nur freie Bauern lebten. Im Laufe der Zeit wird sich dann auch ein Teil dieser Freien, durch Mißernten und andere Probleme ihre Freiheit aufgegeben haben, sodass eine Vermischung von Freien und Unfreien entstand. Im Extremfall wird es auch vorgekommen sein, dass außerhalb eines solchen Gebietes wieder Leibeigenschaft vorherrschte. Damit war der Leibeigene doch auch zwangsläufig mit dem Schicksal des "nur" unfreien Bauern spürbar und vergleichbar. Neidgefühl?
Gibt es Literatur, aus der man glaubhaft und einigermaßen "zeitgenössisch" die wahre "Betroffenheit" des Leibeigenen entnehmen kann?